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Reisepass Beantragen Was Braucht Man


Reisepass Beantragen Was Braucht Man

Die Beantragung eines Reisepasses in Deutschland ist ein relativ unkomplizierter Prozess, solange man die notwendigen Dokumente bereithält und die entsprechenden Fristen beachtet. Dieser Artikel bietet eine detaillierte Anleitung, welche Schritte erforderlich sind, um einen deutschen Reisepass zu beantragen, und welche Dokumente man dafür benötigt.

Wer kann einen Reisepass beantragen?

Grundsätzlich kann jeder deutsche Staatsbürger einen Reisepass beantragen. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist die Zustimmung beider Erziehungsberechtigten erforderlich. In einigen Fällen kann auch die Zustimmung nur eines Erziehungsberechtigten ausreichend sein, beispielsweise wenn das Sorgerecht allein bei dieser Person liegt. Ein entsprechender Nachweis (z.B. Sorgerechtsbeschluss) muss dann vorgelegt werden.

Wo kann man einen Reisepass beantragen?

Der Reisepass muss persönlich beim zuständigen Bürgeramt oder der Passbehörde des Wohnortes beantragt werden. Es ist nicht möglich, den Reisepass online zu beantragen. In größeren Städten ist es ratsam, vorab einen Termin zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden. Informationen zur Terminvereinbarung finden sich in der Regel auf der Webseite der jeweiligen Stadtverwaltung.

Welche Dokumente werden benötigt?

Für die Beantragung eines Reisepasses sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Alter Reisepass oder Personalausweis: Der gültige oder bereits abgelaufene Reisepass oder Personalausweis dient als Identitätsnachweis. Ist keines von beidem vorhanden, kann auch eine Geburtsurkunde in Verbindung mit einem Lichtbildausweis vorgelegt werden.
  • Aktuelles biometrisches Passfoto: Das Passfoto muss den biometrischen Anforderungen entsprechen. Das bedeutet, dass es bestimmte Kriterien hinsichtlich Größe, Hintergrund, Gesichtsausdruck und Kopfhaltung erfüllen muss.
    Wichtige Punkte für das Passfoto:
    • Heller, einfarbiger Hintergrund
    • Direkter Blick in die Kamera
    • Neutraler Gesichtsausdruck (kein Lächeln)
    • Geschlossener Mund
    • Freie Sicht auf das Gesicht (keine Haare im Gesicht)
    • Keine Kopfbedeckung (Ausnahmen sind aus religiösen Gründen möglich)
    Es empfiehlt sich, das Passfoto von einem professionellen Fotografen anfertigen zu lassen, um sicherzustellen, dass es den Anforderungen entspricht.
  • Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde (falls zutreffend): Die Geburtsurkunde ist notwendig, wenn kein gültiger oder abgelaufener Reisepass oder Personalausweis vorhanden ist. Die Heiratsurkunde ist relevant, wenn sich der Name seit der Geburt geändert hat.
  • Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren: Zustimmungserklärung beider Erziehungsberechtigten (oder Nachweis über alleiniges Sorgerecht) sowie deren Personalausweise oder Reisepässe.
  • Gegebenenfalls: Abmeldebescheinigung, wenn der Hauptwohnsitz nicht in der ausstellenden Gemeinde liegt.

Wie läuft die Beantragung ab?

Der Ablauf der Beantragung gestaltet sich wie folgt:

  1. Terminvereinbarung: Vereinbaren Sie, falls erforderlich, einen Termin bei Ihrem zuständigen Bürgeramt oder der Passbehörde.
  2. Persönliche Vorsprache: Gehen Sie persönlich zu Ihrem Termin und bringen Sie alle erforderlichen Dokumente mit.
  3. Antragstellung: Füllen Sie vor Ort den Antragsbogen für den Reisepass aus. Die Mitarbeiter der Behörde helfen Ihnen dabei gerne weiter.
  4. Abgabe der Fingerabdrücke: Ihre Fingerabdrücke werden digital erfasst. Dies ist ein Sicherheitsmerkmal, das in den Reisepasschip integriert wird.
  5. Bezahlung der Gebühren: Bezahlen Sie die Gebühren für den Reisepass. Die Höhe der Gebühren ist abhängig vom Alter des Antragstellers und der Gültigkeitsdauer des Reisepasses.

Wie hoch sind die Gebühren?

