Paragraph 5 Schein Hamburg Beantragen

Der sogenannte "Paragraph 5 Schein" ist ein umgangssprachlicher Begriff für eine Bescheinigung, die im Zusammenhang mit dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) steht. Genauer gesagt, bezieht er sich auf eine Bescheinigung über die Einhaltung der Einkommensgrenzen nach § 5 WoFG. In Hamburg ermöglicht dieser Schein, auch Wohnberechtigungsschein (WBS) genannt, den Zugang zu gefördertem Wohnraum, also Wohnungen, die mit öffentlichen Mitteln gebaut wurden und daher zu einer günstigeren Miete angeboten werden.
Wer kann einen Wohnberechtigungsschein (WBS) in Hamburg beantragen?
Nicht jeder hat Anspruch auf einen WBS. Die Anspruchsberechtigung hängt hauptsächlich von folgenden Faktoren ab:
- Einkommen: Das maßgebliche Einkommen des Antragstellers und aller im Haushalt lebenden Personen darf bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Diese Grenzen sind abhängig von der Anzahl der Haushaltsmitglieder.
- Wohnsitz: In der Regel muss der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz in Hamburg haben.
- Staatsangehörigkeit: Deutsche Staatsbürger sowie Bürger der EU und des EWR sind in der Regel anspruchsberechtigt. Ausländer aus Drittstaaten benötigen in der Regel einen gültigen Aufenthaltstitel, der ihnen die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erlaubt.
Einkommensgrenzen in Hamburg
Die Einkommensgrenzen werden regelmäßig angepasst. Stand heute (24. Oktober 2024) gelten in Hamburg folgende jährliche Netto-Einkommensgrenzen:
- Einzelpersonen: ca. 15.600 Euro
- Zwei-Personen-Haushalt: ca. 22.500 Euro
- Zusätzlich für jede weitere Person im Haushalt: ca. 5.200 Euro
Wichtig: Dies sind ungefähre Angaben. Die genauen und aktuellen Einkommensgrenzen sowie die Berücksichtigung von Freibeträgen sollten Sie immer direkt bei der zuständigen Stelle in Hamburg (siehe unten) erfragen.
Was wird bei der Einkommensberechnung berücksichtigt?
Bei der Berechnung des maßgeblichen Einkommens werden verschiedene Einkunftsarten berücksichtigt, darunter:
- Bruttoeinkommen aus nichtselbstständiger Arbeit abzüglich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
- Renten
- Arbeitslosengeld I und II
- Kindergeld
- Unterhaltszahlungen (sowohl erhaltene als auch geleistete)
- Mieteinnahmen
Es gibt auch bestimmte Freibeträge, die vom Einkommen abgezogen werden können, z.B. für Schwerbehinderte oder Alleinerziehende. Die genauen Regelungen hierzu sind komplex und sollten im Einzelfall geprüft werden.
Wie beantrage ich einen WBS in Hamburg?
Der Antrag auf einen WBS wird in Hamburg bei den zuständigen Wohnungsämtern der Bezirksämter gestellt. Es ist ratsam, sich vorab telefonisch oder online über die genauen Zuständigkeiten und Öffnungszeiten zu informieren. Die Adressen der Bezirksämter finden Sie auf der Website der Stadt Hamburg.
Notwendige Unterlagen
Für den Antrag auf einen WBS benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen:
- Antragsformular: Das Antragsformular erhalten Sie bei den Wohnungsämtern oder können es in der Regel online herunterladen.
- Personalausweis oder Reisepass: Von allen Haushaltsmitgliedern.
- Aufenthaltstitel: Für ausländische Staatsbürger, die nicht EU-Bürger sind.
- Einkommensnachweise: Der Einkommensnachweis aller Haushaltsmitglieder der letzten 12 Monate (z.B. Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide, Bescheide über Arbeitslosengeld).
- Mietvertrag: Wenn bereits eine Wohnung vorhanden ist.
- ggf. Schwerbehindertenausweis: Falls zutreffend.
- ggf. Nachweis über Unterhaltszahlungen: Falls zutreffend.
- ggf. Nachweis über Mutterschaftsgeld/Elterngeld: Falls zutreffend.
Es ist wichtig, alle Unterlagen vollständig und aktuell einzureichen, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden. Die genauen Anforderungen können je nach Einzelfall variieren. Erkundigen Sie sich daher unbedingt vorab bei dem zuständigen Wohnungsamt, welche Unterlagen konkret benötigt werden.
Der Ablauf der Antragstellung
- Information und Vorbereitung: Informieren Sie sich über die Voraussetzungen und sammeln Sie alle erforderlichen Unterlagen.
- Antragstellung: Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und reichen Sie es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Wohnungsamt ein.
- Bearbeitung: Das Wohnungsamt prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Die Bearbeitungsdauer kann variieren.
- Bescheid: Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid vom Wohnungsamt. Wenn Ihr Antrag bewilligt wurde, erhalten Sie einen WBS.
Was tun mit dem WBS?
Mit dem WBS können Sie sich bei Wohnungsbaugesellschaften und privaten Vermietern um geförderte Wohnungen bewerben. Der WBS berechtigt Sie jedoch nicht automatisch zu einer Wohnung. Sie müssen sich weiterhin aktiv um eine passende Wohnung bemühen.
Achten Sie bei der Wohnungssuche darauf, dass die Wohnung für die Anzahl der Personen in Ihrem Haushalt angemessen groß ist. Die zulässige Wohnungsgröße ist im WBS vermerkt.
Gültigkeit des WBS
Der WBS hat in der Regel eine Gültigkeit von einem Jahr. Nach Ablauf der Gültigkeit müssen Sie einen neuen Antrag stellen, wenn Sie weiterhin Anspruch auf geförderten Wohnraum haben.
Zusätzliche Informationen und Tipps
- Beratung: Nutzen Sie die Beratungsangebote der Wohnungsämter oder anderer Beratungsstellen, wenn Sie Fragen zum WBS oder zur Wohnungssuche haben.
- Frühzeitige Antragstellung: Stellen Sie den Antrag rechtzeitig, da die Bearbeitungsdauer variieren kann.
- Vollständige Unterlagen: Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig und aktuell ein, um Verzögerungen zu vermeiden.
- Aktive Wohnungssuche: Bewerben Sie sich aktiv um geförderte Wohnungen bei verschiedenen Vermietern.
Wichtige Hinweise
Die Informationen in diesem Artikel dienen lediglich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an das zuständige Wohnungsamt in Hamburg oder einen Rechtsanwalt.
Die Einkommensgrenzen und andere Bestimmungen können sich ändern. Informieren Sie sich daher immer über die aktuellen Regelungen, bevor Sie einen Antrag stellen.
Es ist auch wichtig zu beachten, dass der Besitz eines WBS keine Garantie für eine Wohnung darstellt. Es ist lediglich eine Voraussetzung, um sich für geförderte Wohnungen bewerben zu können. Die Konkurrenz um diese Wohnungen kann jedoch hoch sein, insbesondere in beliebten Stadtteilen.
Die Stadt Hamburg bietet verschiedene Programme und Initiativen zur Förderung des Wohnungsbaus und zur Unterstützung von Menschen mit geringem Einkommen bei der Wohnungssuche. Informieren Sie sich auf der Website der Stadt Hamburg über diese Angebote.

