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Was Braucht Man Um Standesamtlich Zu Heiraten


Was Braucht Man Um Standesamtlich Zu Heiraten

Die standesamtliche Hochzeit ist in Deutschland die rechtlich bindende Form der Eheschließung. Ohne sie ist eine kirchliche oder freie Trauung rechtlich nicht gültig. Dieser Artikel erklärt detailliert, was Sie benötigen, um in Deutschland standesamtlich zu heiraten, und richtet sich besonders an Expats, Neuankömmlinge und alle, die sich einen klaren Überblick verschaffen möchten.

Voraussetzungen für die Eheschließung

Bevor Sie mit den Vorbereitungen beginnen, ist es wichtig, die grundlegenden Voraussetzungen für eine Eheschließung in Deutschland zu kennen:

  • Volljährigkeit: Beide Partner müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen die Fähigkeit besitzen, rechtswirksame Willenserklärungen abzugeben.
  • Keine Doppelehe: Keiner der Partner darf bereits verheiratet sein. Eine bestehende Ehe muss rechtskräftig geschieden oder durch Tod des Ehepartners aufgelöst sein.
  • Keine nahe Verwandtschaft: Eine Eheschließung zwischen direkten Verwandten (z.B. Eltern und Kindern, Geschwistern) ist nicht zulässig.

Benötigte Dokumente

Die benötigten Dokumente können je nach Staatsangehörigkeit, Familienstand und Wohnsitz der Partner variieren. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, um sicherzustellen, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig zusammenstellen können. Die folgenden Dokumente werden in der Regel benötigt:

Für deutsche Staatsbürger

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass: Zur Identifikation.
  • Aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Diese erhalten Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes. Sie darf in der Regel nicht älter als sechs Monate sein.
  • Aktuelle Meldebescheinigung: Diese erhalten Sie beim Bürgeramt Ihres Wohnortes.
  • Eheurkunde der Vorehe mit Rechtskraftvermerk (falls zutreffend): Wenn Sie bereits verheiratet waren und geschieden sind, benötigen Sie die Scheidungsurkunde mit Rechtskraftvermerk. Der Rechtskraftvermerk bestätigt, dass die Scheidung rechtskräftig ist.
  • Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners (falls zutreffend): Wenn Sie verwitwet sind, benötigen Sie die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners.
  • Gegebenenfalls Nachweis über Namensänderung: Falls sich Ihr Name durch Heirat oder andere Gründe geändert hat.
  • Gegebenenfalls Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder: Falls Sie gemeinsame Kinder haben, die im gemeinsamen Sorgerecht stehen.

Für ausländische Staatsbürger

Für ausländische Staatsbürger ist die Dokumentenlage oft komplexer. Es ist ratsam, sich unbedingt frühzeitig beim Standesamt zu informieren, welche Dokumente im individuellen Fall benötigt werden. Folgende Dokumente sind jedoch häufig erforderlich:

  • Gültiger Reisepass: Zur Identifikation.
  • Geburtsurkunde: International oder mit beglaubigter Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer in Deutschland.
  • Ehefähigkeitszeugnis: Dieses Dokument bestätigt, dass Sie nach dem Recht Ihres Heimatlandes ehemündig und nicht anderweitig verheiratet sind. Die Beantragung kann je nach Land unterschiedlich lange dauern, daher sollten Sie sich frühzeitig darum kümmern. In einigen Fällen kann das Ehefähigkeitszeugnis durch eine Befreiung ersetzt werden, die beim zuständigen Oberlandesgericht beantragt werden muss.
  • Meldebescheinigung: Wenn Sie in Deutschland gemeldet sind.
  • Scheidungsurkunde mit Rechtskraftvermerk (falls zutreffend): International oder mit beglaubigter Übersetzung.
  • Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners (falls zutreffend): International oder mit beglaubigter Übersetzung.
  • Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland: Zum Beispiel eine Aufenthaltsgenehmigung.
  • Gegebenenfalls Nachweis über Namensänderung: Mit beglaubigter Übersetzung.

Wichtiger Hinweis: Alle fremdsprachigen Dokumente müssen von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer übersetzt werden. Die Übersetzung muss beglaubigt sein. Die Beglaubigung bestätigt die Echtheit der Übersetzung.

