Wo Beantrage Ich Mein Führungszeugnis

Das Führungszeugnis, auch bekannt als polizeiliches Führungszeugnis, ist ein offizielles Dokument, das Auskunft über eventuelle Vorstrafen einer Person gibt. Es wird in vielen Lebensbereichen benötigt, beispielsweise bei der Jobsuche, für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten oder zur Beantragung einer Gewerbeerlaubnis. Für Expatriates, Neuankömmlinge in Deutschland oder Personen, die sich einfach nur über den Antragsprozess informieren möchten, ist es wichtig zu wissen, wo und wie man dieses Dokument beantragt. Dieser Artikel bietet eine detaillierte und leicht verständliche Anleitung.
Wo kann ich mein Führungszeugnis beantragen?
Grundsätzlich gibt es zwei Hauptwege, um ein Führungszeugnis in Deutschland zu beantragen:
1. Persönliche Antragstellung beim Bürgeramt/Einwohnermeldeamt
Der traditionelle Weg ist die persönliche Antragstellung beim zuständigen Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt Ihrer Gemeinde oder Stadt. Dies ist die Behörde, bei der Sie auch Ihren Wohnsitz anmelden.
Vorteile:
- Direkter Kontakt zu einem Sachbearbeiter.
- Möglichkeit, Fragen direkt zu klären.
- Geeignet für Personen, die Schwierigkeiten mit Online-Verfahren haben.
Nachteile:
- Erfordert einen persönlichen Besuch während der Öffnungszeiten.
- Eventuell längere Wartezeiten.
- Eventuell ist ein Termin erforderlich.
Was Sie für die persönliche Antragstellung benötigen:
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
- Ihre Meldebescheinigung (falls vorhanden).
- Informationen zum Verwendungszweck des Führungszeugnisses (z.B. Arbeitgeber, Behörde).
- Ggf. die genaue Anschrift der Behörde oder des Arbeitgebers, an die das Führungszeugnis geschickt werden soll (gilt insbesondere für das Behördenführungszeugnis).
- Die Gebühr (derzeit 13 Euro). Viele Bürgerämter akzeptieren Barzahlung und EC-Kartenzahlung, aber informieren Sie sich im Vorfeld.
Ablauf der persönlichen Antragstellung:
- Suchen Sie das zuständige Bürgeramt/Einwohnermeldeamt Ihrer Gemeinde/Stadt auf.
- Ziehen Sie eine Wartenummer oder melden Sie sich am Empfang.
- Wenn Sie an der Reihe sind, legen Sie Ihre Dokumente vor und geben Sie den Verwendungszweck des Führungszeugnisses an.
- Füllen Sie das Antragsformular aus, das Ihnen vom Sachbearbeiter ausgehändigt wird.
- Bezahlen Sie die Gebühr.
- Sie erhalten eine Bestätigung über die Antragstellung.
2. Online-Antragstellung über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz
Alternativ können Sie das Führungszeugnis auch bequem von zu Hause aus online beantragen. Dies ist über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz möglich: www.fuehrungszeugnis.bund.de.
Voraussetzungen für die Online-Antragstellung:
- Ein neuer Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) oder ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT).
- Ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweises.
- Die AusweisApp2, eine Software, die die Kommunikation zwischen dem Ausweis und dem Online-Portal ermöglicht (kostenloser Download: www.ausweisapp.bund.de).
- Ein kompatibler Browser (aktuelle Versionen von Chrome, Firefox, Safari oder Internet Explorer).
Vorteile:
- Bequeme Antragstellung von zu Hause aus.
- Zeitersparnis, da kein persönlicher Besuch beim Bürgeramt erforderlich ist.
- Antragstellung ist rund um die Uhr möglich.
Nachteile:
- Erfordert die technischen Voraussetzungen (neuer Personalausweis mit eID-Funktion, Kartenlesegerät, AusweisApp2).
- Möglicherweise etwas komplizierter für Personen, die nicht mit Online-Verfahren vertraut sind.
Ablauf der Online-Antragstellung:
- Rufen Sie das Online-Portal des Bundesamts für Justiz auf: www.fuehrungszeugnis.bund.de.
- Folgen Sie den Anweisungen auf der Webseite.
- Identifizieren Sie sich mit Ihrem Personalausweis und der AusweisApp2.
- Geben Sie die erforderlichen Daten ein (Personalien, Verwendungszweck, Anschrift, etc.).