Die Gebühren für einen Reisepass sind bundesweit einheitlich geregelt. Die aktuellen Gebühren (Stand: 2024) sind:

  • Reisepass (für Personen ab 24 Jahren): 70,00 Euro (Gültigkeit: 10 Jahre)
  • Reisepass (für Personen unter 24 Jahren): 37,50 Euro (Gültigkeit: 6 Jahre)
  • Express-Reisepass (für Personen ab 24 Jahren): 102,00 Euro (Gültigkeit: 10 Jahre)
  • Express-Reisepass (für Personen unter 24 Jahren): 69,50 Euro (Gültigkeit: 6 Jahre)

Der Express-Reisepass wird schneller ausgestellt als der reguläre Reisepass.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Bearbeitungszeit für einen Reisepass beträgt in der Regel 3 bis 6 Wochen. Die Bearbeitungszeit kann jedoch je nach Auslastung der Bundesdruckerei, die die Reisepässe herstellt, variieren. Wenn Sie den Reisepass schneller benötigen, können Sie einen Express-Reisepass beantragen. Dieser wird in der Regel innerhalb von 72 Stunden ausgestellt. Die genaue Bearbeitungszeit kann Ihnen die Passbehörde bei der Antragstellung mitteilen.

Kann man den Reisepass abholen lassen?

Ja, es ist in der Regel möglich, den Reisepass von einer bevollmächtigten Person abholen zu lassen. Dazu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich, die von dem Antragsteller unterschrieben sein muss. Die bevollmächtigte Person muss außerdem ihren eigenen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Informieren Sie sich am besten vorab bei Ihrer Passbehörde über die genauen Bedingungen für die Abholung durch eine bevollmächtigte Person.

Was tun bei Verlust oder Diebstahl des Reisepasses?

Bei Verlust oder Diebstahl des Reisepasses muss dies unverzüglich bei der Polizei und der zuständigen Passbehörde gemeldet werden. Die Passbehörde wird den Reisepass dann sperren, um Missbrauch zu verhindern. Für die Beantragung eines neuen Reisepasses benötigen Sie eine Verlust- oder Diebstahlanzeige der Polizei sowie die üblichen Dokumente (siehe oben). In dringenden Fällen, z.B. bei einer bevorstehenden Reise, kann Ihnen die Passbehörde einen vorläufigen Reisepass ausstellen.

Vorläufiger Reisepass

Ein vorläufiger Reisepass wird ausgestellt, wenn ein regulärer Reisepass nicht rechtzeitig vor einer geplanten Reise beantragt oder ausgestellt werden kann. Er ist in der Regel maximal ein Jahr gültig und wird nicht von allen Ländern anerkannt. Informieren Sie sich daher vor Reiseantritt, ob Ihr Zielland den vorläufigen Reisepass akzeptiert. Für die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses benötigen Sie die gleichen Dokumente wie für einen regulären Reisepass sowie einen Nachweis über die dringende Notwendigkeit (z.B. Flugticket).

Reisepass für Deutsche im Ausland

Deutsche, die im Ausland leben, können ihren Reisepass bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen. Die Beantragung erfolgt in der Regel nach den gleichen Richtlinien wie in Deutschland. Es ist jedoch ratsam, sich vorab bei der Auslandsvertretung über die spezifischen Anforderungen und Verfahren zu informieren. Die Bearbeitungszeiten können im Ausland länger sein als in Deutschland.

Gültigkeit des Reisepasses

Die Gültigkeit des Reisepasses beträgt für Personen ab 24 Jahren 10 Jahre und für Personen unter 24 Jahren 6 Jahre. Es ist wichtig, die Gültigkeit des Reisepasses regelmäßig zu überprüfen und rechtzeitig einen neuen Reisepass zu beantragen, da viele Länder eine Restgültigkeit von mindestens sechs Monaten bei der Einreise verlangen.

Zusammenfassung

Die Beantragung eines Reisepasses erfordert sorgfältige Vorbereitung und die Bereitstellung aller notwendigen Dokumente. Informieren Sie sich rechtzeitig über die aktuellen Bestimmungen und Gebühren bei Ihrer zuständigen Passbehörde. Durch eine frühzeitige Planung und die Einhaltung der Fristen können Sie sicherstellen, dass Sie Ihren Reisepass rechtzeitig erhalten und Ihre Reisepläne nicht gefährdet werden.

Wichtig: Die hier bereitgestellten Informationen dienen als allgemeine Orientierungshilfe. Im Zweifelsfall sollten Sie sich immer direkt bei Ihrem zuständigen Bürgeramt oder der Passbehörde erkundigen, um sicherzustellen, dass Sie alle erforderlichen Schritte korrekt ausführen.

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