Wann Darf Man Wohngeld Beantragen

Herzlich Willkommen in Deutschland! Planen Sie einen längeren Aufenthalt oder sind Sie vielleicht sogar neu hier? Dann ist es gut zu wissen, dass es in Deutschland eine Sozialleistung namens Wohngeld gibt, die Ihnen unter Umständen helfen kann, Ihre Wohnkosten zu senken. Auch wenn Wohngeld traditionell eher mit dauerhaftem Wohnen in Verbindung gebracht wird, gibt es Konstellationen, in denen es auch für Touristen, Expats oder Personen mit einem kürzeren Aufenthalt relevant sein kann. Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, wann Sie Wohngeld beantragen können und was Sie dafür wissen müssen.
Was ist Wohngeld eigentlich?
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten. Es soll einkommensschwachen Haushalten helfen, sich angemessenes Wohnen leisten zu können. Es gibt zwei Formen von Wohngeld:
- Mietzuschuss: Für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers.
- Lastenzuschuss: Für Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung, die diese selbst bewohnen.
Dieser Artikel konzentriert sich hauptsächlich auf den Mietzuschuss, da dieser für die Zielgruppe der Touristen, Expats und Kurzaufenthalte relevanter ist.
Bin ich als Tourist oder Expat überhaupt anspruchsberechtigt?
Das ist die Kernfrage. Die Antwort ist: Es kommt darauf an. Grundsätzlich gilt: Um Wohngeld zu beziehen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Eine der wichtigsten ist, dass Sie einen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus in Deutschland haben. Das bedeutet:
- Deutsche Staatsbürger: Sind grundsätzlich anspruchsberechtigt, sofern die weiteren Voraussetzungen (Einkommen, etc.) erfüllt sind.
- EU-Bürger: Haben aufgrund der Freizügigkeit in der Regel ebenfalls Anspruch, sofern sie hier arbeiten oder sich dauerhaft aufhalten.
- Nicht-EU-Bürger: Hier wird es komplizierter. Ein Anspruch besteht in der Regel nur, wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, die Ihnen die Erwerbstätigkeit erlaubt oder zum Daueraufenthalt berechtigt. Ein Visum für touristische Zwecke reicht in der Regel nicht aus.
Wichtig: Nur der Besitz eines Visums für touristische Zwecke schließt den Anspruch auf Wohngeld in der Regel aus. Es kommt auf den genauen Zweck und die Bedingungen Ihres Aufenthaltstitels an.
Sonderfälle und Ausnahmen
Es gibt natürlich immer Ausnahmen und Sonderfälle. Hier einige Beispiele:
- Studenten: Studenten haben in der Regel keinen Anspruch auf Wohngeld, da sie BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) beziehen können. Es gibt jedoch Ausnahmen, z.B. wenn Sie kein BAföG erhalten, weil Sie die Förderungshöchstdauer überschritten haben oder Ihr Einkommen zu hoch ist.
- Praktikanten: Ob Sie als Praktikant Wohngeld erhalten können, hängt von der Art Ihres Praktikums ab. Ein Pflichtpraktikum im Rahmen eines Studiums schließt den Anspruch in der Regel aus, ein freiwilliges Praktikum unter Umständen nicht.
- Personen mit humanitärem Aufenthaltsstatus: Flüchtlinge und Asylbewerber mit einer entsprechenden Aufenthaltsgenehmigung können unter Umständen Wohngeld beantragen.
Es ist ratsam, sich in solchen Fällen individuell beraten zu lassen, z.B. bei einer Wohngeldstelle oder einer Beratungsstelle für Migranten.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Neben dem rechtmäßigen Aufenthaltsstatus gibt es weitere Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, um Wohngeld zu erhalten:
1. Einkommen
Ihr Einkommen darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Diese Grenze ist abhängig von der Anzahl der Personen in Ihrem Haushalt und der Höhe der Miete. Es gibt keine pauschale Einkommensgrenze. Die Wohngeldstelle berechnet anhand Ihrer individuellen Situation, ob Ihr Einkommen ausreicht, um Ihre Wohnkosten zu decken. Berücksichtigt werden dabei alle Einkommensarten, wie z.B. Gehalt, Rente, Arbeitslosengeld, Kindergeld, etc.
