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Wer Bekommt Einen Wbs Schein


Wer Bekommt Einen Wbs Schein

Der Wohnberechtigungsschein (WBS), auf Deutsch Wohnberechtigungsschein, ist ein offizielles Dokument in Deutschland, das einkommensschwächeren Haushalten den Zugang zu öffentlich geförderten Wohnungen ermöglicht. Diese Wohnungen, oft als Sozialwohnungen bezeichnet, werden mit staatlichen Mitteln gebaut oder saniert und zu Mietpreisen angeboten, die unter dem ortsüblichen Niveau liegen. Ein WBS stellt keine Garantie für eine Wohnung dar, sondern berechtigt lediglich dazu, sich auf solche Wohnungen zu bewerben.

Wer hat Anspruch auf einen WBS?

Die Anspruchsberechtigung auf einen WBS ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die hauptsächlich das Einkommen des Antragstellers und die Haushaltsgröße betreffen. Es gibt keine bundesweit einheitlichen Regelungen, da die Kriterien von Bundesland zu Bundesland variieren können. Daher ist es entscheidend, sich bei der zuständigen Stelle (Wohnungsamt oder Bürgeramt) am Wohnort über die spezifischen Bestimmungen zu informieren. Allgemein gilt jedoch folgendes:

Einkommensgrenzen

Die wichtigste Voraussetzung ist die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen. Diese Grenzen sind gestaffelt und berücksichtigen die Anzahl der Personen im Haushalt. Die genauen Zahlen variieren, aber ein typisches Beispiel (bitte beachten, dass dies nur zur Illustration dient und nicht die tatsächlichen Grenzen ersetzt) könnte wie folgt aussehen:

  • Einpersonenhaushalt: Einkommen bis zu einem bestimmten Betrag (z.B. 16.800 € brutto jährlich).
  • Zweipersonenhaushalt: Einkommen bis zu einem bestimmten Betrag (z.B. 22.600 € brutto jährlich).
  • Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich die Einkommensgrenze um einen bestimmten Betrag (z.B. 5.700 € brutto jährlich pro Person).

Es ist wichtig zu verstehen, dass es sich hierbei um Bruttoeinkommen handelt. Allerdings werden bestimmte Freibeträge und Abzüge berücksichtigt, die das zu berücksichtigende Einkommen reduzieren können. Diese können sein:

  • Freibeträge für Kinder: Für jedes Kind im Haushalt kann es einen Freibetrag geben.
  • Freibeträge für Schwerbehinderte: Personen mit einem Schwerbehindertenausweis können ebenfalls Freibeträge geltend machen.
  • Werbungskosten: Kosten, die im Zusammenhang mit der Erzielung des Einkommens entstehen (z.B. Fahrtkosten zur Arbeit), können abgesetzt werden.
  • Unterhaltszahlungen: Geleistete Unterhaltszahlungen können unter Umständen vom Einkommen abgezogen werden.

Die genaue Berechnung des anrechenbaren Einkommens ist komplex und sollte unbedingt von der zuständigen Behörde überprüft werden. Es ist ratsam, alle relevanten Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide, etc.) und Nachweise über Freibeträge und Abzüge bei der Antragstellung vorzulegen.

Haushaltsgröße

Die Haushaltsgröße ist ebenfalls ein wichtiger Faktor. Ein Haushalt besteht aus allen Personen, die eine wirtschaftliche Einheit bilden und gemeinsam in einer Wohnung leben. Dazu gehören in der Regel:

  • Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner.
  • Kinder.
  • Andere Familienangehörige, die mit dem Antragsteller in einer wirtschaftlichen Einheit leben.

Es gibt Ausnahmen, z.B. wenn Kinder bereits eigenes Einkommen haben und nicht mehr von den Eltern unterhalten werden. Auch hier ist es ratsam, sich im Zweifelsfall von der Behörde beraten zu lassen.

