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Kindergeld Bei Weiterbildung Nach Ausbildung


Kindergeld Bei Weiterbildung Nach Ausbildung

Hallo ihr Lieben! Ich bin's wieder, eure reiselustige Freundin, die euch nicht nur von fernen Ländern und aufregenden Abenteuern erzählt, sondern auch von den kleinen, aber feinen Dingen, die das Leben leichter machen können – besonders wenn man gerade versucht, seine Reisekasse aufzubessern. Heute geht es um ein Thema, das viele junge Menschen in Deutschland betrifft, die nach ihrer Ausbildung noch weiter lernen wollen: Kindergeld bei Weiterbildung. Ja, richtig gehört! Auch wenn ihr schon eine Ausbildung abgeschlossen habt, könnt ihr unter Umständen weiterhin Kindergeld beziehen, während ihr euch weiterbildet. Klingt gut, oder? Lasst mich euch erzählen, wie das Ganze funktioniert, und meine persönlichen Erfahrungen mit dem Thema teilen.

Die Krux mit dem Kindergeld: Mehr als nur für Kinder

Viele denken bei Kindergeld sofort an junge Familien mit kleinen Kindern. Aber das Kindergeld ist viel mehr als das. Es ist eine staatliche Unterstützung für Eltern, die ihre Kinder unterhalten – und zwar so lange, bis diese finanziell auf eigenen Beinen stehen. Das bedeutet, dass auch erwachsene Kinder bis zum 25. Lebensjahr unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin anspruchsberechtigt sind. Die entscheidende Frage ist also: Was passiert, wenn man nach der Ausbildung noch nicht fertig ist und sich weiterbilden möchte?

Weiterbildung nach der Ausbildung: Ein Dschungel von Möglichkeiten

Nach der Ausbildung stehen einem ja bekanntlich alle Türen offen. Man kann direkt ins Berufsleben einsteigen, studieren gehen, eine weitere Ausbildung machen oder sich auf andere Weise weiterbilden. Und genau hier wird es spannend, denn die Art der Weiterbildung hat einen großen Einfluss darauf, ob man weiterhin Kindergeld bekommt oder nicht.

Wichtig zu wissen: Der Kindergeldanspruch besteht grundsätzlich weiter, wenn sich das Kind in einer Ausbildung befindet. Und das schließt auch Weiterbildungen ein, die dazu dienen, die beruflichen Chancen zu verbessern oder sich auf eine bestimmte Tätigkeit zu spezialisieren. Aber Achtung: Es gibt ein paar Stolpersteine, die man kennen sollte.

Meine persönliche Reise mit dem Kindergeld und der Weiterbildung

Ich erinnere mich noch gut an die Zeit nach meiner Ausbildung. Ich hatte eine Ausbildung zur Tourismuskauffrau abgeschlossen, aber ich spürte, dass das noch nicht alles war. Ich wollte mich spezialisieren, meine Sprachkenntnisse verbessern und tiefer in die Welt des Online-Marketings eintauchen. Also entschied ich mich für eine Weiterbildung im Bereich Online-Marketing und Social Media. Eine super Entscheidung, wie sich später herausstellte, aber damals war ich natürlich auch ein bisschen nervös wegen der finanziellen Situation.

Ich hatte nämlich gehört, dass der Kindergeldanspruch nach der Ausbildung entfallen kann, wenn man nicht direkt einen Job findet oder studiert. Also habe ich mich intensiv informiert und mit der Familienkasse in Verbindung gesetzt. Und siehe da: Solange ich mich aktiv um meine Weiterbildung kümmere und diese nachweislich meinen beruflichen Horizont erweitert, besteht der Kindergeldanspruch weiterhin. Puh! Das war eine große Erleichterung.

Was ich gelernt habe: Kommunikation ist alles! Sprecht mit der Familienkasse, erklärt eure Situation und fragt nach, welche Unterlagen ihr einreichen müsst. In meinem Fall waren das eine Bescheinigung über die Teilnahme an der Weiterbildung und ein Nachweis über die damit verbundenen Kosten.

Die magischen Worte: Berufliche Fortbildung

Der Schlüssel zum Kindergeld nach der Ausbildung liegt oft in der Formulierung: Es muss sich um eine berufliche Fortbildung handeln. Das bedeutet, dass die Weiterbildung dazu dienen muss, eure beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu erweitern oder zu vertiefen. Das können Kurse, Seminare, Workshops oder auch ein Fernstudium sein.

Wichtig: Die Weiterbildung muss in einem Zusammenhang mit eurem bisherigen Beruf stehen oder euch auf einen neuen Beruf vorbereiten. Ein reiner Hobbykurs, wie zum Beispiel ein Malkurs oder ein Yoga-Seminar, reicht in der Regel nicht aus, um den Kindergeldanspruch zu erhalten. Es sei denn, ihr plant, euren Lebensunterhalt damit zu verdienen!

