Paragraph 5-schein Hamburg Online Beantragen

Der Paragraph 5-Schein ist ein amtlicher Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung. Er ist besonders relevant für Personen, die durch die Nationalsozialistische Verfolgung ausgebürgert wurden und deren Nachkommen, um einen Anspruch auf Wiedereinbürgerung nach Artikel 116 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) geltend zu machen. In Hamburg ist es möglich, den Paragraph 5-Schein online zu beantragen, was den Prozess erheblich vereinfacht hat. Dieser Artikel erläutert detailliert, wie Sie den Paragraph 5-Schein in Hamburg online beantragen können, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Dokumente erforderlich sind.
Wer kann einen Paragraph 5-Schein beantragen?
Grundsätzlich können folgende Personengruppen einen Paragraph 5-Schein beantragen:
- Personen, die selbst von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen betroffen waren und dadurch ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben.
- Nachkommen (Kinder, Enkel usw.) von Personen, die aufgrund nationalsozialistischer Verfolgung ausgebürgert wurden.
Es ist wichtig zu verstehen, dass der Paragraph 5-Schein keine Einbürgerung selbst darstellt, sondern lediglich den Nachweis der Abstammung und des Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit durch Verfolgung erbringt. Er ist ein wichtiger Schritt im Verfahren zur Wiedereinbürgerung nach Artikel 116 Absatz 2 GG.
Voraussetzungen für die Antragstellung
Bevor Sie den Antrag auf einen Paragraph 5-Schein in Hamburg online stellen können, sollten Sie sicherstellen, dass Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Abstammung von einer Person, die durch nationalsozialistische Verfolgung ausgebürgert wurde: Sie müssen nachweisen, dass Sie von einer Person abstammen, die zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 aufgrund politischer, rassischer oder religiöser Gründe ausgebürgert wurde.
- Nachweis des Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit: Sie müssen belegen, dass die verfolgte Person tatsächlich ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren hat. Dies kann durch Ausbürgerungsbescheide, Einbürgerungsurkunden eines anderen Staates (nach der Ausbürgerung), oder andere offizielle Dokumente geschehen.
- Eigene Identitätsnachweise: Sie müssen Ihre eigene Identität und Staatsangehörigkeit nachweisen.
- Vollständige Unterlagen: Alle erforderlichen Dokumente müssen vollständig und in leserlicher Form vorliegen. Gegebenenfalls müssen ausländische Dokumente übersetzt und beglaubigt werden.
Benötigte Dokumente für den Antrag
Die folgenden Dokumente sind in der Regel für den Antrag auf einen Paragraph 5-Schein erforderlich. Beachten Sie, dass die genauen Anforderungen je nach individuellem Fall variieren können. Es ist ratsam, sich vorab beim zuständigen Amt in Hamburg zu erkundigen.
- Antragsformular: Das Antragsformular ist online auf der Webseite der Stadt Hamburg verfügbar und muss vollständig ausgefüllt werden.
- Geburtsurkunde des Antragstellers: Die Geburtsurkunde muss im Original oder als beglaubigte Kopie vorgelegt werden.
- Reisepass oder Personalausweis des Antragstellers: Als Identitätsnachweis.
- Geburtsurkunde der verfolgten Person: Die Geburtsurkunde der Person, von der die Abstammung abgeleitet wird.
- Heiratsurkunde der verfolgten Person (falls zutreffend): Wenn die verfolgte Person verheiratet war.
- Ausbürgerungsbescheid oder andere Nachweise über den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit der verfolgten Person: Dies ist der wichtigste Nachweis.
- Sterbeurkunde der verfolgten Person (falls zutreffend): Falls die verfolgte Person bereits verstorben ist.
- Abstammungsnachweise: Dokumente, die die Abstammungslinie vom Antragsteller zur verfolgten Person belegen (z.B. Geburtsurkunden, Heiratsurkunden der Eltern, Großeltern usw.).
- Nachweis über Namensänderungen (falls zutreffend): Wenn sich Namen im Laufe der Generationen geändert haben.
- Übersetzungen: Sämtliche ausländischen Dokumente müssen von einem beeidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzt werden.
- Beglaubigungen: Je nach Herkunftsland der Dokumente können Beglaubigungen (z.B. Apostille) erforderlich sein.
