Wie Bekomme Ich Eine Waffenschein

Der Begriff "Waffenschein" ist in Deutschland oft missverständlich. Viele glauben, er erlaubt das Führen jeglicher Waffen. Tatsächlich ist der Waffenschein ein Dokument, das die Erlaubnis zum Führen einer erlaubnispflichtigen Waffe in der Öffentlichkeit (also außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums) gestattet. Das bloße Besitzen einer Waffe erfordert in den meisten Fällen eine Waffenbesitzkarte (WBK), aber nicht zwangsläufig einen Waffenschein. Dieser Artikel erklärt, wie man in Deutschland einen Waffenschein beantragt und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, insbesondere für Expatriates und Neuankömmlinge.
Voraussetzungen für den Erhalt eines Waffenscheins
Die Hürden für den Erhalt eines Waffenscheins in Deutschland sind hoch. Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass nur zuverlässige und geeignete Personen Waffen in der Öffentlichkeit führen. Die wichtigsten Voraussetzungen sind:
1. Volljährigkeit
Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein.
2. Zuverlässigkeit
Die Zuverlässigkeit wird von der zuständigen Behörde geprüft. Dies bedeutet in der Regel, dass der Antragsteller:
- Keine Vorstrafen hat, die Zweifel an seiner Zuverlässigkeit begründen.
- Nicht Mitglied in einer verbotenen Organisation ist.
- Keine extremistischen Ansichten vertritt.
- Nicht alkohol- oder drogenabhängig ist.
- Keine psychischen Erkrankungen hat, die die sichere Handhabung einer Waffe beeinträchtigen könnten.
Die Behörde kann hierfür Auskünfte beim Bundeszentralregister, beim Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister und gegebenenfalls beim Verfassungsschutz einholen. Auch werden Informationen von der Polizei berücksichtigt.
3. Persönliche Eignung
Die persönliche Eignung wird ebenfalls von der Behörde geprüft. Dabei wird bewertet, ob der Antragsteller in der Lage ist, eine Waffe verantwortungsbewusst und sicher zu handhaben. Dies kann durch ein Gutachten eines Arztes oder Psychologen erfolgen. Es geht darum, festzustellen, ob der Antragsteller:
- Psychisch stabil ist.
- Überlegt handelt.
- Sich der Verantwortung bewusst ist, die mit dem Führen einer Waffe einhergeht.
4. Sachkunde
Der Antragsteller muss seine Sachkunde im Umgang mit Waffen nachweisen. Dies geschieht in der Regel durch die Teilnahme an einem Sachkundelehrgang und das Bestehen einer anschließenden Prüfung. Der Lehrgang vermittelt Kenntnisse über:
- Waffenrechtliche Bestimmungen.
- Waffentechnik.
- Munitionskunde.
- Notwehrrecht.
- Sichere Handhabung von Waffen.
- Erste Hilfe bei Schussverletzungen.
Die Sachkundeprüfung umfasst in der Regel einen theoretischen und einen praktischen Teil. Im praktischen Teil muss der Antragsteller unter Beweis stellen, dass er eine Waffe sicher laden, entladen, bedienen und reinigen kann.
5. Bedürfnis
Dies ist der wichtigste und schwierigste Punkt. Der Antragsteller muss ein Bedürfnis für das Führen einer Waffe nachweisen. Ein Bedürfnis liegt vor, wenn der Antragsteller durch Tatsachen glaubhaft macht, dass er wesentlich mehr als die Allgemeinheit gefährdet ist und dass das Führen einer Waffe geeignet und erforderlich ist, um diese Gefährdung zu mindern. Die bloße Angst vor Kriminalität reicht in der Regel nicht aus.
Mögliche Beispiele für ein anerkanntes Bedürfnis können sein:
- Berufliche Gefährdung: z.B. Geldboten, Sicherheitsdienstmitarbeiter im gefährdeten Bereich. Hier muss jedoch nachgewiesen werden, dass die Gefährdung nicht anders abgewendet werden kann (z.B. durch Begleitschutz).
- Besondere persönliche Gefährdung: z.B. wenn der Antragsteller nachweislich Opfer von Straftaten geworden ist und weiterhin mit konkreten Bedrohungen rechnen muss. Auch hier muss die Behörde prüfen, ob andere Schutzmaßnahmen (z.B. Personenschutz) nicht ausreichend sind.
