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Wo Bekommt Man Ein Führungszeugnis Her


Wo Bekommt Man Ein Führungszeugnis Her

Ein Führungszeugnis, oft auch als polizeiliches Führungszeugnis bezeichnet, ist eine amtliche Bescheinigung, die Auskunft darüber gibt, ob eine Person vorbestraft ist oder nicht. Es wird in Deutschland für verschiedene Zwecke benötigt, beispielsweise bei der Jobsuche, für ehrenamtliche Tätigkeiten oder zur Vorlage bei Behörden. Dieser Artikel erklärt, wo und wie Sie in Deutschland ein Führungszeugnis beantragen können.

Wo kann ich ein Führungszeugnis beantragen?

Die Beantragung eines Führungszeugnisses ist grundsätzlich bei folgenden Stellen möglich:

  • Bürgeramt (Einwohnermeldeamt): Die häufigste und in der Regel unkomplizierteste Option ist das Bürgeramt Ihres Wohnortes. Fast jede Gemeinde oder Stadt hat ein Bürgeramt, in dem Sie verschiedene Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können, darunter auch die Beantragung eines Führungszeugnisses.
  • Online-Portal des Bundesamts für Justiz (BfJ): Sie können ein Führungszeugnis auch online über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen. Dies ist besonders praktisch, wenn Sie nicht persönlich zum Bürgeramt gehen können oder wollen.

Antragstellung beim Bürgeramt

Die Beantragung beim Bürgeramt ist ein relativ einfacher Prozess. Sie benötigen in der Regel folgende Dinge:

  • Personalausweis oder Reisepass: Zur Identifizierung benötigen Sie ein gültiges Ausweisdokument.
  • Antragsformular: Das Antragsformular erhalten Sie in der Regel direkt beim Bürgeramt. Es kann aber auch sein, dass Sie es online auf der Webseite Ihrer Gemeinde herunterladen und bereits ausgefüllt mitbringen können.
  • Angaben zum Verwendungszweck: Sie müssen angeben, wofür Sie das Führungszeugnis benötigen (z.B. Bewerbung, ehrenamtliche Tätigkeit). Diese Angabe ist wichtig, da es verschiedene Arten von Führungszeugnissen gibt (dazu später mehr).
  • Eventuell Anschrift der Behörde/Organisation: Manchmal ist es erforderlich, die genaue Adresse der Stelle anzugeben, an die das Führungszeugnis geschickt werden soll. Dies gilt insbesondere für das Behördenführungszeugnis.
  • Gebühr: Für die Ausstellung eines Führungszeugnisses wird eine Gebühr erhoben. Die Höhe der Gebühr ist bundeseinheitlich geregelt und beträgt derzeit 13 Euro.

Ablauf der Antragstellung beim Bürgeramt:

  1. Gehen Sie während der Öffnungszeiten zum Bürgeramt Ihres Wohnortes.
  2. Legen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass vor.
  3. Füllen Sie das Antragsformular aus.
  4. Geben Sie den Verwendungszweck an.
  5. Bezahlen Sie die Gebühr.

Das Bürgeramt nimmt Ihren Antrag entgegen und leitet ihn an das Bundesamt für Justiz (BfJ) weiter. Das BfJ ist für die Erstellung und den Versand des Führungszeugnisses zuständig. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel ein bis zwei Wochen. Das Führungszeugnis wird Ihnen per Post zugeschickt.

Online-Antragstellung beim Bundesamt für Justiz (BfJ)

Die Online-Beantragung eines Führungszeugnisses ist eine moderne und bequeme Alternative zum Gang zum Bürgeramt. Sie benötigen hierfür folgende Voraussetzungen:

  • Neuer Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (eID) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT): Zur Identifizierung benötigen Sie ein Ausweisdokument mit aktivierter Online-Ausweisfunktion.
  • Kartenlesegerät: Um Ihren Personalausweis online auszulesen, benötigen Sie ein Kartenlesegerät. Es gibt verschiedene Arten von Kartenlesegeräten, die für diesen Zweck geeignet sind.
  • AusweisApp2: Die AusweisApp2 ist eine kostenlose Software, die Sie auf Ihrem Computer oder Smartphone installieren müssen, um die Online-Ausweisfunktion nutzen zu können.
  • Scanner oder Digitalkamera: Je nach Art des Führungszeugnisses müssen Sie eventuell Nachweise hochladen (z.B. bei einem erweiterten Führungszeugnis).
  • Kreditkarte oder Giropay: Die Gebühr für das Führungszeugnis kann online per Kreditkarte oder Giropay bezahlt werden.

