Bis Wann Muss Schnee Geräumt Werden

Hallo liebe Reisefreunde! Eure Lisa hier, und heute möchte ich mit euch ein Thema ansprechen, das vielleicht nicht das Erste ist, woran man bei einer Reise nach Deutschland denkt, aber durchaus wichtig sein kann, besonders in den Wintermonaten: Schneeräumung! Ja, richtig gehört. Wer hierzulande unterwegs ist, sollte sich bewusst sein, dass Schnee nicht einfach Schnee ist, sondern auch Pflichten mit sich bringt – und das betrifft nicht nur die Einheimischen, sondern indirekt auch uns Reisende.
Ich erinnere mich noch gut an meinen ersten Winter in München. Ich war total fasziniert von den schneebedeckten Dächern, den glitzernden Straßen und der allgemeinen winterlichen Atmosphäre. Romantik pur! Bis ich dann fast auf dem Gehweg ausgerutscht wäre und mich gefragt habe: „Moment mal, warum ist hier eigentlich noch niemand geräumt?“
Also habe ich mich schlau gemacht und möchte mein Wissen heute mit euch teilen. Denn gerade, wenn ihr in kleineren Pensionen, Ferienwohnungen oder sogar bei Freunden unterkommt, ist es gut zu wissen, was Sache ist. Schließlich möchtet ihr ja nicht unbeabsichtigt zum Stolperstein werden (im wahrsten Sinne des Wortes!).
Die magische Frage: Bis wann muss geräumt sein?
Die Antwort ist leider nicht ganz so einfach, da die genauen Regelungen von Kommune zu Kommune variieren können. Aber keine Sorge, ich gebe euch einen Überblick, der für die meisten Orte in Deutschland gilt:
Die Uhr tickt: Räumpflicht am Morgen
In den meisten Städten und Gemeinden beginnt die Räumpflicht früh morgens. Das bedeutet, dass die Gehwege und Zugänge zu Häusern vor dem üblichen Berufsverkehr schnee- und eisfrei sein müssen. Als grobe Richtlinie kann man sich merken:
- Werktags: In der Regel muss bis 7:00 Uhr geräumt und gestreut sein. In manchen Städten kann diese Zeit auch auf 6:00 Uhr vorverlegt sein.
- Wochenende und Feiertage: Hier darf man etwas länger schlafen. Die Räumpflicht beginnt meist erst bis 8:00 oder 9:00 Uhr.
Wichtig ist aber: Das ist nur ein Richtwert! Informiert euch am besten direkt bei eurer Unterkunft oder der örtlichen Gemeinde, um ganz sicherzugehen. Nichts ist unangenehmer, als Ärger mit dem Vermieter oder Nachbarn zu bekommen, weil man die Räumpflicht missachtet hat.
Der Kampf gegen den Schneefall: Räumpflicht am Tag
Aber die Räumpflicht beschränkt sich nicht nur auf den Morgen. Auch tagsüber muss dafür gesorgt werden, dass die Gehwege begehbar bleiben. Wenn es also den ganzen Tag schneit, heißt das, dass man mehrmals räumen und streuen muss. Und zwar so lange, bis der Schneefall aufhört.
Stellt euch vor, ihr habt eine kleine Ferienwohnung in den bayerischen Alpen gemietet. Es schneit den ganzen Tag wie verrückt. Dann müsst ihr unter Umständen alle paar Stunden raus, um den Gehweg vor dem Haus freizuschaufeln. Das kann ganz schön anstrengend sein, aber es ist eben Teil der Winterromantik (oder auch nicht!).
Und am Abend?
Auch am Abend endet die Räumpflicht nicht einfach. In der Regel muss bis zum Einbruch der Dunkelheit für sichere Wege gesorgt werden. Was genau "Einbruch der Dunkelheit" bedeutet, ist natürlich wieder Auslegungssache. Aber man kann sich grob daran orientieren, wann die Straßenlaternen angehen.
Wer ist überhaupt für die Schneeräumung zuständig?
Das ist eine wichtige Frage! Grundsätzlich ist der Eigentümer des Grundstücks für die Schneeräumung verantwortlich. Das kann der Hausbesitzer sein, aber auch eine Hausverwaltung.
Allerdings wird die Räumpflicht oft an die Mieter übertragen. Das bedeutet, dass die Mieter eines Hauses abwechselnd für die Schneeräumung zuständig sind. Steht ihr also als Gast in einer Ferienwohnung und seht, dass der Gehweg verschneit ist, fragt am besten euren Vermieter, ob ihr euch darum kümmern müsst oder ob es einen Räumdienst gibt.
Manchmal gibt es auch professionelle Räumdienste, die von den Eigentümern beauftragt werden. Das ist vor allem bei größeren Gebäuden oder Wohnanlagen üblich.
Was passiert, wenn man nicht räumt?
Wer seiner Räumpflicht nicht nachkommt, riskiert empfindliche Strafen. Diese können je nach Kommune variieren, aber es können durchaus Bußgelder in Höhe von mehreren hundert Euro fällig werden.
Noch schlimmer ist es natürlich, wenn jemand auf dem nicht geräumten Gehweg zu Schaden kommt. In diesem Fall kann der Verantwortliche für die Schneeräumung haftbar gemacht werden. Das bedeutet, dass er für die Behandlungskosten und eventuelle Schadenersatzansprüche aufkommen muss.
Also, liebe Reisende: Nehmt die Schneeräumung ernst! Es geht nicht nur um eure eigene Sicherheit, sondern auch um die Sicherheit anderer.
Tipps für die Schneeräumung
Okay, jetzt wisst ihr, wann und wer räumen muss. Aber wie macht man es am besten?
- Das richtige Werkzeug: Ein guter Schneeschieber und ein Streuwagen sind Gold wert. Investiert in hochwertiges Material, das euch die Arbeit erleichtert.
- Das richtige Streumittel: Salz ist zwar effektiv, aber auch schädlich für die Umwelt. Greift lieber zu Sand, Splitt oder anderen umweltfreundlichen Streumitteln.
- Die richtige Technik: Schiebt den Schnee am besten in Bahnen und achtet darauf, dass ihr den Gehweg komplett freiräumt. Vermeidet es, den Schnee auf die Straße zu schieben.
- Die richtige Kleidung: Zieht euch warm an und tragt rutschfeste Schuhe. Eine Mütze und Handschuhe sind Pflicht!
- Achtung auf parkende Autos: Passt auf, dass ihr beim Schneeschieben keine parkenden Autos beschädigt.
Fazit: Schnee ist schön, aber auch Arbeit
Ich hoffe, ich konnte euch mit diesem kleinen Exkurs in die Welt der Schneeräumung ein wenig weiterhelfen. Denkt daran: Informiert euch vor Ort über die genauen Regelungen und nehmt eure Pflichten ernst. Dann könnt ihr den Winter in Deutschland unbeschwert genießen.
Lasst euch den Schnee nicht vermiesen, sondern macht das Beste daraus! Schlittenfahren, Schneeballschlachten, Glühwein trinken – es gibt so viele tolle Dinge, die man im Winter unternehmen kann. Und wenn ihr dann noch wisst, wie man richtig Schnee räumt, steht einem perfekten Winterurlaub nichts mehr im Wege.
Pro-Tipp: Fragt in eurer Unterkunft nach, ob sie einen Schneeschieber haben, den ihr benutzen könnt. Oft stellen die Vermieter ihren Gästen das nötige Equipment zur Verfügung.
Und jetzt raus in den Schnee! Aber bitte vorsichtig!
Eure Lisa