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Erweitertes Führungszeugnis Nach 30a Bzrg Beantragen


Erweitertes Führungszeugnis Nach 30a Bzrg Beantragen

Erweitertes Führungszeugnis nach §30a BZRG beantragen: Ein umfassender Überblick

Das erweiterte Führungszeugnis nach §30a des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) ist ein spezielles Dokument, das über die im einfachen Führungszeugnis enthaltenen Informationen hinaus auch Verurteilungen wegen bestimmter Straftaten zum Nachteil von Minderjährigen oder hilfsbedürftigen Personen enthält. Es dient vor allem dem Schutz von Kindern und Jugendlichen und wird häufig von Personen benötigt, die beruflich oder ehrenamtlich mit diesen Personengruppen arbeiten.

Wer benötigt ein erweitertes Führungszeugnis?

Die Notwendigkeit, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen, ergibt sich meist aus gesetzlichen Bestimmungen oder den Anforderungen des Arbeitgebers oder der Institution, bei der man tätig werden möchte. Häufig betroffen sind:

  • Lehrer und Erzieher
  • Betreuer in Jugendfreizeiten
  • Trainer in Sportvereinen mit Kinder- und Jugendabteilungen
  • Personen, die in der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind (z.B. Sozialarbeiter)
  • Personen, die Kinder oder Jugendliche im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit betreuen

Es ist wichtig zu beachten, dass die Anforderung eines erweiterten Führungszeugnisses immer im Kontext der konkreten Tätigkeit stehen muss. Ein pauschaler Anspruch besteht nicht.

Antragstellung: Wo und wie?

Die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses erfolgt grundsätzlich bei der zuständigen Meldebehörde des Wohnortes. Dies kann in der Regel beim Bürgeramt, Einwohnermeldeamt oder der Gemeindeverwaltung geschehen. Einige Städte und Gemeinden bieten auch die Möglichkeit der Online-Beantragung an. Überprüfen Sie die Website Ihrer Kommune für aktuelle Informationen.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ggf. eine schriftliche Aufforderung des Arbeitgebers oder der Institution, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt. Diese sollte die genaue Bezeichnung der Tätigkeit und den Grund für die Anforderung des Zeugnisses enthalten.

Die Meldebehörde nimmt Ihre Antragsdaten auf und leitet diese an das Bundeszentralregister (BZR) weiter. Das BZR prüft die gespeicherten Daten und erstellt das Führungszeugnis, welches Ihnen dann per Post zugesandt wird.

Kosten und Dauer der Bearbeitung

Die Gebühr für ein erweitertes Führungszeugnis beträgt 13,00 Euro. Diese Gebühr ist bundesweit einheitlich. In einigen Fällen kann eine Gebührenbefreiung möglich sein, beispielsweise wenn das Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit benötigt wird. Informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Meldebehörde.

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel ein bis zwei Wochen. In Ausnahmefällen, beispielsweise bei einer hohen Antragsdichte oder komplexen Sachverhalten, kann die Bearbeitung auch länger dauern. Planen Sie dies bei Ihrer Antragstellung ein.

Direkte Weiterleitung an die anfordernde Stelle

Auf Ihren Wunsch hin kann das erweiterte Führungszeugnis direkt an die anfordernde Stelle (z.B. den Arbeitgeber oder die Institution) gesendet werden. In diesem Fall müssen Sie bei der Antragstellung die genaue Anschrift und ggf. eine Aktenzeichen oder Referenznummer der anfordernden Stelle angeben. Dies erleichtert die Zuordnung des Führungszeugnisses.

