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Wo Bekomme Ich Ein Führungszeugnis


Wo Bekomme Ich Ein Führungszeugnis

Das Führungszeugnis, ein offizielles Dokument, das Auskunft über eventuelle Vorstrafen einer Person gibt, ist in zahlreichen Lebensbereichen von großer Bedeutung. Ob für die Aufnahme einer neuen Arbeitsstelle, die ehrenamtliche Tätigkeit mit Kindern oder die Beantragung einer bestimmten Erlaubnis – das Führungszeugnis dient als Vertrauensbeweis und trägt zur Sicherheit der Gesellschaft bei. Doch wo genau erhält man dieses wichtige Dokument und welche Schritte sind dabei zu beachten? Dieser Artikel widmet sich umfassend dieser Frage und beleuchtet die verschiedenen Aspekte des Antragsverfahrens.

Die Anlaufstellen für die Beantragung eines Führungszeugnisses

Grundsätzlich gibt es zwei Hauptwege, um ein Führungszeugnis zu beantragen: den klassischen Weg über das Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt und den modernen, zunehmend beliebteren Weg der Online-Beantragung über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz (BfJ). Beide Optionen haben ihre Vor- und Nachteile, die im Folgenden näher betrachtet werden sollen.

Der Weg über das Einwohnermeldeamt/Bürgeramt

Der traditionelle Weg führt zum Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt der Gemeinde, in der man seinen Hauptwohnsitz hat. Hier kann das Führungszeugnis persönlich beantragt werden. Dies bietet den Vorteil, dass man direkt mit einem Sachbearbeiter sprechen und eventuelle Fragen klären kann. Allerdings ist man an die Öffnungszeiten der Behörde gebunden und muss gegebenenfalls mit Wartezeiten rechnen.

Für die Beantragung vor Ort werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Ein ausgefülltes Antragsformular (wird in der Regel vor Ort ausgehändigt)
  • Gegebenenfalls ein Schreiben des Arbeitgebers oder der Organisation, die das Führungszeugnis verlangt (insbesondere bei einem erweiterten Führungszeugnis)
  • Die Gebühr für das Führungszeugnis (derzeit 13 Euro)

Es ist ratsam, sich vorab auf der Website der Gemeinde oder telefonisch über die genauen Anforderungen und Öffnungszeiten zu informieren. Nach der Beantragung dauert es in der Regel ein bis zwei Wochen, bis das Führungszeugnis per Post zugestellt wird. Es wird direkt an die angegebene Adresse geschickt, entweder an den Antragsteller selbst oder, bei einem behördlichen Führungszeugnis, an die anfordernde Behörde.

Die Online-Beantragung über das Portal des Bundesamts für Justiz (BfJ)

Die Online-Beantragung bietet eine zeitsparende und komfortable Alternative zum Gang zum Amt. Über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz ( www.fuehrungszeugnis.bund.de ) kann das Führungszeugnis bequem von zu Hause aus beantragt werden, rund um die Uhr und an jedem Tag der Woche. Dies ist besonders für Personen mit eingeschränkter Mobilität oder einem vollen Terminkalender von Vorteil.

Für die Online-Beantragung sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Ein neuer Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (eID)
  • Ein Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit NFC-Funktion zum Auslesen des Personalausweises
  • Die AusweisApp2 (kostenlos im App Store oder bei Google Play erhältlich)
  • Ein Scanner, um gegebenenfalls Dokumente hochzuladen
  • Ein Konto für die Online-Bezahlung (z.B. Giropay oder Kreditkarte)

Der Prozess der Online-Beantragung ist relativ einfach und intuitiv. Zunächst muss man sich im Online-Portal registrieren und sich mit dem Personalausweis und der AusweisApp2 identifizieren. Anschließend füllt man das Antragsformular online aus und lädt gegebenenfalls erforderliche Dokumente hoch. Die Gebühr kann bequem online bezahlt werden. Das Führungszeugnis wird nach der Bearbeitung ebenfalls per Post zugestellt.

Ein wichtiger Hinweis: Die Online-Beantragung ist nur mit dem neuen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion möglich. Ältere Personalausweise oder Reisepässe können nicht verwendet werden. Zudem ist es wichtig, dass die AusweisApp2 korrekt installiert und konfiguriert ist, um eine reibungslose Identifizierung zu gewährleisten.

Die verschiedenen Arten von Führungszeugnissen

Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen, die sich in ihrem Umfang und Zweck unterscheiden. Die gängigsten sind das einfache Führungszeugnis, das erweiterte Führungszeugnis und das behördliche Führungszeugnis.

