Wer Kann Einen Wbs Beantragen

Stell dir vor, du stehst in Berlin, die pulsierende Hauptstadt Deutschlands, voller Erwartungen und Abenteuerlust. Du hast dich in das Flair der Stadt verliebt, in die Geschichte, die an jeder Ecke spürbar ist, und in die Vielfalt der Kulturen. Nur eines fehlt: ein bezahlbares Zuhause. Denn, ganz ehrlich, Berlin kann ganz schön teuer sein, besonders was die Mieten angeht. Hier kommt der Wohnberechtigungsschein, kurz WBS, ins Spiel. Er ist wie ein kleiner, goldener Schlüssel, der dir Türen zu geförderten Wohnungen öffnet, Wohnungen, die sonst vielleicht unerreichbar wären. Aber wer kann diesen Schlüssel überhaupt beantragen? Lass mich dir davon erzählen, basierend auf meinen eigenen Erfahrungen und Recherchen.
Was ist ein WBS überhaupt?
Bevor wir uns in die Details stürzen, wer einen WBS beantragen kann, lass uns kurz klären, was dieser Schein überhaupt ist. Ein Wohnberechtigungsschein ist eine offizielle Bescheinigung, die dich dazu berechtigt, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu mieten. Diese Wohnungen sind in der Regel deutlich günstiger als der freie Wohnungsmarkt. Der WBS ist also ein wichtiges Instrument, um bezahlbaren Wohnraum für Menschen mit geringem Einkommen zu sichern. In Berlin, aber auch in vielen anderen deutschen Städten, ist die Nachfrage nach solchen Wohnungen sehr hoch, weshalb der WBS eine echte Erleichterung sein kann.
Die Einkommensgrenzen – Der Knackpunkt
Der wichtigste Faktor, um einen WBS zu bekommen, ist dein Einkommen. Hier gibt es klare Grenzen, die je nach Bundesland und sogar je nach Stadt variieren können. Die Einkommensgrenzen in Berlin sind dabei etwas höher als in anderen Regionen, was die Chancen erhöht. Aktuell (Stand heute – bitte immer selbst nochmal prüfen, da sich die Gesetze ändern können!), liegen die Grenzen ungefähr wie folgt:
- Single-Haushalt: Das jährliche Nettoeinkommen darf nicht höher sein als ca. 16.800 Euro.
- Zwei-Personen-Haushalt: Die Einkommensgrenze liegt bei ca. 25.200 Euro.
- Für jede weitere Person im Haushalt: Erhöht sich die Grenze um ca. 5.740 Euro.
Wichtig ist: Es geht um das Nettoeinkommen. Das ist das, was dir nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben tatsächlich bleibt. Es zählen also nicht deine Bruttoeinnahmen. Und es zählen alle Einkommensarten, also Gehalt, Rente, Arbeitslosengeld, Kindergeld, Unterhaltszahlungen usw. Wenn du selbstständig bist, musst du deinen Gewinn versteuern und dann das Netto angeben. Es ist auch wichtig zu wissen, dass bestimmte Freibeträge angerechnet werden können, zum Beispiel für Schwerbehinderte oder Alleinerziehende.
Um sicherzugehen, dass du die Einkommensgrenzen einhältst, empfehle ich dir, dich genau zu informieren und am besten eine Einkommensberechnung bei der zuständigen Behörde durchführen zu lassen. So vermeidest du böse Überraschungen.
Wer kann einen WBS beantragen? – Die Voraussetzungen im Detail
Neben dem Einkommen gibt es noch weitere Voraussetzungen, die du erfüllen musst, um einen WBS zu erhalten. Diese sind:
Deutscher Staatsbürger oder Gleichstellung:
Du musst entweder die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen oder einen Aufenthaltstitel haben, der dich rechtlich einem deutschen Staatsbürger gleichstellt. Das bedeutet in der Regel eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis. Touristen mit einem Schengen-Visum oder einem kurzfristigen Aufenthaltstitel haben leider keine Chance auf einen WBS.
Hauptwohnsitz in Berlin:
Du musst deinen Hauptwohnsitz in Berlin haben oder beabsichtigen, ihn hier zu begründen. Das bedeutet, dass du dich offiziell in Berlin anmelden musst. Ein Zweitwohnsitz reicht nicht aus. Wenn du gerade erst nach Berlin ziehst, musst du nachweisen, dass du dich tatsächlich dauerhaft hier aufhalten möchtest, zum Beispiel durch einen Arbeitsvertrag oder eine Studienbescheinigung.
Bedürftigkeit:
Wie bereits erwähnt, musst du bedürftig sein, also ein geringes Einkommen haben. Der WBS ist schließlich dazu da, Menschen zu helfen, die sich auf dem freien Wohnungsmarkt keine Wohnung leisten können. Die Einkommensgrenzen sind dabei ausschlaggebend.
