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Kita Gebühren Schleswig Holstein Tabelle


Kita Gebühren Schleswig Holstein Tabelle

Die Kindertagesbetreuung (Kita) ist in Schleswig-Holstein ein wichtiger Baustein der frühkindlichen Bildung. Viele Eltern sind jedoch unsicher, wie hoch die Gebühren für einen Kita-Platz sind und wie sie sich zusammensetzen. Dieser Artikel bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über die Kita-Gebühren in Schleswig-Holstein, inklusive der Berechnungsgrundlagen und möglicher Ermäßigungen.

Grundlagen der Kita-Gebühren in Schleswig-Holstein

Die Höhe der Kita-Gebühren in Schleswig-Holstein ist nicht landeseinheitlich geregelt. Stattdessen legen die einzelnen Kommunen und freien Träger (z.B. Kirchen, Vereine, private Anbieter) die Gebührenordnungen fest. Dies bedeutet, dass die Kosten für einen Kita-Platz von Ort zu Ort variieren können. Es gibt jedoch allgemeine Rahmenbedingungen und Faktoren, die die Gebühren beeinflussen:

  • Einkommen der Eltern: Die Kita-Gebühren sind in der Regel einkommensabhängig. Das bedeutet, dass Familien mit geringerem Einkommen weniger zahlen als Familien mit höherem Einkommen.
  • Betreuungszeit: Die Kosten richten sich nach dem Umfang der Betreuung, also der Anzahl der Stunden, die das Kind in der Kita verbringt. Üblich sind beispielsweise Betreuungszeiten von 20, 30, 40 oder mehr Stunden pro Woche.
  • Alter des Kindes: In einigen Kommunen gibt es Unterschiede in den Gebühren für Kinder unter drei Jahren (Krippe) und Kinder über drei Jahren (Kindergarten). Die Betreuung von Krippenkindern ist oft teurer, da sie einen höheren Betreuungsschlüssel erfordert.
  • Art der Einrichtung: Ob es sich um eine kommunale Kita, eine Kita eines freien Trägers oder eine private Kita handelt, kann sich auf die Gebühren auswirken. Private Kitas sind oft teurer.
  • Anzahl der Kinder in der Familie: Viele Kommunen gewähren Geschwisterermäßigungen. Das bedeutet, dass Familien mit mehreren Kindern, die gleichzeitig eine Kita besuchen, weniger zahlen.

Wie werden die Kita-Gebühren berechnet?

Die Berechnung der Kita-Gebühren ist komplex und variiert je nach Kommune. Im Allgemeinen wird jedoch folgendes Verfahren angewendet:

  1. Feststellung des Familieneinkommens: Grundlage für die Berechnung ist das bereinigte Familieneinkommen. Hierzu werden bestimmte Freibeträge (z.B. für Kinder, Alleinerziehende, Unterhaltszahlungen) vom Bruttoeinkommen abgezogen. Welche Einkommensbestandteile berücksichtigt und welche Freibeträge gewährt werden, ist in den jeweiligen Gebührenordnungen der Kommunen detailliert festgelegt.
  2. Einstufung in eine Einkommensstufe: Anhand des bereinigten Familieneinkommens wird die Familie in eine bestimmte Einkommensstufe eingeordnet. Jede Einkommensstufe ist mit einem bestimmten Gebührensatz verbunden.
  3. Berechnung der Grundgebühr: Die Grundgebühr richtet sich nach der Einkommensstufe und der vereinbarten Betreuungszeit. Die Tabellen der Gebührenordnungen zeigen für jede Einkommensstufe die entsprechenden monatlichen Gebühren für verschiedene Betreuungszeiten.
  4. Berücksichtigung von Ermäßigungen: Gegebenenfalls werden weitere Ermäßigungen berücksichtigt, beispielsweise Geschwisterermäßigungen oder Sozialleistungen.

Wichtig: Um die genauen Gebühren für Ihren individuellen Fall zu ermitteln, müssen Sie sich an die zuständige Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder an den Träger der Kita wenden. Diese können Ihnen die aktuelle Gebührenordnung aushändigen und Ihnen bei der Berechnung der Gebühren behilflich sein.

Beispielhafte Gebührentabellen (Illustrativ – Keine verbindlichen Angaben!)

Da die Gebührenordnungen von Kommune zu Kommune variieren, können hier keine konkreten Zahlen genannt werden, die für ganz Schleswig-Holstein gelten. Die folgenden Tabellen dienen lediglich als Beispiele, um Ihnen eine Vorstellung von der Struktur und den Faktoren zu geben, die die Gebühren beeinflussen. Prüfen Sie die für Sie gültigen Gebühren unbedingt bei Ihrer Gemeinde.