2. Miete oder Belastung
Die Miete (oder die Belastung bei Eigentümern) muss angemessen sein. Auch hier gibt es keine pauschale Grenze. Die Angemessenheit der Miete hängt von der Größe der Wohnung, der Lage und dem örtlichen Mietniveau ab. Die Wohngeldstelle prüft, ob Ihre Miete im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.
3. Vermögen
Ihr Vermögen darf ebenfalls eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Diese Grenze liegt derzeit bei 60.000 Euro für Alleinstehende und 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied. Zum Vermögen zählen z.B. Bargeld, Sparguthaben, Wertpapiere, Immobilien, etc.
4. Keine anderen Sozialleistungen
Sie dürfen keine anderen Sozialleistungen beziehen, die bereits Wohnkosten berücksichtigen. Dazu gehören z.B. Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Sozialhilfe.
Wie beantrage ich Wohngeld?
Der Antrag auf Wohngeld ist schriftlich bei der zuständigen Wohngeldstelle Ihrer Stadt oder Gemeinde zu stellen. Die Wohngeldstellen sind in der Regel bei den Stadt- oder Gemeindeverwaltungen angesiedelt. Sie können sich dort auch persönlich beraten lassen.
Für den Antrag benötigen Sie verschiedene Unterlagen, wie z.B.:
- Antragsformular (erhältlich bei der Wohngeldstelle oder online)
- Mietvertrag (oder Nachweis über die Belastung)
- Einkommensnachweise (z.B. Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheid)
- Nachweis über Vermögen (z.B. Kontoauszüge)
- Kopie Ihres Aufenthaltstitels (falls zutreffend)
Die Bearbeitungszeit kann je nach Wohngeldstelle unterschiedlich sein. Rechnen Sie mit einigen Wochen oder sogar Monaten.
Worauf muss ich achten?
Hier noch einige wichtige Hinweise:
- Fristen: Es gibt keine Fristen für die Antragstellung. Das Wohngeld wird ab dem Monat der Antragstellung gewährt. Es lohnt sich also, den Antrag so schnell wie möglich zu stellen.
- Änderungen: Sie sind verpflichtet, der Wohngeldstelle Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse (z.B. Einkommensänderungen, Umzug) unverzüglich mitzuteilen.
- Rückzahlung: Wenn Sie zu Unrecht Wohngeld erhalten haben, müssen Sie es unter Umständen zurückzahlen.
- Beratung: Scheuen Sie sich nicht, sich bei der Wohngeldstelle oder einer Beratungsstelle beraten zu lassen. Die Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.
Wohngeld als Tourist: Ein hypothetisches Szenario
Stellen Sie sich vor, Sie sind kein typischer Tourist, sondern ein digitaler Nomade, der sich für mehrere Monate in Deutschland aufhält, um an einem Projekt zu arbeiten. Sie haben eine befristete Arbeitserlaubnis erhalten und ein kleines Einkommen. In diesem Fall könnte es sich lohnen, zu prüfen, ob Sie Wohngeld beantragen können. Beachten Sie aber immer: Die Erfolgsaussichten hängen stark von Ihren individuellen Umständen ab.
Fazit: Wohngeld und Kurzaufenthalte
Ob Sie als Tourist, Expat oder Person mit einem kürzeren Aufenthalt in Deutschland Wohngeld beantragen können, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der wichtigste Faktor ist Ihr Aufenthaltsstatus. Wenn Sie einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel haben, der Ihnen die Erwerbstätigkeit erlaubt oder zum Daueraufenthalt berechtigt, und Ihre finanziellen Verhältnisse die Voraussetzungen erfüllen, kann ein Anspruch auf Wohngeld bestehen. Es ist jedoch ratsam, sich individuell beraten zu lassen, um Ihre Chancen realistisch einschätzen zu können. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen und erfolgreichen Aufenthalt in Deutschland!
Denken Sie daran: Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an eine kompetente Beratungsstelle wenden.



