Reisepass Ab 12 Jahren Kosten

Wenn ein Kind 12 Jahre alt wird und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, benötigt es einen eigenen Reisepass für Reisen ins Ausland. Im Folgenden finden Sie detaillierte Informationen zu den Kosten und dem Verfahren zur Beantragung eines Reisepasses für Kinder ab 12 Jahren in Deutschland.
Reisepasspflicht ab 12 Jahren
Bis zum 12. Geburtstag konnte ein Kind oft im Reisepass der Eltern mitgeführt werden. Seit dem 26. Juni 2012 ist dies jedoch nicht mehr möglich. Jede Person, die ins Ausland reist, benötigt ein eigenes Reisedokument, unabhängig vom Alter. Das bedeutet, dass Kinder ab 12 Jahren einen eigenen Reisepass benötigen, um die deutsche Grenze zu passieren. Innerhalb der Europäischen Union genügt in vielen Fällen ein Personalausweis, aber für Reisen außerhalb der EU ist ein Reisepass unerlässlich.
Arten von Reisepässen für Kinder ab 12 Jahren
Für Kinder ab 12 Jahren gibt es grundsätzlich zwei Optionen:
- Biometrischer Reisepass (ePass): Dieser Reisepass enthält einen Chip mit biometrischen Daten des Passinhabers, wie z.B. ein digitales Foto und Fingerabdrücke (ab dem 6. Lebensjahr). Er ist weltweit anerkannt und wird für Reisen in die meisten Länder benötigt, insbesondere für visumfreies Reisen in die USA (im Rahmen des Visa Waiver Program).
- Personalausweis: Innerhalb der Europäischen Union (EU) und in einigen weiteren europäischen Ländern (z.B. Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein) reicht ein Personalausweis für deutsche Staatsbürger oft aus. Ob ein Personalausweis für das Zielland ausreichend ist, sollte vor Reiseantritt geprüft werden.
Für Kinder ab 12 Jahren ist der biometrische Reisepass in der Regel die empfehlenswerteste Option, da er weltweit akzeptiert wird und zukünftige Reisepläne flexibler gestaltet.
Kosten für einen Reisepass ab 12 Jahren
Die Gebühren für die Ausstellung eines Reisepasses für Kinder ab 12 Jahren sind gesetzlich festgelegt und bundesweit einheitlich. Allerdings können die Kosten je nach Art des Reisepasses und eventuellen Express-Bearbeitungen variieren.
Gebührenübersicht (Stand: Oktober 2024)
- Biometrischer Reisepass (ePass) für Personen ab 24 Jahren: 70,00 € (Gültigkeit: 10 Jahre)
- Biometrischer Reisepass (ePass) für Personen unter 24 Jahren: 37,50 € (Gültigkeit: 6 Jahre)
- Express-Bearbeitung (ePass): Zusätzlich 32,00 € zur regulären Gebühr.
- Vorläufiger Reisepass: 26,00 € (Gültigkeit: Maximal 1 Jahr)
Wichtiger Hinweis: Da Ihr Kind 12 Jahre alt ist, fällt es in die Kategorie "unter 24 Jahren". Daher beträgt die Gebühr für den biometrischen Reisepass 37,50 €. Die Gültigkeitsdauer beträgt 6 Jahre.
Die Gebühren können in der Regel bar oder per EC-Karte im Bürgeramt oder der zuständigen Passbehörde bezahlt werden.
Benötigte Unterlagen für die Beantragung
Um einen Reisepass für Ihr Kind zu beantragen, sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:
- Aktuelles biometrisches Passfoto: Das Foto muss den biometrischen Anforderungen entsprechen (Größe, Hintergrund, Gesichtsausdruck usw.). Informationen zu den genauen Anforderungen erhalten Sie beim Fotografen oder auf der Website der Bundesdruckerei.
- Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde des Kindes: Diese dient als Nachweis der Staatsangehörigkeit und des Namens.
- Bisheriger Kinderausweis oder Kinderreisepass (falls vorhanden): Auch wenn diese abgelaufen sind, sollten sie vorgelegt werden.
- Personalausweise oder Reisepässe der Erziehungsberechtigten: Zur Identifizierung der Erziehungsberechtigten.
