Kann Man Als Student Wohngeld Beantragen

Die Frage, ob Studierende in Deutschland Anspruch auf Wohngeld haben, ist komplex und von einer Vielzahl individueller Faktoren abhängig. Während das gängige Bild oft suggeriert, dass Studierende aufgrund ihrer BAföG-Berechtigung ausgeschlossen sind, existieren durchaus Konstellationen, in denen Wohngeld eine wichtige finanzielle Unterstützung darstellen kann. Dieser Artikel beleuchtet die spezifischen Bedingungen, unter denen Studierende Wohngeld beantragen können, und analysiert die relevanten rechtlichen Grundlagen sowie die praktische Umsetzung des Antragsverfahrens.
Die grundsätzliche Problematik: BAföG-Ausschluss
Ein Kernpunkt der Thematik ist der sogenannte BAföG-Ausschluss. Das Wohngeldgesetz (§ 20 Abs. 1 WoGG) schließt Personen von Wohngeldleistungen aus, denen dem Grunde nach BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) zusteht. Das bedeutet, dass nicht der tatsächliche Bezug von BAföG entscheidend ist, sondern die Berechtigung. Selbst wenn ein Student aus verschiedenen Gründen kein BAföG beantragt oder dieses abgelehnt wurde (beispielsweise aufgrund zu hohen Einkommens der Eltern), kann der BAföG-Ausschluss greifen und einen Wohngeldanspruch verhindern.
Diese Regelung dient dazu, eine Doppelförderung zu vermeiden. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Studierende, die BAföG-berechtigt sind, bereits durch diese Leistung ausreichend unterstützt werden, um ihren Wohnbedarf zu decken.
Ausnahmen vom BAföG-Ausschluss: Wann Studierende Wohngeld erhalten können
Allerdings existieren wichtige Ausnahmen von dieser Regel. Studierende können Wohngeld beantragen, wenn sie keinen Anspruch auf BAföG haben. Dies kann in folgenden Fällen zutreffen:
1. Studiengänge, die nicht BAföG-fähig sind
Nicht alle Studiengänge sind BAföG-förderungsfähig. Bestimmte private Hochschulen oder Studiengänge, die nicht den Kriterien des BAföG genügen (beispielsweise Teilzeitstudiengänge), fallen nicht unter die BAföG-Förderung. In solchen Fällen kann ein Wohngeldanspruch bestehen, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
2. Überschreiten der Altersgrenze
Das BAföG setzt Altersgrenzen für den Beginn eines Studiums. Wer bei Studienbeginn älter als 30 Jahre (in bestimmten Fällen 35 Jahre) ist, hat in der Regel keinen Anspruch auf BAföG. Hier kann Wohngeld eine Alternative darstellen.
3. Zu lange Studiendauer
BAföG wird nur für die Regelstudienzeit zuzüglich eines gewissen Zeitraums gewährt. Überschreitet ein Student diese Zeit erheblich, kann der BAföG-Anspruch entfallen, was wiederum die Möglichkeit für Wohngeld eröffnet.
4. Ausländerrechtliche Gründe
Nicht alle ausländischen Studierenden haben einen Anspruch auf BAföG. Je nach Aufenthaltsstatus und Dauer des Aufenthalts in Deutschland kann der BAföG-Anspruch entfallen, was die Tür für Wohngeld öffnen kann.
5. Eigene Erwerbstätigkeit
Ein Student, der einer ausreichend umfangreichen Erwerbstätigkeit nachgeht und dadurch seinen Lebensunterhalt größtenteils selbst bestreitet, kann unter Umständen BAföG ablehnen oder keinen Anspruch darauf haben. In solchen Fällen ist eine individuelle Prüfung des Wohngeldanspruchs ratsam.
