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Grad Der Behinderung Wo Beantragen


Grad Der Behinderung Wo Beantragen

Herzlich willkommen in Deutschland! Planen Sie einen Besuch oder einen längeren Aufenthalt und haben eine Behinderung? Dann fragen Sie sich vielleicht, wie der Grad der Behinderung (GdB) in Deutschland festgestellt wird und wie Sie ihn beantragen können. Keine Sorge, dieser Leitfaden hilft Ihnen, sich im deutschen System zurechtzufinden, auch wenn Sie kein Deutsch sprechen oder nur kurz hier sind.

Was ist der Grad der Behinderung (GdB)?

Der Grad der Behinderung (GdB) ist ein Maß für die Auswirkungen einer oder mehrerer gesundheitlicher Beeinträchtigungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Er wird in Zehnergraden von 20 bis 100 festgestellt, wobei 20 die geringste und 100 die höchste Beeinträchtigung darstellt. Der GdB ist keine Aussage über die Art der Behinderung, sondern lediglich über deren Schweregrad.

Wichtig: Der GdB ist nicht gleichzusetzen mit Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit. Er dient lediglich als Grundlage für bestimmte Nachteilsausgleiche.

Warum einen GdB beantragen?

Ein festgestellter GdB kann Ihnen verschiedene Vorteile und Nachteilsausgleiche ermöglichen, beispielsweise:

  • Steuerliche Vergünstigungen: Ab einem GdB von 50 können Sie Steuervorteile nutzen.
  • Parkerleichterungen: Bei bestimmten Merkzeichen (z.B. aG für außergewöhnliche Gehbehinderung) können Sie einen blauen EU-Parkausweis beantragen.
  • Ermäßigungen: Eintrittspreise in Museen, Theatern, Schwimmbädern und anderen Freizeiteinrichtungen sind oft ermäßigt.
  • Kündigungsschutz: Schwerbehinderte Menschen (GdB ab 50) genießen besonderen Kündigungsschutz.
  • Zusatzurlaub: Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf bezahlten Zusatzurlaub.
  • Nachteilsausgleiche im Arbeitsleben: Unterstützung und Anpassungen am Arbeitsplatz sind möglich.
  • Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht: Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung möglich.
  • Optionale Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel: Ab einem GdB von 50 oder bei Vorliegen bestimmter Merkzeichen können Sie eine Wertmarke kaufen, die zur kostenlosen Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel berechtigt.

Achtung: Nicht jeder mit einer Behinderung hat automatisch Anspruch auf alle Nachteilsausgleiche. Die konkreten Voraussetzungen hängen von der Art und Schwere der Behinderung sowie den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen ab.

Wer kann einen GdB beantragen?

Grundsätzlich kann jeder Mensch, der in Deutschland seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und eine gesundheitliche Beeinträchtigung hat, die voraussichtlich länger als sechs Monate andauert, einen GdB beantragen. Das gilt auch für Ausländer, die sich vorübergehend in Deutschland aufhalten, sofern sie hier ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Ob ein gewöhnlicher Aufenthalt vorliegt, wird im Einzelfall geprüft und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Dauer des Aufenthalts, dem Zweck des Aufenthalts und dem Lebensmittelpunkt.

Wichtig für Touristen und Kurzzeitbesucher: Wenn Sie sich nur für einen Urlaub oder eine kurze Geschäftsreise in Deutschland aufhalten, ist es in der Regel nicht möglich, einen GdB zu beantragen. Der gewöhnliche Aufenthalt muss in Deutschland sein. Wenn Sie sich jedoch länger als sechs Monate in Deutschland aufhalten und hier arbeiten oder studieren, kann ein Antrag in Frage kommen.

Wo kann man den GdB beantragen?

Zuständig für die Feststellung des GdB sind die Versorgungsämter bzw. die entsprechenden Ämter in den Bundesländern. Die genaue Bezeichnung des Amtes kann je nach Bundesland variieren. In einigen Bundesländern heißen sie z.B. "Landesamt für Soziales", "Amt für Soziales und Versorgung" oder "Zentrum Bayern Familie und Soziales".

Um das zuständige Amt für Ihren Wohnort zu finden, können Sie im Internet suchen. Geben Sie einfach "Versorgungsamt [Ihr Bundesland/Ihre Stadt]" oder "Antrag GdB [Ihr Bundesland/Ihre Stadt]" in eine Suchmaschine ein. Die Webseiten der Bundesländer bieten in der Regel auch Informationen und Links zu den zuständigen Ämtern.

Beispiel: Wenn Sie in Berlin wohnen, suchen Sie nach "Versorgungsamt Berlin" oder "Antrag GdB Berlin".

Wie beantrage ich den GdB?

