Wann Darf Ich Bäume Fällen

Viele Gartenbesitzer und Hausbesitzer stehen irgendwann vor der Frage, ob sie einen Baum auf ihrem Grundstück fällen dürfen. Die Antwort ist selten einfach, da die Regelungen sehr unterschiedlich sein können und von verschiedenen Faktoren abhängen. Dieser Artikel soll Ihnen einen Überblick darüber geben, wann Sie in Deutschland einen Baum fällen dürfen und was Sie dabei beachten müssen.
Baumschutzsatzungen und -verordnungen
Der wichtigste Punkt, den Sie prüfen müssen, ist, ob es in Ihrer Gemeinde oder Stadt eine Baumschutzsatzung oder eine Baumschutzverordnung gibt. Diese legen fest, welche Bäume geschützt sind und welche nicht. Sie finden diese Satzungen in der Regel auf der Webseite Ihrer Kommune oder beim zuständigen Umweltamt. Baumschutzsatzungen sind in Deutschland nicht einheitlich geregelt, was bedeutet, dass die Bestimmungen von Ort zu Ort stark variieren können.
Was regeln Baumschutzsatzungen?
Baumschutzsatzungen definieren in der Regel:
- Welche Baumarten geschützt sind: Oftmals sind bestimmte Arten, wie beispielsweise alte Eichen, Buchen oder Linden, besonders geschützt.
- Ab welcher Größe ein Baum geschützt ist: Dies wird meist durch den Stammumfang in einer bestimmten Höhe (z.B. 1,30 Meter) gemessen. Bäume unterhalb dieser Größe sind oft nicht geschützt.
- Welche Ausnahmen es gibt: Es gibt oft Ausnahmen für Obstbäume, Nadelgehölze (z.B. Tannen oder Fichten) oder Bäume, die sich in einem schlechten Zustand befinden und eine Gefahr darstellen.
- Welche Strafen bei Verstößen drohen: Wer einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, muss mit empfindlichen Geldstrafen rechnen.
Wie finde ich die Baumschutzsatzung meiner Kommune?
Am einfachsten finden Sie die Baumschutzsatzung, indem Sie:
- Auf der Webseite Ihrer Stadt oder Gemeinde nach dem Begriff "Baumschutzsatzung" oder "Baumschutzverordnung" suchen.
- Sich direkt an das Umweltamt oder die zuständige Behörde Ihrer Kommune wenden.
Genehmigungspflicht für Baumfällungen
Wenn ein Baum unter die Baumschutzsatzung fällt, benötigen Sie in der Regel eine Fällgenehmigung, um ihn zu fällen. Diese Genehmigung müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen. Der Antrag sollte folgende Informationen enthalten:
- Grund für die Fällung: Warum muss der Baum gefällt werden? Gründe können beispielsweise Krankheit, Schädlingsbefall, Gefährdung der Verkehrssicherheit, Bauvorhaben oder unzumutbare Beeinträchtigungen des Grundstücks sein.
- Beschreibung des Baumes: Art, Größe (Stammumfang, Höhe), Zustand des Baumes.
- Lage des Baumes: Genaue Ortsangabe auf dem Grundstück.
- Ersatzpflanzung: Oftmals wird von Ihnen verlangt, dass Sie als Ausgleich für den gefällten Baum einen neuen Baum pflanzen. Die Art und Größe des Ersatzbaumes wird in der Genehmigung festgelegt.
Wann wird eine Fällgenehmigung erteilt?
Die Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Fällgenehmigung erteilt wird. Dabei werden verschiedene Aspekte berücksichtigt:
- Besteht ein berechtigtes Interesse an der Fällung? Der Grund für die Fällung muss nachvollziehbar und gewichtig sein.
- Gibt es alternative Lösungen? Könnte der Baum beispielsweise durch Pflegemaßnahmen erhalten werden?
- Werden die Belange des Naturschutzes berücksichtigt? Der Baumschutz dient dem Schutz des Klimas, der Artenvielfalt und des Stadtbildes.
Wichtig: Die Bearbeitungszeit für einen Fällgenehmigungsantrag kann einige Wochen dauern. Planen Sie dies bei Ihren Vorhaben ein.
