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Sie Wollen Aus Einem Grundstück über Den Gehweg


Sie Wollen Aus Einem Grundstück über Den Gehweg

Wenn Sie planen, eine Zufahrt von Ihrem Grundstück über den Gehweg (Bürgersteig) zu Ihrem Grundstück zu bauen oder zu verändern, gibt es in Deutschland wichtige Vorschriften und Genehmigungen zu beachten. Dieser Artikel soll Ihnen einen klaren und praktischen Überblick über die notwendigen Schritte und rechtlichen Rahmenbedingungen geben.

Grundlagen und Notwendigkeit einer Genehmigung

Grundsätzlich gilt: Der Gehweg ist öffentlicher Raum und unterliegt der Aufsicht und Verwaltung der Kommune (Stadt oder Gemeinde). Jeder Eingriff in diesen Raum, auch wenn er Ihrem privaten Grundstück dient, bedarf in der Regel einer Genehmigung. Das bedeutet, dass Sie nicht einfach eigenmächtig den Gehweg aufreißen oder verändern dürfen, um eine Zufahrt zu Ihrem Grundstück herzustellen.

Die Notwendigkeit einer Genehmigung ergibt sich aus verschiedenen Gründen:

  • Sicherung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung: Der Gehweg muss sicher und gefahrlos für Fußgänger, Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmer begehbar sein. Eine unsachgemäß angelegte Zufahrt kann Stolperfallen, Beschädigungen oder andere Gefahrenquellen darstellen.
  • Schutz der Infrastruktur: Unter dem Gehweg verlaufen in der Regel zahlreiche Leitungen (Strom, Wasser, Gas, Telekommunikation). Beschädigungen dieser Leitungen können gravierende Folgen haben.
  • Gestaltung des Ortsbildes: Die Kommune hat ein Interesse daran, dass das Ortsbild durch die Gestaltung der Gehwege und Zufahrten nicht beeinträchtigt wird.
  • Gleichbehandlung aller Bürger: Durch die Genehmigungspflicht soll sichergestellt werden, dass alle Bürger die gleichen Voraussetzungen für die Nutzung des öffentlichen Raums haben.

Der Genehmigungsprozess: Schritt für Schritt

Der Genehmigungsprozess für die Herstellung oder Veränderung einer Zufahrt über den Gehweg kann je nach Kommune variieren, folgt aber im Wesentlichen den folgenden Schritten:

1. Antragstellung bei der Kommune

Der erste Schritt ist die Antragstellung bei der zuständigen Stelle der Kommune. Dies ist in der Regel das Tiefbauamt, das Bauamt oder ein ähnliches Amt. Informieren Sie sich vorab bei Ihrer Kommune, welches Amt zuständig ist und welche Unterlagen für den Antrag benötigt werden. Häufig benötigte Unterlagen sind:

  • Antragsformular: Dieses erhalten Sie in der Regel bei der Kommune oder können es von deren Webseite herunterladen.
  • Lageplan: Ein aktueller Lageplan des Grundstücks mit eingezeichneter geplanter Zufahrt.
  • Bauzeichnung: Eine detaillierte Bauzeichnung der geplanten Zufahrt mit Angaben zu Material, Maßen, Gefälle usw.
  • Beschreibung der Baumaßnahme: Eine Beschreibung der geplanten Arbeiten, einschließlich der verwendeten Materialien und der Bauausführung.
  • Nachweis der Eigentumsverhältnisse: Ein aktueller Grundbuchauszug.
  • Ggf. weitere Unterlagen: Je nach Kommune können weitere Unterlagen erforderlich sein, z.B. ein Nachweis über die Standsicherheit, eine Entwässerungsplanung oder eine Zustimmung der Nachbarn.

Stellen Sie den Antrag vollständig und korrekt, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden.

2. Prüfung des Antrags durch die Kommune

Nach Eingang des Antrags prüft die Kommune, ob die geplanten Arbeiten den geltenden Vorschriften entsprechen. Dies umfasst insbesondere:

  • Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften: Die Zufahrt muss den geltenden baurechtlichen Vorschriften entsprechen, z.B. hinsichtlich der Breite, des Gefälles und der verwendeten Materialien.
  • Sicherung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung: Die Zufahrt darf die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht beeinträchtigen.
  • Schutz der Infrastruktur: Die Zufahrt darf keine unterirdischen Leitungen beschädigen.
  • Gestaltung des Ortsbildes: Die Zufahrt muss sich harmonisch in das Ortsbild einfügen.

Die Kommune kann im Rahmen der Prüfung Gutachten von Sachverständigen einholen oder Stellungnahmen von anderen Behörden (z.B. Straßenbauamt, Wasserwirtschaftsamt) anfordern. Sie werden möglicherweise aufgefordert, Änderungen an Ihren Plänen vorzunehmen.