Der Antrag auf Feststellung des GdB ist in der Regel formlos, das bedeutet, es gibt kein vorgeschriebenes Formular. Allerdings stellen die meisten Versorgungsämter auf ihren Webseiten Antragsformulare zum Download bereit. Diese Formulare sind in der Regel übersichtlicher und helfen Ihnen, alle notwendigen Informationen anzugeben. Die Verwendung eines solchen Formulars ist empfehlenswert.

Der Antrag kann schriftlich per Post oder, falls vom Amt angeboten, auch online eingereicht werden.

Was muss der Antrag enthalten?

Unabhängig davon, ob Sie ein Formular verwenden oder den Antrag formlos stellen, sollte Ihr Antrag folgende Angaben enthalten:

  • Ihre persönlichen Daten: Name, Adresse, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit
  • Angaben zu Ihren gesundheitlichen Beeinträchtigungen: Beschreiben Sie Ihre gesundheitlichen Probleme so detailliert wie möglich. Nennen Sie alle Diagnosen und Symptome.
  • Behandelnde Ärzte: Geben Sie die Namen und Adressen aller Ärzte an, die Sie wegen Ihrer gesundheitlichen Probleme behandeln.
  • Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen: Nennen Sie alle Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen, in denen Sie behandelt wurden.
  • Ihre Unterschrift: Der Antrag muss von Ihnen persönlich unterschrieben sein.
  • Kopien von ärztlichen Befunden und Gutachten: Fügen Sie Ihrem Antrag alle relevanten ärztlichen Befunde, Gutachten, Krankenhausberichte und andere medizinische Unterlagen bei. Je mehr Informationen Sie liefern, desto besser kann das Versorgungsamt Ihren Antrag bearbeiten.

Tipp: Lassen Sie sich von Ihrem Arzt bei der Zusammenstellung der Unterlagen helfen. Er kann Ihnen sagen, welche Befunde besonders wichtig sind.

Der Ablauf des Verfahrens

  1. Antragstellung: Sie stellen den Antrag beim zuständigen Versorgungsamt.
  2. Akteneinsicht und Begutachtung: Das Versorgungsamt prüft Ihre Unterlagen und fordert gegebenenfalls weitere Informationen von Ihren Ärzten an. In manchen Fällen kann auch eine ärztliche Begutachtung durch einen Gutachter des Versorgungsamtes erforderlich sein.
  3. Feststellungsbescheid: Das Versorgungsamt erlässt einen Bescheid, in dem der GdB und gegebenenfalls Merkzeichen (z.B. G für Gehbehinderung, aG für außergewöhnliche Gehbehinderung, B für Begleitperson) festgestellt werden.
  4. Widerspruch: Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb einer bestimmten Frist (in der Regel einen Monat) Widerspruch einlegen.
  5. Klage: Wenn Ihr Widerspruch abgelehnt wird, können Sie Klage vor dem Sozialgericht erheben.

Wichtige Hinweise für Ausländer

  • Sprachbarrieren: Wenn Sie kein Deutsch sprechen, bitten Sie Freunde, Bekannte oder eine Beratungsstelle um Hilfe beim Ausfüllen des Antrags. Es gibt auch Dolmetscherdienste, die Sie in Anspruch nehmen können.
  • Übersetzungen: Ärztliche Befunde und Gutachten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, müssen in der Regel von einem beeidigten Übersetzer übersetzt werden.
  • Beratungsstellen: Es gibt in Deutschland zahlreiche Beratungsstellen, die Ihnen bei der Antragstellung und bei Fragen zum Thema Behinderung helfen können. Die örtlichen Selbsthilfegruppen, Behindertenverbände und Wohlfahrtsverbände sind gute Anlaufstellen.
  • Rechtlicher Beistand: In komplizierten Fällen kann es sinnvoll sein, sich von einem Anwalt für Sozialrecht beraten zu lassen.

Denken Sie daran: Das Verfahren zur Feststellung des GdB kann einige Zeit dauern. Haben Sie Geduld und scheuen Sie sich nicht, beim Versorgungsamt nach dem Stand der Bearbeitung zu fragen.

Zusammenfassung

Die Beantragung des Grades der Behinderung (GdB) in Deutschland kann für Ausländer zunächst komplex erscheinen. Aber mit den richtigen Informationen und etwas Hilfe ist es durchaus machbar. Wichtig ist, dass Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, alle notwendigen Unterlagen zusammenstellen und sich bei Bedarf Unterstützung suchen.

Wir hoffen, dieser Leitfaden hat Ihnen geholfen, sich im deutschen System zurechtzufinden. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Antrag!

Disclaimer: Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an eine Beratungsstelle oder einen Anwalt für Sozialrecht.

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