Was Kostet Eine Beglaubigung Beim Bürgeramt

Wenn Sie in Deutschland Dokumente offiziell bestätigen lassen müssen, stoßen Sie unweigerlich auf den Begriff der Beglaubigung. Eine Beglaubigung dient dazu, die Echtheit einer Unterschrift oder die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original zu bestätigen. Oft ist das Bürgeramt die erste Anlaufstelle für solche Beglaubigungen. Doch was kostet eine Beglaubigung beim Bürgeramt eigentlich? Dieser Artikel gibt Ihnen einen detaillierten Überblick über die anfallenden Gebühren und weitere wichtige Informationen.
Arten der Beglaubigung und ihre Relevanz
Zunächst ist es wichtig, die verschiedenen Arten der Beglaubigung zu unterscheiden, da dies Auswirkungen auf die Kosten haben kann. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen:
- Öffentliche Beglaubigung: Hierbei wird die Echtheit einer Unterschrift unter einem Dokument von einem Notar oder einer anderen dazu befugten Stelle bestätigt. Dies ist oft erforderlich für wichtige Rechtsgeschäfte wie Grundstückskäufe oder die Gründung einer GmbH.
- Einfache Beglaubigung (oder amtliche Beglaubigung): Hier wird die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Originaldokument bestätigt. Dies wird häufig für Bewerbungen, Behördenangelegenheiten oder die Vorlage bei Universitäten benötigt. Das Bürgeramt ist in der Regel für einfache Beglaubigungen zuständig.
Dieser Artikel konzentriert sich auf die einfache Beglaubigung, da diese am häufigsten beim Bürgeramt angefragt wird. Die Kosten für eine öffentliche Beglaubigung durch einen Notar sind in der Regel deutlich höher und richten sich nach dem Geschäftswert.
Kosten einer einfachen Beglaubigung beim Bürgeramt
Die Gebühren für eine einfache Beglaubigung beim Bürgeramt sind nicht bundeseinheitlich geregelt. Das bedeutet, dass jede Kommune oder jedes Bundesland eigene Gebührenordnungen hat. Allerdings gibt es einige allgemeine Tendenzen und Richtwerte, die man beachten kann:
Gebühren für die Beglaubigung von Kopien
Die Kosten für die Beglaubigung von Kopien sind in den meisten Fällen pro Seite gestaffelt. Das bedeutet, dass jede Seite der Kopie, die beglaubigt werden soll, einzeln berechnet wird. Die Gebühren liegen typischerweise zwischen:
- 0,50 Euro bis 5,00 Euro pro Seite. Die tatsächliche Höhe hängt von der jeweiligen Gebührenordnung ab.
In vielen Fällen gibt es auch eine Obergrenze pro Dokument. Wenn ein Dokument sehr viele Seiten hat, kann es sein, dass die Gebühr nicht unendlich weiter steigt, sondern bei einem bestimmten Betrag gedeckelt wird. Fragen Sie im Zweifelsfall direkt beim Bürgeramt nach.
Beispiel: Wenn Sie eine Kopie eines Zeugnisses mit drei Seiten beglaubigen lassen möchten und die Gebühr beträgt 2,00 Euro pro Seite, würden die Gesamtkosten 6,00 Euro betragen.
Gebühren für die Beglaubigung von Unterschriften
Die Beglaubigung von Unterschriften ist etwas seltener beim Bürgeramt, kommt aber vor, wenn es beispielsweise um formlose Erklärungen geht, die für eine Behörde benötigt werden. Hier ist die Gebührenstruktur oft anders:
- Pauschale Gebühr pro Unterschrift: Die Kosten liegen in der Regel zwischen 5,00 Euro und 20,00 Euro pro Unterschrift.
Wichtiger Hinweis: Das Bürgeramt darf Unterschriften nur beglaubigen, wenn das Dokument, auf dem die Unterschrift geleistet wird, zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist. Für private Zwecke ist in der Regel ein Notar erforderlich.