Inhalt des erweiterten Führungszeugnisses

Das erweiterte Führungszeugnis enthält neben den Informationen des einfachen Führungszeugnisses auch Verurteilungen wegen folgender Straftaten, sofern diese im Zusammenhang mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen stehen:

  • Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB)
  • Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen (§ 179 StGB)
  • Sexuelle Nötigung (§ 177 StGB)
  • Vergewaltigung (§ 177 StGB)
  • Zuhälterei (§ 181a StGB)
  • Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht (§ 171 StGB), wenn dadurch das Wohl des Kindes oder Jugendlichen gefährdet wurde
  • Bestimmte Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz, wenn diese im Zusammenhang mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen stehen

Es ist wichtig zu betonen, dass nicht jede Verurteilung wegen einer der genannten Straftaten automatisch in das erweiterte Führungszeugnis aufgenommen wird. Die Entscheidung darüber trifft das Bundeszentralregister im Einzelfall unter Berücksichtigung der Schwere der Tat und des Gefährdungspotenzials für Kinder und Jugendliche.

Unterschied zum einfachen Führungszeugnis

Der wesentliche Unterschied zwischen dem einfachen und dem erweiterten Führungszeugnis liegt im Umfang der enthaltenen Informationen. Das einfache Führungszeugnis enthält grundsätzlich alle Verurteilungen zu Freiheitsstrafen, Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen und andere strafrechtliche Entscheidungen. Das erweiterte Führungszeugnis hingegen konzentriert sich auf Verurteilungen, die im Zusammenhang mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen relevant sind.

Online-Beantragung: Eine praktische Alternative?

Viele Städte und Gemeinden bieten mittlerweile die Möglichkeit der Online-Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses an. Dies spart Zeit und Aufwand, da der Gang zur Meldebehörde entfällt. Die Online-Beantragung erfordert in der Regel einen elektronischen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und ein Kartenlesegerät. Alternativ kann auch die Bürgerkonto-Funktion genutzt werden, sofern diese von der Kommune angeboten wird. Die Bezahlung erfolgt in der Regel per Kreditkarte oder Giropay.

Vorteile der Online-Beantragung:

  • Zeitersparnis
  • Bequeme Abwicklung von zu Hause aus
  • Weniger Papierkram

Nachteile der Online-Beantragung:

  • Erfordert einen elektronischen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und ein Kartenlesegerät oder ein Bürgerkonto
  • Nicht in allen Kommunen verfügbar

Was tun, wenn das Führungszeugnis Eintragungen enthält?

Enthält das erweiterte Führungszeugnis Eintragungen, bedeutet dies nicht automatisch, dass die gewünschte Tätigkeit nicht ausgeübt werden kann. Die anfordernde Stelle wird die Eintragungen prüfen und im Einzelfall entscheiden, ob diese ein Hindernis darstellen. Dabei werden die Art und Schwere der Straftat, der Zeitpunkt der Verurteilung und die Umstände des Einzelfalls berücksichtigt. Es ist ratsam, offen mit der anfordernden Stelle über die Eintragungen zu sprechen und gegebenenfalls Unterlagen vorzulegen, die die Umstände der Verurteilung oder eine positive Entwicklung belegen.

Besonderheiten für ausländische Staatsangehörige

Für ausländische Staatsangehörige gelten bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses besondere Regelungen. In der Regel muss zusätzlich zum deutschen Führungszeugnis auch ein Führungszeugnis aus dem Herkunftsland vorgelegt werden. Dies dient dazu, ein umfassendes Bild über die strafrechtliche Vergangenheit der Person zu erhalten. Die genauen Anforderungen sind von Fall zu Fall unterschiedlich und sollten im Vorfeld mit der anfordernden Stelle geklärt werden.

Zusammenfassende Informationen

Das erweiterte Führungszeugnis nach §30a BZRG ist ein wichtiges Instrument zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Die Beantragung erfolgt bei der Meldebehörde des Wohnortes und erfordert die Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses sowie ggf. einer schriftlichen Aufforderung des Arbeitgebers oder der Institution. Die Gebühr beträgt 13,00 Euro und die Bearbeitungsdauer liegt in der Regel zwischen ein und zwei Wochen. Die Online-Beantragung ist in vielen Kommunen möglich. Im Falle von Eintragungen wird die anfordernde Stelle im Einzelfall entscheiden, ob diese ein Hindernis für die Ausübung der Tätigkeit darstellen. Informieren Sie sich stets aktuell bei Ihrer zuständigen Meldebehörde über die geltenden Bestimmungen und Verfahren.

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