Achtung: Die Anforderungen an den Nachweis des Bedürfnisses sind sehr hoch und werden von den Behörden sehr streng geprüft. Es ist ratsam, sich im Vorfeld von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.
Der Antragsprozess
Der Antrag auf einen Waffenschein ist bei der zuständigen Waffenbehörde zu stellen. Dies ist in der Regel das Ordnungsamt oder die Kreisverwaltungsbehörde am Wohnort des Antragstellers. Der Antrag muss schriftlich erfolgen und folgende Unterlagen enthalten:
- Antragsformular: Das Antragsformular ist bei der zuständigen Behörde erhältlich oder kann in der Regel online heruntergeladen werden.
- Personalausweis oder Reisepass: Zum Nachweis der Identität.
- Nachweis der Sachkunde: z.B. Zeugnis über die bestandene Sachkundeprüfung.
- Nachweis des Bedürfnisses: Detaillierte Beschreibung der Gefährdungslage und entsprechende Belege (z.B. Polizeiberichte, Gerichtsurteile, Gutachten).
- ggf. Gutachten: z.B. ärztliches oder psychologisches Gutachten zur persönlichen Eignung.
- ggf. Führungszeugnis: Kann von der Behörde angefordert werden.
Nach Eingang des Antrags prüft die Behörde die eingereichten Unterlagen und holt gegebenenfalls weitere Auskünfte ein. Der Antragsteller kann zu einer Anhörung geladen werden, um seine Angaben zu erläutern. Die Bearbeitungsdauer kann je nach Behörde und Umfang der Ermittlungen variieren. In der Regel dauert es mehrere Wochen oder sogar Monate, bis über den Antrag entschieden wird.
Kosten
Für die Beantragung eines Waffenscheins fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand. Zusätzlich zu den Gebühren für den Antrag fallen Kosten für den Sachkundelehrgang und die Sachkundeprüfung an. Auch eventuelle Gutachten sind kostenpflichtig.
Wichtige Hinweise für Expatriates und Neuankömmlinge
Für Expatriates und Neuankömmlinge gelten die gleichen Voraussetzungen wie für deutsche Staatsbürger. Es ist jedoch wichtig, dass sie sich frühzeitig über die deutschen Waffengesetze informieren und sich gegebenenfalls beraten lassen. Besonders wichtig ist, dass ausländische Waffenscheine oder Waffenbesitzkarten in Deutschland nicht automatisch anerkannt werden. Auch wenn der Antragsteller in seinem Heimatland legal Waffen besitzt, muss er in Deutschland die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, um einen Waffenschein zu erhalten. Die Anerkennung ausländischer Sachkundenachweise ist in der Regel nicht möglich; eine deutsche Sachkundeprüfung ist erforderlich.
Es ist auch ratsam, sich über die spezifischen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes zu informieren, da es hier Unterschiede geben kann. Die Waffenbehörden sind in der Regel sehr hilfsbereit und beantworten gerne Fragen.
Alternativen zum Waffenschein
Bevor man den aufwendigen und kostspieligen Weg des Waffenscheinantrags beschreitet, sollte man sich überlegen, ob es nicht auch andere Möglichkeiten gibt, sich zu schützen. Mögliche Alternativen sind:
- Pfefferspray: Pfefferspray ist in Deutschland frei verkäuflich (ab 14 Jahren) und darf zur Notwehr eingesetzt werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Pfefferspray nur gegen Menschen eingesetzt werden darf, nicht gegen Tiere.
- Schrillalarm: Ein Schrillalarm kann potenzielle Angreifer abschrecken und Aufmerksamkeit erregen.
- Selbstverteidigungskurse: In einem Selbstverteidigungskurs lernt man, sich in gefährlichen Situationen richtig zu verhalten und sich effektiv zu verteidigen.
- Verstärkung der Wohnungssicherheit: Einbruchhemmende Türen und Fenster, Alarmanlagen und andere Sicherheitsvorkehrungen können das Einbruchrisiko verringern.
Fazit
Der Erhalt eines Waffenscheins in Deutschland ist mit hohen Hürden verbunden. Die Voraussetzungen sind streng und der Antragsprozess ist aufwendig. Es ist daher wichtig, sich im Vorfeld gründlich zu informieren und sich gegebenenfalls beraten zu lassen. Bevor man einen Waffenschein beantragt, sollte man sich auch überlegen, ob es nicht auch andere Möglichkeiten gibt, sich zu schützen.
Hinweis: Dieser Artikel dient lediglich der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

