Wie Lange Darf An Silvester Geböllert Werden

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern an Silvester und Neujahr ist in Deutschland eine beliebte Tradition. Allerdings ist es wichtig zu wissen, dass es klare gesetzliche Regelungen gibt, die festlegen, wann und wo das Böllern erlaubt ist. Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick über die aktuellen Bestimmungen, damit Sie das Feuerwerk sicher und legal genießen können.
Allgemeine Regeln zum Böllern an Silvester
Grundsätzlich ist das Zünden von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 (dazu gehören die üblichen Silvesterböller, Raketen und Batterien, die in Deutschland frei verkäuflich sind) in Deutschland nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. Diese Regelung ist im Sprengstoffgesetz (SprengG) und der dazugehörigen Sprengstoffverordnung (SprengV) festgelegt.
Das bedeutet konkret:
- Beginn: Das Böllern darf am 31. Dezember in der Regel um 0:00 Uhr beginnen. Es gibt keine bundesweit einheitliche Regelung für den genauen Startzeitpunkt. Viele Städte und Gemeinden tolerieren jedoch ein Zünden von Feuerwerkskörpern bereits ab dem Nachmittag des 31. Dezembers.
- Ende: Das Böllern muss am 1. Januar um 24:00 Uhr beendet sein. Auch hier gibt es keine bundesweite Regelung, aber die meisten Kommunen halten sich an diese zeitliche Begrenzung.
Es ist ratsam, sich vorab bei der zuständigen Gemeinde oder Stadtverwaltung über eventuelle lokale Abweichungen oder Sonderregelungen zu informieren. Diese Informationen finden Sie oft auf den Webseiten der Kommunen oder durch einen Anruf beim Ordnungsamt.
Ausnahmen und Sonderregelungen
Obwohl die oben genannten Zeiten die allgemeine Richtlinie darstellen, gibt es wichtige Ausnahmen und Sonderregelungen, die beachtet werden müssen:
- Feuerwerksverbote in bestimmten Gebieten: Viele Städte und Gemeinden legen Feuerwerksverbotszonen fest. Diese Zonen umfassen in der Regel Bereiche in der Nähe von Krankenhäusern, Altenheimen, Kirchen, Fachwerkhäusern und Reetdachhäusern. Der Grund dafür ist, dass diese Gebäude besonders brandgefährdet sind oder die Ruhe der dort lebenden oder behandelten Personen geschützt werden soll.
- Private Regelungen: Auch private Grundstückseigentümer können das Böllern auf ihrem Gelände untersagen. Wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus wohnen, sollten Sie sich bei Ihrem Vermieter oder der Hausverwaltung erkundigen, ob es diesbezüglich Regelungen gibt.
- Kategorie F1 Feuerwerk: Feuerwerkskörper der Kategorie F1 (z.B. Tischfeuerwerk, Knallerbsen) dürfen in der Regel das ganze Jahr über von Personen ab 12 Jahren gezündet werden. Auch hier können jedoch lokale Verbote gelten.
- Wetterbedingungen: Bei extremer Trockenheit oder starkem Wind können die Behörden kurzfristig ein Feuerwerksverbot aussprechen, um die Brandgefahr zu minimieren. Achten Sie auf entsprechende Warnungen in den Medien oder auf den Webseiten der Kommunen.
Strafen bei Verstößen
Wer gegen die Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes und der Sprengstoffverordnung verstößt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Dies kann Bußgelder nach sich ziehen, die je nach Schwere des Verstoßes mehrere Tausend Euro betragen können. Darüber hinaus kann es bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Beschädigung von Eigentum zu zivilrechtlichen Klagen kommen. Im schlimmsten Fall, wenn Personen zu Schaden kommen, drohen strafrechtliche Konsequenzen.
Beispiele für Verstöße und mögliche Strafen:
- Zünden von Feuerwerkskörpern außerhalb der erlaubten Zeiten: Bußgeld bis zu 50.000 Euro.
- Zünden von Feuerwerkskörpern in Feuerwerksverbotszonen: Bußgeld bis zu 50.000 Euro.
