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Wie Lange Ist Die Bescheinigung Nach 43 Ifsg Gültig


Wie Lange Ist Die Bescheinigung Nach 43 Ifsg Gültig

Hallo ihr Lieben! Ich wollte heute mal ein Thema ansprechen, das mir – und vermutlich vielen von euch – in letzter Zeit unter den Nägeln gebrannt hat: Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung nach §43 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Ja, richtig, die gute alte Belehrung, die man braucht, wenn man im Lebensmittelbereich arbeiten möchte. Ich erinnere mich noch gut an meine eigene erste Belehrung – ein Dschungel aus Paragraphen, Hygienevorschriften und potenziellen Gefahren, die einem den Appetit verderben könnten. Aber keine Sorge, wir kriegen das gemeinsam entwirrt!

Was ist überhaupt diese Bescheinigung nach §43 IfSG? Kurz gesagt, sie ist der Nachweis, dass man über die wichtigsten Hygieneregeln und den Umgang mit Lebensmitteln informiert wurde. Man bekommt sie nach einer Belehrung beim Gesundheitsamt oder einem vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt. Stell dir vor, du arbeitest in einer Küche, einer Bäckerei, einem Restaurant oder sogar in einem Imbisswagen. Überall, wo du mit Lebensmitteln in Berührung kommst, die potenziell andere Menschen essen, brauchst du diese Bescheinigung. Sie soll sicherstellen, dass du weißt, wie man Lebensmittel richtig lagert, zubereitet und verkauft, um Krankheiten zu vermeiden. Und das ist, finde ich, auch total wichtig! Keiner möchte sich schließlich den Magen verderben, weil jemand beim Zubereiten nicht aufgepasst hat.

Wie lange ist sie nun gültig?

So, und jetzt kommen wir zum Knackpunkt: Die Gültigkeitsdauer. Hier herrscht oft Verwirrung, und ich möchte das aus meiner Erfahrung heraus etwas aufklären. Die Bescheinigung selbst ist unbefristet gültig. Ja, du hast richtig gelesen! Einmal die Belehrung gemacht und die Bescheinigung in der Hand, behält sie ihre Gültigkeit, solange sich die Gesetzeslage nicht ändert. Aber Achtung, jetzt kommt das große Aber:

Die Pflicht zur regelmäßigen Nachschulung! Obwohl die Bescheinigung selbst kein Verfallsdatum hat, schreibt das IfSG vor, dass du regelmäßig – und zwar vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens alle zwei Jahre – an einer Folgebelehrung teilnehmen musst. Diese Folgebelehrung ist dazu da, dein Wissen aufzufrischen, dich über neue Vorschriften zu informieren und sicherzustellen, dass du nicht in alte, unhygienische Gewohnheiten zurückfällst. Stell dir vor, es kommen neue Erkenntnisse über bestimmte Bakterien oder Krankheiten auf. Dann ist es wichtig, dass du darüber Bescheid weißt und deine Arbeitsweise entsprechend anpasst. Und genau das wird in diesen Folgebelehrungen vermittelt.

Das bedeutet also, dass du deine ursprüngliche Bescheinigung zwar immer behalten kannst, aber die regelmäßigen Schulungen sind entscheidend, um weiterhin legal im Lebensmittelbereich arbeiten zu dürfen. Betrachte es als eine Art Führerschein für Lebensmittelhygiene. Du hast zwar den Führerschein gemacht, aber du musst ja auch regelmäßig dein Wissen auffrischen und dich über neue Verkehrsregeln informieren, oder?

Wo kann ich diese Folgebelehrungen machen?

Die Folgebelehrungen werden in der Regel von den gleichen Stellen angeboten, die auch die Erstbelehrung durchführen: Gesundheitsämter und von ihnen beauftragte Ärzte oder Institutionen. Oft bieten auch die Arbeitgeber selbst interne Schulungen an, die diese Anforderungen erfüllen. Wichtig ist, dass die Schulungsinhalte den Vorgaben des IfSG entsprechen und dass du am Ende einen Nachweis über die Teilnahme erhältst. Diesen Nachweis solltest du dann gut aufbewahren, falls mal jemand nachfragt.

"Ich habe meine erste Folgebelehrung bei einem lokalen Bildungszentrum gemacht. Es war gar nicht so schlimm, wie ich dachte. Es gab viele praktische Tipps und Beispiele, die mir im Arbeitsalltag wirklich weitergeholfen haben."

Ich persönlich finde es auch gut, dass diese Folgebelehrungen angeboten werden. Es gibt einem einfach ein gutes Gefühl zu wissen, dass man auf dem neuesten Stand ist und alles richtig macht. Außerdem ist es eine gute Gelegenheit, sich mit anderen Kollegen auszutauschen und von deren Erfahrungen zu lernen.

Was passiert, wenn ich die Folgebelehrung verpasse?

Wenn du die Folgebelehrung verpasst, darfst du theoretisch nicht mehr im Lebensmittelbereich arbeiten. Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, dich von der Arbeit freizustellen, bis du die Schulung nachgeholt hast. Das kann natürlich unangenehme Konsequenzen haben, sowohl für dich als auch für deinen Arbeitgeber. Deshalb ist es wichtig, die Termine für die Folgebelehrungen im Blick zu behalten und sich rechtzeitig anzumelden.

Ich habe mal gehört, dass es Betriebe gibt, die das nicht so genau nehmen. Aber ganz ehrlich, ich würde das Risiko nicht eingehen. Erstens ist es illegal, und zweitens gefährdest du damit die Gesundheit deiner Kunden. Und das sollte wirklich niemand wollen. Außerdem können bei Kontrollen hohe Bußgelder verhängt werden, sowohl für dich als auch für deinen Arbeitgeber.

Mein Tipp: Sprich offen mit deinem Arbeitgeber über die Pflicht zur Folgebelehrung. Oft übernimmt er die Kosten und kümmert sich sogar um die Organisation. So kannst du sicherstellen, dass du immer auf dem neuesten Stand bist und deinen Job ohne schlechtes Gewissen ausüben kannst.

Wo finde ich weitere Informationen?

Wenn du noch Fragen hast oder dich genauer informieren möchtest, empfehle ich dir, dich direkt an dein zuständiges Gesundheitsamt zu wenden. Dort bekommst du alle wichtigen Informationen und kannst dich auch über die aktuellen Termine für Folgebelehrungen informieren. Auch die Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit bietet viele hilfreiche Informationen zum Thema Infektionsschutz.

Und natürlich kannst du auch mich fragen! Ich teile gerne meine Erfahrungen und helfe dir weiter, so gut ich kann. Denn gemeinsam sind wir stark, und gemeinsam sorgen wir dafür, dass unsere Lebensmittel sicher und hygienisch zubereitet werden!

Ich hoffe, ich konnte dir mit diesem Artikel ein wenig Klarheit verschaffen. Bleibt gesund und bis zum nächsten Mal!

Wie Lange Ist Die Bescheinigung Nach 43 Ifsg Gültig BGB AT – Folge 21 (Formvorschriften und Formzwang) - YouTube
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