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Wie Bekommt Man Einen Wohnberechtigungsschein


Wie Bekommt Man Einen Wohnberechtigungsschein

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist ein in Deutschland ausgestelltes Dokument, das einkommensschwächeren Personen und Familien den Zugang zu öffentlich geförderten Wohnungen (Sozialwohnungen) ermöglicht. Dieser Artikel erklärt detailliert, wie man einen WBS beantragt und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.

Was ist ein Wohnberechtigungsschein?

Ein WBS ist eine offizielle Bescheinigung, die bestätigt, dass eine Person oder eine Familie aufgrund ihres Einkommens und Vermögens berechtigt ist, in eine Sozialwohnung zu ziehen. Sozialwohnungen werden vom Staat gefördert und bieten im Vergleich zum freien Wohnungsmarkt oft deutlich niedrigere Mieten. Ohne einen gültigen WBS ist es in der Regel nicht möglich, eine solche Wohnung anzumieten.

Wer ist berechtigt, einen WBS zu beantragen?

Die Kriterien für die Berechtigung eines WBS sind bundesweit im Wesentlichen gleich, können aber in den einzelnen Bundesländern und Kommunen variieren. Die wichtigsten Faktoren sind:

  • Einkommen: Das jährliche Bruttoeinkommen darf bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Diese Grenzen sind gestaffelt nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder.
  • Wohnsitz: In der Regel muss der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Für Ausländer gelten besondere Regelungen (siehe unten).
  • Staatsangehörigkeit: Deutsche Staatsbürger und EU-Bürger haben in der Regel problemlos Anspruch auf einen WBS, sofern sie die Einkommensgrenzen einhalten. Für Nicht-EU-Bürger gelten gesonderte Bestimmungen.
  • Vermögen: Auch das vorhandene Vermögen des Antragstellers wird berücksichtigt. Ein zu hohes Vermögen kann den Anspruch auf einen WBS ausschließen.

Einkommensgrenzen

Die Einkommensgrenzen für den WBS variieren je nach Bundesland und der Anzahl der Personen im Haushalt. Hier sind einige Beispiele (bitte beachten Sie, dass dies nur Richtwerte sind und sich ändern können. Erkundigen Sie sich immer bei Ihrer zuständigen Behörde):

  • Alleinstehende: Oftmals liegt die Einkommensgrenze bei ca. 12.000 - 15.000 Euro brutto pro Jahr.
  • Zwei-Personen-Haushalt: Hier liegt die Grenze meist zwischen 18.000 und 22.000 Euro brutto pro Jahr.
  • Für jede weitere Person im Haushalt: Die Einkommensgrenze erhöht sich in der Regel um einen bestimmten Betrag, z.B. 4.000 - 5.000 Euro pro Jahr.

Es ist wichtig zu beachten, dass bestimmte Einkommensfreibeträge und Abzüge geltend gemacht werden können, die das anrechenbare Einkommen reduzieren. Dazu gehören beispielsweise:

  • Kindergeld
  • Unterhaltszahlungen
  • Werbungskosten
  • Sozialversicherungsbeiträge

Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Behörde nach den genauen Einkommensgrenzen und Freibeträgen in Ihrem Bundesland.

Besondere Regelungen für Ausländer

Auch Ausländer können einen WBS beantragen, allerdings gelten hier einige Besonderheiten:

  • EU-Bürger: EU-Bürger haben grundsätzlich den gleichen Anspruch auf einen WBS wie deutsche Staatsbürger, sofern sie freizügigkeitsberechtigt sind oder sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten.
  • Nicht-EU-Bürger: Nicht-EU-Bürger benötigen in der Regel einen Aufenthaltstitel, der ihnen die Erwerbstätigkeit in Deutschland erlaubt oder ihnen einen dauerhaften Aufenthaltstitel gewährt. Ein rein touristischer Aufenthalt reicht in der Regel nicht aus.

Wie beantragt man einen Wohnberechtigungsschein?

Der Antrag auf einen WBS muss bei der zuständigen Stelle am Wohnort gestellt werden. Dies ist in der Regel das Wohnungsamt oder das Bürgeramt der Stadt oder Gemeinde.

