Wie Lange Darf Man Bäume Fällen

Herzlich Willkommen in Deutschland! Planen Sie, Ihren Aufenthalt mit etwas Gartenarbeit aufzupeppen und vielleicht einen Baum zu fällen? Das ist grundsätzlich eine tolle Idee, aber bevor Sie zur Axt greifen, ist es wichtig, die deutschen Gesetze und Bestimmungen zu kennen. Die Antwort auf die Frage: "Wie lange darf man Bäume fällen?" ist nämlich gar nicht so einfach und hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Dieser Artikel soll Ihnen einen umfassenden Überblick über die Thematik geben, sodass Sie sich während Ihres Aufenthalts rechtlich korrekt verhalten und unangenehme Überraschungen vermeiden.
Der magische Zeitraum: 1. Oktober bis 28./29. Februar
In Deutschland gilt grundsätzlich die sogenannte Vogelschutzzeit, die sich nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) richtet. Diese Zeitspanne erstreckt sich vom 1. März bis zum 30. September. Innerhalb dieser Monate ist es grundsätzlich verboten, Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze zu schneiden oder zu fällen. Der Grund dafür ist der Schutz brütender Vögel und anderer Wildtiere, die in diesen Gewächsen ihren Lebensraum haben.
Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die Hauptfällzeit für Bäume vom 1. Oktober bis zum 28. bzw. 29. Februar des Folgejahres liegt. Dieser Zeitraum wird oft als "schonende Fällzeit" bezeichnet, da außerhalb der Brutzeit weniger Beeinträchtigungen für die Tierwelt zu erwarten sind. Aber Achtung: Auch innerhalb dieser Zeit gibt es Ausnahmen und lokale Bestimmungen, die es zu beachten gilt!
Ausnahmen von der Regel
Wie so oft im deutschen Recht gibt es auch hier Ausnahmen von der Regel. Diese können sich auf verschiedene Umstände beziehen:
- Gefahr in Verzug: Wenn ein Baum eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt (z.B. weil er stark beschädigt ist und umzustürzen droht), darf er auch außerhalb der Fällzeit gefällt werden. Allerdings sollte dies immer dokumentiert und bestenfalls von einem Fachmann beurteilt werden. Fotografieren Sie den Zustand des Baumes vor der Fällung, um eventuellen Nachfragen vorzubeugen.
- Sondergenehmigungen: In bestimmten Fällen können Sie bei der zuständigen Behörde eine Sondergenehmigung beantragen, um einen Baum auch außerhalb der Fällzeit zu fällen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Neubau geplant ist oder der Baum aus anderen zwingenden Gründen entfernt werden muss. Die Hürden für eine solche Genehmigung sind jedoch meist hoch.
- Gewerbliche Nutzung: Für bestimmte gewerbliche Nutzungen, beispielsweise in der Forstwirtschaft, können gesonderte Regelungen gelten. Diese sind jedoch meist sehr spezifisch und sollten im Einzelfall geprüft werden.
- Kleingärten: In Kleingärten gelten oft gesonderte Regelungen, die in der jeweiligen Gartenordnung festgelegt sind. Informieren Sie sich daher unbedingt, welche Bestimmungen in Ihrem Kleingartenverein gelten.
Lokale Bestimmungen beachten
Die Vogelschutzzeit ist zwar bundesweit gültig, aber viele Bundesländer und Kommunen haben zusätzlich eigene Baumschutzverordnungen erlassen. Diese Verordnungen können die Fällzeiten weiter einschränken oder sogar bestimmte Baumarten komplett unter Schutz stellen.
Es ist daher unerlässlich, sich vor dem Fällen eines Baumes bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung zu erkundigen, welche Bestimmungen in Ihrem Gebiet gelten. Die Mitarbeiter dort können Ihnen Auskunft darüber geben, ob für den geplanten Eingriff eine Genehmigung erforderlich ist und welche Auflagen zu beachten sind.