Zusätzliche Kosten
Neben den reinen Beglaubigungsgebühren können in einigen Fällen noch weitere Kosten entstehen:
- Kosten für die Anfertigung von Kopien: Wenn Sie keine Kopien des Originals mitbringen, kann das Bürgeramt Ihnen diese gegen Gebühr anfertigen. Die Kosten hierfür sind in der Regel gering (ca. 0,10 Euro bis 0,50 Euro pro Seite), aber es ist ratsam, die Kopien selbst mitzubringen, um Kosten zu sparen.
- Bearbeitungsgebühren: In seltenen Fällen können zusätzliche Bearbeitungsgebühren anfallen, insbesondere wenn die Beglaubigung mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand verbunden ist.
Wo finde ich die genauen Gebühren für mein Bürgeramt?
Da die Gebühren nicht einheitlich sind, ist es wichtig, sich direkt bei Ihrem zuständigen Bürgeramt zu informieren. Die meisten Bürgerämter haben eine Webseite, auf der die Gebührenordnungen veröffentlicht sind. Suchen Sie auf der Webseite nach Begriffen wie "Gebührenverzeichnis", "Gebührenordnung" oder "Beglaubigungen".
Alternativ können Sie auch telefonisch oder persönlich beim Bürgeramt nachfragen. Schildern Sie Ihr Anliegen genau, damit Ihnen die korrekten Gebühren genannt werden können.
Tipps zur Kostenersparnis
Hier sind einige Tipps, wie Sie bei der Beglaubigung von Dokumenten Kosten sparen können:
- Kopien selbst anfertigen: Bringen Sie die benötigten Kopien selbst mit. Achten Sie darauf, dass die Kopien gut lesbar und vollständig sind.
- Originaldokumente bereithalten: Legen Sie die Originaldokumente zusammen mit den Kopien vor.
- Genaue Informationen einholen: Informieren Sie sich vorab über die benötigten Dokumente und die Gebühren, um unnötige Wartezeiten und Kosten zu vermeiden.
- Fragen Sie nach Alternativen: In manchen Fällen gibt es günstigere Alternativen zur Beglaubigung, z.B. die Vorlage des Originals bei der Behörde (wenn dies ausreichend ist).
Sonderfälle und Ausnahmen
Es gibt einige Sonderfälle, in denen besondere Regelungen gelten können:
- Beglaubigungen für Rentenzwecke: Für bestimmte Beglaubigungen, die im Zusammenhang mit Rentenanträgen stehen, können Sondergebühren oder sogar Gebührenbefreiungen gelten.
- Beglaubigungen für Sozialleistungen: Ähnlich wie bei Rentenanträgen kann es auch bei Anträgen auf Sozialleistungen Sonderregelungen geben.
- Beglaubigungen für ausländische Behörden: Wenn Sie Dokumente für eine ausländische Behörde beglaubigen lassen müssen, kann es sein, dass eine Apostille erforderlich ist. Eine Apostille ist eine besondere Form der Beglaubigung, die die Echtheit eines Dokuments für den internationalen Gebrauch bestätigt. Für die Ausstellung einer Apostille ist in der Regel eine andere Stelle zuständig, z.B. das Landgericht.
Zusammenfassung
Die Kosten für eine Beglaubigung beim Bürgeramt sind nicht einheitlich geregelt und hängen von der Art der Beglaubigung (Kopie oder Unterschrift) sowie von der jeweiligen Gebührenordnung der Kommune oder des Bundeslandes ab. Typischerweise liegen die Kosten für die Beglaubigung von Kopien zwischen 0,50 Euro und 5,00 Euro pro Seite, während für die Beglaubigung von Unterschriften pauschale Gebühren zwischen 5,00 Euro und 20,00 Euro anfallen können. Es ist ratsam, sich vorab beim zuständigen Bürgeramt über die genauen Gebühren zu informieren und die benötigten Kopien selbst anzufertigen, um Kosten zu sparen. Beachten Sie auch mögliche Sonderregelungen für bestimmte Zwecke wie Renten- oder Sozialleistungen.
Indem Sie sich gut informieren und vorbereiten, können Sie sicherstellen, dass Sie die benötigten Beglaubigungen schnell und kostengünstig erhalten.

