Was Kostet Ein Erweitertes Führungszeugnis

Ein erweitertes Führungszeugnis ist ein offizielles Dokument, das in Deutschland von der zuständigen Behörde ausgestellt wird und Auskunft über bestimmte Vorstrafen einer Person gibt. Im Gegensatz zum einfachen Führungszeugnis, das nur Verurteilungen über einer bestimmten Schwere enthält, listet das erweiterte Führungszeugnis auch Verurteilungen auf, die im Zusammenhang mit der Arbeit mit Kindern oder Jugendlichen stehen. Viele Arbeitgeber, insbesondere in den Bereichen Bildung, Betreuung und Gesundheitswesen, verlangen dieses Zeugnis, um die Sicherheit ihrer Schutzbefohlenen zu gewährleisten.
Was ist der Zweck eines erweiterten Führungszeugnisses?
Der Hauptzweck des erweiterten Führungszeugnisses ist der Schutz von Minderjährigen und schutzbedürftigen Erwachsenen. Es dient dazu, Personen, die in Berufen arbeiten, in denen sie Kontakt zu diesen Gruppen haben, auf ihre Eignung zu überprüfen. Dies soll sicherstellen, dass keine Personen beschäftigt werden, die in der Vergangenheit Straftaten begangen haben, die ein Risiko für das Wohlbefinden von Kindern oder schutzbedürftigen Erwachsenen darstellen könnten. Es ist ein wichtiger Bestandteil der Präventionsmaßnahmen in diesen Bereichen.
Wer benötigt ein erweitertes Führungszeugnis?
Ein erweitertes Führungszeugnis wird in der Regel von Personen benötigt, die beruflich oder ehrenamtlich:
- Kinder und Jugendliche betreuen (z.B. in Schulen, Kindergärten, Jugendfreizeiten)
- In Einrichtungen arbeiten, die behinderte Menschen oder pflegebedürftige Personen betreuen
- In Sportvereinen oder anderen Organisationen aktiv sind, die Kinder- und Jugendarbeit anbieten
- Eine Tätigkeit ausüben, die eine besondere Nähe zu Kindern und Jugendlichen mit sich bringt (z.B. Nachhilfelehrer, Musiklehrer)
Die genauen Anforderungen können je nach Bundesland und Arbeitgeber variieren. Es ist ratsam, sich im Vorfeld bei der jeweiligen Einrichtung oder dem Arbeitgeber zu erkundigen, ob ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich ist.
Was kostet ein erweitertes Führungszeugnis?
Die Gebühr für die Ausstellung eines erweiterten Führungszeugnisses ist bundesweit einheitlich geregelt und beträgt derzeit 13 Euro. Dieser Betrag gilt sowohl für die erstmalige Beantragung als auch für die Erneuerung des Zeugnisses. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Gebühr direkt an die Behörde zu entrichten ist und nicht an den Arbeitgeber oder die Organisation, die das Zeugnis verlangt.
Gibt es Ausnahmen von der Gebührenpflicht?
In bestimmten Fällen ist es möglich, von der Gebühr für das erweiterte Führungszeugnis befreit zu werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Zeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit benötigt wird. Die Entscheidung über eine Gebührenbefreiung liegt jedoch im Ermessen der zuständigen Behörde und hängt von den individuellen Umständen ab.
Um eine Gebührenbefreiung zu beantragen, muss in der Regel ein Nachweis über die ehrenamtliche Tätigkeit vorgelegt werden, z.B. eine Bestätigung der Organisation, für die man tätig ist. Es ist ratsam, sich im Vorfeld bei der Beantragung des Führungszeugnisses über die Voraussetzungen und den Ablauf einer Gebührenbefreiung zu informieren.
Wie und wo beantragt man ein erweitertes Führungszeugnis?
Das erweiterte Führungszeugnis kann persönlich beim zuständigen Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt beantragt werden. In einigen Bundesländern ist es auch möglich, den Antrag online zu stellen, sofern die Behörde diesen Service anbietet. Für die Beantragung werden folgende Dokumente benötigt:
- Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Eine schriftliche Aufforderung des Arbeitgebers oder der Organisation, für die das Zeugnis benötigt wird, in der der Zweck der Beantragung und die Rechtsgrundlage angegeben sind. Diese Aufforderung muss explizit erwähnen, dass ein erweitertes Führungszeugnis benötigt wird und die Art der Tätigkeit beschreiben, für die es benötigt wird.
- Ggf. einen Nachweis über die ehrenamtliche Tätigkeit (falls eine Gebührenbefreiung beantragt werden soll)
Bei der Beantragung werden die persönlichen Daten des Antragstellers erfasst und die Gebühr von 13 Euro entrichtet. Die Behörde leitet den Antrag dann an das Bundesamt für Justiz weiter, das das Führungszeugnis erstellt.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Bearbeitungszeit für ein erweitertes Führungszeugnis kann variieren, liegt aber in der Regel zwischen 1 und 3 Wochen. Die genaue Dauer hängt von der Auslastung des Bundesamtes für Justiz und der jeweiligen Behörde ab. Es ist daher ratsam, das Zeugnis rechtzeitig vor dem geplanten Einsatz zu beantragen.