- Bei Alleinerziehenden: Sorgerechtsbeschluss (falls das alleinige Sorgerecht besteht).
- Bei Sorgeberechtigten, die nicht die Eltern sind: Nachweis der Vormundschaft.
- Vollmacht und Ausweisdokument des nicht anwesenden Elternteils: Wenn nur ein Elternteil bei der Beantragung anwesend ist, wird in der Regel eine Vollmacht des anderen Elternteils sowie eine Kopie seines Personalausweises oder Reisepasses benötigt. Die Vollmacht muss beglaubigt sein, wenn Zweifel an der Echtheit bestehen.
- Eventuell: Nachweis über die Namensführung (z.B. Eheurkunde der Eltern, wenn der Name des Kindes vom Geburtsnamen abweicht).
Wichtiger Hinweis: Die genauen Anforderungen können je nach Kommune variieren. Es ist ratsam, sich vorab bei der zuständigen Passbehörde zu erkundigen, welche Unterlagen im konkreten Fall benötigt werden. In einigen Fällen kann die persönliche Anwesenheit beider Erziehungsberechtigten erforderlich sein, auch wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat.
Antragstellung und Bearbeitungsdauer
Der Reisepass muss persönlich im Bürgeramt oder der zuständigen Passbehörde der Gemeinde beantragt werden, in der das Kind seinen Hauptwohnsitz hat. Da das Kind 12 Jahre alt ist, muss es bei der Antragstellung persönlich anwesend sein, um seine Identität zu bestätigen und die Unterschrift zu leisten (sofern es dazu in der Lage ist). Die Erziehungsberechtigten (oder der Erziehungsberechtigte mit Vollmacht) müssen ebenfalls anwesend sein.
Die Bearbeitungsdauer für einen Reisepass beträgt in der Regel 3 bis 6 Wochen. In dringenden Fällen kann ein Express-Reisepass beantragt werden. Dieser wird innerhalb weniger Werktage ausgestellt (oft innerhalb von 72 Stunden), ist aber mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Alternativ kann in sehr dringenden Fällen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Dieser ist jedoch nur maximal ein Jahr gültig und wird nicht von allen Ländern anerkannt. Vor der Beantragung eines vorläufigen Reisepasses sollte geprüft werden, ob er für das Zielland akzeptiert wird.
Einige Kommunen bieten die Möglichkeit, den Reisepass online vorzubereiten oder einen Termin online zu vereinbaren. Dies kann den Ablauf beschleunigen und Wartezeiten reduzieren.
Gültigkeit des Reisepasses
Die Gültigkeit des Reisepasses für Personen unter 24 Jahren beträgt 6 Jahre. Nach Ablauf der Gültigkeit muss ein neuer Reisepass beantragt werden.
Wichtiger Hinweis: Achten Sie darauf, dass der Reisepass während der gesamten Reise gültig ist. Einige Länder verlangen, dass der Reisepass bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist. Es ist daher ratsam, sich rechtzeitig vor Reiseantritt über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes zu informieren.
Verlust des Reisepasses
Bei Verlust oder Diebstahl des Reisepasses muss dies unverzüglich bei der Polizei und der zuständigen Passbehörde gemeldet werden. Die Passbehörde stellt dann eine Verlustanzeige aus und leitet die notwendigen Schritte zur Sperrung des Reisepasses ein.
Für eine Auslandsreise ohne gültigen Reisepass kann in der Regel ein Ersatzreisedokument bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat im Ausland beantragt werden. Dies ist jedoch mit zusätzlichen Kosten und Aufwand verbunden.
Zusammenfassung
Die Beantragung eines Reisepasses für ein Kind ab 12 Jahren ist ein relativ unkomplizierter Prozess. Es ist jedoch wichtig, sich vorab über die benötigten Unterlagen, die Kosten und die Bearbeitungsdauer zu informieren. Planen Sie ausreichend Zeit für die Beantragung ein, insbesondere wenn die Reise kurz bevorsteht. Mit einem gültigen Reisepass steht einer unbeschwerten Reise ins Ausland nichts mehr im Wege!



