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Bis Wann Dürfen Bäume Gefällt Werden


Bis Wann Dürfen Bäume Gefällt Werden

Herzlich willkommen in Deutschland! Planen Sie einen Aufenthalt und fragen sich vielleicht, wann Sie Bäume fällen dürfen? Das ist eine wichtige Frage, denn Deutschland legt großen Wert auf den Schutz seiner Natur und Umwelt. Die Regelungen zum Fällen von Bäumen sind relativ streng und variieren je nach Bundesland und Kommune. Keine Sorge, wir helfen Ihnen, den Durchblick zu behalten!

Diese Informationen sind vor allem für kurzzeitige Aufenthalte relevant, falls Sie beispielsweise ein Ferienhaus mieten und unerwartet feststellen, dass ein Baum entfernt werden müsste. Auch wenn Sie vielleicht nur beobachten, wie Nachbarn Bäume fällen, kann es interessant sein, die Hintergründe zu kennen.

Die generelle "Schonzeit": Vom 1. März bis zum 30. September

In Deutschland gilt grundsätzlich vom 1. März bis zum 30. September eine Schonzeit für Bäume. Dieses Gesetz ist im Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 Abs. 5 BNatSchG) verankert und soll brütende Vögel und andere Tiere schützen, die in Bäumen leben. Während dieser Zeit ist es verboten, Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Das bedeutet, dass radikale Rückschnitte oder gar Fällungen in dieser Zeit in der Regel nicht erlaubt sind.

Was bedeutet das konkret für Sie?

  • Keine radikalen Rückschnitte: Während der Schonzeit dürfen Sie Bäume nicht stark beschneiden oder fällen.
  • Form- und Pflegeschnitte sind oft erlaubt: Leichte Form- und Pflegeschnitte, die dem Erhalt der Gesundheit des Baumes dienen, sind meistens erlaubt. Fragen Sie aber im Zweifelsfall bei der zuständigen Behörde nach.
  • Achten Sie auf brütende Vögel: Bevor Sie überhaupt Hand anlegen, überprüfen Sie den Baum sorgfältig auf Nester. Auch wenn ein Schnitt grundsätzlich erlaubt wäre, dürfen Sie keine brütenden Vögel stören oder deren Nester entfernen.

Ausnahmen von der Schonzeitregelung

Wie bei fast allen Gesetzen gibt es auch hier Ausnahmen. Es gibt Situationen, in denen Bäume auch während der Schonzeit gefällt werden dürfen. Diese Ausnahmen sind jedoch in der Regel an strenge Bedingungen geknüpft und erfordern oft eine Genehmigung.

Mögliche Gründe für eine Ausnahme:

  • Gefahr in Verzug: Wenn ein Baum beispielsweise durch Sturm beschädigt wurde und eine unmittelbare Gefahr für Personen oder Sachen darstellt (z.B. droht umzustürzen), kann er auch während der Schonzeit gefällt werden. Allerdings sollten Sie dies, wenn möglich, vorher mit der zuständigen Behörde abklären oder zumindest unverzüglich danach melden. Dokumentieren Sie die Gefahrensituation (z.B. mit Fotos).
  • Krankheit oder Schädlingsbefall: Wenn ein Baum von einer Krankheit oder Schädlingen so stark befallen ist, dass er nicht mehr zu retten ist und eine Gefahr für andere Bäume darstellt, kann ebenfalls eine Fällung in Frage kommen. Auch hier ist oft eine Bescheinigung von einem Fachmann (z.B. Baumsachverständiger) erforderlich.
  • Baumaßnahmen: Wenn auf einem Grundstück gebaut werden soll und ein Baum im Weg steht, kann eine Fällgenehmigung erteilt werden. Dies ist jedoch oft mit Ausgleichsmaßnahmen verbunden, d.h. es müssen an anderer Stelle neue Bäume gepflanzt werden.
  • Sondergenehmigungen: In bestimmten Fällen können die Behörden auch Sondergenehmigungen erteilen, z.B. wenn es sich um Bäume handelt, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen.