Wohnungsgröße:
Der WBS legt auch fest, welche Wohnungsgröße dir zusteht. Diese richtet sich nach der Anzahl der Personen in deinem Haushalt. Als Faustregel gilt:
- Eine Person: Eine Wohnung mit einem Zimmer
- Zwei Personen: Eine Wohnung mit zwei Zimmern
- Drei Personen: Eine Wohnung mit drei Zimmern
Der Antrag – Schritt für Schritt
Okay, du hast geprüft, dass du die Voraussetzungen erfüllst. Super! Dann geht es jetzt an den Antrag. Das klingt vielleicht kompliziert, ist es aber eigentlich gar nicht. Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung:
- Formulare besorgen: Die Antragsformulare für den WBS bekommst du bei den Berliner Bürgerämtern oder online auf der Webseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Lade sie am besten herunter und drucke sie aus.
- Formulare ausfüllen: Fülle die Formulare sorgfältig und vollständig aus. Achte darauf, dass alle Angaben korrekt sind.
- Unterlagen zusammenstellen: Du brauchst eine Reihe von Unterlagen, um deinen Antrag zu belegen. Dazu gehören:
- Personalausweis oder Reisepass mit Aufenthaltstitel
- Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheid, Arbeitslosengeldbescheid etc.) der letzten drei Monate
- Mietvertrag (falls vorhanden)
- Nachweise über Freibeträge (z.B. Schwerbehindertenausweis)
- Antrag einreichen: Reiche den ausgefüllten Antrag zusammen mit allen Unterlagen beim zuständigen Bürgeramt ein. Du kannst den Antrag entweder persönlich abgeben oder per Post schicken.
- Warten: Jetzt heißt es warten. Die Bearbeitungszeit kann je nach Auslastung der Behörde variieren. Rechne mit einigen Wochen.
- WBS abholen: Wenn dein Antrag genehmigt wurde, bekommst du einen Bescheid und kannst deinen WBS im Bürgeramt abholen.
Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Es kann natürlich passieren, dass dein Antrag abgelehnt wird. Das ist zwar ärgerlich, aber kein Grund, den Kopf in den Sand zu stecken. Überprüfe den Ablehnungsbescheid genau. Oftmals liegt es an fehlenden Unterlagen oder an einem zu hohen Einkommen. Wenn du der Meinung bist, dass die Ablehnung ungerechtfertigt ist, kannst du Widerspruch einlegen. Lasse dich am besten von einer Beratungsstelle beraten, zum Beispiel von einem Mieterverein oder einer Verbraucherzentrale. Sie können dir helfen, deinen Widerspruch zu formulieren und deine Rechte durchzusetzen.
Die Suche nach der passenden Wohnung
Du hast deinen WBS in der Hand! Herzlichen Glückwunsch! Jetzt beginnt die eigentliche Suche nach der passenden Wohnung. Das kann eine Herausforderung sein, denn die Nachfrage nach geförderten Wohnungen ist hoch. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Wohnung zu finden:
- Wohnungsbaugesellschaften: Viele Wohnungsbaugesellschaften in Berlin bieten geförderte Wohnungen an. Informiere dich direkt bei den Gesellschaften und bewirb dich auf passende Angebote.
- Online-Portale: Es gibt verschiedene Online-Portale, die speziell geförderte Wohnungen anbieten.
- Zeitungen: Auch in den Berliner Tageszeitungen werden regelmäßig geförderte Wohnungen ausgeschrieben.
- Soziale Netzwerke: In einigen sozialen Netzwerken gibt es Gruppen, in denen geförderte Wohnungen angeboten werden.
Sei geduldig und gib nicht auf! Die Wohnungssuche kann etwas dauern, aber es lohnt sich. Und denk daran: Der WBS ist dein Schlüssel zu einem bezahlbaren Zuhause in Berlin! Viel Glück bei deiner Suche!
Mein persönlicher Tipp
Ich habe selbst einige Zeit in Berlin gelebt und weiß, wie schwierig es sein kann, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Mein persönlicher Tipp: Sei proaktiv und nutze alle verfügbaren Ressourcen. Sprich mit Freunden, Bekannten und Kollegen, suche online, lies Zeitungen und informiere dich bei den zuständigen Behörden. Und lass dich nicht entmutigen, wenn es nicht gleich klappt. Mit etwas Geduld und Ausdauer wirst du sicherlich deine Traumwohnung finden!
Ich hoffe, dieser Artikel hat dir geholfen, das Thema Wohnberechtigungsschein etwas besser zu verstehen. Berlin ist eine fantastische Stadt, und ich wünsche dir, dass du hier ein schönes Zuhause findest!



