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Bis Wann Muss Schnee Geräumt Sein


Bis Wann Muss Schnee Geräumt Sein

Herzlich Willkommen in Deutschland! Planen Sie einen Winterurlaub oder einen längeren Aufenthalt? Dann ist es gut zu wissen, wie das mit dem Schneeräumen hier so läuft. Denn während die Winterlandschaft wunderschön sein kann, gibt es auch ein paar Regeln, die Sie kennen sollten, um Ärger zu vermeiden. Keine Sorge, es ist alles nicht so kompliziert, wie es vielleicht klingt. In diesem Artikel erklären wir Ihnen alles Wichtige zum Thema "Bis wann muss Schnee geräumt sein?", damit Sie Ihren Aufenthalt unbeschwert genießen können.

Wer ist überhaupt für das Schneeräumen verantwortlich?

Bevor wir uns den genauen Uhrzeiten widmen, klären wir erst einmal die Frage, wer überhaupt für das Schneeräumen zuständig ist. Grundsätzlich gilt in Deutschland die sogenannte "Anliegerpflicht". Das bedeutet, dass die Eigentümer der an öffentlichen Straßen und Gehwegen angrenzenden Grundstücke für die Beseitigung von Schnee und Eis verantwortlich sind. Das gilt sowohl für Wohnhäuser als auch für Gewerbeimmobilien.

Aber was, wenn ich Mieter bin? Keine Sorge, auch als Mieter kann man zur Schneeräumung verpflichtet werden. Der Vermieter kann die Schneeräumungspflicht nämlich im Mietvertrag auf die Mieter übertragen. Das ist in Deutschland üblich. In Mehrfamilienhäusern wird oft ein Schneeräumplan erstellt, der regelt, wer wann für die Räumung zuständig ist. Schauen Sie also in Ihrem Mietvertrag nach oder fragen Sie Ihren Vermieter, um sicherzustellen, dass Sie über Ihre Pflichten Bescheid wissen.

Was, wenn ich selbst gar nicht räumen kann? Wenn Sie aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage sind, die Schneeräumung selbst durchzuführen, müssen Sie sich um eine Ersatzperson kümmern. Das kann zum Beispiel ein Nachbar, ein Familienmitglied oder ein professioneller Winterdienst sein. Es ist wichtig, dass Sie Ihrer Räumpflicht nachkommen, auch wenn Sie es nicht selbst tun können.

Bis wann muss Schnee geräumt sein? Die Zeiten im Detail

Nun kommen wir zum Kern der Frage: Bis wann muss Schnee geräumt sein? Die genauen Zeiten können von Gemeinde zu Gemeinde variieren, aber es gibt einige allgemeine Richtlinien, die fast überall in Deutschland gelten.

Die typischen Räumzeiten

Grundsätzlich gilt, dass die Gehwege und Zugänge zu den Häusern werktags (Montag bis Samstag) in der Regel von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr von Schnee und Eis befreit sein müssen. An Sonn- und Feiertagen verschiebt sich der Beginn der Räumpflicht meist auf 9:00 Uhr. Die Verpflichtung endet auch hier um 20:00 Uhr.

Ein konkretes Beispiel: Wenn es in der Nacht von Freitag auf Samstag geschneit hat, müssen Sie bis Samstagmorgen um 7:00 Uhr den Gehweg vor Ihrem Haus geräumt haben. Wenn es am Sonntagmorgen schneit, haben Sie bis 9:00 Uhr Zeit.

Was bedeutet das konkret für mich?

Diese Zeiten bedeuten, dass Sie vor dem Beginn des Berufsverkehrs und nach dessen Ende dafür sorgen müssen, dass die Gehwege sicher begehbar sind. Das ist besonders wichtig für Fußgänger, Radfahrer und natürlich auch für die Postboten und Müllabfuhr!

Achtung: Regionale Unterschiede!

Wie bereits erwähnt, kann es je nach Gemeinde zu Abweichungen von diesen allgemeinen Richtlinien kommen. Informieren Sie sich daher am besten bei Ihrer Gemeinde oder Stadtverwaltung über die genauen Bestimmungen, die in Ihrem Wohnort gelten. Oft finden Sie diese Informationen auch auf der Website der Gemeinde oder im Amtsblatt.

Was passiert, wenn es den ganzen Tag schneit?