Die Stolpersteine und wie man sie umgeht

Natürlich ist nicht alles Gold, was glänzt. Es gibt ein paar Fallstricke, die man kennen sollte, um nicht plötzlich ohne Kindergeld dazustehen.

  • Die 20-Stunden-Regel: Wenn ihr während der Weiterbildung einer Erwerbstätigkeit nachgeht, dürft ihr in der Regel nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Andernfalls kann der Kindergeldanspruch entfallen. Ausnahmen gibt es, zum Beispiel wenn es sich um einen Minijob handelt oder die Erwerbstätigkeit nur vorübergehend ist.
  • Die Übergangszeit: Es gibt eine Übergangszeit zwischen Ausbildung und Weiterbildung, in der der Kindergeldanspruch weiterhin besteht. Diese Übergangszeit darf in der Regel nicht länger als vier Monate dauern. Das bedeutet, dass ihr spätestens vier Monate nach dem Ende eurer Ausbildung mit der Weiterbildung beginnen müsst, um den Kindergeldanspruch nicht zu verlieren.
  • Die Altersgrenze: Wie bereits erwähnt, endet der Kindergeldanspruch grundsätzlich mit dem 25. Geburtstag. Es gibt aber Ausnahmen, zum Beispiel wenn ihr euren Wehrdienst oder Zivildienst geleistet habt. In diesem Fall kann sich der Kindergeldanspruch um die Dauer des Dienstes verlängern.

Konkrete Beispiele für Weiterbildungen mit Kindergeldanspruch

Um euch das Ganze noch etwas anschaulicher zu machen, hier ein paar Beispiele für Weiterbildungen, bei denen der Kindergeldanspruch in der Regel weiterhin besteht:

  • Meisterkurs: Eine Weiterbildung zum Meister in eurem Handwerksberuf.
  • Techniker-Ausbildung: Eine Ausbildung zum staatlich geprüften Techniker.
  • Fachwirt-Ausbildung: Eine Weiterbildung zum Fachwirt in eurem Wirtschaftszweig.
  • Zusatzqualifikationen: Kurse und Seminare, die eure beruflichen Kenntnisse erweitern, wie zum Beispiel ein Sprachkurs, ein EDV-Kurs oder ein Projektmanagement-Seminar.
  • Fernstudium: Ein Fernstudium, das eure beruflichen Chancen verbessert, wie zum Beispiel ein Bachelor- oder Masterstudium in einem relevanten Fachgebiet.

Meine Tipps für euch: So klappt's mit dem Kindergeld bei Weiterbildung

Abschließend möchte ich euch noch ein paar Tipps mit auf den Weg geben, damit ihr erfolgreich Kindergeld während eurer Weiterbildung beantragen könnt:

  1. Informiert euch gründlich: Lest euch die Merkblätter der Familienkasse durch und informiert euch über die aktuellen Bestimmungen.
  2. Sprecht mit der Familienkasse: Klärt eure individuelle Situation mit der Familienkasse ab und fragt nach, welche Unterlagen ihr einreichen müsst.
  3. Reicht alle Unterlagen rechtzeitig ein: Sorgt dafür, dass ihr alle erforderlichen Unterlagen vollständig und fristgerecht einreicht.
  4. Bleibt am Ball: Wenn ihr eine Ablehnung erhaltet, gebt nicht gleich auf. Legt Widerspruch ein und lasst euch gegebenenfalls von einem Experten beraten.
  5. Plant eure Weiterbildung sorgfältig: Wählt eine Weiterbildung, die wirklich zu euren beruflichen Zielen passt und euch weiterbringt.

Denkt daran: Kindergeld ist eine tolle Unterstützung, die euch helfen kann, eure Weiterbildung zu finanzieren. Nutzt diese Chance und investiert in eure Zukunft! Und vergesst nicht: Das Leben ist eine Reise, und Weiterbildung ist ein wichtiger Teil davon. Also packt eure Koffer und macht euch auf den Weg! Eure reiselustige Freundin wünscht euch viel Erfolg!

Ich hoffe, dieser Artikel hat euch geholfen und inspiriert. Wenn ihr noch Fragen habt, schreibt sie gerne in die Kommentare. Und vergesst nicht, meinen Blog zu abonnieren, um keine neuen Reisetipps und Lifehacks zu verpassen!

Bis zum nächsten Mal! Eure [Dein Name]

Disclaimer: Ich bin keine Steuerberaterin oder Juristin. Die Informationen in diesem Artikel dienen lediglich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Im Zweifelsfall solltet ihr euch immer von einem Experten beraten lassen.

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