Der Online-Antrag in Hamburg: Schritt für Schritt
Die Stadt Hamburg bietet die Möglichkeit, den Paragraph 5-Schein online zu beantragen. Hier ist eine detaillierte Anleitung:
- Informationen einholen: Besuchen Sie die Webseite der zuständigen Behörde in Hamburg (in der Regel das Staatsangehörigkeitsamt oder das Bezirksamt). Informieren Sie sich über die genauen Anforderungen und den Online-Antragsprozess.
- Registrierung (falls erforderlich): Einige Behörden verlangen eine Registrierung auf ihrem Online-Portal, bevor Sie einen Antrag stellen können.
- Antragsformular online ausfüllen: Füllen Sie das Antragsformular sorgfältig und vollständig aus. Achten Sie darauf, alle Fragen korrekt zu beantworten.
- Dokumente hochladen: Scannen Sie alle erforderlichen Dokumente ein und laden Sie sie im Online-Portal hoch. Achten Sie darauf, dass die Scans gut lesbar sind.
- Antrag absenden: Überprüfen Sie alle Angaben und Dokumente sorgfältig und senden Sie den Antrag ab.
- Eingangsbestätigung: Sie erhalten in der Regel eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
- Bearbeitungsdauer: Die Bearbeitungsdauer kann variieren. Sie werden von der Behörde benachrichtigt, sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde.
- Gebühren: Für die Ausstellung des Paragraph 5-Scheins fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren ist auf der Webseite der Behörde angegeben. Die Bezahlung erfolgt in der Regel per Überweisung oder online.
Wichtige Hinweise
- Sorgfältige Vorbereitung: Eine sorgfältige Vorbereitung und die vollständige Zusammenstellung aller erforderlichen Dokumente sind entscheidend für einen erfolgreichen Antrag.
- Beratung: Wenn Sie unsicher sind, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen oder welche Dokumente Sie benötigen, sollten Sie sich von einem Anwalt oder einer Beratungsstelle für Staatsangehörigkeitsrecht beraten lassen.
- Originaldokumente: Auch wenn Sie die Dokumente online hochladen, kann die Behörde verlangen, dass Sie die Originaldokumente oder beglaubigte Kopien vorlegen.
- Bearbeitungsdauer: Die Bearbeitungsdauer für einen Paragraph 5-Schein kann mehrere Monate betragen. Es ist daher ratsam, den Antrag frühzeitig zu stellen.
- Kontaktaufnahme mit der Behörde: Wenn Sie Fragen zum Antrag haben, können Sie sich direkt an das zuständige Amt in Hamburg wenden.
Nach dem Erhalt des Paragraph 5-Scheins
Nachdem Sie den Paragraph 5-Schein erhalten haben, können Sie ihn verwenden, um einen Antrag auf Wiedereinbürgerung nach Artikel 116 Absatz 2 GG zu stellen. Der Paragraph 5-Schein ist ein wichtiger, aber nicht der einzige Bestandteil des Wiedereinbürgerungsverfahrens. Sie müssen weiterhin die übrigen Voraussetzungen für die Wiedereinbürgerung erfüllen, wie z.B. die Loyalität zur deutschen Verfassung und das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
Fazit
Der Online-Antrag für den Paragraph 5-Schein in Hamburg ist eine erhebliche Erleichterung für Betroffene und deren Nachkommen. Durch die Möglichkeit, die Dokumente online einzureichen, wird der Antragsprozess beschleunigt und vereinfacht. Es ist jedoch wichtig, sich vorab gründlich zu informieren und alle erforderlichen Dokumente sorgfältig zusammenzustellen. Mit der richtigen Vorbereitung und den richtigen Unterlagen steht einer erfolgreichen Antragstellung nichts im Wege. Die Wiedereinbürgerung nach Artikel 116 Absatz 2 GG ist ein wichtiger Schritt für Personen, die durch die Nationalsozialisten entrechtet wurden, und ermöglicht es ihnen und ihren Nachkommen, ihre deutsche Staatsangehörigkeit wiederzuerlangen. Bei Fragen oder Unsicherheiten sollten Sie sich immer an das zuständige Amt in Hamburg oder an eine spezialisierte Beratungsstelle wenden. Nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Antragstellung, um den Prozess so effizient wie möglich zu gestalten.