Ausnahmen von der Genehmigungspflicht
Auch wenn ein Baum grundsätzlich unter die Baumschutzsatzung fällt, gibt es Ausnahmen, in denen keine Fällgenehmigung erforderlich ist. Diese Ausnahmen sind in der Baumschutzsatzung Ihrer Kommune detailliert aufgeführt. Häufige Ausnahmen sind:
- Gefahr im Verzug: Wenn der Baum eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben darstellt (z.B. durch Sturmschäden oder akute Bruchgefahr), darf er ohne Genehmigung gefällt werden. Allerdings sollten Sie die Fällung der zuständigen Behörde unverzüglich melden und die Gefahrenlage dokumentieren (z.B. durch Fotos).
- Pflegemaßnahmen: Das Entfernen von Totholz oder die Durchführung von fachgerechten Baumschnittmaßnahmen bedürfen in der Regel keiner Genehmigung. Achten Sie jedoch darauf, dass der Baumschnitt nicht zu stark ausfällt und den Baum schädigt.
- Obstbäume und bestimmte Nadelgehölze: In vielen Kommunen sind Obstbäume und bestimmte Nadelgehölze (z.B. Tannen und Fichten) von der Baumschutzsatzung ausgenommen.
Besondere Schutzgebiete
Befindet sich Ihr Grundstück in einem Naturschutzgebiet, einem Landschaftsschutzgebiet oder einem anderen Schutzgebiet, gelten möglicherweise noch strengere Regeln für Baumfällungen. Informieren Sie sich in diesem Fall unbedingt bei der zuständigen Naturschutzbehörde über die geltenden Bestimmungen.
Vogel- und Naturschutz
Unabhängig von einer Baumschutzsatzung ist das Bundesnaturschutzgesetz zu beachten. Dieses verbietet es, Bäume, Hecken und Gebüsche in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September zu fällen oder stark zurückzuschneiden, da diese als Lebensraum und Brutstätte für Vögel und andere Tiere dienen. Ausnahmen sind nur in besonderen Fällen und mit Genehmigung der Naturschutzbehörde möglich. Achten Sie daher darauf, Ihre Baumfällarbeiten außerhalb dieser Zeit durchzuführen.
Nachbarschaftsrecht
Auch das Nachbarschaftsrecht kann bei Baumfällungen eine Rolle spielen. Wenn ein Baum Ihres Nachbarn Ihr Grundstück beeinträchtigt (z.B. durch überhängende Äste oder herabfallendes Laub), haben Sie unter Umständen einen Anspruch darauf, dass der Nachbar den Baum zurückschneidet oder sogar fällt. Allerdings müssen Sie dem Nachbarn zunächst eine angemessene Frist zur Beseitigung der Beeinträchtigung setzen. Gelingt eine gütliche Einigung nicht, kann ein Gericht über den Anspruch entscheiden.
Zusammenfassung
Die Frage, ob Sie einen Baum fällen dürfen, hängt von vielen Faktoren ab:
- Gibt es eine Baumschutzsatzung in Ihrer Kommune?
- Fällt der Baum unter die Schutzbestimmungen der Satzung (Art, Größe)?
- Liegt ein berechtigtes Interesse an der Fällung vor?
- Gibt es Ausnahmen von der Genehmigungspflicht?
- Befindet sich Ihr Grundstück in einem Schutzgebiet?
- Ist das Bundesnaturschutzgesetz zu beachten (Vogel- und Naturschutz)?
- Gibt es nachbarrechtliche Belange?
Bevor Sie einen Baum fällen, sollten Sie sich daher gründlich informieren und gegebenenfalls eine Fällgenehmigung beantragen. So vermeiden Sie Ärger und hohe Strafen. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, sich von einem Fachmann (z.B. einem Garten- und Landschaftsbauer oder einem Baumsachverständigen) beraten zu lassen. Er kann Ihnen helfen, die rechtlichen Bestimmungen zu verstehen und die richtige Vorgehensweise zu wählen.
Hinweis: Dieser Artikel dient lediglich der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die zuständigen Behörden oder einen Rechtsanwalt.
Die Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften ist unerlässlich, um unnötige Bußgelder und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Außerdem tragen Sie durch den verantwortungsvollen Umgang mit Bäumen zum Erhalt unserer Umwelt bei. Denken Sie daran: Bäume sind wichtige Bestandteile unseres Ökosystems und tragen zur Verbesserung unserer Lebensqualität bei.



