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Wo Bekommt Man Ein Erweitertes Führungszeugnis


Wo Bekommt Man Ein Erweitertes Führungszeugnis

Das erweiterte Führungszeugnis, ein Dokument, das über die im einfachen Führungszeugnis enthaltenen Informationen hinaus Auskunft über bestimmte strafrechtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit dem Schutz von Minderjährigen oder hilfsbedürftigen Erwachsenen gibt, ist in vielen Berufsfeldern und ehrenamtlichen Tätigkeiten unerlässlich. Die Beantragung erscheint zunächst als bürokratischer Akt, doch birgt sie eine tiefergehende Bedeutung: Sie ist Ausdruck einer gesellschaftlichen Verantwortung, des Willens zur Transparenz und des Engagements für den Schutz vulnerabler Gruppen. Doch wo genau erhält man dieses wichtige Dokument, und was gilt es dabei zu beachten?

Die Anlaufstellen: Ein Überblick

Der primäre Weg zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses führt über die Meldebehörde Ihres Wohnortes. Dies kann das Bürgeramt, das Einwohnermeldeamt oder ein ähnliches Amt Ihrer Gemeinde oder Stadt sein. Die konkrete Bezeichnung variiert je nach Bundesland und Kommune. Es ist ratsam, sich vorab auf der Webseite Ihrer Gemeinde oder Stadt über die genauen Öffnungszeiten und eventuelle Besonderheiten bei der Beantragung von Führungszeugnissen zu informieren.

Alternativ, und dies ist insbesondere für Personen mit eingeschränkter Mobilität oder für im Ausland lebende deutsche Staatsbürger relevant, besteht die Möglichkeit der Online-Beantragung über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz (BfJ). Dies setzt jedoch einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) sowie ein entsprechendes Kartenlesegerät voraus. Die Online-Beantragung bietet den Vorteil, dass sie zeit- und ortsunabhängig erfolgen kann.

Die Meldebehörde: Der klassische Weg

Die Beantragung bei der Meldebehörde ist der traditionelle Weg und erfordert in der Regel die persönliche Vorsprache. Hierbei sind folgende Punkte zu beachten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass: Dieser dient der eindeutigen Identifizierung des Antragstellers.
  • Antragsformular: Dieses wird in der Regel vor Ort ausgefüllt. Es enthält Angaben zur Person, zum Verwendungszweck des Führungszeugnisses und gegebenenfalls zur anfordernden Stelle.
  • Schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle: Dies ist der entscheidende Unterschied zum einfachen Führungszeugnis. Das erweiterte Führungszeugnis wird ausschließlich auf Verlangen einer Stelle ausgestellt, die im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe oder der Betreuung hilfsbedürftiger Erwachsener tätig ist. Die Aufforderung muss die Art der Tätigkeit, für die das Führungszeugnis benötigt wird, sowie die gesetzliche Grundlage für die Anforderung explizit benennen.
  • Angaben zur anfordernden Stelle: Name und Anschrift der Stelle, an die das Führungszeugnis gegebenenfalls direkt gesendet werden soll. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn die anfordernde Stelle das Führungszeugnis direkt erhalten möchte, um eine schnellere Bearbeitung zu gewährleisten.
  • Gebühren: Für die Ausstellung eines erweiterten Führungszeugnisses wird eine Gebühr erhoben, die bundesweit einheitlich ist (derzeit 13 Euro). Die Bezahlung erfolgt in der Regel bar oder per EC-Karte.

Nach der Beantragung wird das Führungszeugnis vom Bundesamt für Justiz in Bonn erstellt und entweder direkt an den Antragsteller oder, auf dessen Wunsch, an die anfordernde Stelle gesendet. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel ein bis zwei Wochen.

Die Online-Beantragung: Der moderne Weg

Die Online-Beantragung bietet eine zeitgemäße Alternative zur persönlichen Vorsprache bei der Meldebehörde. Hierbei sind folgende Punkte zu beachten:

  • Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID): Dies ist die Voraussetzung für die sichere Identifizierung des Antragstellers im Online-Verfahren.
  • Kartenlesegerät: Dieses wird benötigt, um den Personalausweis auszulesen und die Identität zu bestätigen.
  • Software: Für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion ist eine entsprechende Software erforderlich, die in der Regel kostenlos von den Herstellern der Personalausweise angeboten wird.
  • Scanner: Für den Upload der schriftlichen Aufforderung der anfordernden Stelle ist ein Scanner erforderlich.
  • Online-Portal des Bundesamts für Justiz: Die Beantragung erfolgt über das Online-Portal des BfJ.