Wichtige Fragen, die Sie bei der Behörde klären sollten:
- Gibt es eine Baumschutzverordnung in meiner Kommune?
- Ist der Baum, den ich fällen möchte, durch die Baumschutzverordnung geschützt?
- Benötige ich eine Fällgenehmigung?
- Welche Unterlagen muss ich für die Beantragung einer Fällgenehmigung einreichen?
- Gibt es Auflagen, die ich bei der Fällung beachten muss (z.B. Ersatzpflanzungen)?
Was passiert bei Verstößen?
Wer ohne Genehmigung oder außerhalb der zulässigen Fällzeit einen Baum fällt, riskiert empfindliche Strafen. Die Bußgelder können je nach Bundesland und Kommune unterschiedlich hoch ausfallen, aber in der Regel handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbußen von mehreren hundert bis mehreren tausend Euro geahndet werden können. Zusätzlich kann die Behörde die Anordnung einer Ersatzpflanzung verlangen, um den entstandenen Schaden für die Natur auszugleichen.
Es ist also ratsam, sich vor der Fällung eines Baumes gründlich zu informieren und gegebenenfalls eine Genehmigung einzuholen, um unangenehme Konsequenzen zu vermeiden.
Tipps für die Baumfällung während des erlaubten Zeitraums
Wenn Sie sich im erlaubten Zeitraum befinden und alle Genehmigungen vorliegen, gibt es noch ein paar Dinge zu beachten, um die Fällung so schonend wie möglich für die Umwelt zu gestalten:
- Prüfen Sie den Baum auf Nester: Auch wenn es außerhalb der Vogelschutzzeit liegt, können sich noch Nester im Baum befinden. Untersuchen Sie den Baum daher gründlich, bevor Sie mit der Fällung beginnen. Sollten Sie ein Nest entdecken, informieren Sie die zuständige Naturschutzbehörde.
- Schonende Fällmethoden: Wählen Sie eine Fällmethode, die den umliegenden Bewuchs so wenig wie möglich beeinträchtigt.
- Entsorgung des Holzes: Entsorgen Sie das Holz fachgerecht. Wenn möglich, nutzen Sie es selbst oder geben Sie es an jemanden weiter, der es gebrauchen kann.
- Ersatzpflanzung: Wenn die Behörde eine Ersatzpflanzung angeordnet hat, wählen Sie eine standortgerechte Baumart, die zur heimischen Flora passt.
- Professionelle Hilfe: Bei größeren oder schwierigen Fällarbeiten ist es ratsam, einen professionellen Baumpfleger oder Forstwirt zu beauftragen. Diese verfügen über das nötige Know-how und die Ausrüstung, um die Fällung sicher und schonend durchzuführen.
Zusammenfassung: Die wichtigsten Punkte auf einen Blick
Bevor Sie in Deutschland einen Baum fällen, sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Vogelschutzzeit: Grundsätzlich ist das Fällen von Bäumen vom 1. März bis zum 30. September verboten.
- Ausnahmen: Es gibt Ausnahmen für Gefahr in Verzug, Sondergenehmigungen und bestimmte gewerbliche Nutzungen.
- Lokale Bestimmungen: Informieren Sie sich bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung über geltende Baumschutzverordnungen.
- Fällgenehmigung: Beantragen Sie gegebenenfalls eine Fällgenehmigung.
- Strafen: Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder und die Anordnung von Ersatzpflanzungen.
- Schonende Fällung: Achten Sie auf eine schonende Fällmethode und eine fachgerechte Entsorgung des Holzes.
Mit diesen Informationen sind Sie gut gerüstet, um Ihren Aufenthalt in Deutschland zu genießen und gleichzeitig die Umwelt zu schützen. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihren Gartenprojekten und einen angenehmen Aufenthalt!
Disclaimer: Dieser Artikel dient lediglich der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt oder eine andere qualifizierte Fachkraft wenden.

