Wie Bekomme Ich Ein Wohnberechtigungsschein

Herzlich willkommen in Deutschland! Planen Sie einen längeren Aufenthalt und interessieren sich für erschwinglichen Wohnraum? Dann sind Sie vielleicht schon über den Begriff Wohnberechtigungsschein (WBS) gestolpert. Dieser Schein ist eine offizielle Bescheinigung, die Ihnen in Deutschland den Zugang zu öffentlich geförderten Wohnungen, auch Sozialwohnungen genannt, ermöglicht. Aber wie bekommt man diesen Schein eigentlich? Keine Sorge, wir erklären Ihnen alles Schritt für Schritt!
Was ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS)?
Ein WBS ist im Grunde eine Eintrittskarte für Sozialwohnungen. Diese Wohnungen werden vom Staat gefördert und sind daher oft deutlich günstiger als Wohnungen auf dem freien Markt. Der WBS bescheinigt, dass Ihr Einkommen unterhalb einer bestimmten Grenze liegt und Sie somit berechtigt sind, in einer Sozialwohnung zu leben. Der Staat möchte damit sicherstellen, dass auch Menschen mit geringerem Einkommen Zugang zu angemessenem Wohnraum haben.
Wichtig: Der WBS garantiert Ihnen keine sofortige Zusage für eine Sozialwohnung. Er berechtigt Sie lediglich dazu, sich auf solche Wohnungen zu bewerben. Die Vermieter entscheiden dann, wer die Wohnung bekommt.
Wer kann einen WBS beantragen?
Grundsätzlich kann jeder einen WBS beantragen, der folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Hauptwohnsitz in Deutschland: Sie müssen Ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben und hier gemeldet sein.
- Einhaltung der Einkommensgrenzen: Ihr Bruttojahreseinkommen darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Diese Grenzen variieren je nach Bundesland und Haushaltsgröße.
- Deutsche Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltsberechtigung: Sie müssen entweder die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen oder einen gültigen Aufenthaltstitel haben, der Ihnen erlaubt, sich in Deutschland aufzuhalten und zu arbeiten. Ein Touristenvisum reicht nicht aus.
- Volljährigkeit: Sie müssen volljährig sein (18 Jahre).
Achtung: Es gibt Ausnahmen! In manchen Fällen können auch Studierende oder Auszubildende einen WBS beantragen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Informieren Sie sich am besten direkt bei der zuständigen Stelle in Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Wo und wie beantrage ich einen WBS?
Die Beantragung eines WBS ist in der Regel unkompliziert, erfordert aber etwas Vorbereitung. Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung:
- Zuständige Stelle finden: Die zuständige Stelle für die Beantragung eines WBS ist in der Regel das Wohnungsamt oder die Wohngeldstelle Ihrer Stadt oder Gemeinde. Sie finden die Kontaktdaten meistens auf der Webseite Ihrer Stadtverwaltung.
- Antragsformular besorgen: Sie können das Antragsformular entweder online herunterladen (oft auf der Webseite der zuständigen Stelle) oder es direkt vor Ort abholen.
- Antrag ausfüllen: Füllen Sie das Antragsformular sorgfältig und vollständig aus. Achten Sie darauf, alle Fragen ehrlich zu beantworten.
- Erforderliche Unterlagen zusammenstellen: Folgende Unterlagen werden in der Regel benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Aufenthaltstitel (falls nicht deutsche Staatsbürgerschaft)
- Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder (z.B. Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheid, Arbeitslosengeldbescheid)
- Mietvertrag (falls vorhanden)
- Nachweise über Vermögen (falls vorhanden)
- Ggf. Schwerbehindertenausweis
- Ggf. Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil
- Antrag einreichen: Reichen Sie den ausgefüllten Antrag zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein. Manchmal ist es möglich, den Antrag auch online einzureichen.
- Bearbeitungszeit abwarten: Die Bearbeitungszeit kann je nach Auslastung der Behörde variieren. Rechnen Sie mit einigen Wochen.
- WBS abholen oder zugeschickt bekommen: Sobald Ihr Antrag bewilligt wurde, erhalten Sie den WBS entweder per Post oder Sie müssen ihn persönlich abholen.
Wichtige Dokumente und Nachweise im Detail
Die vollständige Dokumentation ist entscheidend für eine schnelle und erfolgreiche Bearbeitung Ihres Antrags. Hier eine genauere Betrachtung einiger wichtiger Nachweise:
Einkommensnachweise
Sie müssen Ihr Einkommen der letzten 12 Monate nachweisen. Dies geschieht in der Regel durch Vorlage von Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheiden, Arbeitslosengeld-Bescheiden oder anderen Einkommensnachweisen. Auch Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit müssen nachgewiesen werden.
