Was Kostet Das Erweiterte Führungszeugnis

Das erweiterte Führungszeugnis ist ein Dokument, das über die im einfachen Führungszeugnis enthaltenen Informationen hinaus auch bestimmte Verurteilungen enthält, die im Zusammenhang mit der Arbeit mit Minderjährigen stehen. Es wird in der Regel von Personen benötigt, die beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten. Die Kosten für das erweiterte Führungszeugnis sind gesetzlich festgelegt und variieren je nach Ausstellungsgrund und Art der Beantragung.
Was ist das erweiterte Führungszeugnis?
Ein erweitertes Führungszeugnis geht über die Informationen eines einfachen Führungszeugnisses hinaus. Während das einfache Führungszeugnis hauptsächlich Verurteilungen wegen Straftaten von allgemeiner Bedeutung enthält, listet das erweiterte Führungszeugnis zusätzlich auch Verurteilungen auf, die im Zusammenhang mit Sexualstraftaten, Kinderpornographie, Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht oder ähnlichen Delikten stehen, sofern diese Verurteilungen im Bundeszentralregister eingetragen sind. Das Ziel ist, Arbeitgeber und Organisationen, die mit Minderjährigen arbeiten, vor potenziellen Gefahren zu schützen.
Wichtig: Das erweiterte Führungszeugnis darf nur dann verlangt werden, wenn die Tätigkeit, für die es benötigt wird, auch tatsächlich eine regelmäßige und intensive Betreuung, Beaufsichtigung, Erziehung oder Ausbildung von Minderjährigen beinhaltet. Der Arbeitgeber oder die Organisation, die das Führungszeugnis verlangt, muss dies begründen können.
Wer benötigt ein erweitertes Führungszeugnis?
Personen, die in folgenden Bereichen tätig sind, benötigen in der Regel ein erweitertes Führungszeugnis:
- Schulen und Kindergärten: Lehrer, Erzieher, Betreuer
- Jugendfreizeiteinrichtungen: Betreuer, Gruppenleiter
- Sportvereine: Trainer, Übungsleiter, Betreuer von Jugendmannschaften
- Kirchen und religiöse Einrichtungen: Jugendleiter, Betreuer von Kindergruppen
- Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe: Sozialpädagogen, Erzieher
- Pflegefamilien und Tagesmütter/väter
- Alle anderen Berufe und Ehrenämter, bei denen eine regelmäßige und intensive Betreuung von Minderjährigen stattfindet.
Die Notwendigkeit eines erweiterten Führungszeugnisses ist immer vom jeweiligen Einzelfall und der Art der Tätigkeit abhängig. Im Zweifelsfall sollte man sich bei der zuständigen Behörde oder der Organisation, für die man tätig werden möchte, erkundigen.
Wie hoch sind die Kosten für das erweiterte Führungszeugnis?
Die Kosten für das erweiterte Führungszeugnis sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Aktuell (Stand: 2024) betragen die Gebühren für die Ausstellung eines erweiterten Führungszeugnisses 13,00 Euro. Diese Gebühr ist unabhängig davon, ob das Führungszeugnis Eintragungen enthält oder nicht. Die Gebühr ist bei der Beantragung fällig.
Befreiung von den Gebühren
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von den Gebühren möglich. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das erweiterte Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit benötigt wird. Die Befreiung von den Gebühren muss bei der Beantragung des Führungszeugnisses beantragt und begründet werden. In der Regel muss eine Bescheinigung der Organisation vorgelegt werden, für die die ehrenamtliche Tätigkeit ausgeübt wird, aus der hervorgeht, dass das Führungszeugnis für diese ehrenamtliche Tätigkeit benötigt wird und dass die Organisation keine Möglichkeit hat, die Kosten für das Führungszeugnis zu übernehmen.
Wichtig: Ob eine Gebührenbefreiung gewährt wird, liegt im Ermessen der zuständigen Behörde. Es besteht kein Rechtsanspruch darauf.
Wie und wo kann man das erweiterte Führungszeugnis beantragen?
