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Bäume Fällen Auf Dem Eigenen Grundstück


Bäume Fällen Auf Dem Eigenen Grundstück

Viele Hausbesitzer in Deutschland stehen irgendwann vor der Frage, ob sie einen Baum auf ihrem Grundstück fällen dürfen. Die Antwort ist nicht immer einfach und hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Baumart, des Standorts, des Umfangs und der lokalen Baumschutzverordnungen. Dieser Artikel soll Ihnen einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Aspekte geben, die Sie beachten sollten, bevor Sie einen Baum auf Ihrem eigenen Grundstück fällen.

Baumschutzverordnungen verstehen

In Deutschland regeln Baumschutzverordnungen, ob und unter welchen Bedingungen Bäume gefällt werden dürfen. Diese Verordnungen werden von den Städten und Gemeinden erlassen und können sich erheblich unterscheiden. Es ist daher unerlässlich, die spezifischen Bestimmungen Ihrer Gemeinde zu kennen, bevor Sie irgendwelche Maßnahmen ergreifen.

Wo finde ich die Baumschutzverordnung? Die Baumschutzverordnung Ihrer Gemeinde ist in der Regel online auf der Website der Gemeinde oder Stadtverwaltung verfügbar. Alternativ können Sie sich direkt an das zuständige Umweltamt oder Grünflächenamt wenden. Diese Ämter können Ihnen Auskunft geben, ob der Baum, den Sie fällen möchten, unter Schutz steht und welche Genehmigungen erforderlich sind.

Was steht in der Baumschutzverordnung? Typischerweise regelt die Baumschutzverordnung:

  • Welche Baumarten unter Schutz stehen.
  • Ab welchem Stammumfang ein Baum als geschützt gilt.
  • Welche Ausnahmen von der Schutzregelung gelten.
  • Welche Strafen bei Verstößen drohen.

Stammumfang: Der Stammumfang ist ein entscheidender Faktor. Die meisten Baumschutzverordnungen definieren eine Grenze (z.B. 80 cm, 100 cm oder 120 cm Stammumfang in einer bestimmten Höhe, üblicherweise 1 Meter über dem Boden), ab der ein Baum unter Schutz steht. Der Stammumfang wird immer gemessen. Die Baumhöhe spielt oft keine Rolle.

Genehmigungspflichtige Bäume

Wenn ein Baum unter die Baumschutzverordnung fällt, benötigen Sie in der Regel eine Fällgenehmigung, um ihn zu fällen. Der Antrag auf eine Fällgenehmigung muss beim zuständigen Amt gestellt werden. Im Antrag müssen Sie in der Regel folgende Angaben machen:

  • Genaue Lage des Baumes auf dem Grundstück.
  • Baumart und Stammumfang.
  • Begründung für die Fällung.

Mögliche Gründe für eine Fällung, die von den Behörden akzeptiert werden, sind:

  • Der Baum ist krank oder beschädigt und stellt eine Gefahr dar.
  • Der Baum beeinträchtigt die Bausubstanz eines Gebäudes (z.B. durch Wurzelschäden).
  • Der Baum verhindert eine notwendige Baumaßnahme.

Es ist wichtig zu beachten, dass auch wenn ein Baum nicht unter die Baumschutzverordnung fällt, andere Vorschriften gelten können, z.B. Naturschutzgesetze oder Bestimmungen zum Schutz von Nistplätzen.

Ausnahmen von der Baumschutzverordnung

Es gibt bestimmte Situationen, in denen eine Baumschutzverordnung nicht greift oder Ausnahmen gewährt werden können. Zu den häufigsten Ausnahmen gehören:

  • Gefahr in Verzug: Wenn ein Baum eine unmittelbare Gefahr für Personen oder Sachen darstellt (z.B. durch drohenden Umsturz nach einem Sturm), kann er in der Regel ohne Genehmigung gefällt werden. Allerdings sollten Sie die zuständigen Behörden so schnell wie möglich informieren und die Situation dokumentieren (z.B. durch Fotos).
  • Obstbäume: In manchen Gemeinden sind Obstbäume von der Baumschutzverordnung ausgenommen. Dies ist jedoch nicht immer der Fall, daher sollten Sie sich unbedingt informieren.
  • Ersatzpflanzung: Oftmals wird eine Fällgenehmigung nur erteilt, wenn Sie sich verpflichten, einen Ersatzbaum zu pflanzen. Die Art und Größe des Ersatzbaumes wird in der Regel von der Behörde vorgegeben.
  • Pflegemaßnahmen: Maßnahmen zur Pflege und Erhaltung eines Baumes (z.B. das Entfernen von Totholz oder das Auslichten der Krone) sind in der Regel erlaubt, solange sie nicht zu einer wesentlichen Veränderung des Baumes führen.

