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Was Darf Man Mit Dem Kleinen Waffenschein


Was Darf Man Mit Dem Kleinen Waffenschein

Der Kleine Waffenschein ist in Deutschland ein Dokument, das es seinem Inhaber erlaubt, bestimmte Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) in der Öffentlichkeit zu führen. Es ist wichtig zu verstehen, dass der Kleine Waffenschein nicht zum Besitz von scharfen Schusswaffen berechtigt. Er regelt lediglich das Führen von SRS-Waffen.

Was genau ist der Kleine Waffenschein?

Der Kleine Waffenschein ist eine Erlaubnis, die vom zuständigen Ordnungsamt oder der Waffenbehörde erteilt wird. Er berechtigt den Inhaber, eine zugelassene SRS-Waffe geladen und zugriffsbereit in der Öffentlichkeit mit sich zu führen. Das bedeutet, dass die Waffe nicht im verschlossenen Zustand transportiert werden muss.

Im Gegensatz zum "großen" Waffenschein, der zum Besitz und Führen scharfer Schusswaffen berechtigt, ist der Kleine Waffenschein wesentlich einfacher zu erhalten und erfordert keine Sachkundeprüfung oder den Nachweis eines Bedürfnisses (z.B. als Sportschütze oder Jäger). Allerdings unterliegt auch der Kleine Waffenschein bestimmten Voraussetzungen und Beschränkungen.

Welche Waffen dürfen mit dem Kleinen Waffenschein geführt werden?

Ausschließlich Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, die von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassen und mit einem PTB-Prüfzeichen versehen sind. Diese Waffen sind speziell dafür konstruiert, keine scharfen Geschosse zu verschießen. Sie verschießen stattdessen:

  • Schreckschussmunition: Platzpatronen, die einen lauten Knall erzeugen.
  • Reizstoffmunition: Patronen mit Reizstoffen wie Pfefferspray (CS-Gas oder Pfefferspray) zur Selbstverteidigung.
  • Signalmunition: Pyrotechnische Munition, die Leucht- oder Knallsignale abgibt (oft für Notfälle oder Silvester).

Es ist essenziell, dass die Waffe über das PTB-Zeichen verfügt. Waffen ohne dieses Zeichen dürfen auch mit einem Kleinen Waffenschein nicht geführt werden und ihr Besitz kann illegal sein.

Voraussetzungen für den Erhalt des Kleinen Waffenscheins

Um den Kleinen Waffenschein zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese dienen dazu, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres: Der Antragsteller muss volljährig sein.
  • Zuverlässigkeit: Der Antragsteller darf keine Vorstrafen haben, die Zweifel an seiner Zuverlässigkeit aufkommen lassen. Dazu gehören Verurteilungen wegen Gewaltdelikten, Waffenrechtsverstößen oder anderer Straftaten, die darauf schließen lassen, dass der Antragsteller Waffen missbrauchen könnte.
  • Persönliche Eignung: Es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die auf eine mangelnde persönliche Eignung schließen lassen. Dies könnte beispielsweise der Fall sein bei Alkohol- oder Drogenabhängigkeit oder psychischen Erkrankungen, die die Fähigkeit zur verantwortungsvollen Waffenhandhabung beeinträchtigen.
  • Nachweis der Bedürftigkeit ist nicht erforderlich: Im Gegensatz zum "großen" Waffenschein muss kein besonderes Bedürfnis für den Besitz und das Führen einer SRS-Waffe nachgewiesen werden.

Die zuständige Behörde prüft die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung des Antragstellers in der Regel durch eine Abfrage beim Bundeszentralregister und beim örtlichen Polizeipräsidium. Es kann auch ein Gespräch mit dem Antragsteller geführt werden, um sich ein besseres Bild von seiner Person zu machen.

Wo darf man die Waffe mit dem Kleinen Waffenschein nicht führen?

