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Dres. Hans-joachim Storck Und Regina Storck


Dres. Hans-joachim Storck Und Regina Storck

Für viele, die neu in einer Stadt sind oder sich in einem komplexen System zurechtfinden müssen, ist es unerlässlich, verlässliche Ansprechpartner zu haben. Im Bereich der Rechtsberatung und des Notariats spielen Dr. Hans-Joachim Storck und Regina Storck eine bedeutende Rolle. Dieser Artikel bietet eine umfassende und leicht verständliche Information über ihre Tätigkeitsbereiche, Spezialisierungen und wie man sie erreichen kann, um Ihnen bei Ihren rechtlichen und notariellen Anliegen behilflich zu sein.

Dr. Hans-Joachim Storck: Rechtsanwalt und Notar

Dr. Hans-Joachim Storck ist sowohl als Rechtsanwalt als auch als Notar tätig. Diese Doppelqualifikation ermöglicht es ihm, Mandanten in einem breiten Spektrum an Rechtsfragen umfassend zu beraten und zu unterstützen. Der Vorteil dieser Kombination liegt darin, dass er nicht nur rechtlichen Rat geben kann, sondern auch die notwendigen Beurkundungen vornehmen kann, die für bestimmte Rechtsgeschäfte erforderlich sind. Dies spart Zeit und Wege, da Mandanten alle Leistungen aus einer Hand erhalten.

Schwerpunkte der Rechtsanwaltstätigkeit

Als Rechtsanwalt konzentriert sich Dr. Storck auf verschiedene Rechtsgebiete. Zu den häufigsten gehören:

  • Immobilienrecht: Dies umfasst alle rechtlichen Aspekte rund um den Kauf, Verkauf, die Bebauung und die Verwaltung von Immobilien. Dr. Storck berät sowohl private als auch gewerbliche Mandanten bei der Gestaltung von Kaufverträgen, der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen und der Klärung von Eigentumsfragen.
  • Erbrecht: Das Erbrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das viele Menschen betrifft. Dr. Storck unterstützt bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, der Durchsetzung von Erbansprüchen und der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Er berät auch im Hinblick auf die vorweggenommene Erbfolge und die Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten.
  • Gesellschaftsrecht: Für Unternehmen und Unternehmer bietet Dr. Storck Beratung im Gesellschaftsrecht an. Dies umfasst die Gründung von Gesellschaften, die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, die Beratung bei Gesellschafterstreitigkeiten und die Begleitung von Umstrukturierungen.
  • Allgemeines Zivilrecht: Auch im Bereich des allgemeinen Zivilrechts, wie z.B. Vertragsrecht, Schadenersatzrecht und Kaufrecht, steht Dr. Storck seinen Mandanten zur Seite.

Notarielle Tätigkeit

Als Notar ist Dr. Storck mit der Beurkundung bestimmter Rechtsgeschäfte betraut. Die notarielle Beurkundung ist gesetzlich vorgeschrieben, um die Rechtssicherheit und den Schutz der Beteiligten zu gewährleisten. Zu den typischen notariellen Tätigkeiten gehören:

  • Immobilienkaufverträge: Der Kauf und Verkauf von Immobilien muss notariell beurkundet werden. Der Notar sorgt für einen ausgewogenen Vertrag, der die Interessen beider Parteien berücksichtigt. Er klärt alle rechtlichen Fragen und sorgt für eine reibungslose Abwicklung des Kaufvertrags.
  • Testamente und Erbverträge: Die Errichtung eines Testaments oder eines Erbvertrags sollte idealerweise notariell beurkundet werden, um sicherzustellen, dass der letzte Wille des Erblassers rechtswirksam umgesetzt wird. Der Notar berät bei der Gestaltung und beurkundet das Dokument.
  • Gesellschaftsgründungen und -änderungen: Die Gründung einer GmbH oder einer anderen Gesellschaftsform erfordert eine notarielle Beurkundung. Der Notar berät bei der Wahl der richtigen Gesellschaftsform und beurkundet die Gründungsdokumente. Auch Änderungen im Handelsregister, wie z.B. die Bestellung von Geschäftsführern oder die Erhöhung des Stammkapitals, müssen notariell beglaubigt werden.
  • Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen: Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen können notariell beurkundet werden, um die rechtlichen Folgen einer Ehe oder Scheidung zu regeln.
  • Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen: Um im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls handlungsfähig zu bleiben, können Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen errichtet werden. Der Notar berät bei der Gestaltung und beurkundet die Dokumente, um sicherzustellen, dass sie im Ernstfall anerkannt werden.