Der Ablauf der Online-Beantragung ist weitgehend selbsterklärend. Nach der Identifizierung mit dem Personalausweis werden die erforderlichen Angaben gemacht, die schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle hochgeladen und die Gebühr online bezahlt. Das Führungszeugnis wird anschließend vom BfJ erstellt und entweder an den Antragsteller oder an die anfordernde Stelle gesendet.

Besonderheiten und Ausnahmen

Es gibt einige Besonderheiten und Ausnahmen, die bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses zu beachten sind:

  • Ehrenamtliche Tätigkeiten: Für ehrenamtliche Tätigkeiten im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe oder der Betreuung hilfsbedürftiger Erwachsener kann die Gebühr für das erweiterte Führungszeugnis unter Umständen erlassen werden. Dies ist jedoch von den jeweiligen Bestimmungen der Bundesländer und Kommunen abhängig. Es ist ratsam, sich vor der Beantragung bei der anfordernden Stelle oder der Meldebehörde zu erkundigen.
  • Ausländische Staatsbürger: Auch ausländische Staatsbürger, die in Deutschland eine Tätigkeit ausüben möchten, für die ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich ist, können dieses beantragen. In diesem Fall ist es erforderlich, dass der Antragsteller über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügt und seinen Wohnsitz in Deutschland hat.
  • Widerspruchsrecht: Gegen den Inhalt des Führungszeugnisses kann innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch eingelegt werden. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn der Antragsteller der Ansicht ist, dass unrichtige oder veraltete Informationen enthalten sind.
  • Datenschutz: Die im Führungszeugnis enthaltenen Daten unterliegen dem Datenschutz. Das Führungszeugnis darf nur zu dem angegebenen Zweck verwendet und nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden.

Der tiefere Sinn: Verantwortung und Schutz

Die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses ist mehr als nur ein bürokratischer Akt. Sie ist ein Ausdruck von Verantwortung und ein Bekenntnis zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und hilfsbedürftigen Erwachsenen. Sie dient dazu, potenzielle Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. In einer Gesellschaft, die sich dem Schutz ihrer schwächsten Mitglieder verpflichtet hat, ist das erweiterte Führungszeugnis ein wichtiges Instrument zur Gewährleistung von Sicherheit und Vertrauen. Es ist ein Zeichen dafür, dass wir als Gesellschaft bereit sind, Verantwortung zu übernehmen und uns aktiv für den Schutz derjenigen einzusetzen, die unsere Hilfe am dringendsten benötigen.

"Das erweiterte Führungszeugnis ist nicht nur ein Dokument, sondern ein Versprechen: Ein Versprechen an die Schutzbedürftigen, dass wir alles in unserer Macht Stehende tun, um ihre Sicherheit und ihr Wohlergehen zu gewährleisten."

Die Notwendigkeit eines solchen Dokuments mag auf den ersten Blick unangenehm sein, da sie potenzielles Misstrauen impliziert. Doch die Realität ist, dass wir in einer Welt leben, in der der Schutz von Minderjährigen und vulnerablen Personen oberste Priorität haben muss. Das erweiterte Führungszeugnis ist ein Instrument, das uns hilft, diese Priorität zu wahren und eine Kultur der Sicherheit und des Vertrauens zu fördern.

Abschließend lässt sich sagen, dass der Weg zum erweiterten Führungszeugnis zwar mit einigen formalen Schritten verbunden ist, der dahinterliegende Zweck jedoch von unschätzbarem Wert ist: der Schutz unserer Gesellschaft und die Gewährleistung des Wohlergehens derer, die unsere besondere Aufmerksamkeit und Fürsorge benötigen. Die Beantragung ist somit nicht nur eine Pflicht, sondern auch eine Chance, einen aktiven Beitrag zu einer sicheren und verantwortungsbewussten Gesellschaft zu leisten. Die Wahl zwischen dem klassischen Weg über die Meldebehörde und der modernen Online-Beantragung bietet Flexibilität, doch der Fokus sollte stets auf dem eigentlichen Ziel liegen: dem Schutz der Schwächsten.

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