Was Brauche Ich Um Ein Führungszeugnis Zu Beantragen

Was brauche ich, um ein Führungszeugnis zu beantragen? Ein umfassender Leitfaden
Ein Führungszeugnis ist ein offizielles Dokument, das Auskunft über eventuelle Vorstrafen einer Person gibt. Es wird in Deutschland für verschiedene Zwecke benötigt, beispielsweise bei der Jobsuche, für ehrenamtliche Tätigkeiten oder zur Vorlage bei Behörden. Dieser Artikel bietet einen detaillierten Überblick darüber, was Sie für die Beantragung eines Führungszeugnisses benötigen.
Arten von Führungszeugnissen
Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen, die für unterschiedliche Zwecke bestimmt sind:
- Privatführungszeugnis (auch einfaches Führungszeugnis genannt): Wird in der Regel für private Zwecke oder zur Vorlage beim Arbeitgeber benötigt.
- Behördenführungszeugnis: Wird direkt an eine Behörde gesendet und kann zusätzliche Informationen enthalten, die für die jeweilige Behörde relevant sind.
- Erweitertes Führungszeugnis: Wird benötigt, wenn Sie beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten möchten. Es enthält zusätzliche Informationen über einschlägige Verurteilungen im Zusammenhang mit Sexualstraftaten.
- Europäisches Führungszeugnis: Wird von Personen beantragt, die neben der deutschen Staatsangehörigkeit auch die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedsstaates besitzen. Es enthält Auszüge aus dem Strafregister des jeweiligen EU-Mitgliedsstaates.
Voraussetzungen für die Beantragung
Um ein Führungszeugnis beantragen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Vollendung des 14. Lebensjahres: Die Beantragung eines Führungszeugnisses ist erst ab dem 14. Lebensjahr möglich.
- Persönliche Antragstellung: In der Regel muss der Antrag persönlich beim zuständigen Bürgeramt oder einer anderen autorisierten Stelle gestellt werden. Ausnahmen gelten für online Anträge, die mit einem elektronischen Personalausweis gestellt werden können.
- Identitätsnachweis: Sie müssen sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
Benötigte Dokumente und Informationen
Für die Beantragung eines Führungszeugnisses benötigen Sie folgende Dokumente und Informationen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass: Dieser dient zur Identitätsfeststellung.
- Antragsformular: Das Antragsformular erhalten Sie in der Regel beim Bürgeramt oder online auf der Website des Bundesamts für Justiz (BfJ).
- Angaben zum Verwendungszweck: Sie müssen angeben, für welchen Zweck Sie das Führungszeugnis benötigen (z.B. Jobsuche, ehrenamtliche Tätigkeit).
- Anschrift der Behörde (bei Behördenführungszeugnis): Wenn Sie ein Behördenführungszeugnis beantragen, müssen Sie die genaue Anschrift der Behörde angeben, an die das Führungszeugnis geschickt werden soll, sowie das Aktenzeichen, falls vorhanden.
- Ggf. Schreiben der anfordernden Stelle (bei erweitertem Führungszeugnis): Wenn Sie ein erweitertes Führungszeugnis benötigen, benötigen Sie in der Regel eine schriftliche Anforderung der Stelle, bei der Sie arbeiten möchten (z.B. Verein, Schule). Dieses Schreiben muss bestätigen, dass ein erweitertes Führungszeugnis für die Tätigkeit erforderlich ist.
- Bei Europäischem Führungszeugnis: Angabe der Staatsangehörigkeit des anderen EU-Mitgliedsstaates.
Der Antragsprozess
Der Antragsprozess für ein Führungszeugnis gliedert sich in folgende Schritte:
- Vorbereitung: Sammeln Sie alle benötigten Dokumente und Informationen.
- Antragstellung: Stellen Sie den Antrag persönlich beim Bürgeramt oder online über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz (BfJ). Die Online-Beantragung erfordert einen elektronischen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und ein Kartenlesegerät.