Weitere Voraussetzungen

Neben Einkommen und Haushaltsgröße können weitere Voraussetzungen für den Erhalt eines WBS gelten:

  • Deutscher Staatsbürger oder EU-Bürger: In der Regel müssen Antragsteller die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedsstaates besitzen. Für Drittstaatsangehörige gelten besondere Regelungen, die vom Aufenthaltsstatus abhängen.
  • Aufenthaltsrecht: Antragsteller müssen ein gültiges Aufenthaltsrecht in Deutschland besitzen.
  • Wohnsitz in Deutschland: Antragsteller müssen ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben.

Wo und wie beantrage ich einen WBS?

Der WBS wird beim zuständigen Wohnungsamt oder Bürgeramt der Stadt oder Gemeinde beantragt, in der der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz hat. Die Antragsformulare sind in der Regel online auf der Website der jeweiligen Behörde verfügbar oder können vor Ort abgeholt werden.

Für die Antragstellung werden verschiedene Unterlagen benötigt, darunter:

  • Personalausweis oder Reisepass: Zur Identitätsprüfung.
  • Einkommensnachweise: Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate, Rentenbescheide, Nachweise über Arbeitslosengeld, etc.
  • Nachweise über Freibeträge und Abzüge: z.B. Schwerbehindertenausweis, Nachweise über Unterhaltszahlungen, etc.
  • Meldebescheinigung: Als Nachweis des Hauptwohnsitzes.
  • Ggf. Heiratsurkunde oder Geburtsurkunden der Kinder: Zum Nachweis der Haushaltsgröße.

Es ist ratsam, sich vor der Antragstellung bei der zuständigen Behörde zu erkundigen, welche Unterlagen im konkreten Fall benötigt werden. Die Bearbeitungsdauer kann je nach Auslastung der Behörde variieren.

Was ist nach Erhalt des WBS zu tun?

Der WBS berechtigt dazu, sich auf öffentlich geförderte Wohnungen zu bewerben. Der WBS enthält in der Regel Angaben zur maximal zulässigen Wohnungsgröße (Anzahl der Zimmer) und zur Gültigkeitsdauer (meist ein Jahr). Es ist wichtig, sich ausschließlich auf Wohnungen zu bewerben, die den Vorgaben des WBS entsprechen. Anzeigen für solche Wohnungen sind oft mit dem Hinweis "WBS erforderlich" versehen.

Die Wohnungssuche kann sich als schwierig erweisen, da die Nachfrage nach Sozialwohnungen in vielen Städten und Gemeinden sehr hoch ist. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig und aktiv um eine geeignete Wohnung zu bemühen. Neben der Suche in Zeitungen und Online-Portalen kann es sinnvoll sein, sich direkt an Wohnungsbaugesellschaften zu wenden.

Wichtig: Der WBS garantiert keinen Anspruch auf eine bestimmte Wohnung. Die Entscheidung, wer eine Wohnung erhält, liegt beim Vermieter.

Besondere Formen des WBS

Es gibt verschiedene Arten von WBS, die sich in ihren Gültigkeitsbereichen und Anforderungen unterscheiden können:

  • Allgemeiner WBS: Gilt in der Regel für das gesamte Bundesland.
  • Beschränkter WBS: Gilt nur für bestimmte Städte oder Gemeinden.
  • Dringlichkeitsschein: Wird in besonderen Härtefällen ausgestellt und kann die Chancen auf eine Wohnung erhöhen.

Welche Art von WBS für den Antragsteller in Frage kommt, hängt von den individuellen Umständen ab. Die zuständige Behörde kann hierzu Auskunft geben.

Fazit

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist ein wichtiges Instrument, um einkommensschwächeren Haushalten den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu ermöglichen. Die Anspruchsberechtigung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die hauptsächlich das Einkommen und die Haushaltsgröße betreffen. Da die Regelungen von Bundesland zu Bundesland variieren können, ist es entscheidend, sich bei der zuständigen Stelle am Wohnort über die spezifischen Bestimmungen zu informieren. Ein WBS stellt keine Garantie für eine Wohnung dar, sondern berechtigt lediglich dazu, sich auf öffentlich geförderte Wohnungen zu bewerben. Eine frühzeitige und aktive Wohnungssuche ist daher unerlässlich.

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