- Verwendung von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern: Bußgeld bis zu 50.000 Euro und Beschlagnahmung der Feuerwerkskörper.
- Verursachen von Bränden oder Verletzungen durch unsachgemäßen Gebrauch von Feuerwerkskörpern: Strafrechtliche Verfolgung wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Sachbeschädigung.
Sicherheitstipps für ein unbeschwertes Silvester
Neben der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ist es wichtig, beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer zu achten. Hier einige wichtige Tipps:
- Nur zugelassene Feuerwerkskörper verwenden: Achten Sie beim Kauf von Feuerwerkskörpern auf das BAM-Prüfzeichen (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung). Dieses Zeichen garantiert, dass die Feuerwerkskörper sicher sind und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
- Gebrauchsanweisung beachten: Lesen Sie vor dem Zünden die Gebrauchsanweisung sorgfältig durch und befolgen Sie die Anweisungen.
- Sicherheitsabstand einhalten: Halten Sie beim Zünden von Feuerwerkskörpern den empfohlenen Sicherheitsabstand ein. Dieser ist auf der Verpackung angegeben.
- Feuerwerkskörper nicht in der Hand halten: Zünden Sie Raketen niemals aus der Hand, sondern stellen Sie sie in eine standsichere Flasche. Böller sollten auf dem Boden gezündet werden.
- Blindgänger nicht erneut zünden: Wenn ein Feuerwerkskörper nicht zündet, warten Sie mindestens 15 Minuten und nähern Sie sich ihm dann vorsichtig. Versuchen Sie niemals, einen Blindgänger erneut zu zünden.
- Alkohol und Feuerwerk vertragen sich nicht: Verzichten Sie auf Alkohol, bevor und während Sie Feuerwerkskörper zünden. Alkohol beeinträchtigt die Reaktionsfähigkeit und erhöht das Unfallrisiko.
- Auf Kinder und Tiere achten: Lassen Sie Kinder niemals unbeaufsichtigt mit Feuerwerkskörpern spielen. Achten Sie auch auf Ihre Haustiere, da diese oft Angst vor dem Lärm haben.
- Fenster und Türen schließen: Schließen Sie vor dem Böllern Fenster und Türen, um zu verhindern, dass Feuerwerkskörper in die Wohnung gelangen.
- Balkone und Terrassen räumen: Entfernen Sie brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen.
- Notrufnummern griffbereit halten: Halten Sie die Notrufnummern (Feuerwehr: 112, Polizei: 110) griffbereit, falls es zu einem Brand oder Unfall kommt.
Zusätzliche Hinweise für Expats und Neuankömmlinge
Für Expats und Neuankömmlinge in Deutschland ist es besonders wichtig, sich mit den hier geltenden Regeln und Sicherheitsvorkehrungen vertraut zu machen. Das deutsche Sprengstoffgesetz ist sehr streng, und Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Informieren Sie sich rechtzeitig, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Hier einige zusätzliche Tipps:
- Informieren Sie sich bei lokalen Behörden: Kontaktieren Sie das Ordnungsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde, um sich über spezifische Regelungen und Verbotszonen zu informieren.
- Sprechen Sie mit Nachbarn: Fragen Sie Ihre Nachbarn, ob es in der Umgebung besondere Gepflogenheiten oder Regeln gibt.
- Beachten Sie die Medien: Verfolgen Sie die Nachrichten und lokalen Medien, um über aktuelle Warnungen oder Verbote informiert zu sein.
- Nehmen Sie Rücksicht: Böllern Sie rücksichtsvoll und vermeiden Sie unnötigen Lärm. Denken Sie daran, dass nicht jeder Freude an Feuerwerk hat.
Ein unbeschwertes Silvesterfest setzt voraus, dass man sich an die geltenden Regeln hält und auf die Sicherheit achtet. Mit der richtigen Vorbereitung und Umsicht können Sie das Feuerwerk in vollen Zügen genießen, ohne sich oder andere zu gefährden. Informieren Sie sich, seien Sie vorsichtig und feiern Sie verantwortungsbewusst!