Voraussetzungen für den Wohngeldanspruch
Auch wenn keine BAföG-Berechtigung besteht, müssen weitere Voraussetzungen für den Wohngeldanspruch erfüllt sein. Dazu gehören:
1. Einkommensgrenze
Das maßgebliche Gesamteinkommen des Antragstellers und der Haushaltsmitglieder darf bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Diese Grenzen sind gestaffelt und hängen von der Anzahl der Haushaltsmitglieder und der Mietstufe der jeweiligen Gemeinde ab.
2. Tragbarkeit der Miete
Die Miete muss grundsätzlich tragbar sein. Das bedeutet, dass das Verhältnis zwischen Miete und Einkommen angemessen sein muss. Die Wohngeldstelle prüft, ob die Miete im Verhältnis zum Einkommen und der Ortsüblichkeit angemessen ist. Überhöhte Mieten können dazu führen, dass kein oder nur ein geringeres Wohngeld bewilligt wird.
3. Wohnberechtigung
Der Antragsteller muss Mieter der Wohnung sein oder ein wohnähnliches Nutzungsrecht besitzen. Untermieter können grundsätzlich keinen Wohngeldantrag stellen, sondern der Hauptmieter muss den Antrag einreichen.
Das Antragsverfahren
Der Antrag auf Wohngeld wird bei der zuständigen Wohngeldstelle der Gemeinde oder Stadtverwaltung gestellt. Das Antragsformular ist in der Regel online verfügbar oder kann direkt bei der Wohngeldstelle angefordert werden.
Dem Antrag sind verschiedene Unterlagen beizufügen, darunter:
- Personalausweis oder Reisepass
- Mietvertrag
- Einkommensnachweise (z.B. Gehaltsabrechnungen, BAföG-Bescheid, Rentenbescheid)
- Immatrikulationsbescheinigung
- Ggf. Nachweise über den BAföG-Ausschluss (z.B. Ablehnungsbescheid oder Bescheinigung der BAföG-Stelle)
Es ist ratsam, sich vor der Antragstellung umfassend über die benötigten Unterlagen zu informieren und gegebenenfalls eine Beratung bei der Wohngeldstelle oder einer Beratungsstelle in Anspruch zu nehmen.
Die Bedeutung des Wohngeldes für Studierende
Für Studierende, die keinen Anspruch auf BAföG haben, kann Wohngeld eine erhebliche finanzielle Entlastung darstellen. Gerade in Zeiten steigender Mieten und Lebenshaltungskosten kann Wohngeld dazu beitragen, die finanzielle Belastung des Studiums zu reduzieren und den Fokus auf das Studium zu ermöglichen.
Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass der Wohngeldanspruch immer eine individuelle Prüfung erfordert. Die Gesetzeslage ist komplex und die Entscheidung der Wohngeldstelle hängt von den spezifischen Umständen des Einzelfalls ab.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Studierende nicht grundsätzlich vom Wohngeld ausgeschlossen sind. Ein Wohngeldanspruch kann bestehen, wenn kein Anspruch auf BAföG besteht und die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Prüfung des Wohngeldanspruchs erfordert eine sorgfältige Analyse der individuellen Umstände und eine umfassende Information über die relevanten rechtlichen Bestimmungen. Es empfiehlt sich, im Zweifelsfall eine Beratung bei der Wohngeldstelle oder einer anderen Beratungsstelle in Anspruch zu nehmen, um die Chancen auf Wohngeld optimal zu nutzen.
Wichtig: Dieser Artikel dient lediglich der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Im Einzelfall sollte stets die Beratung eines Experten in Anspruch genommen werden.
Die Auseinandersetzung mit der Frage, ob Studierende Wohngeld beantragen können, verdeutlicht die Notwendigkeit einer differenzierten Betrachtung der finanziellen Situation von Studierenden. Der BAföG-Ausschluss darf nicht als pauschale Ablehnung verstanden werden, sondern als Anstoß, die individuellen Voraussetzungen zu prüfen und gegebenenfalls alternative Unterstützungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Die Inanspruchnahme von Wohngeld kann für Studierende, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, eine wichtige Möglichkeit darstellen, ihr Studium erfolgreich zu absolvieren.

