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Wie Lang Ist Böllern Erlaubt


Wie Lang Ist Böllern Erlaubt

Wann ist Böllern in Deutschland erlaubt? Ein Leitfaden für Feuerwerk zum Jahreswechsel

Der Jahreswechsel in Deutschland ist traditionell mit dem Abbrennen von Feuerwerkskörpern verbunden. Allerdings ist das Böllern nicht uneingeschränkt erlaubt. Die Regeln und Gesetze sind komplex und werden von Bund, Ländern und Kommunen geregelt. Dieser Artikel soll Ihnen einen klaren Überblick darüber verschaffen, wann und wo das Zünden von Feuerwerk erlaubt ist und was Sie beachten müssen.

Gesetzliche Grundlagen: Sprengstoffgesetz und Verordnungen

Die rechtliche Grundlage für das Abbrennen von Feuerwerk bildet das Sprengstoffgesetz (SprengG). Es regelt den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen, zu denen auch Feuerwerkskörper zählen. Ergänzend dazu gibt es die Sprengstoffverordnung (SprengV), die detailliertere Bestimmungen enthält.

Feuerwerkskörper werden in verschiedene Kategorien eingeteilt:

  • Kategorie F1 (Kleinstfeuerwerk): Dazu gehören beispielsweise Knallerbsen, Tischfeuerwerk und Wunderkerzen. Diese sind ab 12 Jahren ganzjährig frei verkäuflich und dürfen grundsätzlich auch ganzjährig abgebrannt werden.
  • Kategorie F2 (Kleinfeuerwerk): Hierzu zählen Raketen, Böller, Batterien und Fontänen, die typischerweise zu Silvester verwendet werden. Der Verkauf ist ab 18 Jahren erlaubt. Das Abbrennen dieser Feuerwerkskörper ist grundsätzlich nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt.
  • Kategorie F3 (Mittelfeuerwerk) und F4 (Großfeuerwerk): Diese Kategorien sind nur für Personen mit einer speziellen Erlaubnis (z.B. Pyrotechniker) zugelassen und dürfen nicht von Privatpersonen verwendet werden.

Für Privatpersonen ist also vor allem die Kategorie F2 relevant.

Der zeitliche Rahmen: Silvester und Neujahr

Die generelle Erlaubnis zum Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 beschränkt sich in Deutschland auf den 31. Dezember und 1. Januar. Die genauen Zeiten können von Kommune zu Kommune variieren, aber üblicherweise beginnt die Erlaubnis am 31. Dezember um 18:00 Uhr und endet am 1. Januar um 07:00 Uhr. Informieren Sie sich jedoch immer bei Ihrer zuständigen Kommune, um sicherzustellen, dass Sie die lokalen Bestimmungen einhalten.

Achtung: Auch innerhalb dieses Zeitraums gibt es Einschränkungen, die beachtet werden müssen (siehe Abschnitt "Lokale Regelungen und Verbotszonen").

Lokale Regelungen und Verbotszonen

Neben den bundesweiten Regelungen gibt es auf Länder- und kommunaler Ebene oft weitere Einschränkungen und Verbote. Diese können das Abbrennen von Feuerwerk in bestimmten Gebieten gänzlich untersagen oder zeitlich weiter einschränken.

Typische Beispiele für Verbotszonen sind:

  • In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen: Hier ist das Abbrennen von Feuerwerk grundsätzlich verboten, um die Ruhe der Anwohner und Patienten nicht zu stören.
  • In der Nähe von Reetdachhäusern und besonders brandgefährdeten Gebäuden: Aufgrund der hohen Brandgefahr ist das Zünden von Feuerwerk in diesen Bereichen untersagt. Der Sicherheitsabstand ist unbedingt einzuhalten.
  • In Fußgängerzonen und belebten Plätzen: Viele Kommunen erlassen Verbote für das Abbrennen von Feuerwerk in stark frequentierten Bereichen, um die Sicherheit der Passanten zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden.
  • In Naturschutzgebieten und Nationalparks: Um Tiere und Pflanzen zu schützen, ist das Abbrennen von Feuerwerk in diesen Gebieten in der Regel untersagt.
  • Gebiete mit hoher Feinstaubbelastung: In einigen Städten, die unter hoher Luftverschmutzung leiden, können temporäre Feuerwerksverbote erlassen werden, um die Feinstaubbelastung nicht weiter zu erhöhen.

