Landesamt Für Soziale Dienste Lübeck

Das Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein, Standort Lübeck, ist eine wichtige Anlaufstelle für Menschen in verschiedenen Lebenslagen, insbesondere wenn es um soziale Leistungen, Unterstützung und Beratung geht. Für Expats, Neuzugewanderte und alle, die sich im sozialen System Schleswig-Holsteins, speziell in und um Lübeck, orientieren müssen, bietet diese Behörde ein breites Spektrum an Dienstleistungen. Dieser Artikel soll einen klaren und verständlichen Überblick über die Aufgaben, Leistungen und Kontaktdaten des Landesamtes in Lübeck geben.
Aufgaben und Zuständigkeiten
Das Landesamt für soziale Dienste ist eine Landesbehörde und somit direkt dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein unterstellt. Es nimmt verschiedene Aufgaben wahr, die darauf abzielen, die soziale Teilhabe, Inklusion und das Wohlergehen der Bevölkerung zu fördern. Die Zuständigkeiten sind vielfältig und reichen von der Bearbeitung von Anträgen auf bestimmte Sozialleistungen bis hin zur Beratung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen oder in besonderen Lebenssituationen. Im Folgenden werden die wichtigsten Aufgabenbereiche näher erläutert:
Sozialhilfe und Grundsicherung
Das Landesamt ist nicht direkt für die Auszahlung von Sozialhilfe oder Grundsicherung zuständig. Diese Aufgaben werden von den Kreisen und kreisfreien Städten, wie beispielsweise der Hansestadt Lübeck, wahrgenommen. Allerdings nimmt das Landesamt eine wichtige Rolle im Hintergrund ein, indem es die Kommunen bei der Umsetzung des Sozialhilferechts berät und unterstützt. Dies umfasst beispielsweise die Klärung von Rechtsfragen, die Erstellung von Richtlinien und die Durchführung von Schulungen für Mitarbeiter der Kommunen. Darüber hinaus ist das Landesamt für die Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zuständig, sofern die Zuständigkeit nicht auf die Kreise und kreisfreien Städte übertragen wurde. Dies betrifft vor allem Asylbewerber, die sich noch im Asylverfahren befinden.
Versorgungsamtliche Aufgaben
Ein zentraler Aufgabenbereich des Landesamtes in Lübeck ist die Feststellung von Behinderungen und die Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen. Wenn Sie aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung in Ihrer Teilhabe am Leben beeinträchtigt sind, können Sie beim Landesamt einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) stellen. Der GdB wird in Zehnergraden von 20 bis 100 festgestellt und gibt Auskunft über den Umfang der Beeinträchtigung. Mit einem Schwerbehindertenausweis können Sie verschiedene Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen, wie beispielsweise einen besonderen Kündigungsschutz, Steuervergünstigungen oder die kostenlose Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs. Das Landesamt berät Sie auch zu Fragen im Zusammenhang mit der beruflichen Rehabilitation und Integration von Menschen mit Behinderungen.
Hilfen für Menschen mit Behinderungen
Neben der Feststellung von Behinderungen ist das Landesamt auch für die Planung, Förderung und Koordinierung von Hilfen für Menschen mit Behinderungen zuständig. Dies umfasst beispielsweise die Unterstützung von Einrichtungen und Diensten, die Menschen mit Behinderungen betreuen und fördern, sowie die Entwicklung von Konzepten zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen. Das Landesamt arbeitet eng mit anderen Behörden, Organisationen und Selbsthilfegruppen zusammen, um ein bedarfsgerechtes und umfassendes Angebot an Hilfen für Menschen mit Behinderungen sicherzustellen. Hierzu gehören beispielsweise die Förderung von Wohnangeboten für Menschen mit Behinderungen, die Unterstützung bei der Beschaffung von Hilfsmitteln oder die Finanzierung von Assistenzleistungen.
Elterngeld und Betreuungsgeld
Das Landesamt für soziale Dienste ist die zentrale Anlaufstelle für die Bearbeitung von Anträgen auf Elterngeld und Betreuungsgeld in Schleswig-Holstein. Elterngeld wird Eltern gezahlt, die nach der Geburt ihres Kindes ihre Berufstätigkeit unterbrechen oder reduzieren, um ihr Kind selbst zu betreuen. Das Elterngeld soll den Verdienstausfall teilweise ausgleichen. Betreuungsgeld wurde in Schleswig-Holstein im Jahr 2018 abgeschafft. Beachten Sie, dass Elterngeld online beantragt werden kann.
