Bis Wann Darf Ich Bäume Fällen

Hallo liebe Reisefreunde! Wisst ihr, ich liebe ja das Wandern. Egal ob durch dichte Wälder oder entlang sanfter Hügel, die Natur ist für mich der perfekte Ort, um abzuschalten und neue Energie zu tanken. Und Deutschland hat da wirklich einiges zu bieten! Aber bei meinen Wanderungen denke ich nicht nur an die Schönheit der Natur, sondern auch daran, wie wir sie schützen können. Und dazu gehört auch das Thema Bäume fällen. Klingt erstmal nicht so spannend, aber glaubt mir, es gibt da einiges zu beachten, besonders wenn man plant, länger hier zu bleiben oder sich vielleicht sogar niederzulassen.
Neulich, als ich mal wieder mit meinem Rucksack unterwegs war, kam mir die Frage in den Sinn: „Bis wann darf ich eigentlich Bäume fällen?“ Klingt vielleicht seltsam, aber ich hatte ein kleines Häuschen mit einem etwas verwilderten Garten im Auge. Und da standen ein paar Bäume, die… naja, sagen wir mal, nicht mehr ganz so glücklich aussahen. Also habe ich mich mal schlau gemacht und möchte meine Erkenntnisse gerne mit euch teilen.
Die magische Grenze: Der Bundesnaturschutzgesetz und die Vogelschutzzeit
Das Wichtigste zuerst: In Deutschland regelt das Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG), wann und wie Bäume gefällt werden dürfen. Dabei spielt vor allem die sogenannte Vogelschutzzeit eine entscheidende Rolle. Diese Zeit dient dem Schutz brütender Vögel und anderer Wildtiere, die in Bäumen ihren Lebensraum haben.
In der Regel gilt: Zwischen dem 1. März und dem 30. September dürfen keine Bäume, Hecken, Sträucher oder andere Gehölze gefällt oder stark zurückgeschnitten werden. Das bedeutet, dass man sich in dieser Zeit wirklich zurückhalten muss, was größere Gartenarbeiten angeht. Es ist sozusagen eine Zeit der Ruhe und des Respekts für die Natur. Stellt euch vor, ihr würdet ein Hotelzimmer buchen und dann würde jemand mitten in der Nacht anfangen, das Zimmer nebenan zu renovieren! So ähnlich ist das für die Vögel – sie brauchen ihre Ruhe während der Brutzeit.
Aber wie immer im Leben gibt es auch hier Ausnahmen. Dazu kommen wir gleich noch.
Was bedeutet "stark zurückschneiden"?
Gute Frage! "Stark zurückschneiden" bedeutet im Prinzip alles, was über einen Pflegeschnitt hinausgeht. Also, wenn ihr nur ein paar Äste entfernen wollt, die krank oder abgestorben sind, oder wenn ihr die Form eurer Hecke in Ordnung bringen wollt, dann ist das meistens kein Problem. Aber wenn ihr ganze Äste absägt oder die Hecke radikal stutzt, dann fällt das unter den Begriff "stark zurückschneiden" und ist während der Vogelschutzzeit verboten. Es geht darum, dass die Nester der Vögel nicht beschädigt oder zerstört werden dürfen.
Ausnahmen von der Regel: Was geht trotzdem?
Wie versprochen, gibt es auch Ausnahmen von der Vogelschutzzeit-Regel. Diese sind aber in der Regel an bestimmte Bedingungen geknüpft und oft mit Auflagen verbunden. Wichtig ist: Informiert euch immer bei eurer zuständigen Gemeinde oder dem zuständigen Naturschutzamt, bevor ihr zur Säge greift!
Hier ein paar Beispiele, wann das Fällen von Bäumen auch während der Vogelschutzzeit erlaubt sein könnte:
- Gefahr im Verzug: Wenn ein Baum beispielsweise durch einen Sturm beschädigt wurde und umzufallen droht oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt, dann darf er auch während der Vogelschutzzeit gefällt werden. Hier ist schnelles Handeln gefragt, aber dokumentiert die Situation unbedingt vorher mit Fotos und informiert die zuständige Behörde!
- Genehmigungspflichtige Maßnahmen: Für bestimmte Bauvorhaben oder andere Projekte kann eine Genehmigung zum Fällen von Bäumen erteilt werden, auch wenn diese in die Vogelschutzzeit fallen. Allerdings sind solche Genehmigungen meistens mit Auflagen verbunden, zum Beispiel der Umsiedlung von Nestern oder der Pflanzung von Ersatzbäumen.
- Obstbäume und bestimmte Gehölze: In einigen Bundesländern gibt es Ausnahmen für den Schnitt von Obstbäumen oder bestimmten anderen Gehölzen. Auch hier gilt: Informiert euch vorher genau!
Nach dem 30. September: Die „Baumfällzeit“ beginnt!
Nach dem 30. September atmen viele Gartenbesitzer auf. Denn dann beginnt quasi die „Baumfällzeit“. Aber auch hier gilt: Einfach drauflos sägen ist keine gute Idee. Denn auch außerhalb der Vogelschutzzeit gibt es Regeln und Vorschriften, die beachtet werden müssen.
Baumschutzsatzungen: Viele Städte und Gemeinden haben sogenannte Baumschutzsatzungen. Diese legen fest, welche Bäume überhaupt geschützt sind und ab welchem Stammumfang eine Fällgenehmigung erforderlich ist. Das kann von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein, also informiert euch unbedingt bei eurem zuständigen Amt!
Private Grundstücke: Auch wenn ihr auf eurem eigenen Grundstück Bäume fällen wollt, solltet ihr euch informieren. Denn auch hier können Baumschutzsatzungen gelten. Außerdem solltet ihr immer Rücksicht auf eure Nachbarn nehmen und sie rechtzeitig über eure Pläne informieren.
Die richtige Jahreszeit für den Baumschnitt
Auch wenn das Fällen erlaubt ist, ist es nicht immer die beste Zeit. Der ideale Zeitpunkt für einen Baumschnitt, insbesondere für größere Eingriffe, ist der Spätwinter oder das frühe Frühjahr, also kurz bevor die Bäume wieder austreiben. Dann können sie die Wunden am besten verschließen und sich schnell regenerieren. Außerdem sind die Bäume dann laublos, was die Arbeit erleichtert.
Mein Fazit: Respekt vor der Natur und vorher informieren!
Ich hoffe, ich konnte euch mit diesem kleinen Einblick in die Welt des Baumfällens in Deutschland weiterhelfen. Das Wichtigste ist meiner Meinung nach, die Natur zu respektieren und sich vorher gut zu informieren, bevor man zur Säge greift. Denn Bäume sind nicht nur schön anzusehen, sondern auch wichtig für unser Ökosystem. Sie spenden Sauerstoff, filtern Schadstoffe aus der Luft und bieten Lebensraum für viele Tiere.
Also, genießt eure Wanderungen durch die wunderschönen Wälder Deutschlands und denkt daran: Die Natur ist unser wertvollstes Gut. Lasst uns sie gemeinsam schützen!
Und wenn ihr Fragen habt oder eure eigenen Erfahrungen teilen möchtet, hinterlasst mir gerne einen Kommentar! Ich freue mich darauf, von euch zu hören!
Bis zum nächsten Mal und liebe Grüße,
Eure reisefreudige Freundin!