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Wo Kann Ich Mein Führungszeugnis Beantragen


Wo Kann Ich Mein Führungszeugnis Beantragen

Das Führungszeugnis, oft auch als polizeiliches Führungszeugnis bezeichnet, ist ein amtliches Dokument, das Auskunft über eventuelle Vorstrafen einer Person gibt. Es wird in Deutschland für verschiedene Zwecke benötigt, beispielsweise bei der Jobsuche, für ehrenamtliche Tätigkeiten oder zur Erteilung bestimmter Lizenzen. Dieser Artikel erklärt, wo und wie Sie in Deutschland ein Führungszeugnis beantragen können.

Wo kann ich mein Führungszeugnis beantragen?

Es gibt hauptsächlich zwei Möglichkeiten, ein Führungszeugnis zu beantragen:

1. Beim Bürgeramt/Einwohnermeldeamt

Die traditionelle Methode ist der Antrag beim zuständigen Bürgeramt (manchmal auch Einwohnermeldeamt genannt) Ihres Wohnortes. Die meisten Städte und Gemeinden in Deutschland verfügen über solche Ämter, die in der Regel Teil der Stadt- oder Gemeindeverwaltung sind. Dies ist die häufigste Anlaufstelle für viele Bürger.

Vorgehensweise beim Bürgeramt:
  • Persönliches Erscheinen: Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Eine Vertretung durch eine andere Person ist in der Regel nicht möglich, es sei denn, es liegt eine spezielle Vollmacht vor (dies ist selten und sollte im Einzelfall mit dem Bürgeramt geklärt werden).
  • Ausweisdokument: Bringen Sie unbedingt Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Ohne gültiges Ausweisdokument kann der Antrag nicht entgegengenommen werden.
  • Antragsformular: Sie erhalten ein Antragsformular direkt im Bürgeramt. Dieses muss vollständig und korrekt ausgefüllt werden.
  • Zweck des Führungszeugnisses: Sie müssen den Zweck angeben, für den Sie das Führungszeugnis benötigen. Manchmal wird auch die Anschrift der Stelle benötigt, bei der Sie das Führungszeugnis vorlegen müssen (z.B. der Name und die Adresse des Arbeitgebers). Dies ist besonders wichtig für ein sogenanntes Behördenführungszeugnis (siehe unten).
  • Gebühren: Die Gebühr für ein Führungszeugnis beträgt aktuell (Stand 2023) 13,00 Euro. Die Bezahlung erfolgt in der Regel direkt bei der Antragstellung bar oder per EC-Karte.
  • Bearbeitungsdauer: Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 1-3 Wochen. Das Führungszeugnis wird Ihnen dann per Post direkt vom Bundesamt für Justiz zugesandt.

2. Online-Antrag beim Bundesamt für Justiz

Alternativ zum Bürgeramt können Sie das Führungszeugnis auch online über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz (BfJ) beantragen. Dies ist eine komfortable und zeitsparende Alternative.

Voraussetzungen für den Online-Antrag:
  • Neuer Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (eID): Sie benötigen einen neuen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion. Ältere Personalausweise oder Reisepässe ohne diese Funktion sind nicht geeignet.
  • Kartenlesegerät: Sie benötigen ein Kartenlesegerät, um Ihren Personalausweis online auszulesen. Es gibt verschiedene Modelle, die im Handel erhältlich sind.
  • AusweisApp2: Sie benötigen die AusweisApp2, eine kostenlose Software, die Sie auf Ihrem Computer oder Smartphone installieren können. Diese App ermöglicht die sichere Kommunikation mit dem Online-Ausweis.
  • Kreditkarte oder giropay: Die Gebühr von 13,00 Euro kann online per Kreditkarte oder giropay bezahlt werden.
Vorgehensweise beim Online-Antrag:
  • Online-Portal des BfJ: Besuchen Sie das Online-Portal des Bundesamts für Justiz (BfJ) unter www.fuehrungszeugnis.bund.de.
  • Online-Formular: Füllen Sie das Online-Formular vollständig und korrekt aus. Achten Sie besonders auf die korrekte Angabe Ihrer persönlichen Daten.
  • Identitätsnachweis: Identifizieren Sie sich mit Ihrem Personalausweis und der AusweisApp2.
  • Zahlung: Bezahlen Sie die Gebühr von 13,00 Euro per Kreditkarte oder giropay.
  • Bearbeitungsdauer: Die Bearbeitungsdauer ist in der Regel etwas kürzer als beim Antrag über das Bürgeramt (ca. 1-2 Wochen). Das Führungszeugnis wird Ihnen dann per Post direkt vom Bundesamt für Justiz zugesandt.