Regina Storck: Rechtsanwältin

Regina Storck ist als Rechtsanwältin tätig und ergänzt das Leistungsspektrum der Kanzlei. Sie spezialisiert sich auf Rechtsgebiete, die eine enge Verbindung zu den Schwerpunkten von Dr. Storck aufweisen, aber auch eigene Schwerpunkte setzen. Dadurch kann die Kanzlei ein breites Spektrum an Rechtsfragen abdecken und Mandanten umfassend beraten.

Schwerpunkte der Rechtsanwaltstätigkeit

Regina Storck konzentriert sich insbesondere auf folgende Rechtsgebiete:

  • Familienrecht: Das Familienrecht umfasst alle rechtlichen Fragen rund um Ehe, Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht. Regina Storck berät und vertritt Mandanten in allen Phasen einer Trennung oder Scheidung. Sie unterstützt bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen, der Regelung des Sorgerechts und des Umgangsrechts.
  • Arbeitsrecht: Im Arbeitsrecht berät Regina Storck sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Sie unterstützt bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, der Durchsetzung von Kündigungsschutzklagen und der Beratung bei Abmahnungen und Versetzungen.
  • Mietrecht: Das Mietrecht betrifft alle rechtlichen Fragen rund um Mietverhältnisse. Regina Storck berät Vermieter und Mieter bei der Gestaltung von Mietverträgen, der Durchsetzung von Mietforderungen und der Abwehr von Kündigungen.
  • Verkehrsrecht: Nach einem Verkehrsunfall unterstützt Regina Storck bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen und der Abwehr von Bußgeldbescheiden.

Zusammenarbeit und Synergieeffekte

Die Zusammenarbeit von Dr. Hans-Joachim Storck und Regina Storck ermöglicht es der Kanzlei, ein breites Spektrum an Rechtsgebieten abzudecken und Mandanten umfassend zu beraten. Durch die Kombination von notariellen Dienstleistungen und anwaltlicher Vertretung können Mandanten alle Leistungen aus einer Hand erhalten. Die enge Zusammenarbeit der beiden Juristen gewährleistet, dass alle Aspekte eines Falles berücksichtigt werden und die bestmögliche Lösung für den Mandanten gefunden wird. Die Kanzlei profitiert von der Expertise beider Juristen und kann so eine hohe Qualität der Beratung und Vertretung gewährleisten. Sie profitieren von einem ganzheitlichen Ansatz, der sowohl die rechtlichen als auch die notariellen Aspekte Ihres Anliegens berücksichtigt.

Wie man Kontakt aufnimmt

Die Kontaktaufnahme zu Dr. Hans-Joachim Storck und Regina Storck ist unkompliziert. In der Regel empfiehlt es sich, telefonisch oder per E-Mail einen ersten Beratungstermin zu vereinbaren. Die Kontaktdaten der Kanzlei finden Sie in der Regel auf der Webseite oder in lokalen Verzeichnissen. Im Rahmen des Erstgesprächs können Sie Ihr Anliegen schildern und die weiteren Schritte besprechen. Es ist ratsam, alle relevanten Unterlagen zum Termin mitzubringen, um eine umfassende Beratung zu ermöglichen. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme ist oft entscheidend, um Ihre Rechte optimal zu wahren.

Wichtig: Die Rechtsberatung ist in Deutschland grundsätzlich kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder kann im Rahmen einer Honorarvereinbarung individuell vereinbart werden. Vor der Inanspruchnahme einer Rechtsberatung sollten Sie sich daher über die zu erwartenden Kosten informieren.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Dr. Hans-Joachim Storck und Regina Storck erfahrene und kompetente Ansprechpartner in verschiedenen Rechtsgebieten sind. Durch ihre Doppelqualifikation als Rechtsanwalt und Notar (Dr. Storck) bzw. ihre Spezialisierung im Familien-, Arbeits-, Miet- und Verkehrsrecht (Regina Storck) können sie Mandanten umfassend beraten und vertreten. Ihre enge Zusammenarbeit ermöglicht es, alle Aspekte eines Falles zu berücksichtigen und die bestmögliche Lösung zu finden. Wenn Sie rechtlichen Rat oder notarielle Dienstleistungen benötigen, sind Dr. Hans-Joachim Storck und Regina Storck eine verlässliche Wahl.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine individuelle Beratung sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt oder Notar wenden.

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