Das erweiterte Führungszeugnis kann entweder persönlich bei der zuständigen Meldebehörde (Bürgeramt, Einwohnermeldeamt) beantragt werden oder online über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz.
Persönliche Beantragung
Für die persönliche Beantragung bei der Meldebehörde benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Ggf. ein Schreiben oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers oder der Organisation, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt, aus der hervorgeht, dass es für eine Tätigkeit mit Minderjährigen benötigt wird. Dieses Schreiben ist wichtig, um zu begründen, warum ein erweitertes und kein einfaches Führungszeugnis benötigt wird.
- Ggf. eine Bescheinigung der Organisation, die die ehrenamtliche Tätigkeit bescheinigt, falls eine Gebührenbefreiung beantragt wird.
- Bargeld oder EC-Karte zur Bezahlung der Gebühr.
Die Meldebehörde nimmt den Antrag entgegen und leitet ihn an das Bundesamt für Justiz weiter, das das Führungszeugnis erstellt. Das Führungszeugnis wird Ihnen dann per Post zugesandt.
Online-Beantragung
Die Online-Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses ist über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz möglich. Hierfür benötigen Sie:
- Einen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel mit Online-Ausweisfunktion (eID)
- Ein Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit NFC-Funktion zum Auslesen des Ausweises
- Die AusweisApp2 (kostenlose Software zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion)
- Eine digitale Bezahlmöglichkeit (z.B. Kreditkarte oder Giropay)
- Einen Scanner oder eine Kamera, um ggf. erforderliche Dokumente hochzuladen (z.B. die Bescheinigung des Arbeitgebers oder der Organisation).
Die Online-Beantragung ist in der Regel schneller und bequemer als die persönliche Beantragung. Das Führungszeugnis wird Ihnen auch in diesem Fall per Post zugesandt.
Dauer der Bearbeitung
Die Bearbeitungsdauer für ein erweitertes Führungszeugnis beträgt in der Regel 1 bis 3 Wochen. Die genaue Dauer hängt von der Auslastung des Bundesamtes für Justiz ab. Es ist ratsam, das Führungszeugnis rechtzeitig zu beantragen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Was passiert, wenn das erweiterte Führungszeugnis Eintragungen enthält?
Wenn das erweiterte Führungszeugnis Eintragungen enthält, bedeutet dies, dass Sie in der Vergangenheit strafrechtlich verurteilt wurden. Ob und inwieweit diese Eintragungen Auswirkungen auf Ihre Tätigkeit haben, hängt von der Art der Verurteilung, der Schwere der Straftat und der Art der Tätigkeit ab, für die das Führungszeugnis benötigt wird.
Wichtig: Ein erweitertes Führungszeugnis mit Eintragungen bedeutet nicht automatisch, dass Sie die Tätigkeit nicht ausüben dürfen. Die Entscheidung liegt letztendlich beim Arbeitgeber oder der Organisation, die das Führungszeugnis verlangt. Diese müssen die Art und Schwere der Straftat gegen die Art der Tätigkeit abwägen und eine Entscheidung treffen.
Es ist ratsam, offen und ehrlich mit dem Arbeitgeber oder der Organisation über die Eintragungen im Führungszeugnis zu sprechen und die Umstände der Verurteilung zu erläutern. In manchen Fällen kann es auch hilfreich sein, eine Stellungnahme von einem Anwalt oder einer Beratungsstelle einzuholen.
Zusammenfassung
Das erweiterte Führungszeugnis ist ein wichtiges Dokument für Personen, die beruflich oder ehrenamtlich mit Minderjährigen arbeiten. Es dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor potenziellen Gefahren. Die Kosten für das erweiterte Führungszeugnis betragen 13,00 Euro und können unter bestimmten Voraussetzungen erlassen werden. Die Beantragung ist sowohl persönlich bei der Meldebehörde als auch online über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz möglich. Es ist wichtig, das Führungszeugnis rechtzeitig zu beantragen und im Falle von Eintragungen offen und ehrlich mit dem Arbeitgeber oder der Organisation zu sprechen.

