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Was Braucht Man Um Zu Heiraten Standesamt


Was Braucht Man Um Zu Heiraten Standesamt

Eheschließung in Deutschland: Was Sie für das Standesamt benötigen

Die Eheschließung in Deutschland ist ein formaler Akt, der beim Standesamt vollzogen wird. Dieser Artikel erklärt detailliert, welche Dokumente und Schritte erforderlich sind, um in Deutschland standesamtlich zu heiraten. Er richtet sich insbesondere an Expats, Neuankömmlinge und alle, die eine klare und umfassende Information benötigen.

Voraussetzungen für die Eheschließung

Bevor Sie die Ehe schließen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Volljährigkeit: Beide Partner müssen volljährig sein (mindestens 18 Jahre alt).
  • Ehefähigkeit: Beide Partner müssen ehefähig sein, d.h., sie dürfen nicht bereits verheiratet sein oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft führen.
  • Keine Eheverbote: Es darf kein Eheverbot vorliegen, beispielsweise aufgrund zu enger Verwandtschaft.
  • Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen geschäftsfähig sein, um die Eheschließung rechtswirksam zu erklären.

Der Ablauf der Eheschließung

Der Ablauf einer standesamtlichen Eheschließung lässt sich grob in folgende Schritte unterteilen:

  1. Anmeldung der Eheschließung (früher: Aufgebot): Die Eheschließung muss beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. Welches Standesamt zuständig ist, richtet sich in der Regel nach dem Wohnsitz eines der beiden Partner. Wenn beide Partner im Ausland wohnen, ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk die Eheschließung stattfinden soll.
  2. Prüfung der Ehefähigkeit: Das Standesamt prüft, ob alle Voraussetzungen für die Eheschließung erfüllt sind.
  3. Festlegung des Eheschließungstermins: Nach erfolgreicher Prüfung wird ein Termin für die Eheschließung vereinbart. Dieser Termin kann je nach Auslastung des Standesamtes variieren.
  4. Die Eheschließung: Die Eheschließung findet im Standesamt in Anwesenheit eines Standesbeamten und in der Regel zwei Trauzeugen (optional) statt. Die Partner erklären persönlich und übereinstimmend, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Der Standesbeamte erklärt daraufhin die Ehe für geschlossen.

Benötigte Dokumente für die Anmeldung der Eheschließung

Die für die Anmeldung der Eheschließung benötigten Dokumente hängen von der Staatsangehörigkeit, dem Familienstand und den individuellen Lebensumständen der Partner ab. Generell werden jedoch folgende Dokumente benötigt:

Für deutsche Staatsangehörige:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass: Zur Identitätsfeststellung.
  • Aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Diese erhalten Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes. Sie darf in der Regel nicht älter als sechs Monate sein.
  • Aktuelle Meldebescheinigung: Erhältlich beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes.
  • Ehefähigkeitszeugnis (wenn einer der Partner im Ausland wohnt): Dieses Zeugnis bestätigt, dass der deutsche Staatsangehörige nach deutschem Recht ehefähig ist.
  • Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk (falls geschieden): Oder Sterbeurkunde des früheren Ehepartners (falls verwitwet).
  • Bei gemeinsamer minderjähriger Kinder: Geburtsurkunden der Kinder.
  • ggf. Nachweis über die Namensführung aus früherer Ehe: Wenn der Name nach der Scheidung geändert wurde.

Für ausländische Staatsangehörige:

Die Dokumente, die ausländische Staatsangehörige benötigen, sind komplexer und hängen stark von der jeweiligen Staatsangehörigkeit und den Gesetzen des Heimatlandes ab. Es ist ratsam, sich frühzeitig beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, welche spezifischen Dokumente benötigt werden.