Auch wenn es den ganzen Tag durchschneit, müssen Sie nicht pausenlos räumen. Es ist aber wichtig, dass Sie in regelmäßigen Abständen dafür sorgen, dass die Gehwege begehbar bleiben. Das bedeutet, dass Sie bei starkem Schneefall mehrmals täglich räumen müssen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Es reicht in der Regel aus, wenn Sie nach starkem Schneefall innerhalb einer angemessenen Zeitspanne (zum Beispiel alle paar Stunden) erneut räumen.

Wie räume ich richtig? Die wichtigsten Tipps

Neben den Zeiten ist auch die Art und Weise, wie Sie räumen, wichtig. Hier sind einige Tipps, die Ihnen helfen, Ihre Räumpflicht richtig zu erfüllen:

  • Breite des Gehwegs: Der geräumte Gehweg sollte so breit sein, dass zwei Fußgänger problemlos aneinander vorbeigehen können. In der Regel wird eine Breite von 1 bis 1,5 Metern empfohlen.
  • Streupflicht: Nach dem Räumen sollten Sie den Gehweg mit Streumittel sichern. Geeignet sind abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt oder Granulat. Achtung: Die Verwendung von Streusalz ist in vielen Gemeinden verboten oder nur in Ausnahmefällen (z.B. bei Eisregen) erlaubt. Informieren Sie sich über die Bestimmungen in Ihrer Gemeinde!
  • Rücksichtnahme: Achten Sie beim Räumen darauf, dass Sie den Schnee nicht auf die Straße oder den Nachbargrundstück schieben. Das kann zu gefährlichen Situationen führen. Schieben Sie den Schnee am besten an den Rand des Gehwegs oder auf eine freie Fläche auf Ihrem Grundstück.
  • Sicherheit: Tragen Sie beim Räumen festes Schuhwerk mit gutem Profil, um nicht auszurutschen. Außerdem sollten Sie Handschuhe tragen, um Ihre Hände vor der Kälte zu schützen.

Was passiert, wenn ich meiner Räumpflicht nicht nachkomme?

Die Nichtbeachtung der Schneeräumpflicht kann unangenehme Folgen haben. Wenn jemand auf einem nicht geräumten oder unzureichend gesicherten Gehweg stürzt und sich verletzt, können Sie als Grundstückseigentümer oder Mieter haftbar gemacht werden. Das bedeutet, dass Sie für die entstandenen Schäden (z.B. Behandlungskosten, Schmerzensgeld) aufkommen müssen.

Darüber hinaus können Sie von der Gemeinde oder Stadtverwaltung mit einem Bußgeld belegt werden, wenn Sie Ihrer Räumpflicht nicht nachkommen. Die Höhe des Bußgeldes kann je nach Gemeinde und Schwere des Verstoßes variieren. Es lohnt sich also, die Sache ernst zu nehmen!

Zusammenfassend: Das Wichtigste auf einen Blick

Hier noch einmal die wichtigsten Punkte zum Thema Schneeräumung in Deutschland:

  • Anliegerpflicht: Grundstückseigentümer oder Mieter sind für die Schneeräumung auf den anliegenden Gehwegen verantwortlich.
  • Räumzeiten: Werktags in der Regel von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 9:00 Uhr bis 20:00 Uhr.
  • Regionale Unterschiede: Die genauen Bestimmungen können von Gemeinde zu Gemeinde variieren.
  • Pflichten: Gehweg räumen, abstumpfende Mittel streuen, Schnee nicht auf die Straße schieben.
  • Konsequenzen: Bei Nichtbeachtung der Räumpflicht drohen Haftung und Bußgelder.

Genießen Sie den Winter!

Mit diesem Wissen sind Sie bestens gerüstet, um den Winter in Deutschland zu genießen. Achten Sie auf Ihre Räumpflicht, informieren Sie sich über die lokalen Bestimmungen und genießen Sie die winterliche Landschaft! Und denken Sie daran: Ein geräumter Gehweg ist nicht nur eine Pflicht, sondern auch ein Akt der Freundlichkeit gegenüber Ihren Mitmenschen. Wir wünschen Ihnen einen sicheren und angenehmen Aufenthalt!

Noch Fragen?

Sollten Sie noch weitere Fragen zum Thema Schneeräumung haben, wenden Sie sich am besten an Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Dort erhalten Sie die aktuellsten Informationen und können sich über spezifische Regelungen in Ihrem Wohnort informieren.

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