Wie Viel Kostet Ein Neuer Reisepass

Die Kosten für einen neuen Reisepass in Deutschland sind ein wichtiges Thema für alle Bürger, insbesondere für Expats und Neuankömmlinge. Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt und können je nach Alter des Antragstellers und der Art des Reisepasses variieren. In diesem Artikel finden Sie eine detaillierte Übersicht über die aktuellen Kosten, Bearbeitungszeiten und zusätzliche Gebühren, die im Zusammenhang mit der Beantragung eines neuen Reisepasses anfallen können.
Standard-Reisepass für Erwachsene (ab 24 Jahren)
Der Standard-Reisepass für Erwachsene, der zehn Jahre gültig ist, ist die gängigste Art von Reisepass. Die Gebühr hierfür beträgt 70,00 Euro. Dieser Preis gilt für die erstmalige Ausstellung, die Verlängerung oder die Ersetzung eines abgelaufenen Reisepasses.
Reisepass für Personen unter 24 Jahren
Für Personen unter 24 Jahren ist der Reisepass fünf Jahre gültig. Die Gebühr für diesen Pass beträgt 37,50 Euro.
Express-Reisepass
Wenn Sie Ihren Reisepass besonders schnell benötigen, können Sie einen Express-Reisepass beantragen. Dieser wird in der Regel innerhalb von 72 Stunden ausgestellt (abhängig von der Auslastung der Bundesdruckerei). Für den Express-Reisepass fallen zusätzlich zur regulären Gebühr 32,00 Euro an. Das bedeutet, dass ein Express-Reisepass für Erwachsene 102,00 Euro kostet (70,00 Euro + 32,00 Euro) und für Personen unter 24 Jahren 69,50 Euro (37,50 Euro + 32,00 Euro).
Zusätzliche Gebühren und Sonderfälle
In bestimmten Fällen können zusätzliche Gebühren anfallen:
- 48-Seiten-Reisepass: Wenn Sie häufig reisen und mehr Seiten für Visa-Einträge benötigen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten anstelle der üblichen 32 Seiten beantragen. Dafür wird eine zusätzliche Gebühr von 22,00 Euro erhoben. Ein 48-Seiten-Reisepass für Erwachsene kostet somit 92,00 Euro (70,00 Euro + 22,00 Euro) und im Expressverfahren 124,00 Euro (70,00 Euro + 22,00 Euro + 32,00 Euro). Für Personen unter 24 Jahren kostet der 48-Seiten-Reisepass 59,50 Euro (37,50 Euro + 22,00 Euro) und im Expressverfahren 91,50 Euro (37,50 Euro + 22,00 Euro + 32,00 Euro).
- Vorläufiger Reisepass: In dringenden Fällen, in denen die Ausstellung eines regulären Reisepasses oder Express-Reisepasses nicht rechtzeitig möglich ist, kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Dieser ist nur maximal ein Jahr gültig und wird nicht von allen Ländern anerkannt. Die Gebühr für einen vorläufigen Reisepass beträgt 26,00 Euro.
- Reiseausweis als Passersatz: Wenn Sie Ihren Reisepass im Ausland verloren haben oder er gestohlen wurde, können Sie bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat einen Reiseausweis als Passersatz beantragen. Die Gebühren hierfür variieren je nach Land und Aufwand.
Zahlungsmöglichkeiten
Die Gebühren für den Reisepass können in der Regel bar oder mit EC-Karte bei der zuständigen Passbehörde bezahlt werden. Einige Behörden akzeptieren auch Kreditkarten, dies sollte aber im Vorfeld erfragt werden.
Wo kann man einen Reisepass beantragen?
Den Reisepass beantragen Sie beim Bürgeramt (oder Einwohnermeldeamt) Ihres Wohnortes. In größeren Städten gibt es oft mehrere Bürgerämter. Es ist ratsam, vorab einen Termin zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden. Die Kontaktdaten und Öffnungszeiten der Bürgerämter finden Sie in der Regel auf der Webseite Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Benötigte Dokumente
Für die Beantragung eines neuen Reisepasses benötigen Sie folgende Dokumente:
- Alter Reisepass oder Personalausweis: Wenn Sie bereits einen Reisepass oder Personalausweis besitzen, bringen Sie diesen bitte mit. Auch wenn er abgelaufen ist.
