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Wie Lange Darf Man An Silvester Böllern


Wie Lange Darf Man An Silvester Böllern

Böllern an Silvester in Deutschland: Was Sie wissen müssen

Silvester in Deutschland ist bekannt für das farbenprächtige Feuerwerk und das laute Böllern. Für viele gehört das Abbrennen von Feuerwerkskörpern traditionell zum Jahreswechsel dazu. Allerdings gibt es klare Regeln und Einschränkungen, wann und wo das Böllern erlaubt ist. Dieser Artikel soll Ihnen einen umfassenden Überblick geben, damit Sie sicher und gesetzeskonform ins neue Jahr starten können.

Gesetzliche Grundlagen: Das Sprengstoffgesetz

Die Grundlage für den Umgang mit Feuerwerkskörpern in Deutschland bildet das Sprengstoffgesetz (SprengG). Dieses Gesetz regelt unter anderem den Verkauf, die Lagerung und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Feuerwerkskörper sind in verschiedene Kategorien (Klassen) eingeteilt, die bestimmen, wer sie kaufen und verwenden darf.

Die wichtigsten Kategorien für Silvesterfeuerwerk sind:

  • Kategorie F1 (Kleinstfeuerwerk): Hierzu gehören z.B. Knallerbsen, Tischfeuerwerk und Wunderkerzen. Diese dürfen von Personen ab 12 Jahren ganzjährig erworben und verwendet werden.
  • Kategorie F2 (Kleinfeuerwerk): Dies umfasst Raketen, Böller, Batterien und andere typische Silvesterfeuerwerkskörper. Der Verkauf und die Verwendung sind grundsätzlich nur Personen ab 18 Jahren erlaubt.
  • Kategorie F3 & F4 (Mittelfeuerwerk & Großfeuerwerk): Diese Kategorien sind in der Regel Pyrotechnikern vorbehalten und dürfen nur mit besonderer Genehmigung verwendet werden.

Zeitlicher Rahmen: Wann darf geböllert werden?

Die wichtigste Frage für Silvesterböller-Fans ist natürlich: Wann genau darf ich Feuerwerkskörper der Kategorie F2 zünden? Grundsätzlich ist das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 in Deutschland nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. Dies ist in der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) festgelegt.

Die genauen Uhrzeiten sind nicht bundesweit einheitlich geregelt, aber in der Regel gilt folgendes:

  • 31. Dezember: In den meisten Städten und Gemeinden dürfen Feuerwerkskörper ab 18:00 Uhr gezündet werden.
  • 1. Januar: Das Abbrennen von Feuerwerk ist in der Regel bis zum 1:00 Uhr des neuen Jahres erlaubt. Allerdings kann es auch lokale Abweichungen geben.

Es ist ratsam, sich vorab bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung über eventuelle lokale Sonderregelungen zu informieren. Einige Kommunen haben die Zeiten weiter eingeschränkt oder bestimmte Bereiche komplett für das Abbrennen von Feuerwerk gesperrt.

Örtliche Beschränkungen: Wo ist das Böllern verboten?

Neben dem zeitlichen Rahmen gibt es auch örtliche Beschränkungen, die das Abbrennen von Feuerwerk verbieten oder einschränken. Diese Beschränkungen dienen dem Schutz von Menschen, Tieren und Gebäuden.

Generell gilt ein absolutes Abbrennverbot in folgenden Bereichen:

  • In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen.
  • In der Nähe von Tankstellen und leicht entzündlichen Materialien (z.B. Holzlager).
  • In der Nähe von Reetdachhäusern. Hier besteht eine besonders hohe Brandgefahr.
  • In Naturschutzgebieten und Nationalparks.

Viele Städte und Gemeinden legen zusätzlich Böllerverbotszonen fest. Diese können beispielsweise Bereiche in der Altstadt, rund um das Rathaus oder in der Nähe von besonders schützenswerten Gebäuden umfassen. Informieren Sie sich unbedingt vorab, ob in Ihrer Umgebung solche Zonen eingerichtet wurden. Sie finden diese Informationen meist auf den Webseiten der Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder in lokalen Bekanntmachungen.

