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Wo Beantrage Ich Ein Führungszeugnis


Wo Beantrage Ich Ein Führungszeugnis

Das Führungszeugnis, ein offizielles Dokument, das Auskunft über eventuelle Vorstrafen einer Person gibt, ist in vielen Lebensbereichen unerlässlich. Ob für die Bewerbung um eine neue Arbeitsstelle, die ehrenamtliche Tätigkeit mit Kindern oder die Beantragung einer bestimmten Genehmigung – der Nachweis der eigenen Unbescholtenheit ist oft eine zwingende Voraussetzung. Doch wo beantragt man ein Führungszeugnis eigentlich, und welche Schritte sind dabei zu beachten? Diese Frage ist zentral für jeden, der dieses wichtige Dokument benötigt.

Die verschiedenen Arten des Führungszeugnisses

Bevor wir uns der Frage zuwenden, wo man ein Führungszeugnis beantragt, ist es wichtig, die verschiedenen Arten zu unterscheiden. Dies hat direkten Einfluss auf den Antragsort und die benötigten Unterlagen.

Das einfache Führungszeugnis

Das einfache Führungszeugnis, auch bekannt als privates Führungszeugnis, dient primär dem privaten Gebrauch. Es enthält die im Bundeszentralregister eingetragenen Verurteilungen der betreffenden Person, sofern diese nicht getilgt sind oder eine bestimmte Bagatellgrenze unterschreiten. Dieses Zeugnis ist der Standardfall und wird am häufigsten beantragt.

Das behördliche Führungszeugnis

Das behördliche Führungszeugnis, wie der Name schon sagt, ist für die Vorlage bei einer Behörde bestimmt. Es enthält im Wesentlichen die gleichen Informationen wie das einfache Führungszeugnis, kann aber zusätzlich Eintragungen enthalten, die im einfachen Führungszeugnis nicht erscheinen würden, beispielsweise Entscheidungen von Verwaltungsbehörden oder Gerichten. Die Behörde, für die das Zeugnis bestimmt ist, wird im Antrag angegeben und erhält das Zeugnis direkt von der Registerbehörde. Der Antragsteller erhält lediglich eine Information über die Übersendung.

Das erweiterte Führungszeugnis

Das erweiterte Führungszeugnis ist für Personen gedacht, die beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Es enthält auch Informationen über bestimmte Verurteilungen im Zusammenhang mit Sexualstraftaten, selbst wenn diese nach dem Bundeszentralregistergesetz eigentlich nicht mehr aufgeführt werden müssten. Die Notwendigkeit eines erweiterten Führungszeugnisses ergibt sich meist aus einer gesetzlichen Verpflichtung oder der Anforderung des Arbeitgebers/Vereins.

Der Weg zum Führungszeugnis: Wo ist der Antrag zu stellen?

Die Beantragung eines Führungszeugnisses ist grundsätzlich an zwei Orten möglich:

Die Meldebehörde

Der klassische Weg führt über die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die antragstellende Person ihren Hauptwohnsitz hat. Dies ist in der Regel das Bürgeramt oder das Einwohnermeldeamt. Dort kann der Antrag persönlich gestellt werden. Wichtig ist, dass man sich ausweisen kann. Dazu benötigt man in der Regel seinen Personalausweis oder Reisepass. Die Meldebehörde nimmt den Antrag entgegen und leitet ihn an das Bundesamt für Justiz (BfJ) weiter, welches das Führungszeugnis ausstellt.

Das Online-Portal des Bundesamts für Justiz

Eine moderne Alternative ist die Beantragung über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz (BfJ). Dieser Weg ist zeitsparend und bequem, erfordert aber einige technische Voraussetzungen:

  • Einen neuen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID).
  • Ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Personalausweises.
  • Die AusweisApp2, die kostenlos heruntergeladen werden kann.

Die Online-Beantragung bietet den Vorteil, dass der Antragsteller den Bearbeitungsstatus jederzeit einsehen kann. Zudem ist die Bezahlung der Gebühren in der Regel unkompliziert per Kreditkarte oder Giropay möglich. Das BfJ stellt das Führungszeugnis nach Prüfung aus und sendet es entweder direkt an den Antragsteller (beim einfachen Führungszeugnis) oder an die im Antrag genannte Behörde (beim behördlichen Führungszeugnis).