3. Genehmigung oder Ablehnung des Antrags

Nach Abschluss der Prüfung entscheidet die Kommune über den Antrag. Wenn der Antrag genehmigt wird, erhalten Sie einen Genehmigungsbescheid. Dieser enthält in der Regel Auflagen und Bedingungen, die Sie bei der Ausführung der Arbeiten beachten müssen. Wenn der Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit Begründung.

Wichtig: Beginnen Sie nicht mit den Arbeiten, bevor Sie einen Genehmigungsbescheid erhalten haben. Andernfalls riskieren Sie ein Bußgeld oder die Anordnung, die Arbeiten rückgängig zu machen.

4. Ausführung der Arbeiten

Nachdem Sie den Genehmigungsbescheid erhalten haben, können Sie mit den Arbeiten beginnen. Beachten Sie dabei die Auflagen und Bedingungen des Genehmigungsbescheids. Es ist ratsam, die Arbeiten von einem Fachbetrieb ausführen zu lassen, um sicherzustellen, dass sie fachgerecht und den Vorschriften entsprechend ausgeführt werden.

Informieren Sie die Kommune vor Beginn der Arbeiten. In einigen Fällen ist auch eine Abnahme der Arbeiten durch die Kommune erforderlich.

Besondere Aspekte und Vorschriften

Breite der Zufahrt

Die zulässige Breite der Zufahrt ist in der Regel durch die örtlichen Bauvorschriften geregelt. Sie hängt von der Größe des Grundstücks und der Art der Nutzung ab. In der Regel wird eine maximale Breite von 3 Metern nicht überschritten, um den Fußgängerbereich nicht zu stark einzuschränken.

Gefälle der Zufahrt

Das Gefälle der Zufahrt darf nicht zu steil sein, um die Sicherheit von Fußgängern und Fahrzeugen zu gewährleisten. In der Regel ist ein maximales Gefälle von 10% zulässig. Bei steileren Grundstücken kann eine Rampe erforderlich sein.

Materialien

Die verwendeten Materialien für die Zufahrt müssen den Anforderungen der Kommune entsprechen. In der Regel werden Pflastersteine, Beton oder Asphalt verwendet. Achten Sie darauf, dass die Materialien rutschfest und witterungsbeständig sind.

Entwässerung

Die Zufahrt muss so entwässert werden, dass das Oberflächenwasser ordnungsgemäß abgeleitet wird und keine Behinderung für den Fußgängerverkehr darstellt. In der Regel ist ein Quergefälle zur Straße erforderlich.

Kosten

Die Kosten für die Herstellung oder Veränderung einer Zufahrt über den Gehweg trägt in der Regel der Grundstückseigentümer. Die Kosten setzen sich aus den Kosten für die Planung, die Genehmigung, die Ausführung der Arbeiten und ggf. die Wiederherstellung des Gehwegs zusammen. Es ist ratsam, vor Beginn der Arbeiten mehrere Angebote von Fachbetrieben einzuholen.

Wiederherstellung des Gehwegs

Nach Abschluss der Arbeiten muss der Gehweg in seinen ursprünglichen Zustand wiederhergestellt werden. Dies umfasst in der Regel die Wiederherstellung der Pflasterung, der Bordsteine und der Grünflächen. Die Kommune kann die Wiederherstellung selbst durchführen oder den Grundstückseigentümer dazu verpflichten. In diesem Fall ist es notwendig, die Vorgaben der Kommune genau zu beachten.

Barrierefreiheit

Bei der Planung und Ausführung der Zufahrt ist auf die Barrierefreiheit zu achten. Das bedeutet, dass die Zufahrt auch für Menschen mit Behinderungen, z.B. Rollstuhlfahrer, gut nutzbar sein muss. Dies kann z.B. durch eine geringe Neigung, eine rutschfeste Oberfläche und eine ausreichende Breite erreicht werden.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für die Herstellung oder Veränderung einer Zufahrt über den Gehweg sind im Wesentlichen im Straßenrecht des jeweiligen Bundeslandes und in den örtlichen Bauvorschriften der Kommune geregelt. Darüber hinaus können auch das Bundesfernstraßengesetz (FStrG) und das Straßenverkehrsgesetz (StVG) relevant sein.

Wichtig: Informieren Sie sich vorab über die geltenden Vorschriften in Ihrer Kommune und Ihrem Bundesland.

Fazit

Die Herstellung oder Veränderung einer Zufahrt über den Gehweg ist ein komplexer Vorgang, der sorgfältige Planung und die Einhaltung zahlreicher Vorschriften erfordert. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit der Kommune in Verbindung zu setzen und sich über die geltenden Bestimmungen zu informieren. Durch eine sorgfältige Planung und Ausführung der Arbeiten können Sie sicherstellen, dass Ihre Zufahrt den Vorschriften entspricht und die öffentliche Sicherheit nicht beeinträchtigt. Beachten Sie stets, dass ungenehmigte Arbeiten zu erheblichen Konsequenzen führen können.

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