Ablauf der Online-Antragstellung:

  1. Rufen Sie das Online-Portal des Bundesamts für Justiz auf.
  2. Identifizieren Sie sich mit Ihrem Personalausweis und der AusweisApp2.
  3. Füllen Sie das Online-Antragsformular aus.
  4. Geben Sie den Verwendungszweck an.
  5. Laden Sie gegebenenfalls erforderliche Nachweise hoch.
  6. Bezahlen Sie die Gebühr.

Auch bei der Online-Antragstellung wird Ihr Antrag an das Bundesamt für Justiz weitergeleitet. Die Bearbeitungszeit ist in der Regel ähnlich wie bei der Antragstellung beim Bürgeramt.

Welche Arten von Führungszeugnissen gibt es?

Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen, die sich in ihrem Inhalt und Verwendungszweck unterscheiden:

  • Privatführungszeugnis (auch einfaches Führungszeugnis genannt): Dieses Führungszeugnis ist für private Zwecke bestimmt, beispielsweise für die Vorlage bei einem Arbeitgeber. Es enthält alle Verurteilungen, die im Bundeszentralregister eingetragen sind, sofern die Voraussetzungen für deren Aufnahme vorliegen.
  • Behördenführungszeugnis: Dieses Führungszeugnis wird direkt an eine Behörde geschickt und enthält unter Umständen mehr Informationen als das Privatführungszeugnis. Es wird beispielsweise für die Zulassung zu bestimmten Berufen oder für die Beantragung einer bestimmten Genehmigung benötigt.
  • Erweitertes Führungszeugnis: Dieses Führungszeugnis wird benötigt, wenn Sie beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten. Es enthält neben den üblichen Eintragungen auch bestimmte Verurteilungen wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses ist in der Regel eine Bescheinigung der Organisation erforderlich, für die Sie tätig sind oder werden wollen, die den Bedarf für das erweiterte Führungszeugnis begründet.

Besonderheiten für Ausländer

Auch als Ausländer können Sie in Deutschland ein Führungszeugnis beantragen, sofern Sie hier gemeldet sind. Die Vorgehensweise ist grundsätzlich die gleiche wie für deutsche Staatsbürger. Es ist jedoch wichtig zu beachten:

  • Identifizierung: Anstelle eines Personalausweises können Sie Ihren Reisepass oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) verwenden.
  • Übersetzungen: Wenn Sie das Führungszeugnis im Ausland verwenden müssen, kann es erforderlich sein, es übersetzen zu lassen. Erkundigen Sie sich bei der Stelle, bei der Sie das Führungszeugnis vorlegen müssen, ob eine beglaubigte Übersetzung erforderlich ist.
  • Führungszeugnis aus dem Heimatland: In einigen Fällen kann es zusätzlich erforderlich sein, ein Führungszeugnis aus Ihrem Heimatland vorzulegen.

Weitere wichtige Hinweise

  • Bearbeitungszeit: Die Bearbeitungszeit für ein Führungszeugnis beträgt in der Regel ein bis zwei Wochen. Planen Sie dies bei Ihrer Antragstellung ein.
  • Gültigkeit: Ein Führungszeugnis hat keine feste Gültigkeitsdauer. Die Gültigkeit hängt davon ab, bei welcher Stelle Sie das Führungszeugnis vorlegen müssen. In der Regel wird ein aktuelles Führungszeugnis verlangt, d.h. es sollte nicht älter als drei Monate sein.
  • Einsichtnahme: Sie haben das Recht, Ihr Führungszeugnis einzusehen, bevor es an eine Behörde geschickt wird (gilt für das Behördenführungszeugnis).
  • Tilgung von Einträgen: Nicht alle Einträge bleiben dauerhaft im Führungszeugnis gespeichert. Nach Ablauf bestimmter Fristen werden Verurteilungen getilgt. Die Tilgungsfristen sind im Bundeszentralregistergesetz geregelt und hängen von der Art und Schwere der Straftat ab.

Zusammenfassung

Die Beantragung eines Führungszeugnisses in Deutschland ist ein unkomplizierter Prozess. Sie können es entweder beim Bürgeramt Ihres Wohnortes oder online über das Portal des Bundesamts für Justiz beantragen. Achten Sie darauf, die richtige Art von Führungszeugnis zu wählen und alle erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel ein bis zwei Wochen. Mit diesem Wissen sind Sie bestens gerüstet, um Ihr Führungszeugnis erfolgreich zu beantragen.

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