- Aktuelles biometrisches Passfoto: Das Passfoto muss den biometrischen Anforderungen entsprechen. Das bedeutet, dass es bestimmte Vorgaben hinsichtlich Größe, Hintergrund, Gesichtsausdruck und Kopfposition gibt. Informationen zu den genauen Anforderungen finden Sie auf der Webseite Ihrer Gemeinde oder beim Fotografen.
- Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde: In manchen Fällen kann die Vorlage einer Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde erforderlich sein, insbesondere wenn sich Ihr Name geändert hat oder wenn Sie zum ersten Mal einen Reisepass beantragen.
- Gegebenenfalls Nachweis über Namensänderung: Wenn sich Ihr Name beispielsweise durch Heirat oder Scheidung geändert hat, benötigen Sie einen entsprechenden Nachweis (z.B. Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil).
Bearbeitungszeiten
Die Bearbeitungszeit für einen Reisepass beträgt in der Regel drei bis sechs Wochen. Die genaue Bearbeitungszeit kann jedoch je nach Auslastung der Bundesdruckerei und der Passbehörde variieren. Im Expressverfahren wird der Reisepass in der Regel innerhalb von 72 Stunden ausgestellt.
Gültigkeit des Reisepasses
Der Reisepass für Erwachsene (ab 24 Jahren) ist zehn Jahre gültig. Der Reisepass für Personen unter 24 Jahren ist fünf Jahre gültig. Ein vorläufiger Reisepass ist maximal ein Jahr gültig.
Verlust des Reisepasses
Wenn Sie Ihren Reisepass verloren haben oder er gestohlen wurde, müssen Sie dies umgehend bei der Polizei und der zuständigen Passbehörde melden. Die Passbehörde wird dann den Reisepass sperren, um Missbrauch zu verhindern. Für die Beantragung eines neuen Reisepasses nach Verlust oder Diebstahl gelten die gleichen Gebühren wie für die Erstausstellung oder Erneuerung.
Reisepass für Kinder
Kinderausweise wurden am 1. Januar 2024 abgeschafft. Für Reisen ins Ausland benötigen Kinder nun ebenfalls einen regulären Reisepass oder einen Personalausweis. Die Kosten für den Reisepass für Personen unter 24 Jahren (und damit auch für Kinder) betragen 37,50 Euro. Der Pass ist fünf Jahre gültig.
Wichtige Hinweise
- Es ist ratsam, sich rechtzeitig vor Reiseantritt um die Beantragung eines neuen Reisepasses zu kümmern, um Verzögerungen zu vermeiden.
- Überprüfen Sie vor jeder Reise die Gültigkeit Ihres Reisepasses. Viele Länder verlangen, dass der Reisepass bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist.
- Bewahren Sie Ihren Reisepass sicher auf und machen Sie eine Kopie davon, die Sie getrennt vom Original aufbewahren.
- Informieren Sie sich vor Ihrer Reise über die Einreisebestimmungen des Ziellandes, insbesondere hinsichtlich der Gültigkeitsdauer des Reisepasses und eventuell benötigter Visa.
- Die Informationen in diesem Artikel sind allgemeiner Natur und können sich ändern. Bitte informieren Sie sich vor der Beantragung eines Reisepasses bei der zuständigen Passbehörde über die aktuellen Bestimmungen und Gebühren.
Zusammenfassung der Kosten
Hier ist eine kurze Zusammenfassung der Kosten für verschiedene Arten von Reisepässen:
- Standard-Reisepass (ab 24 Jahren): 70,00 Euro
- Standard-Reisepass (unter 24 Jahren): 37,50 Euro
- Express-Reisepass (ab 24 Jahren): 102,00 Euro
- Express-Reisepass (unter 24 Jahren): 69,50 Euro
- 48-Seiten-Reisepass (ab 24 Jahren): 92,00 Euro
- 48-Seiten-Reisepass (unter 24 Jahren): 59,50 Euro
- Express 48-Seiten-Reisepass (ab 24 Jahren): 124,00 Euro
- Express 48-Seiten-Reisepass (unter 24 Jahren): 91,50 Euro
- Vorläufiger Reisepass: 26,00 Euro
Mit dieser detaillierten Information sind Sie gut gerüstet, um die Kosten für Ihren neuen Reisepass besser einschätzen zu können. Denken Sie daran, sich vorab bei Ihrem zuständigen Bürgeramt zu informieren, um auf dem neuesten Stand der Bestimmungen zu sein.

