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Kann Ein Student Wohngeld Beantragen


Kann Ein Student Wohngeld Beantragen

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete oder zur Belastung für selbstnutzende Eigentümer. Es soll einkommensschwachen Haushalten helfen, die Wohnkosten zu tragen. Eine häufige Frage, die sich insbesondere Expats, Neuankömmlinge und Studierende stellen, ist: Können Studierende Wohngeld beantragen? Die Antwort ist nicht immer eindeutig und hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Grundsätzliche Anspruchsberechtigung auf Wohngeld

Zunächst ist es wichtig zu verstehen, wer grundsätzlich Anspruch auf Wohngeld hat. Wohngeld wird an Personen gewährt, deren Einkommen nicht ausreicht, um die Wohnkosten zu decken. Dabei werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, wie die Anzahl der Haushaltsmitglieder, das Einkommen aller Haushaltsmitglieder und die Höhe der Miete (bzw. die Belastung bei Eigentum). Ob Sie Anspruch haben, hängt von einer individuellen Berechnung ab, die das Wohngeldamt vornimmt.

Wohngeldanspruch für Studierende: Die Kernfrage

Ob ein Student Wohngeld beantragen kann, hängt im Wesentlichen von zwei Faktoren ab: Bafög-Bezug und die Erfüllung der allgemeinen Wohngeldvoraussetzungen.

1. BAföG-Bezug

Der wichtigste Punkt ist der Bezug von BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz). Grundsätzlich gilt: Wer BAföG erhält, hat in der Regel keinen Anspruch auf Wohngeld. Dies liegt daran, dass das BAföG bereits einen Wohnanteil enthält, der die Wohnkosten abdecken soll. Es gibt aber Ausnahmen von dieser Regel:

  • Kein Anspruch auf BAföG: Wenn ein Student dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAföG hat, kann er Wohngeld beantragen, sofern er die allgemeinen Wohngeldvoraussetzungen erfüllt. Gründe für den Nichtbezug von BAföG können beispielsweise das Überschreiten der Altersgrenze, zu hohes Einkommen der Eltern oder ein nicht förderungsfähiges Studium sein.
  • BAföG-Darlehen: Bezieht ein Student lediglich ein BAföG-Darlehen, ohne einen Zuschussanteil, kann dies unter Umständen den Wohngeldanspruch nicht ausschließen. Dies sollte individuell geprüft werden.

2. Allgemeine Wohngeldvoraussetzungen

Auch wenn kein BAföG bezogen wird oder kein Anspruch darauf besteht, müssen Studierende die allgemeinen Voraussetzungen für Wohngeld erfüllen. Dazu gehören:

  • Eigene Einkünfte und Vermögen: Das Einkommen und Vermögen des Studenten darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Dabei werden beispielsweise auch Einkünfte aus Nebenjobs oder Kapitalerträge berücksichtigt. Das Vermögen wird ebenfalls geprüft; zu hohe Vermögenswerte können den Wohngeldanspruch ausschließen.
  • Haushaltsgemeinschaft: Es wird geprüft, ob der Student mit anderen Personen in einer Haushaltsgemeinschaft lebt. Wenn ja, werden auch deren Einkommen und Vermögen bei der Berechnung berücksichtigt. Eine Haushaltsgemeinschaft liegt in der Regel vor, wenn Personen gemeinsam wirtschaften und aus einem Topf bezahlen. Dies ist oft bei Wohngemeinschaften (WGs) der Fall. Allerdings können Mitbewohner in einer WG, die getrennt wirtschaften (jeder zahlt seine eigenen Rechnungen), als separate Haushalte betrachtet werden. Hier kommt es auf die individuelle Gestaltung der WG an.
  • Mietvertrag: Es muss ein gültiger Mietvertrag vorliegen, der die Höhe der Miete und die Wohnfläche ausweist.
  • Aufenthaltsstatus: Ausländische Studierende benötigen in der Regel einen gültigen Aufenthaltstitel, der ihnen erlaubt, in Deutschland zu leben und zu studieren.

Besonderheiten für ausländische Studierende

Für ausländische Studierende gelten in Bezug auf Wohngeld noch einige zusätzliche Aspekte. Neben dem gültigen Aufenthaltstitel ist vor allem wichtig, dass der Zweck des Aufenthalts nicht durch den Wohngeldbezug gefährdet wird. Das bedeutet, dass der Lebensunterhalt des Studenten nicht überwiegend durch staatliche Leistungen gesichert sein darf. Ein geringfügiger Wohngeldbezug kann jedoch unter Umständen unschädlich sein. Es empfiehlt sich, dies vor Antragstellung mit der Ausländerbehörde zu klären.