Heimaufsicht
Das Landesamt übt die Heimaufsicht über Alten- und Pflegeheime sowie andere Einrichtungen der stationären Betreuung aus. Die Heimaufsicht hat die Aufgabe, die Rechte und Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner zu schützen und sicherzustellen, dass die Einrichtungen die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Dies umfasst beispielsweise die Überprüfung der Qualität der Pflege und Betreuung, die Einhaltung der Hygienevorschriften und die Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner. Die Heimaufsicht nimmt auch Beschwerden von Bewohnerinnen und Bewohnern oder deren Angehörigen entgegen und geht diesen nach.
Weitere Aufgaben
Neben den genannten Aufgabenbereichen nimmt das Landesamt in Lübeck noch weitere Aufgaben wahr, wie beispielsweise:
- Die Beratung und Unterstützung von Schwangeren und Familien in Notlagen
- Die Gewährung von Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz
- Die Durchführung von Prüfungen im Bereich des Sozialrechts
- Die Mitwirkung bei der Planung und Entwicklung der sozialen Infrastruktur
Kontaktdaten und Erreichbarkeit
Das Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein, Standort Lübeck, befindet sich unter folgender Adresse:
Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein
Standort Lübeck
Sophienstraße 5
23560 Lübeck
Die zentrale Telefonnummer lautet: 0451 / 31730
Die zentrale E-Mail-Adresse lautet: [email protected]
Wichtiger Hinweis: Es ist ratsam, vor einem persönlichen Besuch einen Termin zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden und sicherzustellen, dass der zuständige Ansprechpartner vor Ort ist. Die Kontaktdaten der einzelnen Sachgebiete finden Sie auf der Webseite des Landesamtes für soziale Dienste Schleswig-Holstein.
Tipps für Expats und Neuzugewanderte
Als Expat oder Neuzugewanderter kann es schwierig sein, sich im deutschen Sozialsystem zurechtzufinden. Hier sind einige Tipps, die Ihnen helfen können:
- Informieren Sie sich frühzeitig: Je früher Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten informieren, desto besser können Sie Ihre Angelegenheiten regeln.
- Nutzen Sie Beratungsangebote: Das Landesamt und andere Organisationen bieten kostenlose Beratungen zu verschiedenen Themen an. Nutzen Sie diese Angebote, um sich individuell beraten zu lassen.
- Sprechen Sie Deutsch: Es ist hilfreich, wenn Sie zumindest Grundkenntnisse der deutschen Sprache haben, um sich verständigen zu können. Es gibt zahlreiche Sprachkurse, die Sie besuchen können.
- Bringen Sie alle relevanten Unterlagen mit: Wenn Sie einen Antrag stellen oder eine Beratung in Anspruch nehmen, bringen Sie alle relevanten Unterlagen mit, wie beispielsweise Ihren Personalausweis, Ihren Aufenthaltstitel, Ihre Einkommensnachweise und ärztliche Atteste.
- Seien Sie geduldig: Die Bearbeitung von Anträgen kann manchmal etwas Zeit in Anspruch nehmen. Seien Sie geduldig und fragen Sie gegebenenfalls nach dem Stand der Bearbeitung.
- Scheuen Sie sich nicht, Fragen zu stellen: Wenn Sie etwas nicht verstehen, fragen Sie nach. Es ist besser, einmal mehr nachzufragen, als etwas falsch zu machen.
Weiterführende Informationen
Auf der Webseite des Landesamtes für soziale Dienste Schleswig-Holstein (lasd.schleswig-holstein.de) finden Sie weitere Informationen zu den einzelnen Aufgabenbereichen, Formulare zum Herunterladen und die Kontaktdaten der einzelnen Sachgebiete. Darüber hinaus gibt es zahlreiche andere Organisationen und Beratungsstellen, die Ihnen bei Fragen im sozialen Bereich weiterhelfen können.
Hinweis: Dieser Artikel dient lediglich der Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Es wird empfohlen, sich im Bedarfsfall direkt an das Landesamt für soziale Dienste oder eine andere Beratungsstelle zu wenden.