Nachweis über Vermögen
In manchen Fällen müssen Sie auch Ihr Vermögen nachweisen. Dies kann durch Vorlage von Kontoauszügen, Sparbüchern oder Nachweisen über Wertpapiere erfolgen. Bestimmte Freibeträge sind jedoch möglich. Informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle über die geltenden Regelungen.
Nachweis über den Bedarf an einer größeren Wohnung
Wenn Sie eine größere Wohnung benötigen, z.B. aufgrund einer Schwerbehinderung oder einer Schwangerschaft, müssen Sie dies nachweisen. Ein ärztliches Attest kann hier hilfreich sein.
Wie lange ist ein WBS gültig?
Ein WBS ist in der Regel ein Jahr gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit müssen Sie einen neuen Antrag stellen, falls Sie weiterhin Anspruch auf eine Sozialwohnung haben.
Wo kann ich mit einem WBS wohnen?
Mit einem WBS können Sie sich auf Sozialwohnungen in dem Bundesland bewerben, in dem der WBS ausgestellt wurde. In manchen Fällen ist es auch möglich, den WBS in einem anderen Bundesland anerkennen zu lassen. Dies ist jedoch von den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen abhängig.
Tipps für die Wohnungssuche mit WBS
Die Wohnungssuche mit WBS kann etwas länger dauern, da die Nachfrage nach Sozialwohnungen oft sehr hoch ist. Hier sind einige Tipps, die Ihnen helfen können:
- Frühzeitig mit der Suche beginnen: Beginnen Sie mit der Wohnungssuche, sobald Sie den WBS erhalten haben.
- Breitgefächert suchen: Suchen Sie nicht nur in beliebten Stadtteilen, sondern auch in weniger zentralen Lagen.
- Regelmäßig Angebote prüfen: Prüfen Sie regelmäßig die Wohnungsangebote auf den Webseiten der Wohnungsbaugesellschaften und in lokalen Anzeigenblättern.
- Direkt bei Wohnungsbaugesellschaften nachfragen: Nehmen Sie direkt Kontakt zu den Wohnungsbaugesellschaften auf und erkundigen Sie sich nach freien Wohnungen.
- Initiativbewerbungen schreiben: Schreiben Sie Initiativbewerbungen an Vermieter von Sozialwohnungen.
- Netzwerk nutzen: Sprechen Sie mit Freunden, Bekannten und Kollegen über Ihre Wohnungssuche. Vielleicht kennen sie jemanden, der eine Sozialwohnung vermietet.
- Flexibel sein: Seien Sie flexibel bezüglich der Lage und der Ausstattung der Wohnung.
Einkommensgrenzen – ein wichtiger Faktor
Die Einkommensgrenzen sind ein zentraler Aspekt bei der Beantragung eines WBS. Diese Grenzen variieren je nach Bundesland und Haushaltsgröße. Es ist wichtig, sich vor der Antragstellung über die aktuellen Einkommensgrenzen zu informieren. Sie finden diese Informationen in der Regel auf der Webseite der zuständigen Stelle oder direkt beim Wohnungsamt.
Die Berechnung des anrechenbaren Einkommens kann etwas kompliziert sein, da bestimmte Freibeträge und Abzüge berücksichtigt werden. Lassen Sie sich im Zweifelsfall von der zuständigen Stelle beraten.
Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Wenn Ihr Antrag auf einen WBS abgelehnt wird, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Die Frist für den Widerspruch beträgt in der Regel einen Monat. Informieren Sie sich über die genauen Formalitäten und Begründungen für den Widerspruch. Es kann sinnvoll sein, sich juristischen Rat einzuholen.
Zusammenfassung
Der Wohnberechtigungsschein ist ein wichtiger Schritt für Menschen mit geringerem Einkommen, um Zugang zu bezahlbarem Wohnraum in Deutschland zu erhalten. Informieren Sie sich gründlich über die Voraussetzungen und das Antragsverfahren, und scheuen Sie sich nicht, die Hilfe der zuständigen Stellen in Anspruch zu nehmen. Mit etwas Geduld und Ausdauer finden Sie vielleicht schon bald Ihr neues Zuhause!
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Wohnungssuche!
Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Behörden oder einen Rechtsanwalt, um eine individuelle Beratung zu erhalten.