Der Antragsprozess im Detail

Unabhängig davon, ob der Antrag bei der Meldebehörde oder online gestellt wird, sind einige grundlegende Schritte zu beachten:

Die Identitätsprüfung

Die sichere Identifizierung des Antragstellers ist von entscheidender Bedeutung. Bei der persönlichen Antragstellung bei der Meldebehörde erfolgt dies durch die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses. Bei der Online-Beantragung dient die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises diesem Zweck. Es ist wichtig, dass die Angaben im Personalausweis aktuell und korrekt sind.

Die Angaben im Antrag

Der Antrag muss vollständig und richtig ausgefüllt werden. Dazu gehören insbesondere:

  • Der vollständige Name des Antragstellers.
  • Das Geburtsdatum und der Geburtsort.
  • Die aktuelle Anschrift des Hauptwohnsitzes.
  • Die Art des Führungszeugnisses (einfach, behördlich oder erweitert).
  • Beim behördlichen Führungszeugnis: Die genaue Bezeichnung und Anschrift der Behörde, für die das Zeugnis bestimmt ist, sowie der Aktenzeichen/Verwendungszweck.
  • Beim erweiterten Führungszeugnis: Der Nachweis der Tätigkeit, die das erweiterte Führungszeugnis erfordert (z.B. eine Bescheinigung des Arbeitgebers oder Vereins).

Falsche oder unvollständige Angaben können zu Verzögerungen oder sogar zur Ablehnung des Antrags führen.

Die Bezahlung der Gebühren

Für die Ausstellung eines Führungszeugnisses fallen Gebühren an. Diese sind gesetzlich festgelegt und betragen derzeit (Stand: 2023) 13 Euro. Bei der persönlichen Antragstellung bei der Meldebehörde können die Gebühren in der Regel bar oder per EC-Karte bezahlt werden. Bei der Online-Beantragung stehen in der Regel verschiedene Online-Bezahlmethoden zur Verfügung (z.B. Kreditkarte, Giropay). Die Bearbeitung des Antrags beginnt erst nach Eingang der Gebühren.

Die Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer für ein Führungszeugnis kann variieren. In der Regel dauert es ein bis zwei Wochen, bis das Führungszeugnis ausgestellt und zugestellt wird. Bei der Online-Beantragung ist die Bearbeitungsdauer oft etwas kürzer. Es ist ratsam, das Führungszeugnis rechtzeitig zu beantragen, um Engpässe zu vermeiden.

Besondere Situationen

Es gibt einige besondere Situationen, die bei der Beantragung eines Führungszeugnisses zu beachten sind:

Führungszeugnis für im Ausland lebende Deutsche

Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland leben, können ein Führungszeugnis beim Bundesamt für Justiz beantragen. Die Beantragung erfolgt in der Regel schriftlich. Es ist wichtig, dem Antrag eine beglaubigte Kopie des Reisepasses oder Personalausweises beizufügen. Die Gebühren können in der Regel per Überweisung beglichen werden.

Führungszeugnis für ausländische Staatsangehörige

Ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland leben, können ebenfalls ein Führungszeugnis beantragen, wenn sie ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Die Beantragung erfolgt in der Regel bei der Meldebehörde. Es ist wichtig, einen gültigen Aufenthaltstitel vorzulegen.

Kostenlose Führungszeugnisse

In einigen Fällen ist die Ausstellung eines Führungszeugnisses kostenlos. Dies gilt beispielsweise für Personen, die ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind und das Führungszeugnis dafür benötigen. In diesem Fall ist in der Regel eine Bescheinigung des Trägers der Einrichtung vorzulegen.

Fazit: Der Antrag auf ein Führungszeugnis – ein wichtiger Schritt

Die Beantragung eines Führungszeugnisses ist ein wichtiger Schritt, um die eigene Unbescholtenheit nachzuweisen. Ob für berufliche, ehrenamtliche oder private Zwecke – das Führungszeugnis ist oft ein unverzichtbares Dokument. Durch die Wahl zwischen der persönlichen Antragstellung bei der Meldebehörde und der bequemen Online-Beantragung bietet sich jedem die Möglichkeit, den Antrag auf seine individuellen Bedürfnisse anzupassen. Wichtig ist, die notwendigen Unterlagen bereitzuhalten, den Antrag vollständig auszufüllen und die Gebühren rechtzeitig zu begleichen. So steht dem Erhalt des Führungszeugnisses nichts im Wege.

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