Beispiel 1: Gemeinde A (fiktiv) – Kita-Gebühren für Kinder über 3 Jahre (Kindergarten)

(Die Angaben sind fiktiv und dienen lediglich der Illustration)

Einkommensstufe (Bereinigtes Familieneinkommen pro Monat) 20 Stunden/Woche 30 Stunden/Woche 40 Stunden/Woche Ganztagsbetreuung (über 40 Std.)
bis 1.500 € 0 € 0 € 50 € 75 €
1.501 € - 2.500 € 30 € 45 € 75 € 100 €
2.501 € - 3.500 € 60 € 90 € 150 € 200 €
über 3.500 € 90 € 135 € 225 € 300 €

Beispiel 2: Gemeinde B (fiktiv) – Kita-Gebühren für Kinder unter 3 Jahren (Krippe)

(Die Angaben sind fiktiv und dienen lediglich der Illustration)

Einkommensstufe (Bereinigtes Familieneinkommen pro Monat) 20 Stunden/Woche 30 Stunden/Woche 40 Stunden/Woche Ganztagsbetreuung (über 40 Std.)
bis 1.500 € 50 € 75 € 125 € 175 €
1.501 € - 2.500 € 75 € 115 € 190 € 260 €
2.501 € - 3.500 € 150 € 225 € 375 € 500 €
über 3.500 € 225 € 340 € 565 € 750 €

Hinweis: Diese Tabellen sind rein fiktiv. Die tatsächlichen Gebühren können deutlich abweichen.

Mögliche Ermäßigungen und Zuschüsse

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Kita-Gebühren zu reduzieren:

  • Geschwisterermäßigung: Viele Kommunen gewähren eine Ermäßigung, wenn mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Kita besuchen. Die Höhe der Ermäßigung variiert.
  • Sozialleistungen: Familien, die Sozialleistungen wie Bürgergeld (früher Hartz IV), Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, haben in der Regel Anspruch auf eine Ermäßigung oder Befreiung von den Kita-Gebühren. Hierzu müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen.
  • Bildungsgutschein: In einigen Fällen kann ein Bildungsgutschein beantragt werden, der die Kita-Gebühren ganz oder teilweise übernimmt. Dies ist vor allem dann möglich, wenn das Kind aufgrund von Sprachförderbedarf oder anderen Entwicklungsdefiziten eine besondere Förderung benötigt.
  • Steuerliche Absetzbarkeit: Eltern können die Kosten für die Kinderbetreuung unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Dies reduziert die Steuerlast.

Weitere Kosten

Neben den reinen Kita-Gebühren können weitere Kosten anfallen:

  • Essensgeld: Die Kosten für das Mittagessen in der Kita sind in der Regel nicht in den Kita-Gebühren enthalten und müssen separat bezahlt werden.
  • Bastelgeld: Für Bastelmaterialien und Ausflüge kann ein zusätzliches Bastelgeld erhoben werden.
  • Windeln und Pflegeprodukte: In Krippengruppen müssen Eltern oft Windeln und Pflegeprodukte selbst mitbringen.

Antragstellung und Fristen

Die Anmeldung für einen Kita-Platz erfolgt in der Regel direkt bei der jeweiligen Kita oder bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Es ist ratsam, sich frühzeitig um einen Kita-Platz zu kümmern, da die Nachfrage oft hoch ist. Die Anmeldefristen variieren je nach Einrichtung. Bei der Anmeldung müssen Sie in der Regel verschiedene Unterlagen vorlegen, beispielsweise:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Anmeldeformular der Kita
  • Einkommensnachweise der Eltern (für die Berechnung der Gebühren)
  • Impfpass des Kindes

Zusammenfassung und wichtige Hinweise

Die Kita-Gebühren in Schleswig-Holstein sind nicht landeseinheitlich geregelt und variieren je nach Kommune und Träger. Die Höhe der Gebühren hängt vom Familieneinkommen, der Betreuungszeit, dem Alter des Kindes und der Art der Einrichtung ab. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Gebühren zu reduzieren, beispielsweise durch Geschwisterermäßigungen, Sozialleistungen oder Bildungsgutscheine. Es ist wichtig, sich frühzeitig um einen Kita-Platz zu kümmern und sich bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder beim Träger der Kita über die aktuellen Gebühren und Anmeldefristen zu informieren. Vergessen Sie nicht, dass neben den reinen Kita-Gebühren auch weitere Kosten für Essensgeld, Bastelgeld und gegebenenfalls Windeln und Pflegeprodukte anfallen können.

Die hier dargestellten Informationen dienen als allgemeine Orientierung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Informieren Sie sich immer direkt bei den zuständigen Stellen, um die für Ihren individuellen Fall geltenden Bestimmungen zu erfahren.

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