In dringenden Fällen kann man bei der Beantragung versuchen, eine beschleunigte Bearbeitung zu beantragen. Ob dies möglich ist, hängt jedoch von den jeweiligen Umständen ab und liegt im Ermessen der Behörde.
Wie lange ist ein erweitertes Führungszeugnis gültig?
Das erweiterte Führungszeugnis hat keine festgelegte Gültigkeitsdauer. Die Gültigkeit richtet sich vielmehr nach den Anforderungen des Arbeitgebers oder der Organisation, für die das Zeugnis benötigt wird. In der Regel wird jedoch ein aktuelles Zeugnis verlangt, das nicht älter als drei Monate ist. Einige Arbeitgeber verlangen sogar ein noch aktuelleres Zeugnis, insbesondere wenn die Tätigkeit mit einem hohen Risiko für Kinder oder schutzbedürftige Erwachsene verbunden ist.
Es ist daher wichtig, sich im Vorfeld bei dem Arbeitgeber oder der Organisation zu erkundigen, wie alt das Zeugnis maximal sein darf. Gegebenenfalls muss das Zeugnis regelmäßig erneuert werden.
Was passiert, wenn Vorstrafen im erweiterten Führungszeugnis stehen?
Wenn im erweiterten Führungszeugnis Vorstrafen aufgeführt sind, bedeutet dies nicht automatisch, dass man für die angestrebte Tätigkeit ungeeignet ist. Die Entscheidung darüber, ob die Vorstrafen ein Hindernis darstellen, liegt im Ermessen des Arbeitgebers oder der Organisation.
Bei der Beurteilung werden die Art und Schwere der Straftaten, der Zeitpunkt der Verurteilung und die Umstände des Einzelfalls berücksichtigt. Es ist möglich, dass ein Arbeitgeber trotz Vorstrafen eine Einstellung vornimmt, wenn er zu dem Schluss kommt, dass von der Person keine Gefahr für Kinder oder schutzbedürftige Erwachsene ausgeht. In manchen Fällen kann ein persönliches Gespräch mit dem Arbeitgeber oder der Organisation hilfreich sein, um die Situation zu erläutern und Bedenken auszuräumen.
Es ist wichtig zu beachten, dass bestimmte Straftaten, insbesondere solche, die im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch von Kindern stehen, in der Regel ein Ausschlusskriterium darstellen. In solchen Fällen ist eine Tätigkeit in Bereichen, in denen man Kontakt zu Kindern oder schutzbedürftigen Erwachsenen hat, in der Regel nicht möglich.
Zusammenfassung der Kosten und Gebühren
Um es noch einmal zusammenzufassen:
- Die Standardgebühr für ein erweitertes Führungszeugnis beträgt 13 Euro.
- Unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere bei ehrenamtlicher Tätigkeit, kann eine Gebührenbefreiung beantragt werden.
- Die Gebühr ist bei der Beantragung des Zeugnisses im Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt zu entrichten.
- Es fallen keine weiteren Gebühren für die Bearbeitung des Antrags durch das Bundesamt für Justiz an.
Es ist wichtig, sich vor der Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses genau über die Voraussetzungen und den Ablauf zu informieren, um unnötige Kosten oder Verzögerungen zu vermeiden. Die zuständigen Behörden und die Arbeitgeber oder Organisationen, die das Zeugnis verlangen, stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.
Wo finde ich weitere Informationen?
Weitere Informationen zum erweiterten Führungszeugnis finden Sie auf den Webseiten des Bundesamtes für Justiz (BfJ) und der jeweiligen Bürgerämter oder Einwohnermeldeämter. Auch die Arbeitgeber oder Organisationen, die das Zeugnis verlangen, können Ihnen Auskunft über die spezifischen Anforderungen und den Ablauf geben.
Zusätzlich können Sie sich bei Beratungsstellen oder gemeinnützigen Organisationen informieren, die sich mit dem Thema Kinder- und Jugendschutz befassen. Diese können Ihnen bei Fragen zu den rechtlichen Grundlagen und den Präventionsmaßnahmen weiterhelfen.
Denken Sie daran, dass die Informationen in diesem Artikel allgemeiner Natur sind und sich die rechtlichen Bestimmungen ändern können. Es ist daher immer ratsam, sich bei den zuständigen Behörden oder Fachleuten über die aktuellen Regelungen zu informieren. Sicherheit und Transparenz sind beim Thema erweitertes Führungszeugnis von größter Bedeutung.

