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Was Braucht Man Um Ein Führungszeugnis Zu Beantragen


Was Braucht Man Um Ein Führungszeugnis Zu Beantragen

Führungszeugnis beantragen: Ein umfassender Überblick

Ein Führungszeugnis, oft auch Leumundszeugnis genannt, ist ein offizielles Dokument, das Auskunft über eventuell vorhandene Eintragungen im Bundeszentralregister einer Person gibt. Es wird in vielen Lebensbereichen benötigt, beispielsweise bei der Jobsuche, für ehrenamtliche Tätigkeiten oder bei bestimmten Behördengängen. Die Beantragung ist in Deutschland sowohl persönlich als auch online möglich. Dieser Artikel beleuchtet die Voraussetzungen, den Prozess und die Kosten, die mit der Beantragung eines Führungszeugnisses verbunden sind.

Welche Arten von Führungszeugnissen gibt es?

Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen, die sich in ihrem Umfang und Verwendungszweck unterscheiden:

  • Privatführungszeugnis (Belegart N): Dies ist das Standard-Führungszeugnis, das für private Zwecke bestimmt ist. Es enthält alle Eintragungen im Bundeszentralregister, sofern keine Tilgungsfristen verstrichen sind und keine anderen Ausschlussgründe vorliegen.
  • Behördenführungszeugnis (Belegart O): Dieses Führungszeugnis wird direkt an eine Behörde gesendet und kann zusätzlich zu den im Privatführungszeugnis enthaltenen Informationen auch Eintragungen enthalten, die für private Zwecke getilgt wären. Die Behörde muss dem Antragsteller den Inhalt des Führungszeugnisses auf Verlangen zur Kenntnis geben.
  • Erweitertes Führungszeugnis (Belegart NE/OE): Dieses Führungszeugnis wird benötigt, wenn eine Person beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern oder Jugendlichen zu tun hat. Es enthält neben den Informationen des Privatführungszeugnisses auch bestimmte Verurteilungen wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die für die Eignung zur Arbeit mit Kindern und Jugendlichen relevant sind. Die Notwendigkeit für ein erweitertes Führungszeugnis muss durch eine Aufforderung des Arbeitgebers oder der Organisation nachgewiesen werden.
  • Europäisches Führungszeugnis: Dieses Führungszeugnis enthält neben den deutschen Eintragungen auch die Eintragungen im Strafregister des Herkunftsstaates, wenn der Antragsteller eine andere Staatsangehörigkeit innerhalb der Europäischen Union besitzt.

Voraussetzungen für die Beantragung

Grundsätzlich kann jede Person ab dem 14. Lebensjahr ein Führungszeugnis beantragen. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Identitätsnachweis: Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass ist zwingend erforderlich.
  • Wohnsitz: Der Antragsteller muss in Deutschland gemeldet sein.
  • Antragstellung: Der Antrag muss persönlich oder online (mit elektronischem Personalausweis und Kartenlesegerät) gestellt werden.
  • Bei erweitertem Führungszeugnis: Eine schriftliche Aufforderung des Arbeitgebers oder der Organisation, die die Notwendigkeit des erweiterten Führungszeugnisses begründet. Diese Aufforderung muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.
  • Bei Behördenführungszeugnis: Die genaue Anschrift der Behörde, an die das Führungszeugnis gesendet werden soll, sowie den Verwendungszweck und das Aktenzeichen (falls vorhanden).

Der Beantragungsprozess

Die Beantragung eines Führungszeugnisses kann auf zwei Wegen erfolgen:

1. Persönliche Beantragung

Die persönliche Beantragung erfolgt beim Bürgeramt oder der Meldebehörde des Wohnortes. Folgende Schritte sind notwendig:

  1. Terminvereinbarung: In vielen Städten und Gemeinden ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erfolgen.
  2. Vorsprache bei der Behörde: Beim Termin müssen der Personalausweis oder Reisepass sowie gegebenenfalls die schriftliche Aufforderung für ein erweitertes Führungszeugnis oder die Angaben zur Behörde für ein Behördenführungszeugnis vorgelegt werden.
  3. Antragsformular: Vor Ort muss ein Antragsformular ausgefüllt und unterschrieben werden.
  4. Bezahlung: Die Gebühr für das Führungszeugnis muss in der Regel direkt bei der Antragstellung bezahlt werden. Dies kann bar oder mit EC-Karte erfolgen.