Der Antrag auf eine Fällgenehmigung

Der Antrag auf eine Fällgenehmigung ist ein formaler Prozess, der sorgfältig durchgeführt werden sollte. Hier sind einige Tipps, die Ihnen helfen können:

  • Vollständigkeit: Stellen Sie sicher, dass Ihr Antrag alle erforderlichen Angaben enthält. Unvollständige Anträge werden in der Regel abgelehnt oder verzögern den Prozess.
  • Begründung: Begründen Sie Ihren Antrag nachvollziehbar und detailliert. Je besser Ihre Begründung, desto höher sind Ihre Chancen auf eine Genehmigung. Legen Sie gegebenenfalls Gutachten von Sachverständigen bei (z.B. bei Krankheitsbefall oder Wurzelschäden).
  • Fotos: Fügen Sie Ihrem Antrag Fotos des Baumes und seiner Umgebung bei. Die Fotos sollten den Zustand des Baumes und die Gründe für die Fällung verdeutlichen.
  • Nachbarn: Informieren Sie Ihre Nachbarn über Ihre Pläne und holen Sie sich gegebenenfalls deren Einverständnis ein. Dies kann helfen, mögliche Konflikte zu vermeiden.

Bearbeitungsdauer: Die Bearbeitungsdauer für einen Antrag auf eine Fällgenehmigung kann variieren. In der Regel sollten Sie mit mehreren Wochen bis Monaten rechnen. Planen Sie dies entsprechend ein.

Alternativen zur Fällung

Bevor Sie einen Baum fällen, sollten Sie prüfen, ob es alternative Lösungen gibt. Manchmal kann eine Baumpflegemaßnahme das Problem lösen, ohne dass der Baum gefällt werden muss. Ein erfahrener Baumpfleger kann Ihnen helfen, die beste Lösung für Ihren Baum zu finden.

Mögliche Alternativen zur Fällung sind:

  • Kronenschnitt: Ein fachgerechter Kronenschnitt kann die Statik des Baumes verbessern und die Gefahr von Astbruch reduzieren.
  • Wurzelschnitt: Ein Wurzelschnitt kann verhindern, dass die Wurzeln in die Bausubstanz eines Gebäudes eindringen.
  • Stützung: Bei Bäumen mit einer schwachen Statik können Stützen eingesetzt werden, um den Baum zu stabilisieren.

Was passiert, wenn man ohne Genehmigung fällt?

Das Fällen eines geschützten Baumes ohne Genehmigung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Die Höhe des Bußgeldes hängt von der Baumart, dem Stammumfang und den Umständen des Einzelfalls ab. Darüber hinaus kann die Behörde anordnen, dass Sie den Baum durch einen neuen Baum ersetzen oder andere Ausgleichsmaßnahmen durchführen.

Die Fällung selbst

Wenn Sie eine Fällgenehmigung erhalten haben oder der Baum nicht unter Schutz steht, können Sie den Baum fällen. Es ist jedoch ratsam, die Fällung von einem professionellen Baumdienst durchführen zu lassen. Die Fällung großer Bäume ist gefährlich und erfordert spezielle Kenntnisse und Ausrüstung. Ein professioneller Baumdienst verfügt über die notwendige Expertise und kann die Fällung sicher und effizient durchführen.

Bei der Auswahl eines Baumdienstes sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Qualifikation: Der Baumdienst sollte über qualifizierte Mitarbeiter mit entsprechender Ausbildung verfügen.
  • Versicherung: Der Baumdienst sollte eine Haftpflichtversicherung haben, die Schäden abdeckt, die bei der Fällung entstehen können.
  • Referenzen: Fragen Sie nach Referenzen und lassen Sie sich Beispiele von bereits durchgeführten Arbeiten zeigen.
  • Angebot: Lassen Sie sich ein detailliertes Angebot erstellen, in dem alle Kosten aufgeführt sind.

Naturschutz: Achten Sie bei der Fällung auf den Schutz von Tieren und Pflanzen. Während der Brutzeit sollten keine Bäume gefällt werden, um Nistplätze nicht zu zerstören. Wenn Sie unsicher sind, ob sich Nester im Baum befinden, sollten Sie einen Experten hinzuziehen.

Zusammenfassend

Das Fällen eines Baumes auf dem eigenen Grundstück ist ein komplexes Thema, das viele Aspekte berücksichtigt. Bevor Sie einen Baum fällen, sollten Sie sich umfassend informieren und die spezifischen Bestimmungen Ihrer Gemeinde kennen. Prüfen Sie, ob der Baum unter Schutz steht und ob Sie eine Fällgenehmigung benötigen. Wenn Sie unsicher sind, wenden Sie sich an das zuständige Umweltamt oder einen erfahrenen Baumpfleger. Eine sorgfältige Planung und Vorbereitung kann Ihnen helfen, Ärger und unnötige Kosten zu vermeiden. Denken Sie auch an mögliche Alternativen zur Fällung und berücksichtigen Sie den Schutz von Tieren und Pflanzen.

Bäume Fällen Auf Dem Eigenen Grundstück Comunicado de la «Asamblea de Vecinos Autoconvocados de San Francisco
labulla.org

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