Es ist ratsam, sich vor dem Jahreswechsel bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung über die lokalen Regelungen und Verbotszonen zu informieren. Informationen finden Sie meist auf den Webseiten der Kommune oder im Amtsblatt.

Bußgelder: Wer gegen die geltenden Bestimmungen verstößt, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Das unbefugte Zünden von Feuerwerk außerhalb des erlaubten Zeitraums oder in Verbotszonen kann teuer werden.

Ausnahmegenehmigungen

In Ausnahmefällen kann eine Sondergenehmigung zum Abbrennen von Feuerwerk außerhalb des 31. Dezembers und 1. Januars erteilt werden. Dies ist jedoch an strenge Auflagen gebunden und erfordert eine frühzeitige Antragstellung bei der zuständigen Behörde. Solche Genehmigungen werden meist für besondere Anlässe wie Hochzeiten, Geburtstage oder Firmenjubiläen erteilt. Der Antrag muss detailliert begründet werden und die Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften nachweisen.

Sicherheit geht vor!

Unabhängig von den gesetzlichen Bestimmungen sollte beim Abbrennen von Feuerwerk die Sicherheit immer oberste Priorität haben. Beachten Sie folgende Sicherheitshinweise:

  • Nur zugelassenes Feuerwerk verwenden: Kaufen Sie Feuerwerkskörper nur im Fachhandel und achten Sie auf das CE-Zeichen und die BAM-Nummer (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung).
  • Gebrauchsanweisung beachten: Lesen Sie die Gebrauchsanweisung sorgfältig durch und befolgen Sie die Anweisungen genau.
  • Sicherheitsabstand einhalten: Achten Sie auf den angegebenen Sicherheitsabstand zu Personen, Gebäuden und brennbaren Materialien.
  • Feuerwerk nicht manipulieren: Verändern Sie Feuerwerkskörper nicht und bauen Sie keine eigenen Konstruktionen.
  • Feuerwerk nicht in der Hand halten: Zünden Sie Feuerwerk niemals in der Hand, sondern stellen Sie es auf einen festen Untergrund oder verwenden Sie eine Abschussrampe.
  • Blindgänger nicht erneut zünden: Warten Sie mindestens 15 Minuten und übergießen Sie den Blindgänger dann mit Wasser.
  • Feuerlöscher oder Wassereimer bereithalten: Sorgen Sie für eine schnelle Brandbekämpfung im Notfall.
  • Kinder und Jugendliche beaufsichtigen: Lassen Sie Kinder und Jugendliche niemals unbeaufsichtigt mit Feuerwerk hantieren.
  • Alkohol vermeiden: Alkohol beeinträchtigt die Reaktionsfähigkeit und erhöht das Unfallrisiko.

Indem Sie diese Sicherheitsvorkehrungen beachten, können Sie das Feuerwerk zum Jahreswechsel sicher und unbeschwert genießen.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

  • Das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 ist in Deutschland grundsätzlich nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt.
  • Die genauen Zeiten können von Kommune zu Kommune variieren. Informieren Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
  • Es gibt zahlreiche Verbotszonen, in denen das Abbrennen von Feuerwerk untersagt ist (z.B. in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Reetdachhäusern).
  • Bei Verstößen gegen die geltenden Bestimmungen drohen hohe Bußgelder.
  • Sondergenehmigungen für das Abbrennen von Feuerwerk außerhalb des 31. Dezembers und 1. Januars sind in Ausnahmefällen möglich.
  • Sicherheit hat oberste Priorität! Beachten Sie die Sicherheitshinweise und verwenden Sie nur zugelassenes Feuerwerk.

Mit diesen Informationen sind Sie bestens gerüstet, um das Feuerwerk zum Jahreswechsel in Deutschland sicher und legal zu genießen. Achten Sie auf die Einhaltung der Regeln und haben Sie einen guten Rutsch!

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