2. Online-Beantragung

Die Online-Beantragung ist über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz möglich. Hierfür sind folgende Voraussetzungen notwendig:

  • Elektronischer Personalausweis: Ein Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID).
  • Kartenlesegerät: Ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Personalausweises.
  • AusweisApp2: Die AusweisApp2 muss auf dem Computer oder Smartphone installiert sein.
  • ggf. Scanner oder Kamera: Für das Hochladen von Dokumenten (z.B. Aufforderungsschreiben für ein erweitertes Führungszeugnis).

Der Online-Antragsprozess umfasst folgende Schritte:

  1. Registrierung/Anmeldung: Auf dem Online-Portal des Bundesamts für Justiz registrieren oder anmelden.
  2. Antragsformular: Das Online-Antragsformular ausfüllen und die erforderlichen Angaben machen.
  3. Identitätsnachweis: Die Identität mit dem elektronischen Personalausweis und der AusweisApp2 bestätigen.
  4. Dokumente hochladen: Falls erforderlich, die schriftliche Aufforderung für ein erweitertes Führungszeugnis hochladen.
  5. Bezahlung: Die Gebühr für das Führungszeugnis online bezahlen (z.B. per Kreditkarte oder Giropay).

Kosten und Dauer

Die Gebühr für ein Führungszeugnis beträgt bundesweit 13 Euro. In bestimmten Fällen kann eine Gebührenbefreiung möglich sein, beispielsweise wenn das Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit benötigt wird. Hierfür ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen.

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel ein bis zwei Wochen. Bei einem Europäischen Führungszeugnis kann die Bearbeitungsdauer aufgrund der Einholung von Informationen aus dem ausländischen Strafregister länger dauern. Das Führungszeugnis wird dem Antragsteller in der Regel per Post zugesandt (beim Privatführungszeugnis). Beim Behördenführungszeugnis wird es direkt an die angegebene Behörde gesendet.

Sonderfälle und Ausnahmen

  • Gebührenbefreiung: In bestimmten Fällen, z.B. bei ehrenamtlicher Tätigkeit oder bei Bedürftigkeit, kann eine Gebührenbefreiung beantragt werden. Die Entscheidung darüber liegt im Ermessen der Behörde.
  • Vertretung: Die Beantragung durch eine bevollmächtigte Person ist grundsätzlich möglich, erfordert jedoch eine notariell beglaubigte Vollmacht.
  • Minderjährige: Minderjährige ab 14 Jahren können selbstständig ein Führungszeugnis beantragen. Bei jüngeren Personen müssen die Erziehungsberechtigten den Antrag stellen.
  • Auslandsaufenthalt: Personen, die im Ausland leben, können ein Führungszeugnis beim Bundesamt für Justiz beantragen. Die Identitätsprüfung kann in diesem Fall durch eine deutsche Auslandsvertretung erfolgen.

Wichtige Hinweise

  • Korrekte Angaben: Achten Sie darauf, alle Angaben im Antragsformular korrekt und vollständig anzugeben. Fehlerhafte Angaben können die Bearbeitungsdauer verzögern.
  • Fristen: Beachten Sie, dass ein Führungszeugnis nur für einen begrenzten Zeitraum gültig ist. Die Gültigkeitsdauer hängt vom Verwendungszweck ab.
  • Einsichtnahme: Sie haben das Recht, das Führungszeugnis vor der Weiterleitung an eine Behörde einzusehen.

Zusammenfassung

Die Beantragung eines Führungszeugnisses ist ein relativ einfacher Prozess, der entweder persönlich beim Bürgeramt oder online über das Portal des Bundesamts für Justiz erfolgen kann. Die Wahl des Verfahrens hängt von den individuellen Präferenzen und den technischen Voraussetzungen ab. Es ist wichtig, sich vorab über die verschiedenen Arten von Führungszeugnissen und die erforderlichen Unterlagen zu informieren, um den Antragsprozess reibungslos zu gestalten. Die Kosten betragen 13 Euro, und die Bearbeitungsdauer liegt in der Regel zwischen ein bis zwei Wochen. Beachten Sie die Möglichkeit der Gebührenbefreiung bei ehrenamtlicher Tätigkeit. Stellen Sie sicher, dass Sie einen gültigen Identitätsnachweis besitzen.

Dieser Artikel soll Ihnen einen umfassenden Überblick über die Beantragung eines Führungszeugnisses geben. Für weitere Fragen und detailliertere Informationen wenden Sie sich bitte an das Bundesamt für Justiz oder das Bürgeramt Ihres Wohnortes.

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