In der Regel werden jedoch folgende Dokumente benötigt:

  • Gültiger Reisepass: Zur Identitätsfeststellung.
  • Geburtsurkunde: Im Original und gegebenenfalls mit Übersetzung. Die Übersetzung muss von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer angefertigt werden.
  • Ehefähigkeitszeugnis: Dieses Zeugnis bestätigt, dass der ausländische Staatsangehörige nach dem Recht seines Heimatlandes ehefähig ist. Die Beschaffung dieses Zeugnisses kann schwierig sein und erfordert möglicherweise die Kontaktaufnahme mit den Behörden im Heimatland. In einigen Fällen kann das Standesamt auf die Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses verzichten, wenn die Beschaffung unzumutbar ist.
  • Meldebescheinigung: Vom aktuellen Wohnort in Deutschland.
  • Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk (falls geschieden): Im Original und gegebenenfalls mit Übersetzung.
  • Sterbeurkunde des früheren Ehepartners (falls verwitwet): Im Original und gegebenenfalls mit Übersetzung.
  • Aufenthaltsgenehmigung: Sofern erforderlich.
  • ggf. Bescheinigung über den Familienstand: Aus dem Heimatland.

Wichtiger Hinweis: Alle ausländischen Urkunden müssen in der Regel von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer übersetzt werden. Zudem kann es erforderlich sein, dass die Urkunden legalisiert oder mit einer Apostille versehen werden, um ihre Echtheit zu bestätigen. Informationen hierzu erhalten Sie beim zuständigen Standesamt oder der deutschen Botschaft im jeweiligen Heimatland.

Trauzeugen

In Deutschland ist es nicht zwingend erforderlich, Trauzeugen zu haben. Wenn Sie jedoch Trauzeugen wünschen, können Sie maximal zwei Trauzeugen benennen. Diese müssen volljährig und im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sein. Die Trauzeugen bestätigen mit ihrer Unterschrift die Eheschließung.

Namensführung in der Ehe

Bei der Eheschließung können Sie und Ihr Partner entscheiden, welchen Nachnamen Sie in Zukunft führen möchten. Es gibt folgende Möglichkeiten:

  • Ehegattenname: Sie wählen einen Ihrer beiden Nachnamen als gemeinsamen Ehenamen.
  • Beide behalten ihren Nachnamen: Jeder Partner behält seinen bisherigen Nachnamen.
  • Doppelname: Ein Partner kann seinen Nachnamen dem Ehenamen voranstellen oder anfügen. Der andere Partner behält seinen Nachnamen.

Die Entscheidung über die Namensführung kann auch später noch geändert werden.

Kosten der Eheschließung

Die Kosten für die Eheschließung variieren je nach Standesamt und den individuellen Leistungen, die Sie in Anspruch nehmen (z.B. Stammbuch der Familie, Eheurkunde). Generell fallen jedoch folgende Gebühren an:

  • Prüfung der Ehefähigkeit: Diese Gebühr ist unabhängig davon, ob die Ehe tatsächlich geschlossen wird.
  • Die Eheschließung selbst: Die Gebühr für die Durchführung der Eheschließung.
  • Urkunden: Gebühren für die Ausstellung von Eheurkunden.
  • ggf. Zuschläge für Eheschließungen außerhalb der üblichen Öffnungszeiten oder an besonderen Orten.

Erkundigen Sie sich am besten beim zuständigen Standesamt nach den genauen Kosten.

Tipps für eine reibungslose Eheschließung

  • Frühzeitige Planung: Beginnen Sie frühzeitig mit der Planung und Beschaffung der erforderlichen Dokumente, insbesondere wenn Sie oder Ihr Partner ausländische Staatsangehörige sind.
  • Kontaktaufnahme mit dem Standesamt: Setzen Sie sich frühzeitig mit dem zuständigen Standesamt in Verbindung, um alle Fragen zu klären und die spezifischen Anforderungen zu erfahren.
  • Übersetzungen und Legalisationen: Kümmern Sie sich rechtzeitig um die erforderlichen Übersetzungen und Legalisationen ausländischer Urkunden.
  • Terminvereinbarung: Vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin für die Anmeldung der Eheschließung und die Eheschließung selbst.
  • Vollständige Unterlagen: Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig und in korrekter Form vorlegen.

Fazit

Die standesamtliche Eheschließung in Deutschland erfordert eine sorgfältige Planung und die Beschaffung der erforderlichen Dokumente. Indem Sie sich frühzeitig informieren und die genannten Tipps befolgen, können Sie sicherstellen, dass Ihre Eheschließung reibungslos verläuft. Es ist immer ratsam, sich direkt beim zuständigen Standesamt über die spezifischen Anforderungen in Ihrem Fall zu informieren. Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihre Eheschließung!

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