Wie Beantrage Ich Einen Neuen Führerschein

Hallo liebe Reisefreunde! Eure Lisa hier, und heute dreht sich alles um ein Thema, das uns Reisende oft Kopfzerbrechen bereitet: den Führerschein. Genauer gesagt, wie man in Deutschland einen neuen Führerschein beantragt. Vielleicht ist er verloren gegangen, gestohlen worden, unleserlich geworden oder einfach nur abgelaufen. Keine Panik! Ich habe das Ganze selbst schon durchgemacht und teile meine Erfahrungen mit euch, damit ihr bestens vorbereitet seid und eure Roadtrips durch Deutschland reibungslos verlaufen können. Los geht's!
Warum brauche ich überhaupt einen neuen Führerschein?
Bevor wir ins Detail gehen, klären wir kurz, warum ein neuer Führerschein überhaupt notwendig ist. Es gibt verschiedene Gründe:
- Verlust oder Diebstahl: Der Klassiker! Ist euer Führerschein weg, müsst ihr natürlich einen neuen beantragen.
- Unleserlichkeit: Wenn euer Führerschein durch Abnutzung, Sonneneinstrahlung oder andere Einflüsse unleserlich geworden ist, ist er ungültig.
- Ablaufdatum: Seit dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine sind nur noch 15 Jahre gültig. Das Ablaufdatum findet ihr auf der Vorderseite des Führerscheins.
- Umtausch alter Führerscheine: Ältere Führerscheine (graue und rosafarbene Papierführerscheine sowie unbefristete Kartenführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden) müssen bis zu bestimmten Stichtagen in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Die Fristen richten sich nach eurem Geburtsjahr. Informiert euch rechtzeitig über eure Umtauschpflicht!
- Namensänderung: Nach einer Heirat oder Scheidung kann es sinnvoll sein, den Führerschein auf den neuen Namen ändern zu lassen.
Ich selbst musste meinen Führerschein erneuern, weil mein alter, rosafarbener Lappen (ja, so hieß das Ding wirklich!) einfach nur noch unansehnlich war und die Schrift kaum noch lesbar. Außerdem wollte ich endlich den schicken, neuen EU-Kartenführerschein haben.
Wo beantrage ich den neuen Führerschein?
Den Antrag für einen neuen Führerschein stellt ihr bei der Führerscheinstelle eures Wohnortes. Manchmal wird sie auch als Fahrerlaubnisbehörde bezeichnet. Die Zuständigkeit liegt also immer bei der Behörde, in deren Bezirk ihr gemeldet seid.
Wichtig: In größeren Städten gibt es oft mehrere Standorte der Führerscheinstelle. Informiert euch am besten online, welcher Standort für euch zuständig ist und ob ihr einen Termin vereinbaren müsst. Viele Behörden bieten die Möglichkeit, Termine online zu buchen, was die Wartezeit deutlich verkürzt. Ich kann euch das nur empfehlen!
"Ich habe meinen Termin online gebucht und konnte so direkt zum Schalter gehen, ohne lange warten zu müssen. Das war super entspannt!"
Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?
Die benötigten Unterlagen können je nach Grund für den Antrag variieren. Generell solltet ihr aber folgende Dokumente parat haben:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung: Damit weist ihr eure Identität und euren Wohnsitz nach.
- Alter Führerschein: Wenn ihr euren Führerschein umtauschen oder erneuern lasst, müsst ihr den alten Führerschein vorlegen. Im Falle eines Verlustes oder Diebstahls benötigt ihr eine eidesstattliche Versicherung (dazu später mehr).
- Biometrisches Passfoto: Das Foto muss den aktuellen Anforderungen entsprechen. Achtet darauf, dass es nicht älter als sechs Monate ist und euch gut erkennbar zeigt.
- Ggf. Sehtestbescheinigung: Wenn euer Führerschein vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde und ihr die Klassen C, CE, C1 oder C1E beantragt, benötigt ihr einen Sehtest.
- Ggf. ärztliches Gutachten: In bestimmten Fällen (z.B. bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen) kann ein ärztliches Gutachten erforderlich sein.