Auch mit dem Kleinen Waffenschein gibt es Orte und Situationen, in denen das Führen der Waffe verboten ist. Diese Verbote sind im Waffengesetz geregelt und dienen dem Schutz der Öffentlichkeit:

  • Veranstaltungen: Auf öffentlichen Veranstaltungen wie Demonstrationen, Versammlungen, Konzerten, Sportveranstaltungen oder Volksfesten ist das Führen von Waffen generell verboten. Dies gilt auch für SRS-Waffen, selbst wenn ein Kleiner Waffenschein vorhanden ist.
  • Befriedetes Besitztum: Auf befriedetem Besitztum Dritter (z.B. in privaten Gärten, Wohnhäusern oder Geschäftsräumen) darf die Waffe nur mit Zustimmung des Besitzers geführt werden.
  • Bestimmte öffentliche Gebäude: In bestimmten öffentlichen Gebäuden, wie z.B. Gerichten, Schulen, Behörden oder Flughäfen, kann das Führen von Waffen ebenfalls verboten sein. Es empfiehlt sich, sich vorab über die jeweiligen Bestimmungen zu informieren.
  • Alkohol- oder Drogeneinfluss: Das Führen einer Waffe unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist absolut verboten und strafbar.

Es ist wichtig, sich über die aktuellen Bestimmungen und lokalen Regelungen zu informieren, da diese variieren können. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich eine SRS-Waffe mitführe?

Auch wenn der Kleine Waffenschein das Führen einer SRS-Waffe legalisiert, ist ein verantwortungsvoller Umgang damit unerlässlich. Hier einige wichtige Verhaltensregeln:

  • Diskretion: Tragen Sie die Waffe möglichst verdeckt, um unnötige Aufmerksamkeit oder Panik zu vermeiden.
  • Vermeidung von Provokation: Vermeiden Sie Situationen, die als provokativ oder bedrohlich wahrgenommen werden könnten. Zeigen Sie die Waffe nicht unnötig vor.
  • Sachgemäße Handhabung: Behandeln Sie die Waffe stets mit Respekt und Vorsicht. Machen Sie sich mit der Funktionsweise und den Sicherheitsvorkehrungen vertraut.
  • Nur im Notfall einsetzen: Setzen Sie die Waffe ausschließlich zur Selbstverteidigung in Notfällen ein, wenn keine andere Möglichkeit besteht, eine Gefahr abzuwenden.
  • Nach dem Einsatz: Melden Sie den Einsatz der Waffe unverzüglich der Polizei.

Wichtiger Hinweis: Der Einsatz einer SRS-Waffe zur Selbstverteidigung unterliegt den gleichen rechtlichen Bestimmungen wie der Einsatz anderer Verteidigungsmittel (z.B. Pfefferspray). Es muss sich um eine Notwehrsituation handeln, d.h. ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff auf Leib oder Leben muss vorliegen. Der Einsatz der Waffe muss zudem verhältnismäßig sein.

Antragstellung und Kosten

Der Kleine Waffenschein kann bei der zuständigen Waffenbehörde (in der Regel das Ordnungsamt oder die Kreisverwaltung) beantragt werden. Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Antragsformular (erhältlich bei der Behörde)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Eventuell ein Führungszeugnis (wird von der Behörde angefordert)

Die Kosten für die Erteilung des Kleinen Waffenscheins variieren je nach Bundesland und Behörde. Sie liegen in der Regel zwischen 50 und 150 Euro. Es können auch zusätzliche Kosten für die Überprüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung entstehen.

Fazit

Der Kleine Waffenschein ermöglicht das Führen von SRS-Waffen in der Öffentlichkeit, ist aber an strenge Voraussetzungen und Beschränkungen gebunden. Er bietet eine Möglichkeit zur Selbstverteidigung, erfordert aber gleichzeitig einen verantwortungsvollen Umgang mit der Waffe und die Kenntnis der geltenden Gesetze und Bestimmungen. Bevor man sich für die Beantragung eines Kleinen Waffenscheins entscheidet, sollte man sich gründlich informieren und die Vor- und Nachteile abwägen. Im Zweifel ist es ratsam, sich von einem Rechtsanwalt oder einer anderen fachkundigen Stelle beraten zu lassen.

Disclaimer: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

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