Beachten Sie: Das Abbrennen von Feuerwerk in den genannten Bereichen ist nicht nur gefährlich, sondern auch ordnungswidrig und kann mit hohen Bußgeldern geahndet werden.

Sicherheitsvorkehrungen: So schützen Sie sich und andere

Neben den gesetzlichen Regelungen ist es wichtig, beim Abbrennen von Feuerwerk die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Nur so können Sie Verletzungen und Unfälle vermeiden.

Hier einige wichtige Tipps:

  • Nur zugelassenes Feuerwerk verwenden: Kaufen Sie Feuerwerkskörper nur im legalen Handel und achten Sie auf das CE-Zeichen und die BAM-Zulassungsnummer. Illegales Feuerwerk kann lebensgefährlich sein.
  • Gebrauchsanweisung beachten: Lesen Sie vor dem Abbrennen die Gebrauchsanweisung aufmerksam durch und befolgen Sie die Anweisungen genau.
  • Sicherheitsabstand einhalten: Achten Sie auf den empfohlenen Sicherheitsabstand zu Personen, Gebäuden und brennbaren Materialien.
  • Feuerwerk nicht in der Hand halten: Zünden Sie Feuerwerkskörper niemals in der Hand, sondern verwenden Sie eine Anzündhilfe (z.B. einen Anzündstab).
  • Raketen standsicher starten: Stellen Sie Raketen in eine leere Flasche oder ein anderes standsicheres Gefäß.
  • Blindgänger nicht erneut zünden: Blindgänger (Feuerwerkskörper, die nicht zünden) dürfen nicht erneut gezündet werden. Übergießen Sie sie mit Wasser und entsorgen Sie sie.
  • Fenster und Türen schließen: Schließen Sie während des Feuerwerks Fenster und Türen, um zu verhindern, dass Feuerwerkskörper in die Wohnung gelangen.
  • Auf Windrichtung achten: Achten Sie auf die Windrichtung, damit Funkenflug nicht zu Bränden führen kann.
  • Feuerlöscher bereitstellen: Halten Sie einen Feuerlöscher oder einen Eimer Wasser bereit, um im Notfall schnell reagieren zu können.
  • Alkohol vermeiden: Vermeiden Sie Alkoholkonsum beim Abbrennen von Feuerwerk, da dies die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen kann.

Ruhestörung: Rücksichtnahme auf andere

Auch wenn das Böllern an Silvester erlaubt ist, sollten Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen nehmen. Lärmbelästigung kann insbesondere für Kinder, ältere Menschen und Tiere sehr unangenehm sein.

Versuchen Sie, das Feuerwerk auf eine angemessene Dauer zu beschränken und vermeiden Sie unnötigen Lärm. Informieren Sie Ihre Nachbarn gegebenenfalls vorab über Ihre Pläne.

Denken Sie auch an die Tiere. Hunde, Katzen und andere Haustiere haben oft Angst vor dem lauten Knallen. Sorgen Sie dafür, dass Ihre Tiere während des Feuerwerks in Sicherheit sind und sich in einem ruhigen Raum aufhalten können.

Verantwortungsvoller Umgang mit Feuerwerk

Das Abbrennen von Feuerwerk kann eine schöne Tradition sein, sollte aber stets mit Verantwortung erfolgen. Beachten Sie die gesetzlichen Bestimmungen, treffen Sie die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen und nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen. So können Sie sicher und unbeschwert ins neue Jahr feiern.

Bei Fragen zu den geltenden Bestimmungen können Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung wenden. Dort erhalten Sie aktuelle Informationen zu lokalen Regelungen und Böllerverbotszonen.

Wir wünschen Ihnen einen sicheren und fröhlichen Start ins neue Jahr!

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