- Prüfen Sie Ihre Angaben sorgfältig.
- Bezahlen Sie die Gebühr online (per Kreditkarte oder Giropay).
- Sie erhalten eine Bestätigung über die Antragstellung.
Welche Arten von Führungszeugnissen gibt es?
Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen, die sich in ihrem Inhalt und Verwendungszweck unterscheiden:
1. Privatführungszeugnis (Führungszeugnis zur Vorlage bei Privatpersonen oder Unternehmen)
Das Privatführungszeugnis ist für den privaten Gebrauch bestimmt, beispielsweise für die Vorlage bei einem Arbeitgeber. Es enthält alle im Bundeszentralregister eingetragenen Verurteilungen, sofern diese nicht unter die Tilgungsreife fallen. Bestimmte geringfügige Verurteilungen, wie beispielsweise Geldstrafen unterhalb einer gewissen Grenze, werden nicht eingetragen.
2. Behördenführungszeugnis (Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde)
Das Behördenführungszeugnis ist zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt. Es enthält zusätzlich zu den Informationen des Privatführungszeugnisses auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten, die für die Eignung einer Person für eine bestimmte Tätigkeit von Bedeutung sein können. Beispielsweise können hier auch Informationen über den Widerruf einer Gewerbeerlaubnis oder den Entzug der Fahrerlaubnis enthalten sein. Das Behördenführungszeugnis wird in der Regel direkt an die anfordernde Behörde geschickt.
3. Erweitertes Führungszeugnis
Das erweiterte Führungszeugnis wird benötigt, wenn Sie beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten. Es enthält neben den Informationen des Privatführungszeugnisses auch bestimmte Verurteilungen wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen. Die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, beispielsweise wenn der Arbeitgeber oder die Organisation, für die Sie tätig werden möchten, dies verlangt.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Bearbeitungsdauer für ein Führungszeugnis beträgt in der Regel 1 bis 2 Wochen. Dies kann jedoch je nach Auslastung des Bundeszentralregisters variieren. Beachten Sie, dass die Bearbeitung bei einer Online-Antragstellung oft etwas schneller geht als bei einer persönlichen Antragstellung.
Was kostet ein Führungszeugnis?
Die Gebühr für ein Führungszeugnis beträgt derzeit 13 Euro. Diese Gebühr ist unabhängig davon, ob Sie das Führungszeugnis persönlich oder online beantragen. Unter bestimmten Umständen kann eine Gebührenbefreiung möglich sein, beispielsweise wenn Sie das Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit benötigen oder sich in einer finanziellen Notlage befinden. Informieren Sie sich hierzu beim zuständigen Bürgeramt oder auf der Webseite des Bundesamts für Justiz.
Wohin wird das Führungszeugnis geschickt?
Beim Privatführungszeugnis wird das Führungszeugnis in der Regel an Ihre Wohnanschrift geschickt. Beim Behördenführungszeugnis wird es direkt an die anfordernde Behörde geschickt. Sie haben jedoch die Möglichkeit, das Führungszeugnis zunächst an Ihre Wohnanschrift schicken zu lassen, damit Sie es einsehen können, bevor es an die Behörde weitergeleitet wird. Dies müssen Sie bei der Antragstellung angeben.
Was tun, wenn das Führungszeugnis Fehler enthält?
Wenn Sie feststellen, dass das Führungszeugnis Fehler enthält, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen. Wenden Sie sich hierzu direkt an das Bundesamt für Justiz. Sie können den Widerspruch schriftlich oder persönlich erklären. Legen Sie Ihrem Widerspruch alle relevanten Unterlagen bei, die Ihre Beanstandung belegen. Das Bundesamt für Justiz wird Ihren Widerspruch prüfen und gegebenenfalls eine Korrektur des Führungszeugnisses vornehmen.
Fazit
Die Beantragung eines Führungszeugnisses ist in Deutschland relativ unkompliziert. Ob Sie den Antrag persönlich beim Bürgeramt stellen oder die Online-Variante wählen, hängt von Ihren persönlichen Vorlieben und den technischen Voraussetzungen ab. Wichtig ist, dass Sie sich im Vorfeld über die verschiedenen Arten von Führungszeugnissen und deren Verwendungszweck informieren, um das richtige Dokument zu beantragen. Mit dieser Anleitung sollten Sie bestens gerüstet sein, um Ihr Führungszeugnis erfolgreich zu beantragen.
