Was Gehört In Den Restmüll

In Deutschland ist die korrekte Mülltrennung nicht nur eine Gewohnheit, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben. Der Restmüll, oft auch als Hausmüll bezeichnet, ist der Auffangbehälter für all jene Abfälle, die nicht in die anderen Wertstofftonnen (wie Papier, Glas, Gelber Sack/Gelbe Tonne oder Biotonne) gehören. Es ist wichtig zu wissen, was in den Restmüll darf, um die Umwelt zu schonen, die Recyclingprozesse nicht zu stören und unnötige Kosten zu vermeiden. Dieser Artikel erklärt, welche Abfälle in den Restmüll gehören und welche nicht.
Was genau gehört in den Restmüll?
Der Restmüll ist der letzte Ausweg für Abfälle, die keinen der anderen Recyclingwege durchlaufen können. Hier eine detaillierte Auflistung:
Hygieneprodukte:
Dazu gehören:
- Windeln: Gebrauchte Windeln sind ein typischer Bestandteil des Restmülls.
- Binden und Tampons: Diese Hygieneartikel sind ebenfalls für den Restmüll bestimmt.
- Feuchttücher: Auch wenn einige Feuchttücher als "biologisch abbaubar" beworben werden, gehören sie in der Regel in den Restmüll, da sie sich in Kläranlagen oft nicht schnell genug zersetzen und zu Verstopfungen führen können.
- Wattestäbchen: Benutze Wattestäbchen, insbesondere solche aus Plastik, gehören in den Restmüll.
Staubsaugerbeutel:
Gefüllte Staubsaugerbeutel inklusive des darin enthaltenen Staubs und Schmutzes gehören in den Restmüll. Achten Sie darauf, den Beutel gut zu verschließen, um die Geruchsbelästigung zu minimieren.
Asche und Zigarettenkippen:
Erkaltete Asche aus Kaminen oder Öfen sowie Zigarettenkippen sind für den Restmüll vorgesehen. Wichtig ist, dass die Asche vollständig ausgekühlt ist, bevor sie in den Müll gegeben wird, um Brandgefahr zu vermeiden. Am besten bewahren Sie die Asche einige Tage in einem Metalleimer auf, bevor Sie sie entsorgen.
Kaputte Gegenstände aus verschiedenen Materialien:
Wenn Gegenstände aus unterschiedlichen Materialien bestehen und nicht mehr repariert oder recycelt werden können, gehören sie in den Restmüll. Beispiele sind:
- Spielzeug: Kaputtes Spielzeug aus Plastik, Holz oder einer Kombination verschiedener Materialien.
- Geschirr: Zerbrochenes Geschirr, Tassen oder Teller, die nicht mehr verwendbar sind.
- Schuhe: Abgenutzte Schuhe, die nicht mehr tragbar sind und nicht für die Altkleidersammlung geeignet sind.
Kleinere Mengen an Bauabfällen:
Kleinere Mengen an Bauabfällen, wie z.B. Reste von Tapeten, Pinsel oder Farbrollen mit eingetrockneter Farbe, gehören in den Restmüll. Größere Mengen an Bauschutt müssen jedoch fachgerecht entsorgt werden, z.B. über einen Wertstoffhof oder einen Containerdienst.
Verpackungen, die nicht recycelbar sind:
Einige Verpackungen sind nicht recyclingfähig, da sie aus Materialkombinationen bestehen oder stark verschmutzt sind. Dazu gehören:
- Stark verschmutzte Verpackungen: Verpackungen, die stark mit Essensresten verunreinigt sind und nicht gereinigt werden können.
- Verbundverpackungen: Einige Verbundverpackungen, die aus verschiedenen Materialien bestehen und sich nicht trennen lassen. Informieren Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrem lokalen Entsorgungsunternehmen.
Sonstige Abfälle:
- Gummi: Kleine Gummiteile, die nicht anderweitig verwertet werden können.
- Leder: Kleine Lederreste, die nicht für die Altkleidersammlung geeignet sind.
- Glühbirnen: Keine Energiesparlampen oder LED-Lampen (diese gehören zum Sondermüll!), sondern traditionelle Glühbirnen.
Was gehört nicht in den Restmüll?
