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Verordnung über Anlagen Zum Umgang Mit Wassergefährdenden Stoffen


Verordnung über Anlagen Zum Umgang Mit Wassergefährdenden Stoffen

Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV): Ein Überblick

Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) ist ein zentrales Element des deutschen Wasserrechts und regelt detailliert die Anforderungen an Anlagen, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird. Ihr Ziel ist der Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch diese Stoffe. Die AwSV gilt bundesweit und setzt die europäischen Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie in nationales Recht um. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Aspekte der AwSV, ihre Anwendungsbereiche, Pflichten für Anlagenbetreiber und die Rolle der zuständigen Behörden.

Anwendungsbereich der AwSV

Die AwSV findet Anwendung auf alle Anlagen, in denen wassergefährdende Stoffe gelagert, abgefüllt, umgeschlagen, hergestellt, behandelt oder anderweitig verwendet werden. Der Begriff "Anlage" ist dabei weit gefasst und umfasst sowohl ortsfeste als auch mobile Anlagen. Beispiele für solche Anlagen sind:

  • Tankstellen
  • Heizöltankanlagen
  • Industrieanlagen, in denen Chemikalien eingesetzt werden
  • Landwirtschaftliche Betriebe mit Gülle- oder Jauchelagern
  • Kläranlagen
  • Lager für wassergefährdende Stoffe (z.B. Chemikalienlager)

Die AwSV unterscheidet zwischen verschiedenen Gefährdungsstufen der wassergefährdenden Stoffe, die in Wassergefährdungsklassen (WGK) eingeteilt sind: WGK 1 (schwach wassergefährdend), WGK 2 (wassergefährdend) und WGK 3 (stark wassergefährdend). Die Einstufung eines Stoffes in eine bestimmte WGK hat direkten Einfluss auf die Anforderungen an die Anlage, in der dieser Stoff verwendet wird.

Pflichten für Anlagenbetreiber

Die AwSV verpflichtet Anlagenbetreiber zu einer Reihe von Maßnahmen, um den Gewässerschutz zu gewährleisten. Zu den wichtigsten Pflichten gehören:

  • Anzeigepflicht: Bestimmte Anlagen müssen vor ihrer Errichtung oder wesentlichen Änderung der zuständigen Behörde angezeigt werden. Die Anzeigepflicht ist abhängig von der Art der Anlage, der Menge und Gefährlichkeit der gelagerten Stoffe.
  • Eignungsfeststellung: Anlagen, die einem erhöhten Gefährdungspotenzial unterliegen, bedürfen einer Eignungsfeststellung durch einen Sachverständigen. Dabei wird geprüft, ob die Anlage den Anforderungen der AwSV entspricht und geeignet ist, den Gewässerschutz zu gewährleisten.
  • Sachverständigenprüfung: Anlagen sind in regelmäßigen Abständen durch einen Sachverständigen zu prüfen. Die Prüffristen sind abhängig von der Art der Anlage und der Gefährdungsstufe der gelagerten Stoffe.
  • Dokumentationspflicht: Anlagenbetreiber müssen umfassende Unterlagen über die Anlage, die gelagerten Stoffe, die durchgeführten Prüfungen und Wartungsarbeiten führen und aufbewahren.
  • Betriebsanweisung: Es muss eine Betriebsanweisung erstellt werden, die die Mitarbeiter über die Gefahren beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen informiert.
  • Notfallvorsorge: Es müssen Maßnahmen zur Notfallvorsorge getroffen werden, um im Falle eines Unfalls oder einer Störung die Auswirkungen auf die Gewässer zu minimieren. Dazu gehören beispielsweise das Vorhalten von Bindemitteln, die Erstellung von Notfallplänen und die Schulung der Mitarbeiter.
  • Dichtheit und Beständigkeit: Die Anlagen müssen dicht und beständig gegenüber den gelagerten Stoffen sein.
  • Rückhaltung: Es müssen geeignete Maßnahmen getroffen werden, um austretende wassergefährdende Stoffe zurückzuhalten und eine Verunreinigung des Bodens und des Grundwassers zu verhindern. Dies kann beispielsweise durch Auffangwannen, Leckanzeigesysteme oder dichte Flächenbefestigungen erfolgen.
  • Schulung der Mitarbeiter: Die Mitarbeiter müssen regelmäßig im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen geschult werden.

Die Rolle der zuständigen Behörden

Die zuständigen Behörden (in der Regel die Umweltämter der Landkreise und kreisfreien Städte) überwachen die Einhaltung der AwSV. Sie können Anordnungen treffen, um die Gefahrenabwehr zu gewährleisten, und bei Verstößen gegen die AwSV Bußgelder verhängen. Zu den Aufgaben der Behörden gehören:

  • Die Entgegennahme von Anzeigen und die Prüfung von Anträgen auf Eignungsfeststellung.
  • Die Überwachung der Anlagen durch regelmäßige Kontrollen.
  • Die Beratung der Anlagenbetreiber bei der Umsetzung der AwSV.
  • Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.

Technische Regeln für wassergefährdende Stoffe (TRwS)

Zur Konkretisierung der Anforderungen der AwSV wurden die Technischen Regeln für wassergefährdende Stoffe (TRwS) erlassen. Die TRwS geben detaillierte Hinweise und Empfehlungen zur Umsetzung der AwSV in der Praxis. Sie sind zwar nicht rechtsverbindlich, werden aber in der Regel als Stand der Technik angesehen. Die Einhaltung der TRwS führt in der Regel zu einer Vermutung der Ordnungsgemäßheit der Anlage. Einige wichtige TRwS sind:

  • TRwS 779: "Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe"
  • TRwS 781: "Heizölverbraucheranlagen"
  • TRwS 785: "Tankstellen"
  • TRwS 791: "Anlagen zum Umgang mit Jauche, Gülle und Silagesickersäften"

Änderungen und Aktualisierungen der AwSV

Die AwSV wird regelmäßig an den Stand der Technik angepasst. Anlagenbetreiber sollten sich daher stets über die aktuellen Änderungen und Aktualisierungen der AwSV informieren, um sicherzustellen, dass ihre Anlagen den geltenden Anforderungen entsprechen. Die jeweils aktuelle Fassung der AwSV und der TRwS kann auf den Internetseiten der zuständigen Ministerien und Behörden abgerufen werden.

Fazit

Die AwSV ist ein wichtiges Instrument zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch wassergefährdende Stoffe. Sie verpflichtet Anlagenbetreiber zu einer Reihe von Maßnahmen, um die Gefahrenabwehr zu gewährleisten. Die Einhaltung der AwSV ist nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern auch ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz. Ein sorgfältiger Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und die Beachtung der AwSV tragen dazu bei, unsere Gewässer sauber zu halten und die Umwelt zu schützen.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Die AwSV ist ein komplexes Regelwerk, das eine sorgfältige Auseinandersetzung erfordert. Anlagenbetreiber sollten sich daher umfassend informieren und gegebenenfalls fachkundige Beratung in Anspruch nehmen, um sicherzustellen, dass ihre Anlagen den Anforderungen der AwSV entsprechen.

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