Benötigte Unterlagen

Für den Antrag werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:

  • Antragsformular: Das Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Behörde oder können es oft online herunterladen.
  • Personalausweis oder Reisepass: Zur Identitätsfeststellung.
  • Einkommensnachweise: Lohnabrechnungen der letzten drei Monate, Rentenbescheid, Bescheid über Arbeitslosengeld oder andere Einkommensnachweise.
  • Nachweis über Kindergeld: Falls zutreffend.
  • Mietvertrag oder Meldebescheinigung: Zum Nachweis des Wohnsitzes.
  • Nachweise über Vermögen: Kontoauszüge, Sparbücher, Wertpapiere etc.
  • Aufenthaltstitel (für Nicht-EU-Bürger): Zum Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland.
  • Heiratsurkunde oder Geburtsurkunden der Kinder: Falls zutreffend, zum Nachweis der Familienverhältnisse.
  • Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden): Ein Schwerbehindertenausweis kann unter Umständen zu einer bevorzugten Behandlung bei der Wohnungsvergabe führen.

Die genauen Anforderungen an die Unterlagen können je nach Bundesland und Kommune variieren. Erkundigen Sie sich daher unbedingt vorab bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie genau benötigen.

Der Antragsprozess

  1. Informationen einholen: Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Behörde über die genauen Voraussetzungen und benötigten Unterlagen.
  2. Antragsformular ausfüllen: Füllen Sie das Antragsformular sorgfältig und vollständig aus.
  3. Unterlagen zusammenstellen: Stellen Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammen.
  4. Antrag einreichen: Reichen Sie den Antrag mit allen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein.
  5. Bearbeitungszeit: Die Bearbeitung des Antrags kann einige Wochen dauern.
  6. Bescheid erhalten: Nach der Bearbeitung erhalten Sie einen Bescheid, der Ihnen entweder den WBS zuspricht oder den Antrag ablehnt.

Gültigkeit und Nutzung des Wohnberechtigungsscheins

Ein WBS ist in der Regel für ein Jahr gültig. Er gilt bundesweit, sofern im WBS keine Einschränkungen vermerkt sind (z.B. auf ein bestimmtes Bundesland oder eine bestimmte Kommune). Mit einem gültigen WBS können Sie sich bei Vermietern von Sozialwohnungen bewerben. Der WBS garantiert jedoch nicht, dass Sie sofort eine Wohnung finden. Die Vergabe der Wohnungen erfolgt in der Regel nach Dringlichkeit und Bedarf.

Worauf Sie bei der Wohnungssuche achten sollten

  • Informieren Sie sich über freie Sozialwohnungen: Wenden Sie sich an Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften und private Vermieter, die Sozialwohnungen anbieten.
  • Bewerben Sie sich aktiv: Senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen (inklusive WBS) an die Vermieter.
  • Seien Sie geduldig: Die Suche nach einer geeigneten Sozialwohnung kann einige Zeit dauern.

Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Wenn Ihr Antrag auf einen WBS abgelehnt wird, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Die Frist für den Widerspruch beträgt in der Regel einen Monat ab Zugang des Ablehnungsbescheids. Im Widerspruch sollten Sie die Gründe für Ihre Ablehnung darlegen und gegebenenfalls weitere Nachweise vorlegen, die Ihre Berechtigung belegen. Lassen Sie sich im Zweifelsfall von einer Beratungsstelle (z.B. Mieterverein oder Rechtsanwalt) beraten.

Zusammenfassung

Der Wohnberechtigungsschein ist ein wichtiges Instrument für Menschen mit geringem Einkommen, um Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu erhalten. Informieren Sie sich gründlich über die Voraussetzungen, stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen und reichen Sie den Antrag bei der zuständigen Behörde ein. Mit etwas Geduld und Ausdauer können Sie so eine passende Sozialwohnung finden.

Wichtiger Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel dienen nur der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich an eine qualifizierte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt, um eine individuelle Beratung zu erhalten.
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