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Wo Bekomme Ich Polizeiliches Führungszeugnis


Wo Bekomme Ich Polizeiliches Führungszeugnis

Das polizeiliche Führungszeugnis, oft auch einfach als Führungszeugnis bezeichnet, ist ein offizielles Dokument, das Auskunft über eventuelle Vorstrafen einer Person gibt. Es wird für unterschiedliche Zwecke benötigt, beispielsweise bei der Jobsuche, für bestimmte behördliche Anträge oder für ehrenamtliche Tätigkeiten, besonders im Bereich der Kinder- und Jugendbetreuung. Dieser Artikel erklärt detailliert, wo und wie Sie in Deutschland ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen können.

Welche Arten von Führungszeugnissen gibt es?

Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen, die sich in ihrem Inhalt und Verwendungszweck unterscheiden:

  • Privatführungszeugnis (auch: einfaches Führungszeugnis): Dieses dient dem privaten Gebrauch und enthält die im Bundeszentralregister eingetragenen Verurteilungen.
  • Behördenführungszeugnis: Dieses wird direkt an eine Behörde geschickt und enthält zusätzlich zu den Verurteilungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, die im Bundeszentralregister gespeichert sind, beispielsweise der Widerruf einer Gewerbeerlaubnis.
  • Erweitertes Führungszeugnis: Dieses wird benötigt, wenn Sie beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten möchten. Es enthält auch Verurteilungen, die im Zusammenhang mit Sexualstraftaten oder bestimmten anderen Straftaten zum Nachteil von Minderjährigen stehen, sofern diese vorliegen.
  • Europäisches Führungszeugnis: Dieses ist für Personen relevant, die neben der deutschen Staatsangehörigkeit auch die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen. Es enthält neben den deutschen Eintragungen auch die Eintragungen des Herkunftslandes, sofern diese vorliegen.

Die Wahl des richtigen Führungszeugnisses hängt also stark vom jeweiligen Verwendungszweck ab. Klären Sie im Zweifelsfall mit der Stelle, die das Führungszeugnis verlangt, welche Art von Führungszeugnis benötigt wird.

Wo kann ich ein Führungszeugnis beantragen?

Die Beantragung eines Führungszeugnisses ist grundsätzlich auf zwei Wegen möglich:

1. Persönliche Beantragung beim Bürgeramt/Meldebehörde

Die klassische und weiterhin gängigste Methode ist die persönliche Beantragung beim Bürgeramt oder der Meldebehörde Ihres Wohnortes. Hierfür sind folgende Schritte notwendig:

  1. Vereinbaren Sie gegebenenfalls einen Termin: Viele Bürgerämter bieten die Möglichkeit, online oder telefonisch einen Termin zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden. Prüfen Sie die Website Ihres Bürgeramtes oder rufen Sie dort an.
  2. Gehen Sie persönlich zum Bürgeramt: Nehmen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
  3. Füllen Sie den Antrag aus: Das Bürgeramt hält ein Antragsformular für Sie bereit. Dieses müssen Sie wahrheitsgemäß ausfüllen. Geben Sie an, welche Art von Führungszeugnis Sie benötigen (Privat-, Behörden- oder erweitertes Führungszeugnis). Im Falle eines Behördenführungszeugnisses müssen Sie die genaue Anschrift der Behörde und den Verwendungszweck angeben.
  4. Lassen Sie Ihre Identität bestätigen: Der Mitarbeiter des Bürgeramtes wird Ihre Identität anhand Ihres Personalausweises oder Reisepasses überprüfen.
  5. Bezahlen Sie die Gebühr: Die Gebühr für ein Führungszeugnis beträgt derzeit 13 Euro (Stand: 2023). Sie kann in der Regel bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.

Nach der Beantragung wird das Führungszeugnis vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt und Ihnen per Post zugesandt (Privatführungszeugnis) oder direkt an die angegebene Behörde (Behördenführungszeugnis). Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 1-2 Wochen. Bei einem Europäischen Führungszeugnis kann die Bearbeitungszeit aufgrund der Einbeziehung ausländischer Behörden länger dauern.

2. Online-Beantragung über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz

Seit einiger Zeit ist es auch möglich, ein Führungszeugnis online über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz zu beantragen. Dies ist ein bequemer Weg, um den Antrag von zu Hause aus zu stellen. Folgende Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein:

  • Neuer Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion: Sie benötigen einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID).
  • Kartenlesegerät: Sie benötigen ein Kartenlesegerät, um Ihren Personalausweis mit dem Computer zu verbinden.
  • AusweisApp2: Sie benötigen die AusweisApp2, die Sie kostenlos auf Ihrem Computer oder Smartphone installieren können. Diese App dient zur sicheren Kommunikation mit dem Personalausweis.
  • Ggf. ein Scanner oder eine Kamera: Für die Online-Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses benötigen Sie unter Umständen einen Scan oder ein Foto des Anforderungsschreibens der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis von Ihnen verlangt.

