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Bis Wann Darf Man Bäume Fällen


Bis Wann Darf Man Bäume Fällen

Hallo und herzlich willkommen in Deutschland! Planen Sie einen Umzug, eine Renovierung Ihres Gartens oder sogar ein kleines Bauprojekt während Ihres Aufenthalts? Dann ist es wichtig zu wissen, wann Sie Bäume fällen dürfen. Dieses Thema ist nämlich in Deutschland rechtlich geregelt, um die Natur und Umwelt zu schützen. Keine Sorge, es ist nicht kompliziert, und dieser kleine Leitfaden hilft Ihnen, sich zurechtzufinden.

Der Zeitraum: Wann Bäume gefällt werden dürfen

Die Hauptregel, die Sie sich merken sollten, ist das sogenannte Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Dieses Gesetz legt fest, dass Bäume, Sträucher und Hecken während der Brut- und Nistzeit der Vögel grundsätzlich nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten werden dürfen. Diese Zeitspanne ist entscheidend für den Schutz der heimischen Vogelwelt.

Die magische Formel: 1. März bis 30. September

Generell gilt: Vom 1. März bis zum 30. September ist das Fällen von Bäumen und radikale Rückschnitte in der Regel verboten. Diese Zeitspanne deckt die Brut- und Nistzeit der meisten Vogelarten ab. Es gibt jedoch ein paar wichtige Ausnahmen und regionale Unterschiede, die wir uns genauer ansehen werden.

Ausnahmen bestätigen die Regel

Natürlich gibt es Situationen, in denen das Fällen von Bäumen auch während der Schutzzeit erlaubt sein kann. Hier sind einige typische Beispiele:

  • Gefahr im Verzug: Wenn ein Baum eine akute Gefahr darstellt, beispielsweise durch Sturmschäden oder Krankheiten, die seine Stabilität beeinträchtigen, darf er auch während der Schutzzeit gefällt werden. In diesem Fall ist es wichtig, die Situation zu dokumentieren, beispielsweise mit Fotos, und sich idealerweise von der zuständigen Behörde eine Genehmigung einzuholen, falls möglich.
  • Pflegemaßnahmen: Leichte Pflegemaßnahmen, die nicht das komplette Entfernen des Baumes beinhalten, wie das Entfernen von Totholz, sind oft erlaubt. Hier ist jedoch Vorsicht geboten, um brütende Vögel nicht zu stören.
  • Genehmigungen: In manchen Fällen können Sie eine Sondergenehmigung von der zuständigen Naturschutzbehörde erhalten. Dies ist beispielsweise möglich, wenn das Fällen des Baumes für ein wichtiges Bauprojekt unerlässlich ist und keine andere Lösung gefunden werden kann.

Regionale Unterschiede und Kommunale Satzungen

Deutschland ist ein föderaler Staat, und das bedeutet, dass neben dem Bundesnaturschutzgesetz auch die einzelnen Bundesländer und Kommunen eigene Regelungen erlassen können. Diese Regelungen können die Schutzzeiten verlängern oder bestimmte Baumarten besonders schützen. Es ist daher ratsam, sich vor dem Fällen eines Baumes immer bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung zu erkundigen. Dort erhalten Sie Informationen über die geltenden Baumschutzsatzungen.

Baumschutzsatzungen: Was ist das?

Baumschutzsatzungen sind kommunale Verordnungen, die den Schutz von Bäumen innerhalb des Gemeindegebietes regeln. Sie können beispielsweise festlegen, dass bestimmte Baumarten oder Bäume mit einem bestimmten Stammumfang nicht gefällt werden dürfen, auch außerhalb der Schutzzeit. Die Satzungen können auch Auflagen für Ersatzpflanzungen enthalten, wenn ein Baum gefällt wird.

Wo finde ich die Informationen?

Die Baumschutzsatzungen sind in der Regel auf den Webseiten der Gemeinde- oder Stadtverwaltung zu finden. Sie können sich auch direkt an das Bauamt oder das Umweltamt wenden. Scheuen Sie sich nicht, nachzufragen! Die Mitarbeiter sind in der Regel sehr hilfsbereit und beantworten gerne Ihre Fragen.

Was passiert, wenn man sich nicht daran hält?

Das ungenehmigte Fällen von Bäumen während der Schutzzeit oder unter Verstoß gegen die Baumschutzsatzung kann empfindliche Strafen nach sich ziehen. Diese Strafen können von Geldbußen bis hin zu hohen Schadenersatzforderungen reichen. Im schlimmsten Fall kann es sogar zu einem Strafverfahren kommen. Es ist also ratsam, sich vorab gründlich zu informieren und alle erforderlichen Genehmigungen einzuholen.

"Es ist verboten, während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit, die regelmäßig vom 1. März bis zum 30. September dauert, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, sowie Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze zu roden, abzuschneiden oder zu zerstören; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen."

Tipps für Touristen und Kurzaufenthalter

Wenn Sie nur kurz in Deutschland sind und planen, in Ihrem Garten oder auf Ihrem Grundstück Bäume zu fällen, sollten Sie folgende Tipps beachten:

  • Recherchieren Sie frühzeitig: Informieren Sie sich rechtzeitig über die geltenden Bestimmungen in Ihrer Region.
  • Kontaktieren Sie die Behörden: Wenden Sie sich an die Gemeinde- oder Stadtverwaltung und klären Sie, ob eine Genehmigung erforderlich ist.
  • Dokumentieren Sie alles: Wenn Sie eine Genehmigung erhalten, bewahren Sie diese gut auf. Dokumentieren Sie auch alle Arbeiten, die Sie durchführen.
  • Seien Sie vorsichtig: Achten Sie darauf, bei Ihren Arbeiten keine brütenden Vögel oder andere Tiere zu stören.
  • Professionelle Hilfe: Ziehen Sie im Zweifelsfall einen Fachmann hinzu, beispielsweise einen Gärtner oder Baumpfleger.

Alternativen zum Fällen

Bevor Sie einen Baum fällen, sollten Sie überlegen, ob es nicht auch Alternativen gibt. Oftmals ist es möglich, einen Baum durch gezielte Pflegemaßnahmen zu erhalten. Ein Baumpfleger kann Ihnen dabei helfen, den Zustand des Baumes zu beurteilen und geeignete Maßnahmen zu empfehlen. Vielleicht reicht es ja schon, Totholz zu entfernen oder den Baum zu beschneiden, um seine Stabilität zu verbessern.

Zusammenfassung

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Fällen von Bäumen in Deutschland während der Brut- und Nistzeit vom 1. März bis zum 30. September grundsätzlich verboten ist. Es gibt jedoch Ausnahmen, und die genauen Bestimmungen können je nach Bundesland und Kommune variieren. Informieren Sie sich daher vorab gründlich bei der zuständigen Behörde und holen Sie gegebenenfalls eine Genehmigung ein. So vermeiden Sie Ärger und tragen zum Schutz der heimischen Natur bei. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in Deutschland!

Denken Sie daran: Schützen wir gemeinsam unsere Umwelt! Ein gesunder Baumbestand ist wichtig für das Klima, die Artenvielfalt und die Lebensqualität.

Ein kleiner Merksatz zum Schluss

Merken Sie sich: Vom Frühling bis zum Herbst, Bäume fällen ist ein Verlust. Informieren Sie sich genau, dann klappt es auch mit dem Baum im Garten ohne Weh und Ach!

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