Die Rolle der Bundesländer und Kommunen

Es ist wichtig zu wissen, dass die Regelungen zum Fällen von Bäumen nicht bundeseinheitlich sind. Jedes Bundesland hat eigene Naturschutzgesetze und -verordnungen, die die Fällung von Bäumen regeln. Zusätzlich können die Kommunen eigene Baumschutzsatzungen erlassen, die noch strengere Regeln vorsehen. Das bedeutet, dass die konkreten Bestimmungen, die für Sie gelten, von Ihrem Aufenthaltsort abhängen.

Was bedeutet das für Sie?

  • Informieren Sie sich bei der zuständigen Behörde: Bevor Sie einen Baum fällen, sollten Sie sich unbedingt bei der zuständigen Behörde (Gemeinde, Stadt, Landratsamt) erkundigen, welche Regeln gelten und ob Sie eine Genehmigung benötigen.
  • Beachten Sie die Baumschutzsatzung: Viele Kommunen haben Baumschutzsatzungen, die bestimmte Bäume (z.B. aufgrund ihres Alters, ihrer Größe oder ihrer Seltenheit) besonders schützen. Diese Bäume dürfen oft nur mit einer besonderen Genehmigung gefällt werden.
  • Fragen Sie nach den Kosten: Für die Erteilung einer Fällgenehmigung können Gebühren anfallen. Erkundigen Sie sich im Vorfeld nach den Kosten.

Was passiert, wenn man illegal einen Baum fällt?

Das illegale Fällen von Bäumen kann empfindliche Strafen nach sich ziehen. Die Höhe der Strafe hängt von verschiedenen Faktoren ab, z.B. von der Art des Baumes, seinem Wert und den Umständen der Fällung. Es können sowohl Geldstrafen als auch Ordnungswidrigkeitsverfahren drohen. Im schlimmsten Fall kann es sogar zu einem Strafverfahren kommen.

Wichtig: Ignorieren Sie die Regelungen zum Baumschutz nicht. Es lohnt sich nicht, das Risiko einer Strafe einzugehen. Informieren Sie sich im Vorfeld und holen Sie sich gegebenenfalls eine Genehmigung ein.

Praktische Tipps für Ihren Aufenthalt

Auch wenn Sie nur kurz in Deutschland sind, können Sie einen Beitrag zum Umweltschutz leisten und die Natur respektieren. Hier sind ein paar praktische Tipps:

  • Respektieren Sie die Natur: Gehen Sie sorgsam mit der Natur um und vermeiden Sie unnötige Schäden an Bäumen und Pflanzen.
  • Melden Sie verdächtige Aktivitäten: Wenn Sie beobachten, dass jemand illegal Bäume fällt, melden Sie dies der zuständigen Behörde.
  • Unterstützen Sie Naturschutzorganisationen: Engagieren Sie sich für den Schutz der Natur, indem Sie Naturschutzorganisationen unterstützen oder an ihren Aktionen teilnehmen.

Zusammenfassung: Wann dürfen Bäume gefällt werden?

Um es noch einmal zusammenzufassen:

  • Grundsätzlich gilt vom 1. März bis zum 30. September eine Schonzeit für Bäume.
  • Während der Schonzeit sind radikale Rückschnitte und Fällungen in der Regel verboten.
  • Es gibt Ausnahmen von der Schonzeitregelung, z.B. bei Gefahr in Verzug oder bei Krankheit des Baumes.
  • Die Regelungen zum Fällen von Bäumen sind nicht bundeseinheitlich und variieren je nach Bundesland und Kommune.
  • Informieren Sie sich unbedingt bei der zuständigen Behörde, bevor Sie einen Baum fällen.

Wir hoffen, dieser Leitfaden hat Ihnen geholfen, die Regelungen zum Fällen von Bäumen in Deutschland besser zu verstehen. Genießen Sie Ihren Aufenthalt und tragen Sie dazu bei, die Schönheit der deutschen Natur zu bewahren!

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Im Zweifelsfall sollten Sie sich immer an einen Rechtsanwalt oder eine andere qualifizierte Fachkraft wenden.

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