Wie wird das Wohngeld berechnet?

Die Berechnung des Wohngeldes ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Vereinfacht gesagt, werden folgende Punkte berücksichtigt:

  • Mietstufe: Jede Gemeinde in Deutschland ist einer Mietstufe zugeordnet. Diese Stufe gibt an, wie hoch die durchschnittlichen Mietpreise in der jeweiligen Region sind. Je höher die Mietstufe, desto höher kann auch das Wohngeld ausfallen.
  • Anzahl der Haushaltsmitglieder: Je mehr Personen in einem Haushalt leben, desto höher ist in der Regel der Wohngeldbedarf.
  • Einkommen: Das monatliche Nettoeinkommen aller Haushaltsmitglieder wird berücksichtigt. Dabei werden bestimmte Freibeträge und Abzüge berücksichtigt.
  • Miete (bzw. Belastung): Die Höhe der monatlichen Miete (bzw. die Belastung bei Eigentum) wird bis zu einem bestimmten Höchstbetrag berücksichtigt. Dieser Höchstbetrag ist abhängig von der Mietstufe und der Anzahl der Haushaltsmitglieder.

Auf Basis dieser Daten berechnet das Wohngeldamt den individuellen Wohngeldanspruch. Es gibt im Internet auch Wohngeldrechner, die eine grobe Schätzung ermöglichen. Diese Rechner sind jedoch nur als Anhaltspunkt zu verstehen und ersetzen keine individuelle Beratung durch das Wohngeldamt.

Antragstellung auf Wohngeld

Der Antrag auf Wohngeld muss schriftlich beim zuständigen Wohngeldamt gestellt werden. Das Wohngeldamt befindet sich in der Regel bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Die erforderlichen Antragsformulare können dort abgeholt oder online heruntergeladen werden. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Mietvertrag (bzw. Kaufvertrag und Grundbuchauszug bei Eigentum)
  • Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder (z.B. Gehaltsabrechnungen, BAföG-Bescheid, Rentenbescheid)
  • Nachweis über Vermögen (z.B. Kontoauszüge)
  • Immatrikulationsbescheinigung (für Studenten)
  • Ggf. Nachweise über besondere Belastungen (z.B. Schwerbehinderung)

Das Wohngeld wird in der Regel ab dem Monat der Antragstellung gewährt. Die Bearbeitungsdauer kann je nach Wohngeldamt variieren. Es ist daher ratsam, den Antrag frühzeitig zu stellen.

Tipps für Studierende, die Wohngeld beantragen möchten

  • Frühzeitige Beratung: Lassen Sie sich frühzeitig beim Wohngeldamt oder bei einer studentischen Beratungsstelle über Ihre individuellen Chancen auf Wohngeld beraten.
  • Vollständige Unterlagen: Reichen Sie den Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen ein, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden.
  • Korrekte Angaben: Machen Sie bei der Antragstellung wahrheitsgemäße Angaben zu Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Falsche Angaben können zu einer Ablehnung des Antrags oder sogar zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.
  • Haushaltsgemeinschaft prüfen: Klären Sie genau, ob in Ihrer WG eine Haushaltsgemeinschaft vorliegt oder ob Sie als separate Haushalte gelten.
  • Aktualisierung bei Änderungen: Informieren Sie das Wohngeldamt umgehend, wenn sich Ihre persönlichen Verhältnisse ändern (z.B. Änderung des Einkommens, Umzug).

Fazit

Ob ein Student Wohngeld beantragen kann, ist eine Frage des Einzelfalls. Grundsätzlich ist ein Wohngeldanspruch möglich, wenn kein BAföG bezogen wird oder kein Anspruch darauf besteht und die allgemeinen Wohngeldvoraussetzungen erfüllt sind. Es ist ratsam, sich frühzeitig beraten zu lassen und den Antrag sorgfältig vorzubereiten. Für ausländische Studierende gelten zusätzliche Besonderheiten, die beachtet werden müssen. Mit der richtigen Vorbereitung und den passenden Unterlagen können Studierende ihre Chancen auf Wohngeld deutlich erhöhen.

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