Das einfache Führungszeugnis

Das einfache Führungszeugnis enthält alle rechtskräftigen Verurteilungen, die im Bundeszentralregister eingetragen sind. Allerdings werden bestimmte Verurteilungen, beispielsweise solche, die bereits getilgt wurden oder die eine bestimmte Strafe nicht überschreiten, nicht aufgeführt. Das einfache Führungszeugnis wird in der Regel für private Zwecke benötigt, beispielsweise für die Aufnahme einer Arbeitsstelle, die keine besondere Vertrauensstellung erfordert.

Das erweiterte Führungszeugnis

Das erweiterte Führungszeugnis enthält neben den Informationen des einfachen Führungszeugnisses auch bestimmte Verurteilungen, die im Zusammenhang mit Tätigkeiten stehen, die mit Kindern oder Jugendlichen ausgeübt werden. Es wird häufig von Arbeitgebern oder Organisationen verlangt, die im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind, um sicherzustellen, dass keine einschlägigen Vorstrafen vorliegen. Die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses ist in der Regel nur dann möglich, wenn man eine schriftliche Aufforderung des Arbeitgebers oder der Organisation vorlegen kann.

Das behördliche Führungszeugnis

Das behördliche Führungszeugnis wird direkt an eine bestimmte Behörde geschickt und enthält Informationen, die für die Erteilung einer bestimmten Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sind. Es kann beispielsweise für die Beantragung einer Waffenbesitzkarte, einer Gewerbeerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis erforderlich sein. Das behördliche Führungszeugnis wird nicht an den Antragsteller selbst geschickt, sondern direkt an die anfordernde Behörde.

Die Wahl des richtigen Führungszeugnisses hängt vom jeweiligen Zweck ab. Es ist wichtig, sich vor der Beantragung genau zu informieren, welche Art von Führungszeugnis benötigt wird, um unnötige Kosten und Verzögerungen zu vermeiden.

Sonderfälle und Besonderheiten

In bestimmten Fällen gelten besondere Regelungen für die Beantragung eines Führungszeugnisses. Dies betrifft insbesondere Personen, die im Ausland leben oder die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Führungszeugnis für im Ausland lebende Personen

Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland leben, können ihr Führungszeugnis entweder über die zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) oder direkt beim Bundesamt für Justiz beantragen. Die Beantragung über die Auslandsvertretung bietet den Vorteil, dass man sich persönlich beraten lassen kann und gegebenenfalls Unterstützung bei der Ausfüllung des Antrags erhält. Die Beantragung direkt beim Bundesamt für Justiz ist in der Regel schneller und unkomplizierter, erfordert jedoch die oben genannten Voraussetzungen für die Online-Beantragung.

Führungszeugnis für ausländische Staatsangehörige

Ausländische Staatsangehörige, die ein Führungszeugnis benötigen, können dies ebenfalls beim Bundesamt für Justiz beantragen. Allerdings müssen sie in diesem Fall in der Regel zusätzliche Dokumente vorlegen, beispielsweise eine Kopie ihres Reisepasses und gegebenenfalls eine Übersetzung ihrer Geburtsurkunde. Es ist ratsam, sich vorab beim Bundesamt für Justiz oder bei der zuständigen Ausländerbehörde über die genauen Anforderungen zu informieren.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Bearbeitungsdauer für Führungszeugnisse in Sonderfällen länger dauern kann. Daher sollte man die Beantragung rechtzeitig vornehmen, um Verzögerungen zu vermeiden.

Fazit

Die Beantragung eines Führungszeugnisses ist heutzutage ein relativ einfacher und unkomplizierter Prozess. Ob man den traditionellen Weg über das Einwohnermeldeamt wählt oder die moderne Online-Beantragung bevorzugt, hängt von den individuellen Bedürfnissen und Möglichkeiten ab. Wichtig ist, sich vorab genau zu informieren, welche Art von Führungszeugnis benötigt wird und welche Unterlagen für die Beantragung erforderlich sind. Mit der richtigen Vorbereitung und den oben genannten Informationen sollte die Beantragung des Führungszeugnisses problemlos verlaufen.

Das Führungszeugnis ist mehr als nur ein Dokument; es ist ein Spiegelbild der individuellen Rechtschaffenheit und ein Baustein für ein vertrauensvolles Miteinander in unserer Gesellschaft. Es dient nicht nur dem Schutz von potenziellen Arbeitgebern und Organisationen, sondern auch dem Schutz der Gesellschaft als Ganzes.

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