Es ist ebenso wichtig zu wissen, welche Abfälle nicht in den Restmüll gehören, um die korrekte Mülltrennung zu gewährleisten. Diese Abfälle müssen gesondert entsorgt werden:
Bioabfall:
Obst- und Gemüsereste, Kaffeesatz, Eierschalen, Gartenabfälle gehören in die Biotonne. Sollte keine Biotonne vorhanden sein, informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde über alternative Entsorgungsmöglichkeiten (z.B. Kompostierung).
Papier, Pappe und Karton:
Zeitungen, Zeitschriften, Kartons und Papierverpackungen gehören in die Papiertonne. Achten Sie darauf, dass die Papiere sauber und trocken sind.
Verpackungen mit dem Grünen Punkt (Gelber Sack/Gelbe Tonne):
Verpackungen aus Kunststoff, Metall oder Verbundmaterialien, die mit dem Grünen Punkt gekennzeichnet sind, gehören in den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne. Dazu gehören Joghurtbecher, Konservendosen, Getränkekartons etc.
Glas:
Glasflaschen und Glasbehälter gehören in die Glascontainer. Achten Sie darauf, Weiß-, Grün- und Braunglas getrennt zu entsorgen. Kein Fensterglas oder Spiegelglas, dies gehört zum Bauschutt oder Sperrmüll.
Elektrogeräte:
Elektrogeräte, sowohl kleine als auch große, dürfen nicht in den Restmüll. Sie müssen fachgerecht entsorgt werden, entweder über den Handel (Rücknahmepflicht) oder über Wertstoffhöfe.
Batterien und Akkus:
Batterien und Akkus enthalten Schadstoffe und dürfen nicht in den Restmüll. Sie können im Handel (wo Batterien verkauft werden) oder auf Wertstoffhöfen abgegeben werden.
Sondermüll:
Sondermüll umfasst gefährliche Abfälle wie Farben, Lacke, Lösungsmittel, Pflanzenschutzmittel, Medikamente und Chemikalien. Diese müssen separat auf Wertstoffhöfen oder über spezielle Sammlungen entsorgt werden.
Sperrmüll:
Sperrmüll umfasst größere Gegenstände wie Möbel, Matratzen oder Teppiche, die nicht in die Restmülltonne passen. Die Entsorgung von Sperrmüll erfolgt in der Regel über eine separate Abholung oder über Wertstoffhöfe. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde über die genauen Bestimmungen.
Tipps für die Restmüllentsorgung:
- Abfall vermeiden: Der beste Weg, den Restmüll zu reduzieren, ist, Abfall von vornherein zu vermeiden. Kaufen Sie unverpackte Produkte, verwenden Sie Mehrwegverpackungen und reparieren Sie Gegenstände, anstatt sie wegzuwerfen.
- Volumen reduzieren: Drücken Sie Verpackungen und andere Abfälle zusammen, um das Volumen zu reduzieren und Platz in der Restmülltonne zu sparen.
- Informationen einholen: Im Zweifelsfall informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder Ihrem lokalen Entsorgungsunternehmen über die korrekte Entsorgung bestimmter Abfälle. Viele Kommunen bieten auch online Informationen oder Abfallkalender an.
- Müllsäcke verwenden: Verwenden Sie stabile Müllsäcke für den Restmüll, um die Tonne sauber zu halten und das Austreten von Flüssigkeiten oder Gerüchen zu verhindern.
- Geruchsbelästigung vermeiden: Um Geruchsbelästigung zu vermeiden, können Sie organische Abfälle (wie z.B. Fleischreste) in Zeitungspapier einwickeln oder in einem separaten Beutel verschließen, bevor Sie sie in den Restmüll geben.
Fazit:
Die korrekte Mülltrennung ist ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz und zur Ressourcenschonung. Indem Sie wissen, was in den Restmüll gehört und was nicht, tragen Sie dazu bei, die Umweltbelastung zu reduzieren und die Recyclingprozesse zu optimieren. Im Zweifelsfall gilt: Besser einmal mehr nachfragen, als einen Fehler zu machen, der die gesamte Recyclingkette beeinträchtigen kann. Ihre Gemeinde oder Ihr lokales Entsorgungsunternehmen stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.