- Ggf. Karteikartenabschrift: Falls euer alter Führerschein von einer anderen Führerscheinstelle ausgestellt wurde, kann eine Karteikartenabschrift erforderlich sein. Diese könnt ihr bei der ausstellenden Behörde anfordern.
- Antragsformular: Das Antragsformular erhaltet ihr in der Führerscheinstelle oder könnt es oft online herunterladen.
Mein Tipp: Ruft vor eurem Besuch bei der Führerscheinstelle an oder schaut auf deren Webseite nach, um sicherzustellen, dass ihr alle benötigten Unterlagen dabei habt. Nichts ist ärgerlicher, als umsonst hinzugehen und dann festzustellen, dass etwas fehlt.
Was tun bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheins?
Oh je, das ist natürlich besonders ärgerlich! Wenn euer Führerschein verloren gegangen oder gestohlen wurde, müsst ihr zusätzlich zum Antrag eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Damit versichert ihr unter Eid, dass euer Führerschein tatsächlich verloren gegangen oder gestohlen wurde.
Diese Versicherung könnt ihr entweder direkt bei der Führerscheinstelle oder bei einem Notar abgeben. Die Gebühren dafür können variieren. Informiert euch am besten vorab über die Kosten.
Wichtig: Meldet den Verlust oder Diebstahl eures Führerscheins umgehend bei der Polizei. Das ist zwar keine Pflicht, aber es kann im Falle eines Missbrauchs eures Führerscheins hilfreich sein.
Wie lange dauert die Bearbeitung und was kostet es?
Die Bearbeitungszeit für einen neuen Führerschein kann variieren. In der Regel dauert es aber zwischen zwei und vier Wochen, bis ihr euren neuen Führerschein abholen könnt oder er euch per Post zugeschickt wird.
Die Kosten für den neuen Führerschein setzen sich aus verschiedenen Gebühren zusammen:
- Antragsgebühr: Diese Gebühr variiert je nach Bundesland und Kommune. Rechnet mit etwa 25 bis 40 Euro.
- Gebühr für die eidesstattliche Versicherung (bei Verlust oder Diebstahl): Diese Gebühr ist abhängig davon, wo ihr die Versicherung ablegt (Führerscheinstelle oder Notar).
- Direktversand nach Hause: Wenn ihr euren Führerschein per Post zugeschickt bekommen möchtet, fallen zusätzliche Versandkosten an.
Tipp: Fragt bei der Antragstellung nach, ob ihr euren Führerschein direkt nach Hause geschickt bekommen könnt. Das spart euch einen zweiten Besuch bei der Führerscheinstelle.
Der Umtausch alter Führerscheine: Achtung, Fristen!
Wie bereits erwähnt, müssen ältere Führerscheine umgetauscht werden. Die Fristen für den Umtausch sind gestaffelt und richten sich nach eurem Geburtsjahr.
Geburtsjahr vor 1953: Umtausch bis zum 19. Januar 2033.
Geburtsjahr 1953 bis 1958: Umtausch bis zum 19. Januar 2022 (Frist bereits abgelaufen!).
Geburtsjahr 1959 bis 1964: Umtausch bis zum 19. Januar 2023 (Frist bereits abgelaufen!).
Geburtsjahr 1965 bis 1970: Umtausch bis zum 19. Januar 2024.
Geburtsjahr 1971 oder später: Umtausch bis zum 19. Januar 2025.
Wichtig: Versäumt ihr die Frist, wird euer alter Führerschein ungültig und ihr dürft nicht mehr fahren. Informiert euch also rechtzeitig und beantragt den Umtausch!
Mein Fazit: Gut vorbereitet ist halb gewonnen!
Die Beantragung eines neuen Führerscheins ist kein Hexenwerk, erfordert aber ein wenig Vorbereitung. Sammelt alle benötigten Unterlagen zusammen, vereinbart gegebenenfalls einen Termin und informiert euch über die Gebühren. Dann steht eurem nächsten Roadtrip durch Deutschland nichts mehr im Wege!
Ich hoffe, dieser Artikel hat euch geholfen. Wenn ihr noch Fragen habt, hinterlasst mir gerne einen Kommentar. Und jetzt: Gute Fahrt und bis zum nächsten Mal!
Eure Lisa