Welche Arten von Führungszeugnissen gibt es?

Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen, die für unterschiedliche Zwecke benötigt werden:

1. Privatführungszeugnis (auch einfaches Führungszeugnis genannt)

Das Privatführungszeugnis ist die Standardvariante und wird am häufigsten beantragt. Es dient in der Regel dazu, einem Arbeitgeber oder einer anderen privaten Stelle die eigene Straffreiheit nachzuweisen.

2. Behördenführungszeugnis

Das Behördenführungszeugnis ist ausschließlich für die Vorlage bei einer Behörde bestimmt. Es enthält unter Umständen mehr Informationen als das Privatführungszeugnis. Ein wichtiger Unterschied ist, dass das Behördenführungszeugnis nicht an Sie, sondern direkt an die anfordernde Behörde gesendet wird. Bei der Antragstellung müssen Sie daher die genaue Anschrift der Behörde angeben, an die das Führungszeugnis gesendet werden soll.

Beispiele für die Notwendigkeit eines Behördenführungszeugnisses sind die Beantragung einer Gewerbeerlaubnis, die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (z.B. im Sportverein oder in der Jugendarbeit) oder die Einbürgerung.

3. Erweitertes Führungszeugnis

Das erweiterte Führungszeugnis wird benötigt, wenn Sie beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten. Es enthält zusätzlich zu den im einfachen Führungszeugnis enthaltenen Informationen auch Angaben über bestimmte Verurteilungen im Zusammenhang mit Sexualstraftaten oder anderen Delikten, die ein Risiko für Kinder und Jugendliche darstellen könnten.

Die Voraussetzungen für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses sind strenger. Sie müssen in der Regel eine Bescheinigung von der Stelle vorlegen, bei der Sie tätig werden möchten, die bestätigt, dass ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich ist.

Wichtige Hinweise und Besonderheiten

  • Gültigkeit: Ein Führungszeugnis hat keine feste Gültigkeitsdauer. Die Gültigkeit hängt von den Anforderungen der Stelle ab, bei der Sie das Führungszeugnis vorlegen müssen. In der Regel wird ein aktuelles Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate) verlangt.
  • Eintragungen: Nicht jede Verurteilung wird in das Führungszeugnis aufgenommen. Kleinere Vergehen (z.B. geringfügige Geldstrafen) werden in der Regel nicht eingetragen. Die genauen Kriterien für die Eintragung sind im Bundeszentralregistergesetz (BZRG) geregelt.
  • Löschung: Eintragungen im Führungszeugnis werden nach bestimmten Fristen automatisch gelöscht. Die Löschfristen sind im BZRG festgelegt und hängen von der Art und Schwere der Verurteilung ab.
  • Sprache: Das Führungszeugnis wird in deutscher Sprache ausgestellt. Für die Vorlage im Ausland benötigen Sie möglicherweise eine beglaubigte Übersetzung.
  • Gebührenbefreiung: In bestimmten Fällen ist eine Gebührenbefreiung möglich, z.B. wenn Sie das Führungszeugnis für ehrenamtliche Tätigkeiten benötigen und dies durch eine Bescheinigung nachweisen können. Erkundigen Sie sich diesbezüglich beim Bürgeramt oder beim Bundesamt für Justiz.
  • Ausländer: Auch Ausländer können in Deutschland ein Führungszeugnis beantragen, wenn sie einen Wohnsitz in Deutschland haben. Wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Führungszeugnis aus dem Ausland beantragen. Informationen hierzu erhalten Sie bei der zuständigen Botschaft oder dem Konsulat Ihres Heimatlandes.
  • Vorstrafenregister: Das Führungszeugnis ist nicht dasselbe wie das Vorstrafenregister. Das Vorstrafenregister ist ein umfassenderes Register, das alle Verurteilungen einer Person enthält. Das Führungszeugnis ist lediglich ein Auszug aus dem Vorstrafenregister, der bestimmte Informationen enthält. Zugriff auf das Vorstrafenregister haben nur bestimmte Behörden.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Beantragung eines Führungszeugnisses in Deutschland ist unkompliziert. Ob Sie den traditionellen Weg über das Bürgeramt wählen oder den Online-Antrag bevorzugen, hängt von Ihren persönlichen Vorlieben und den technischen Voraussetzungen ab. Achten Sie darauf, den richtigen Typ von Führungszeugnis zu beantragen und alle erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten.

Wichtig: Informieren Sie sich im Zweifelsfall immer direkt bei der Stelle, die das Führungszeugnis verlangt, welche Art von Führungszeugnis benötigt wird und welche Informationen darin enthalten sein müssen.
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