Der Ablauf der Anmeldung zur Eheschließung

Sobald Sie alle erforderlichen Dokumente zusammen haben, können Sie die Eheschließung beim Standesamt anmelden. Dies sollte frühzeitig erfolgen, da die Bearbeitung der Unterlagen einige Zeit in Anspruch nehmen kann und beliebte Hochzeitstermine schnell ausgebucht sind. Die Anmeldung kann frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Hochzeitstermin erfolgen. Beide Partner müssen bei der Anmeldung persönlich anwesend sein. In Ausnahmefällen kann sich ein Partner durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Hierfür ist eine spezielle Vollmacht erforderlich, die vom Standesamt ausgestellt wird.

Bei der Anmeldung werden Ihre Personalien und die vorgelegten Dokumente geprüft. Sie geben an, welchen Familiennamen Sie nach der Eheschließung führen möchten. Sie können einen gemeinsamen Ehenamen wählen oder jeder behält seinen bisherigen Namen bei. Es ist auch möglich, einen Doppelnamen zu führen, wobei allerdings nur einer der Partner einen Doppelnamen tragen kann. Nach der Prüfung der Unterlagen und der Feststellung der Ehefähigkeit wird ein Termin für die Eheschließung vereinbart. Sie können in der Regel aus mehreren Terminen und Standesämtern innerhalb Ihres Wohnortes wählen. Die Gebühren für die Anmeldung zur Eheschließung und die Durchführung der Trauung variieren je nach Bundesland und Standesamt. Informieren Sie sich im Vorfeld über die anfallenden Kosten.

Die Trauung

Die Trauung selbst ist ein feierlicher Akt, bei dem Sie und Ihr Partner vor dem Standesbeamten Ihre Ehe erklären. Die Zeremonie dauert in der Regel etwa 20-30 Minuten. Sie können die Trauung individuell gestalten, zum Beispiel mit Musik, Gedichten oder persönlichen Worten. Sprechen Sie Ihre Wünsche im Vorfeld mit dem Standesbeamten ab. Zur Trauung sind in der Regel auch Trauzeugen anwesend. Trauzeugen sind jedoch nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Wenn Sie Trauzeugen haben möchten, müssen diese volljährig und geschäftsfähig sein und sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

Nach der Trauung unterzeichnen Sie und Ihr Partner sowie gegebenenfalls die Trauzeugen das Eheregister. Sie erhalten eine Eheurkunde, die den rechtsgültigen Abschluss Ihrer Ehe bestätigt. Mit der Eheurkunde können Sie Ihre Namensänderung und Ihren Familienstand bei Behörden und Institutionen ändern lassen.

Zusätzliche Hinweise

  • Sprachkenntnisse: Wenn einer der Partner kein Deutsch spricht, muss ein Dolmetscher anwesend sein. Der Dolmetscher muss vereidigt sein.
  • Sorgerecht: Wenn Sie gemeinsame Kinder haben und das Sorgerecht neu geregelt werden muss, sollten Sie sich im Vorfeld von einem Anwalt beraten lassen.
  • Ehevertrag: Es ist ratsam, vor der Eheschließung einen Ehevertrag abzuschließen, um die vermögensrechtlichen Verhältnisse im Falle einer Scheidung zu regeln.
  • Internationales Privatrecht: Bei Eheschließungen mit ausländischen Partnern kann das internationale Privatrecht relevant sein. Informieren Sie sich, welches Recht auf Ihre Ehe Anwendung findet.
  • Gebühren: Die Gebühren für die standesamtliche Trauung variieren je nach Bundesland und Kommune. Informieren Sie sich im Voraus über die anfallenden Kosten.

Die Planung einer standesamtlichen Hochzeit kann komplex sein, insbesondere wenn ausländische Partner beteiligt sind. Eine frühzeitige Information und sorgfältige Vorbereitung sind jedoch der Schlüssel zum Erfolg. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit, um alle erforderlichen Dokumente zusammenzustellen und sich über die rechtlichen Bestimmungen zu informieren. Mit der richtigen Vorbereitung steht einer gelungenen Hochzeit nichts mehr im Wege. Denken Sie daran, sich frühzeitig beim zuständigen Standesamt zu informieren und einen Termin zu vereinbaren.

Wichtiger Tipp: Beginnen Sie so früh wie möglich mit der Planung und Organisation Ihrer Hochzeit. Dies gilt besonders dann, wenn Sie ausländische Dokumente benötigen oder besondere Wünsche für die Trauung haben.

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