So funktioniert die Online-Beantragung:

  1. Rufen Sie das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz auf: Die Adresse lautet www.fuehrungszeugnis.bund.de.
  2. Folgen Sie den Anweisungen auf der Website: Der Antragsprozess ist selbsterklärend. Sie werden Schritt für Schritt durch den Antrag geführt.
  3. Identifizieren Sie sich mit Ihrem Personalausweis: Verwenden Sie die Online-Ausweisfunktion und die AusweisApp2, um sich zu identifizieren.
  4. Füllen Sie den Antrag online aus: Geben Sie alle erforderlichen Informationen wahrheitsgemäß ein. Wählen Sie die Art des Führungszeugnisses und geben Sie bei einem Behördenführungszeugnis die Anschrift der Behörde und den Verwendungszweck an.
  5. Bezahlen Sie die Gebühr online: Die Gebühr kann in der Regel per Kreditkarte, Giropay oder Paydirekt bezahlt werden.

Auch bei der Online-Beantragung wird das Führungszeugnis vom Bundesamt für Justiz ausgestellt und Ihnen per Post zugesandt (Privatführungszeugnis) oder direkt an die angegebene Behörde (Behördenführungszeugnis). Die Bearbeitungsdauer ist in der Regel ähnlich wie bei der persönlichen Beantragung.

Besonderheiten beim erweiterten Führungszeugnis

Das erweiterte Führungszeugnis unterliegt besonderen Bestimmungen. Es wird nur auf Antrag der anfordernden Stelle ausgestellt, beispielsweise eines Vereins, einer Schule oder eines Arbeitgebers. Sie müssen in der Regel eine schriftliche Bestätigung dieser Stelle vorlegen, aus der hervorgeht, dass Sie das erweiterte Führungszeugnis für eine Tätigkeit benötigen, bei der Sie Kontakt zu Kindern oder Jugendlichen haben. Diese Bestätigung ist sowohl bei der persönlichen Beantragung beim Bürgeramt als auch bei der Online-Beantragung erforderlich.

Die Anforderungsberechtigung wird geprüft. Das erweiterte Führungszeugnis wird in der Regel nicht direkt an Sie gesendet, sondern an die anfordernde Stelle. Es dient dazu, sicherzustellen, dass Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, keine einschlägigen Vorstrafen haben.

Wichtige Hinweise

  • Korrekte Angaben: Achten Sie bei der Beantragung darauf, alle Angaben korrekt und vollständig zu machen. Falsche Angaben können zu Verzögerungen oder Ablehnungen führen.
  • Bearbeitungsdauer: Die Bearbeitungsdauer für ein Führungszeugnis kann variieren. Planen Sie ausreichend Zeit ein, insbesondere wenn Sie das Führungszeugnis für einen bestimmten Termin benötigen.
  • Gültigkeit: Ein Führungszeugnis hat keine feste Gültigkeitsdauer. Die Gültigkeit hängt vom Verwendungszweck ab. Die anfordernde Stelle entscheidet, ob ein älteres Führungszeugnis akzeptiert wird oder ob ein aktuelles Führungszeugnis erforderlich ist.
  • Kosten: Die Gebühr für ein Führungszeugnis beträgt 13 Euro. In bestimmten Fällen kann eine Gebührenbefreiung möglich sein, beispielsweise wenn Sie das Führungszeugnis für ehrenamtliche Tätigkeiten benötigen. Erkundigen Sie sich hierzu beim Bürgeramt oder der anfordernden Stelle.
  • Eintragungen: Nicht jede Verurteilung wird im Führungszeugnis aufgeführt. Geringfügige Verurteilungen, beispielsweise Geldstrafen bis zu einer bestimmten Höhe, werden in der Regel nicht eingetragen. Allerdings werden alle im Bundeszentralregister gespeicherten Verurteilungen im Behördenführungszeugnis aufgeführt.

Zusammenfassung

Die Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnisses ist in Deutschland relativ einfach. Sie können es entweder persönlich beim Bürgeramt beantragen oder online über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz. Die Wahl des richtigen Führungszeugnisses hängt vom Verwendungszweck ab. Achten Sie darauf, alle Angaben korrekt zu machen und planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung ein. Bei Fragen können Sie sich an Ihr Bürgeramt oder das Bundesamt für Justiz wenden.

Hinweis: Die hier gemachten Angaben dienen lediglich der Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden.

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