- Identitätsprüfung: Bei persönlicher Antragstellung wird Ihre Identität anhand Ihres Personalausweises oder Reisepasses überprüft. Bei Online-Antragstellung erfolgt die Identitätsprüfung über die Online-Ausweisfunktion.
- Bezahlung der Gebühren: Für die Beantragung eines Führungszeugnisses fallen Gebühren an. Die Gebühr beträgt derzeit 13 Euro (Stand: November 2023). Die Zahlung erfolgt in der Regel bar beim Bürgeramt oder online per Kreditkarte, Giropay oder Paydirekt.
- Bearbeitung: Nach der Antragstellung wird Ihr Antrag vom Bundesamt für Justiz (BfJ) bearbeitet. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 1-2 Wochen.
- Zustellung: Das Führungszeugnis wird Ihnen per Post zugeschickt (Privatführungszeugnis) oder direkt an die angegebene Behörde (Behördenführungszeugnis).
Gebühren
Die Gebühr für die Ausstellung eines Führungszeugnisses beträgt derzeit 13 Euro. In bestimmten Fällen kann eine Gebührenbefreiung möglich sein, beispielsweise wenn das Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit benötigt wird. Informationen zur Gebührenbefreiung erhalten Sie beim Bürgeramt oder auf der Website des Bundesamts für Justiz.
Online-Antragstellung
Die Beantragung eines Führungszeugnisses ist auch online über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz (BfJ) möglich. Dies bietet den Vorteil, dass Sie den Antrag bequem von zu Hause aus stellen können. Für die Online-Beantragung benötigen Sie:
- Einen elektronischen Personalausweis (nPA) oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT): Dieser muss für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein.
- Ein Kartenlesegerät: Dieses wird benötigt, um den Personalausweis oder Aufenthaltstitel auszulesen.
- Die AusweisApp2: Diese Software muss auf Ihrem Computer installiert sein, um die Kommunikation mit dem Personalausweis oder Aufenthaltstitel zu ermöglichen.
- Ein digitales Foto (bei Bedarf): In einigen Fällen kann ein digitales Foto von Ihnen benötigt werden.
Der Online-Antragsprozess ist im Wesentlichen der gleiche wie bei der persönlichen Antragstellung. Sie müssen das Antragsformular online ausfüllen, die erforderlichen Angaben machen und die Gebühren online bezahlen.
Wichtige Hinweise
- Bearbeitungszeit: Die Bearbeitungszeit für ein Führungszeugnis beträgt in der Regel 1-2 Wochen. In Ausnahmefällen kann die Bearbeitung länger dauern.
- Gültigkeit: Ein Führungszeugnis hat keine festgelegte Gültigkeitsdauer. Die Gültigkeit hängt vom Verwendungszweck ab. Der Arbeitgeber oder die Behörde entscheidet, wie alt das Führungszeugnis sein darf.
- Einsicht: Sie haben das Recht, das Führungszeugnis vor der Weiterleitung an eine Behörde einzusehen. Wenn Sie mit dem Inhalt des Führungszeugnisses nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen.
- Widerspruch: Wenn Sie der Meinung sind, dass das Führungszeugnis falsche oder unvollständige Informationen enthält, können Sie innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch einlegen. Informationen zum Widerspruchsverfahren erhalten Sie beim Bundesamt für Justiz (BfJ).
- Löschung von Einträgen: Einträge im Führungszeugnis werden nach einer bestimmten Frist gelöscht. Die Löschungsfristen sind im Bundeszentralregistergesetz (BZRG) geregelt.
Zusammenfassung
Die Beantragung eines Führungszeugnisses ist ein relativ einfacher Prozess. Sie benötigen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, ein Antragsformular, Angaben zum Verwendungszweck und ggf. eine schriftliche Anforderung der anfordernden Stelle (bei erweitertem Führungszeugnis). Der Antrag kann persönlich beim Bürgeramt oder online über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz (BfJ) gestellt werden. Die Gebühr beträgt 13 Euro. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 1-2 Wochen.
Hinweis: Dieser Artikel dient lediglich der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder eine andere qualifizierte Fachkraft.



